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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : dürfte ich mir gta3 runterladen (emule o.ä.) weil ich es besitze?


Schnappi
2004-09-04, 16:47:47
mir is meine installationsCD abhanden gekommen, und nun ist mir gerade eingefallen, dass ich mir das doch eigentlich laden könnte, weil ich ja im besitz des Spiels bin...!?

Oder liege ich da falsch?

pubi
2004-09-04, 16:51:13
Hm, runterladen vielleicht. Cracken darfst du es dann trotzdem nicht. :D

Schnappi
2004-09-04, 16:52:02
naja die spielCD hab ich ja...

DasToem
2004-09-04, 17:09:35
Frag doch mal bei Take2 an, vielleicht senden die dir ja Ersatz.

Tomi
2004-09-04, 17:24:04
Andere haben nicht mal das Original und laden es sich trotzdem runter :D

Wenn Du den Kaufbeleg noch haben solltest, schickt Take 2 vielleicht sogar Ersatz. Ohen dagegen wohl nicht. Immerhin sind die damals nach VÖ sogar so weit gegangen, dass sie wegen dem Ärger mit dem Kopierschutz Käufer offiziell (!) gestattet haben, einen No-Cd Crack zu benutzen, falls sie nicht innerhalb von 4 Wochen einen Patch bereitstellen können.

Schnappi
2004-09-04, 18:02:37
Sehr geehrter Geforce 4 TI User,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider können wir für den Verlust einer CD nicht aufkommen.

Viele Grüße Ihr Take2 Supportteam.

DerGute
2004-09-04, 18:02:45
mir is meine installationsCD abhanden gekommen, und nun ist mir gerade eingefallen, dass ich mir das doch eigentlich laden könnte, weil ich ja im besitz des Spiels bin...!?

Oder liege ich da falsch?

runterladen ist prinzipiell illegal, aber das interessiert hier wohl eh keinen...

Duran05
2004-09-04, 18:13:46
mir is meine installationsCD abhanden gekommen, und nun ist mir gerade eingefallen, dass ich mir das doch eigentlich laden könnte, weil ich ja im besitz des Spiels bin...!?

Oder liege ich da falsch?Eine illegale Kopie des Spiels ist niemals legal, selbst wenn du das Original besitzt!

Normalerweise steht in jeder EULA drin, das dass verbreiten/herunterladen der Software ohne Zustimmung des Herstellers illegal ist. Da spielt es keine Rolle ob du das Original besitzt, oder nicht.

Schnappi
2004-09-04, 18:39:14
scheiße...

also muss der thread im marktplatz existent bleiben..

Recos
2004-09-04, 18:53:18
Eine illegale Kopie des Spiels ist niemals legal, selbst wenn du das Original besitzt!

Normalerweise steht in jeder EULA drin, das dass verbreiten/herunterladen der Software ohne Zustimmung des Herstellers illegal ist. Da spielt es keine Rolle ob du das Original besitzt, oder nicht.

Solange man besweisen kann, das man das Speil gekauft hat ( Kaufbeleg ) !!!
Ist alles legal.

z.B. meine Half-Life CD ist auch wärend einer LAN Party verschwunden und keiner wollte die ausversehen eingesteckt haben. Also hab ich mir eine Kopie besorgt, da ich nicht wieder 10€ für HL ausgeben wollte.
Kaufbeleg und originalen CD-Key, der auf dem Heft (Beschreibeung) gedruckt ist habe ich ja.

MfG Recos

DerGute
2004-09-04, 19:00:12
Solange man besweisen kann, das man das Speil gekauft hat ( Kaufbeleg ) !!!
Ist alles legal.


nein.
da du bei emule, kazaa usw. nicht nur runterlädst, sondern gleichzeitig auch uploadest (was illegal ist), machst du dich theoretisch gesehen strafbar, egal ob du nun ein original hast oder nicht.

(del)
2004-09-04, 19:12:58
nein.
da du bei emule, kazaa usw. nicht nur runterlädst, sondern gleichzeitig auch uploadest (was illegal ist), machst du dich theoretisch gesehen strafbar, egal ob du nun ein original hast oder nicht.
Hier geht nicht ums Uploaden. Das ist erstmal kackegal und nebensächlich. Zum Thema: Selbstverständlich darfst du dir Ersatz über eMule saugen, wenn du beweisen kannst, das du das Original besitzt.

Black-Scorpion
2004-09-04, 19:19:28
Nein er darf es nicht runterladen!
Und dabei ist es sowas von egal ob er es gekauft hat.
Denn schon der Anbieter verstößt gegen das Urheberrecht.
Und da das anbieten schon illegal ist, kann das runterladen nicht legal sein.
Man kann aus einer illegalen Kopie keine legale machen.

