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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welches Gesetz schreibt eine Alterskontrolle bei z.B. USK 18 vor?


Apoc333
2004-09-11, 15:42:37
Hallo,

Mich würde mal interessieren, ob es ein Gesetz gibt, dass Spieleanbieter dazu verpflichtet, eine Alterskontrolle bei z.B. USK 18 durchzuführen..

Oder ist das mehr eine freiwillige Verpflichtung?

Korak
2004-09-11, 15:53:03
Das ist verpflichtend.

www.usk.de -> Alterskennzeichen.

Static
2004-09-11, 15:54:23
Früher war die USK-Einstufung nur eine Empfehlung.
Seit April 2003 schreibt das Jugendschutzgesetz die Alterskontrolle vor.

Korak
2004-09-11, 15:55:44
Grad gefunden:
http://www.heise.de/ct/03/08/078/

Apoc333
2004-09-11, 15:58:01
Früher war die USK-Einstufung nur eine Empfehlung.
Seit April 2003 schreibt das Jugendschutzgesetz die Alterskontrolle vor.

Das bedeutet ein Händler der Games mit USK 18 verkauft ohne Alterskontrolle macht sich strafbar, richtig? Gilt das dann auch für Händler die ihren Firmensitz im Ausland haben? Theoritsch müssten die sich doch auch an das JuSchuGesetz halten, wenn sie solche Games in Deutschland verkaufen wollen oder?!

Oder ist das mal wieder einer der vielen Graubereiche unserer Gesetzgebung :|

Apoc333
2004-09-11, 16:02:16
@korak
Interessant, der Heise-Artikel bringt ja schonmal etwas Licht ins Dunkel ;)

Andi_669
2004-09-11, 16:18:27
wenn du Games im Ausland kaufst kommt der Vertrag auch im Ausland zustande also gelten für den Händler die dortigen Gesetze, ;)

gruß

Apoc333
2004-09-11, 16:27:16
wenn du Games im Ausland kaufst kommt der Vertrag auch im Ausland zustande also gelten für den Händler die dortigen Gesetze, ;)

gruß
Meinst Du wirklich, dass es so einfach ist? Dann wundert es mich, dass nicht schon viel Mehr Gameshops ihren Sitz ins Ausland verlegt haben, schließlich ließe sich ja mit dem problemlosen Verkauf durch USK zensierter Spiele an Jugendliche eine Menge Reibach machen. Das kann doch nicht sein oder?

Azze
2004-09-11, 17:05:38
Meinst Du wirklich, dass es so einfach ist? Dann wundert es mich, dass nicht schon viel Mehr Gameshops ihren Sitz ins Ausland verlegt haben, schließlich ließe sich ja mit dem problemlosen Verkauf durch USK zensierter Spiele an Jugendliche eine Menge Reibach machen. Das kann doch nicht sein oder?

So einfach ist das - Ja.
Aber warum sollten Händler alle is Ausland gehen? Die kleinen haben hier Ihren Zufriedenstellenden Ansatz. Die großen, z.B. Amzon ist dierekt in mehreren Ländern vertreten.

Auch ändert sich prinzipiell recht wenig. Die Deutsche ab 18 Version ist auch im Ausland immnoch dieselbe wie hier. Nur das ggf. die USK nicht mehr bindend ist.
Auch richten sich gerade Onlinehändler eine Alterskontrolle auf der Webseite ein (Auch ausl.). Wenn dann müsstest du schon nu nem normalen Laden fahren, damit der dir das Game ohne Kontrolle verkauft

Apoc333
2004-09-11, 17:21:37
So einfach ist das - Ja.


Wenn das stimmt ist das JuSchuGes. doch total hirnrissig, weil jeder Minderjährige sich das Game in einem x-beliebigen Shop sonstwo auf der Welt bestellen kann. Schein wohl so zu sein..

Zumindest Versandhäuser die einen deutschen Vertrieb haben (Also deutschen Shop, Geschäftskonto in D, Ansprechpartner usw.) sollten sich doch an das JuSchuGes. halten müssen??

