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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : radfahrer vs autofahrer: schuldfrage?


KinGGoliAth
2004-08-29, 02:36:27
also erstmal keine angst. es wurde weder jemand verletzt noch jemand getötet *g*.

es geht nur ums prinzip. aber aus aktuellem anlass wie ihr sehen werdet...

der sommer neigt sich dem ende zu, es wird wieder früher dunkler und es sind radfahrer unterwegs. es scheint sich aber immer mehr zum volkssport zu entwickeln nachts ohne licht zu fahren. egal wo und egal zu welcher tageszeit (oder besser nachtzeit).

folgendes: letzte woche war ich auf dem weg nach hause. mit dem auto natürlich. ich kam von meiner freundin und es war 23uhr. absolute finsternis. ich komme zu einer T-kreuzung. vorfahrt achten gilt für mich. aber kein stopp-schild!
ich nähere mich also der kreuzung (keine strassenbeleuchtung und keine häuser in der nähe genau so wenig wie andere lichtquellen), bremse ab, gucke links und rechts ob irgendwelche autos, radfahrer, fußgänger oder sonstwas kommen und sehe nichts, rolle aber trotzdem langsam auf die kreuzung zu und bremse an der haltelinie fast ganz ab weil ich meine parkscheibe ins handschuhfach stopfen wollte.
an jedem anderen tag wäre ich wohl ohne das fast komplette abbremsen abgebogen wie jeder andere mensch auch. aber natürlich nicht mit vollem tempo!
nachdem ich fertig war mit dem handschuhfach nochmal nen kurzer kontrollblick und dann losfahren...aber was ist das? bewegt sich das was dunkles im dunkeln? ich ganz gebremst.
eine sekunde später zischte ein radfahrer über die kreuzung. genauer gesagt über den fußweg der hauptstrasse. ohne anzuhalten, ohne abzubremsen, ohne licht, ohne mich zu beachten, ohne reflektoren aber dafür mit dunklem fahrrad und dunklen klamotten. weil die ja nachts so schön im dunklen leuchten :hammer: .
hätte ich nicht im äußersten augenwinkel eine bewegung im dunkeln gesehen wäre ich angefahren und hätte den kerl sowas von platt gemacht. der kerl war natürlich auch ohne helm unterwegs also wären von seinem kopf wohl nur noch die ohren übrig geblieben.
nachdem ich den schreck überwunden habe bin ich dann nach hause gefahren.

allerdings beschäftigt mich doch die was-wäre-wenn-frage:
was wäre denn wenn ich den kerl platt gefahren hätte? hätte ich dann schuld gehabt? es heißt ja immer dass stärke verkehrsteilnehmer (ich) eine sorgfaltspflicht gegenüber den schwächeren (radler) haben.
und ich glaube ich habe irgendwann mal gehört, dass bei einem unfall auto vs fahrrad immer der autofahrer schuld bekommt.
ist das so?

oder fragen wir mal anders:
würde mich ein richter zu einer strafe verdonnern weil ich den sack angefahren habe obwohl es mir physikalisch unmöglich war den radfahrer (durch seine eigene schuld) im dunkeln zu sehen?

in deutschland ist es ja immer so eine sache wenn deutsche richter mit deutschem gesetz gegen die realität und physikalische gesetze antreten. da wirdschonmal die natur auf den kopf gestellt weil es im gesetz so steht...

Henry
2004-08-29, 09:15:29
das hat nun aber wirklich nix mit sport % fun zu tun.
>> Offtopic

(del)
2004-08-29, 09:41:28
Der Radfahrer ging wohl von dem guten alten Irrtum aus: "Wenn ich noch was sehe, sieht man mich auch!".

Dass das ein Trugschluss und für das eigene Leben und das Anderer sehr gefährlich ist, begreifen leider nur wenige Leute.
Ich selber fahre sehr viel Rad mit Beleuchtung und Reflektoren und werde trotzdem noch häufig übersehen.
Im Freundes- und Bekanntenkreis habe ich aber leider auch viele "Ohne-Licht-Fahrer".

Im Falle eines Unfalles hätten wohl beide eine Teilschuld bekommen.

Unabhängig davon finde ich aber das Verhalten des Radfahrers absolut unverantwortlich.

onkel2003
2004-08-29, 09:51:36
Da könnte man, genauso gut sagen, was fummelst du auf der strasse, egal ob an der kreuzung oder nicht, in dein handschufach rum.

währe in den moment, genauso, als wenn du nach einer herunter gefallenen kippe suchst.