Duran05
2004-09-04, 19:20:58
Hier geht nicht ums Uploaden. Das ist erstmal kackegal und nebensächlich. Zum Thema: Selbstverständlich darfst du dir Ersatz über eMule saugen, wenn du beweisen kannst, das du das Original besitzt.Das ist ein weit verbreiteter irrglaube.
Das verbreiten der Software ist bereits illegal. Jeder der es sich wissentlich herunterlädt, tut sein übriges dazu.

Hier mal ein kleiner Auszug, aus einer x-Beliebigen Lizenzvereinbarung:

3- Nutzung des Multimediaprodukts
Der Benutzer ist berechtigt, das Multimediaprodukt gemäß den Anweisungen im Benutzerhandbuch oder auf der Verpackung des Multimediaprodukts zu nutzen.
Die Lizenz wird ausschließlich im Rahmen der persönlichen Verwendung eingeräumt.
Untersagt sind :
- Die Erstellung von Kopien des Multimediaprodukts
- Die kommerzielle Nutzung des Multimediaprodukts
- Eine Nutzung, die gegen die guten Sitten oder geltende Gesetze verstößt
- Die Änderung des Multimediaprodukts oder die Herstellung eines abgeleiteten Produkts
- Die Übertragung des Multimediaprodukts über ein Telefonnetz oder jedes andere elektronische Medium, es sei denn während einer Multiplayer Partie in autorisierten Netzen
- Herstellung oder Vertrieb von nicht autorisierten Ebenen und/oder Szenarien
- Das Multimediaprodukt zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder zu disassemblieren.
Der Benutzer ist nicht berechtigt, das Multimediaprodukt an einen Dritten zu verkaufen, eine Unterlizenz zu erteilen, es zu vermieten.
Der Benutzer ist nur berechtigt, das Multimediaprodukt zu übertragen, wenn der Empfänger die Bestimmungen und Bedingungen des Lizenzvertrags akzeptiert. diesem Fall verpflichtet sich der Benutzer, sämtliche Bestandteile und Dokumentationen bezüglich des Multimediaprodukts zu übertragen. Er verpflichtet sich außerdem, jegliche Kopie des Multimediaprodukts auf seinem Computer zu löschen. In diesem Fall erlischt die Lizenz automatisch und unverzüglich.

grandmasterB
2004-09-04, 19:22:38
Eine illegale Kopie des Spiels ist niemals legal, selbst wenn du das Original besitzt!

Normalerweise steht in jeder EULA drin, das dass verbreiten/herunterladen der Software ohne Zustimmung des Herstellers illegal ist. Da spielt es keine Rolle ob du das Original besitzt, oder nicht.


Seit wann gilt in Deutschland die EULA?

AFAIK war die noch nie rechtskräftig in D, da man sie vor Vertragsabschluss nicht zu Gesicht bekommt.
Von daher gelten die normalen gesetzlichen Regeln zur privaten Sicherheitskopie.

Black-Scorpion
2004-09-04, 19:26:46
Seit wann gilt in Deutschland die EULA?

AFAIK war die noch nie rechtskräftig in D, da man sie vor Vertragsabschluss nicht zu Gesicht bekommt.
Von daher gelten die normalen gesetzlichen Regeln zur privaten Sicherheitskopie.
Und was hat die private Sicherheitskopie mit dem Thema zu tun?

(del)
2004-09-04, 19:27:13
Das ist ein weit verbreiteter irrglaube.
Das verbreiten der Software ist bereits illegal. Jeder der es sich wissentlich herunterlädt, tut sein übriges dazu.

Hier mal ein kleiner Auszug, aus einer x-Beliebigen Lizenzvereinbarung:
Du willst mir doch nicht erzählen, das ich im Falle einer kaputten CD, die A****karte habe. Das ist doch dumm. Ich persönlich scheisse auf solche EULA's. Wenn ich 40 € oder mehr zahle möchte ich Handlungsfreiheit, auch im Falle einer kaputten CD...

Man stelle sich vor: Ich habe das Produkt gekauft. Da ich nicht bereit bin für eine neue CD vom Publisher 10-20 € (Selbstkosten :ucrazy2:)zu berappen, lade ich mir die betreffenden Inhalte herunter. Was soll daran so falsch sein?

Duran05
2004-09-04, 19:28:16
Seit wann gilt in Deutschland die EULA?
AFAIK war die noch nie rechtskräftig in D, da man sie vor Vertragsabschluss nicht zu Gesicht bekommt.
Von daher gelten die normalen gesetzlichen Regeln zur privaten Sicherheitskopie.Es gibt keine gesetzlichen Regeln zur Privatkopie.