Irgendwie regt mich das grade auf :mad:

Kurgan
2004-09-11, 17:31:13
Das ist verpflichtend.

www.usk.de -> Alterskennzeichen.

ich hab den kram jetzt nich alles gelesen, aber imho ist es so, das das nicht sein muss. nur wenn ein spiel keine alterfreigabe hat, wird es automatisch als ab18 eingestuft. (tetris zum beispiel ;) )

Azze
2004-09-11, 19:09:45
ich hab den kram jetzt nich alles gelesen, aber imho ist es so, das das nicht sein muss. nur wenn ein spiel keine alterfreigabe hat, wird es automatisch als ab18 eingestuft. (tetris zum beispiel ;) )

Stimmt. Das gillt auch bei Importspielen, die nicht von der USK geprüft wurden.

Wenn das stimmt ist das JuSchuGes. doch total hirnrissig, weil jeder Minderjährige sich das Game in einem x-beliebigen Shop sonstwo auf der Welt bestellen kann. Schein wohl so zu sein..

Zumindest Versandhäuser die einen deutschen Vertrieb haben (Also deutschen Shop, Geschäftskonto in D, Ansprechpartner usw.) sollten sich doch an das JuSchuGes. halten müssen??

Irgendwie regt mich das grade auf

Die frage ist nur ... welches Kid macht denn das? Die warscheinlichkeit ist sehr gering. Und wie gesagt, haben fiele Onlineshops (auch die im Ausland) eine Alterskontrolle. Zumindest für dem "ab 18" Bereich.

Letztlich ist dann noch die Frage, ob Ausländische Shops eine DV vertreiben.

Gast
2004-09-12, 01:32:12
Wie sind denn eigentlich die neuesten Erfahrungen?
Was passiert, wenn jemand ein ab-18-Spiel im Ausland bestellt? Kontrolliert dann der Postbote, ob der Empfänger volljährig ist?
Oder wenn jemand ein beschlagnahmtes Spiel bestellt? Macht der sich strafbar? Bei NaZi-Thema wär das ja noch klar, aber bei Gewalt wie Manhunt?

Iceman346
2004-09-12, 01:46:15
Was passiert, wenn jemand ein ab-18-Spiel im Ausland bestellt? Kontrolliert dann der Postbote, ob der Empfänger volljährig ist?

Wie soll der Postbote wissen was im Paket ist? Solange das Paket nicht eigenhändig verschickt wurde ist es dem Boten völlig egal wer es entgegennimmt.

Oder wenn jemand ein beschlagnahmtes Spiel bestellt? Macht der sich strafbar? Bei NaZi-Thema wär das ja noch klar, aber bei Gewalt wie Manhunt?

Hier bin ich mir nicht wirklich sicher. Aber afaik ist der Besitz legal, strafbar macht sich lediglich der Händlicher der dir das Spiel verkauft.

Azze
2004-09-12, 18:06:46
Wie soll der Postbote wissen was im Paket ist? Solange das Paket nicht eigenhändig verschickt wurde ist es dem Boten völlig egal wer es entgegennimmt.

Jepp genau so ist es.
Zumindest würde ich mein Postboten verklagen, wennd er ne Alterskontrolle macht, weil ich ein ab 18 Spiel geliefert bekomme. (Verletzung des Briefgeheimnis) Das trifft auch bei einer "Eigenhändigen versendung" zu. Die besagt nämlich nur, das dass Paket nur dem Empfänger persönlich ausgeliefert werden darf.


Hier bin ich mir nicht wirklich sicher. Aber afaik ist der Besitz legal, strafbar macht sich lediglich der Händlicher der dir das Spiel verkauft.

Stimmt - Der Verkauf ist verboten. Nicht der Besitz. Sonst müsste man ja auch aus allen Haushalten Deutschlands z.B. alle Erinnerungsstücke an die NS-Zeit konfiszieren. [e.g: A.H. "Mein Kampf"]
Klingt jetzt komisch wegen dem Beispiel aber was anderes kam mir jetzt fix nicht in den Sinn.