Beide Schuld.

Nur 1 voteil für dich. der rad fahrer ohne licht, der dir nicht hätte beweisen können, das du irgend wo rum gefummelt hast. ;-)
du aber beweisen kannst, das er kein licht hatte, es sei es währe son arsch, und würde noch das licht einschalten, bevor du die polizei rufst.

dann hättest du wiederum problemme, ,-) da du in diesenfall wirklich der stärkere währst, und auf passen musst, und ein rad fahrer der kein licht hat, aber vor gericht, dies wiederlegen kann, würde man wohl mehr glauben.

KinGGoliAth
2004-08-29, 12:51:05
Da könnte man, genauso gut sagen, was fummelst du auf der strasse, egal ob an der kreuzung oder nicht, in dein handschufach rum.

währe in den moment, genauso, als wenn du nach einer herunter gefallenen kippe suchst.

Beide Schuld.

Nur 1 voteil für dich. der rad fahrer ohne licht, der dir nicht hätte beweisen können, das du irgend wo rum gefummelt hast. ;-)
du aber beweisen kannst, das er kein licht hatte, es sei es währe son arsch, und würde noch das licht einschalten, bevor du die polizei rufst.

dann hättest du wiederum problemme, ,-) da du in diesenfall wirklich der stärkere währst, und auf passen musst, und ein rad fahrer der kein licht hat, aber vor gericht, dies wiederlegen kann, würde man wohl mehr glauben.

*lol*
ne ganz bestimmt wäre das dann nicht meine schuld gewesen weil ich zum ins-handschuhfach-greifen an der kreuzung angehalten habe.
hätte ich das nicht gemacht und wäre weiter an die sichtlinie gerollt, die ja am strassenrand ist hätte ich genau auf dem radweg gestanden und der radfahrer wäre wahrscheinlich durchs eine fenster ins auto rein und durchs andere wieder rausgeflogen.

und zum wurzelsepp:
warum denn eine teilschuld? das klingt wieder nach dem prinzip, dass man schuld haben MUSS wenn man einen schwächeren plattmacht.
wenn der kerl ohne licht unterwegs is, dann ist da sein problem. ich kann ja nicht an jeder kreuzung aufs dach steigen und die umgebung mit nem scheinwerfer abgucken ob da vielleicht son radler ohne hirn ankommt.
wenn ich etwas nicht sehen kann dann kann ich darauf weder reagieren noch ausweichen also kann mir auch keiner einen vorwurf machen wenn ich dagegen fahre. oder besser es gegen mich fährt.
oder?......naja in deutschland kann man sicherlich doch. da zählt die realität ja nicht viel vor gericht.

und zum onkel nochmal:
ich würde mich schon darum kümmern, dass er nicht nachträglich an seinem fahrrad rumbastelt. mal abgesehen davon, dass er dazu wohl kaum noch in der lage gewesen wäre...

Byteschlumpf
2004-08-29, 13:36:42
Verkehrsunsichere Fahrzeuge - hier das Fahrrad ohne Licht - dürfen nicht am Verkehr teilnehmen, da hierdurch eine Verkehrsgefährdung besteht.

Also muß ein Fahrrad ohne Licht bei hereinbrechender Dunkelheit geschoben werden - um Gefahren für sich und andere zu vermeiden.


Leider sieht das kaum jemand ein und es kommt immer wieder zu schlimmen Unfällen, bei denen Radler Autos, Fußgänger und andere Radler in Mitleidenschaft ziehen.

Hier noch was Interessantes zum Thema:
http://www.radzeit.de/16.10.2003

Sergej
2004-08-29, 13:49:19
Ich bin früher auch manchmal ohne Licht gefahren - ich werd' schon zu erkennen sein, dachte ich.

Seit dem ich vor 3 Wochen mit der Fahrschule die Beleuchtungsfahrt (Nachtfahrt) gemacht habe, denke ich anders.

Als ich mit 100 Km/h auf der Landstraße in einer Kurve im Augenwinkel rechts neben dem Fahrzeug den völlig schwarz gekleideten Radfahrer vorbeizischen sah, wurde mir schon ganz anders - Abstand ca. 20cm ...