Siehe hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/49362

Die Privatkopie ist weder erlaubt, noch verboten. Allerdings ist das umgehen von Kopierschutzmaßnahmen auf jeden Fall illegal - was auf ziemlich alle aktuellen PC-Spiele zutrifft.

@Mayday

Beschwer dich bei den Herstellern... ;)

(del)
2004-09-04, 19:30:39
@Mayday
Beschwer dich bei den Herstellern... ;)
Ich mach dir kein Vorwurf.

Die Regelung (wenn sie denn stimmt) ist bloss generell ziemlich Anwenderfeindlich.

Black-Scorpion
2004-09-04, 19:41:07
Bei Spielen ist ja das Problem das nicht geklärt ist wo sie dazu gehören.
Zählt mann sie zu Produkten der Unterhaltungsindustrie ist das kopieren verboten.
Zählt man sie zu Software Produkten darf man eine Sicherheitskopie anlegen und afaik zu dem Zweck auch einen Kopierschutz umgehen.

Recos
2004-09-04, 20:04:16
Es mag hart klingen, aber das scherrt doch keinen ob man Software, Games oder sonstiges zu Hause original hat oder nicht!
Jeder und ich meine JEDER hatte oder hat illegale Kopierte CD´s / DVD´s rumliegen.
Wenn man wirklich engstirnig wäre, müssten alle Jugentlichen in den Knast, da sie ja Emule, Kazaa und was weiß ich noch aufm PC haben.
Und damit Daten downloaden und freigeben.

MfG Recos

grandmasterB
2004-09-04, 22:11:40
Es gibt keine gesetzlichen Regeln zur Privatkopie.

Siehe hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/49362

Die Privatkopie ist weder erlaubt, noch verboten. Allerdings ist das umgehen von Kopierschutzmaßnahmen auf jeden Fall illegal - was auf ziemlich alle aktuellen PC-Spiele zutrifft.

@Mayday

Beschwer dich bei den Herstellern... ;)

Ok, du hast in dem Punkt wohl Recht, dass man keine Privatkopie erstellen darf.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die EULA nicht rechtskräftig ist.

Hiro Hiroshi
2004-09-04, 22:33:21
mir is meine installationsCD abhanden gekommen, und nun ist mir gerade eingefallen, dass ich mir das doch eigentlich laden könnte, weil ich ja im besitz des Spiels bin...!?

Oder liege ich da falsch?

Natürlich darfst du es dir runterladen, auch ohne Original-CD.

BBB
2004-09-04, 23:45:28
Allerdings ist das umgehen von Kopierschutzmaßnahmen auf jeden Fall illegal - was auf ziemlich alle aktuellen PC-Spiele zutrifft.


Ein PC-Spiel ist Software, und auf Software trifft dieses Verbot nicht zu.
Sicherheitskopien von Software sind immer legal, auch wenn man einen Kopierschutz umgehen muss.

Duran05
2004-09-05, 00:30:00
Ein PC-Spiel ist Software, und auf Software trifft dieses Verbot nicht zu.
Sicherheitskopien von Software sind immer legal, auch wenn man einen Kopierschutz umgehen muss.Das Spielt im Endeffekt keine Rolle. Die Software wird meist "gecrackt", was allerdings auch illegal ist.
Ohne Zustimmung des Herstellers dürfen keine veränderungen an den Programmdateien vorgenommen werden ;)

Im übrigen:


Reform des Urheberrechts tritt in Kraft

Morgen tritt einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (http://www.bundesgesetzblatt.de/) die Anfang Juli 2003 beschlossene Reform (http://www.heise.de/newsticker/data/jk-03.07.03-001/) des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft. Die Gesetzesnovelle (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s1774.pdf) bringt für die Verbraucher weitreichende Änderungen mit sich. Das auch bisher schon heftig umstrittenen "Recht auf Privatkopie" des bisherigen Paragraphen 53 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html) UrhG besteht nach der Reform nur noch auf dem Papier. Offenbar fehlte dem Gesetzgeber der politische Mut, diesen inzwischen fast nur noch deklaratorischen Paragraphen gänzlich zu streichen. http://www.heise.de/RealMedia/ads/adstream_lx.ads/www.heise.de/newsticker/meldungen/gesellschaft/1579185340/Middle1/he-test-contentads/zaehler.html/63306138316531623431336134306530?_RM_EMPTY_

