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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue RIAA Klagen treffen auch eDonkey Nutzer


Hiro Hiroshi
2004-08-26, 11:16:39
http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=161046&Biz=mediabiz&Premium=N&Navi=00000000&T=1

Leonidas
2004-08-26, 16:41:11
Die Klagen sind ein extremes Musterbeispiel dafür, wie man massenweise Leuten und sogar Juristen mit einer guten Propaganda inklusive massenweise eigenen Anwälten kompletten Schwachsinn als Wahrheit verkaufen kann. Mich wundert, daß noch niemand der Beklagten die Sache mit einem guten Anwalt wirklich durchgezogen hat, denn faktisch hat die Musikindustrie nur einen selbstfabrizierten Beweis, denn jeder unbegabte Photoshop-Artist jederzeit erstellen kann. Das die Provider eventuell Vermittlungsdaten rausrücken, ist wertlos, weil man dort nicht sehen kann, was genau heruntergeladen wurde, man sieht nur die P2P-Zugriffe. Der eigentliche Beweis der Musikindustrie ist nach wie vor ein Ausdruck aus dem *eigenen* Computer (dem der Musikindustrie), wo sie zeigen, daß der Beklagte dieses oder jenes Musikstück auf seinem PC hat/hatte. Und selbst wenn sie das mit einer Videocamera aufnehmen oder vor einem Richter live vorführen - der Beweis stammt immer aus dem PC des Anklägers. Er ist damit aber wertlos, weil es in der Zivilklage keine unparteiischen Instanzen wie die Polizei oder CSI etc. gibt. Ein Beweis, den eine Partei nachweislich selber produziert hat, hat generell keinerlei Beweiskraft. Ich würde dem Richter also schlicht vorführen, wie gerade des Richters PC beim Filesharen ist, um zu demonstrieren, wie einfach das zu fälschen ist. Verfahren eingestellt.

roadfragger
2004-08-26, 18:14:15
Die Klagen sind ein extremes Musterbeispiel dafür, wie man massenweise Leuten und sogar Juristen mit einer guten Propaganda inklusive massenweise eigenen Anwälten kompletten Schwachsinn als Wahrheit verkaufen kann. Mich wundert, daß noch niemand der Beklagten die Sache mit einem guten Anwalt wirklich durchgezogen hat, denn faktisch hat die Musikindustrie nur einen selbstfabrizierten Beweis, denn jeder unbegabte Photoshop-Artist jederzeit erstellen kann. Das die Provider eventuell Vermittlungsdaten rausrücken, ist wertlos, weil man dort nicht sehen kann, was genau heruntergeladen wurde, man sieht nur die P2P-Zugriffe. Der eigentliche Beweis der Musikindustrie ist nach wie vor ein Ausdruck aus dem *eigenen* Computer (dem der Musikindustrie), wo sie zeigen, daß der Beklagte dieses oder jenes Musikstück auf seinem PC hat/hatte. Und selbst wenn sie das mit einer Videocamera aufnehmen oder vor einem Richter live vorführen - der Beweis stammt immer aus dem PC des Anklägers. Er ist damit aber wertlos, weil es in der Zivilklage keine unparteiischen Instanzen wie die Polizei oder CSI etc. gibt. Ein Beweis, den eine Partei nachweislich selber produziert hat, hat generell keinerlei Beweiskraft. Ich würde dem Richter also schlicht vorführen, wie gerade des Richters PC beim Filesharen ist, um zu demonstrieren, wie einfach das zu fälschen ist. Verfahren eingestellt.

Kann man wirklich durch die Verbindungsdaten nicht erkennen, WAS man gezogen hat? 100% sicher? Würde mich brennend interessieren......diskutiere gerade mit Kumpels in einem anderen Forum darüber. Bitte helfen! :smile:

User007
2004-08-26, 18:23:19
Das erste mal, als ich von der RIAA hörte, ist schon über 1 Jahr her. Und in der Zwischenzeit haben nur 4700 Filesharer vor Gericht gezogen? Das ist aber ganz schwach... ;D Was machen die den ganzen Tag? (wahrscheinlich die gezogenen Filme ähh Beweißmaterial anschauen...)

@leonidas
heißt also im Klartext: Im Gesetzt steht: Filesharing mit Urheberrechtlich Geschützten Sachen ist verboten, mir kann allerdings niemand was beweißen, womit es im Endeffekt eigentlich legal ist...(da ja keine Möglichkeit besteht das ganz zu beweißen...).