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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay-Deal, Gültig oder nicht?


Cheesandonion
2004-09-10, 19:42:22
ich habe bei ebay über "Sofort-Kauf" eine 501 Levis für 1 € ersteigert. Jetzt schreibt mir der Verkäufer an, dass das ein Fehler gewesen sein soll und er wüsste nicht wer die Schuld dafür träge, ebay oder er, und er würde das noch klären.

Meiner Ansicht nach ist das Geschäft rechtsgültig, das heißt er müßte die Ware abgeben. Wie seht ihr das?

Wolf2k
2004-09-10, 19:49:03
Also ich sage einaml vom rein rechtlichen Standpunkt bist du auf der richtigen Seite. Aber ich denke mal, das du auch du die Einsicht besitzen solltest, ihm dne Fehler zuzugestehen, aber bissel im Preis drücken kannst du ihn trotzdem, weil 1?das ist nen Schnäppchen. :P

Philipp333
2004-09-10, 19:50:51
Ist meiner Meinung nach nicht Rechtsgültig. Ich glaube da gab es im BGB irgendeinen Paragrafen, der besagt das bei einem groben Irrtum der Vertrag nicht Zustande kommt. Bin mir aber nicht 100% sicher!

wuschel12
2004-09-10, 19:52:24
Da der Sofortkauf 1 € beträgt, ist es klar, dass da ein Versehen vorliegt. Habe jetzt die ganzen § aus dem BGB nicht mehr im Kopf, aber der treffende lautet sinngemäß: Ist der Preis falsch ausgeschildert worden und es war ein versehen, dann tritt kein Kaufvertrag in Kraft.
Tip: Versuche trotzdem noch einen guten Preis rauszuholen.

Super Grobi
2004-09-10, 19:54:47
Es ist ein Vertrag zu stande gekommen. Schreib dem ne Mail. Schreib rein das wenn du die Buxe für 250 Euro ersteigert hättest würde er auch das Geld haben wollen. Nur weil es nicht den Ertrag gebracht hat brauch er sich nicht so rauswursten. Dann soll er einen höheren Startpreis wählen. Wenn du jetzt schreiben würdest (du hättes die Hose z.B. für 80 Euro ersteigert) das du kein Bock mehr hast, würde Er auch darauf bestehen das mit der Abgabe von einem Gebot ein Vertag zu stande gekommen ist.

Also bleib am Ball und lass dir die Hose für den 1 Euro + Versand schicken, basta

Gruss
SG

Edit: Upsssssssss, hab nicht gesehen das du für 1 Euro SOFORTKAUF gekauft hast, ich dachte für 1 Euro ersteigert. Dann schreib den doch ne nette Mail und frag ihm ob er dir nicht die gewünschte Hose zu einen Super-Spezial-Preis verkauft. Damit wärst du sehr zufrieden und er auch.

aCiD
2004-09-10, 19:54:57
Imo würde ich versuchen den Preis zu kriegen. Gab doch auch schon Fälle, in denen ein Passat Neuwagen für 17k€ verkauft wurde und der Verkäufer vor Gericht gegangen ist und dann den Wagen verkaufen musste, von daher ist das ein gültiger Kaufvertrag. Außerdem hätte er ja die Beschreibung noch ändern können. Kann mich natürlich auch irren...

Greetz
aCiD

Philipp333
2004-09-10, 19:57:29
Bei einer Auktion währe der Vertrag bindend! Bei Sofortkauf nicht! Da klar ersichtlich ist, dass es sich um ein Irrtum handelt

wuschel12
2004-09-10, 20:03:13
Da der Sofortkauf 1 € beträgt, ist es klar, dass da ein Versehen vorliegt. Habe jetzt die ganzen § aus dem BGB nicht mehr im Kopf, aber der treffende lautet sinngemäß: Ist der Preis falsch ausgeschildert worden und es war ein versehen, dann tritt kein Kaufvertrag in Kraft.
Tip: Versuche trotzdem noch einen guten Preis rauszuholen.


BGB § 119 --> bekommste nicht für 1 €

WedgeAntilles
2004-09-10, 21:32:32
Der Paragraf 119 passt m.E. nicht perfekt.
Es liegt kein Fall von Irrtum vor, sondern von fehlerhafter Übertragung. (meine Meinung)

Dennoch sind die Auswirkungen eigentlihc die gleichen, §122 gesteht dir Schadenseratz zu, was aber aus 2 Gründen nicht relevant ist:
Es ist dir keiner entstanden und Absatz 2 - du hättest den Fehler erkennen müssen. (Auslegungssache, aber m.E. recht eindeutig)

Nach $120 ist das Rechtsgeschäft allerdings nicht ungültig, es ist nur anfechtbar.
Die Ungültigkeit ergibt sich erst aus §142

Schnappi
2004-09-10, 22:07:27
und wenn schon, ich würde "mitleid" mit ihm haben, und ihm nochmal ne "chance geben"...

Hab jetzt auch ein bluetooth Headset ersteigert, 3,50€...

Alles dabei, perfekter Zustand, ich hab ihm noch etwas mehr überwiesen, mehr aus mitleid..

Müsste zwar nur den Betrag zahlen, aber ich hab trotzdem mehr gezahlt, auch wenns dummheit ist..

bekommt man ne nette Bewertung usw ua..

aber der passat für 17k€ war garantiert verflucht hinterher :ugly:

Henrik
2004-09-10, 23:30:12
Hab jetzt auch ein bluetooth Headset ersteigert, 3,50€...

Alles dabei, perfekter Zustand

Das ist aber nicht das, was jetzt nicht funktioniert,oder ? :ugly:

Aber ich würde mich auch auf einen fairen Deal einigen, der Verkäufer ist bestimmt bereit, dir einen sehr guten Preis zumachen, dann brauchst du kein schlechtes Gewissen zu haben und er hat seine Haut gerettet :)

AlfredENeumann
2004-09-11, 03:36:38
Das nennt man Blödheit. Wenn er einen Artikel mit einem Euro Sofortkauf reinstellt, ist es sein Pech.
Jedesmal wenn man etwas bei Ebay reinstellt, kann man die Daten prüfen. Wenn man etwas reingestellt hat bekommt man noch ne mail das der Artikel reingestellt wurde. Wem bis dato es immer noch nicht aufgefallen ist das der Preis nicht stimmt, ist halt selbst schuld.

PS: War es ein Privatverkauf oder ein Händler?

AtTheDriveIn
2004-09-11, 04:14:42
Ich hatte das auchmal, vor ca 1,5 Jahren. Einen neuen P4 2,533 per Sofortkauf für 100? oder so. Der Verkäufer hat sich natürlich erst nicht bei mir gemeldet und wohl drauf gehoft ich würde nachgeben. Als ich das nicht gemacht habe, hat er mir gebeichtet das es ein Versehen war und gemeint er hätte das mit Ebay abgesprochen und er wäre im Recht.

Habs dann sein lassen und nicht weiter nachgebohrt, weil ich schnell einen neuen Prozessor haben wollte.