Digitale Medien nämlich, die über einen Kopierschutz verfügen, dürfen auch für den reinen Privatgebrauch nicht mehr vervielfältigt werden. Selbst die Kopie einer ordnungsgemäß erstandenen CD für das eigene Autoradio ist zukünftig verboten -- sofern hierfür der Kopierschutz einer "Un-CD (http://www.heise.de/newsticker/data/vza-22.03.03-000/)" umgangen wird. Zwar werden solche Privatkopien nicht strafbar, doch die jeweiligen Rechteinhaber können den Verbraucher zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Das Überwinden von Kopierschutzmaßnahmen zu kommerziellen Zwecken hingegen ist künftig ein Straftatbestand. Außerdem untersagt das neue Gesetz die Herstellung, den Vertrieb und das Bewerben von Software, die geeignet ist, Kopierschutzmaßnahmen zu überwinden. Gemäß Paragraph 95d des neuen Gesetzes müssen kopiergeschützte Werke künftig deutlich sichtbar gekennzeichnet werden.

Auch den P2P-Netzwerken geht es juristisch an den Kragen. Die Änderung des Paragraphen 53 UrhG erlaubt nur noch solche Privatkopien, die nicht von "offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen" stammen. Was genau darunter fällt, dürfte für den juristischen Laien allerdings kaum erkennbar sein und bedarf einer Definition durch die Gerichte. Der Passus richtet sich jedoch ganz offensichtlich gegen P2P-Tauschbörsen. Wer zukünftig gar unter Umgehung eines Kopierschutzes geschützte Werke bei Kazaa und Co. anbietet, macht sich unter Umständen gemäß Paragraph 108b des neuen Gesetzes sogar strafbar. Schadensersatz- und unterlassungspflichtig ist er ohnehin, wie zukünftig auch derjenige, der die "verbotenen Früchte" herunterlädt.

Damit dürfte sich die Auswahl der Werke, die zukünftig noch legal kopiert werden dürfen, auf wenige CDs und DVDs ohne Kopierschutz sowie analoge Medien beschränken. Dies hindert freilich die GEMA (http://www.gema.de/) trotz Rekordeinkünften (http://www.heise.de/newsticker/data/tol-19.08.03-003/) nicht daran, eine kräftige Erhöhung der pauschalen Zahlungen für Privatkopien (http://www.gema.de/kommunikation/pressemitteilungen/pm20030414.shtml) zu fordern, da die bisherige Vergütung "nicht mehr angemessen" sei.

Die jetzt in Kraft getretene Novelle stellt erst den ersten Schritt einer noch umfassenderen Änderung des Urheberrechts dar. So ließ auch Bundesjustizministerin Zypries in einer Pressemitteilung (http://www.bmj.de/ger/service/pressemitteilungen/10000787/) bereits verlauten, dass man in dieser Legislaturperiode "noch viel vorhabe". Die Beratungen (http://www.urheberrecht.org/events/20030916.php3) über den so genannten "zweiten Korb" der Urheberrechtsreform beginnen nächste Woche. Zu erwarten ist eine noch weitergehende Einschränkung der Verbraucherrechte (http://www.heise.de/newsticker/data/anw-08.09.03-005/) zugunsten der Rechteinhaber. (Joerg Heidrich) / (ad (ad@ct.heise.de)/c't)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/40265

MetalWarrior
2004-09-05, 14:12:49
Ohne Zustimmung des Herstellers dürfen keine veränderungen an den Programmdateien vorgenommen werden ;)
Dann wären Mods ja wohl auch illegal ;)

Mr.Fency Pants
2004-09-05, 15:05:36
Er darf das Spiel, auch wenn er es besitzt, nicht bei Emule runterladen, da es aus einer eindeutig illegalen Quelle stammt, wenn er sich es dort besorgt. Daß das Spiel aus dieser Quelle wohl sehr wahrscheinlich auch noch gecrackt bzw. verändert worden ist kommt noch dazu.

Silent3sniper
2004-09-05, 15:11:14
Er darf das Spiel, auch wenn er es besitzt, nicht bei Emule runterladen, da es aus einer eindeutig illegalen Quelle stammt, wenn er sich es dort besorgt. Daß das Spiel aus dieser Quelle wohl sehr wahrscheinlich auch noch gecrackt bzw. verändert worden ist kommt noch dazu.

Und ausserdem kann man sich relativ leicht ein Paar ungewollte Gäste einfange :D

DerGute
2004-09-05, 16:02:17
Dann wären Mods ja wohl auch illegal ;)

wenn der hersteller nicht seine zustimmung gibt (z.b. in form des releases eines sdk), sind mods in der tat illegal.