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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Türen aufbrechen


Gast
2004-09-13, 19:45:47
Hi,

Wenn Notärzte in eine Wohnung kommen wo ein Patient liegt der nicht oder kaum ansprechbar ist und in dieser Wohung ein Raum verschlossen ist, dürfen/müssen die Ärzte dann die Tür aufbrechen (lassen)?

Gast
2004-09-13, 19:46:49
Wohlbemerkt der Patient liegt da nicht drin!

Dautzen
2004-09-13, 20:19:37
was sollen die in nem raum wo keiner drin liegt?

Gast
2004-09-13, 20:20:29
Wenn der Mensch auf dem Flur liegt und ein weiterer Raum verschlossen ist, wo wäre die rechtliche Handhabe, den Raum aufzubrechen?

Weil eventuell der Patient da jemanden eingesperrt haben könnte? Verdachtsmoment? Das glaub ich nicht, Tim.

Schnappi
2004-09-13, 20:23:33
natürlich dürfen die das..

genauso darfst zb du, wenn du jmden auf der straße schwer blutend findest eine autoscheibe einschlagen, um dessen Erste Hilfe Kasten da rauszuholen..

oktolyt
2004-09-13, 20:37:43
Es ist mithin vorstellbar daß in so einem Raum noch eine weitere Person liegt die ebenso nicht ansprechbar ist....man weiß ja nicht was passiert ist.
Von daher denke ich schon daß die da irgendeine Handhabe haben.

Kladderadatsch
2004-09-13, 20:42:16
nur mal so nebenbei: es gibt sogar situationen, in denen du einem mitmenschen ein messer in den oberleib stechen darfst. zwischen den lungenflügeln kann sich irgendwie luft stauen; man erstickt unweigerlich. (ka mehr genau, was da wie passiert) mit einem stich in die richtige stelle kann das jedenfalls behoben werden...

Schnappi
2004-09-13, 20:43:53
nur mal so nebenbei: es gibt sogar situationen, in denen du einem mitmenschen ein messer in den oberleib stechen darfst. zwischen den lungenflügeln kann sich irgendwie luft stauen; man erstickt unweigerlich. (ka mehr genau, was da wie passiert) mit einem stich in die richtige stelle kann das jedenfalls behoben werden...


das darf aber eigentlich kein normalsterblicher machen!

wenns klappt hast du glück gehabt, wenn nicht, dann naja..

genauso wie blut absaugen, amputieren, spritzen geben, dürfen eigentlich nur ärzte oder diejenigen (Notärzte ua) die die passende Ausbildung haben

Kladderadatsch
2004-09-13, 20:46:09
genauso wie blut absaugen, amputieren, spritzen geben, dürfen eigentlich nur ärzte oder diejenigen (Notärzte ua) die die passende Ausbildung haben

bis der artzt da ist, ist derjenige schon 20 mal erstickt...es ist erlaubt.

Schnappi
2004-09-13, 20:47:01
nein, nicht wirklich.

wenn du falsch stichst, und er dadurch verreckt, bist du trotzdem dran!

Crazy_Bon
2004-09-13, 21:04:39
Vielleicht haben die Ärzte auch nach lebenswichtigen Medikamenten gesucht, oder wollten kontrollieren ob die Herdplatte an ist oder der Wasserhahn um weitere Schaden auszuschliessen.
Solche komischen Kauze gibt es bestimmt, die alles hinter sich absperren und wieder aufsperren, obwohl sie ständig in der Wohnung aufhalten.
Es hätte auch sein können, dass sich jemand von innen eingeschlossen hat, wenn aussen am Schlüsselloch kein Schlüssel gesteckt ist.

Gast
2004-09-13, 21:06:44
Im 1. Hilfe Kurs wurde mir aber vermittelt, das man in solchen Situationen berechtigt ist sowas zu machen und nicht dafür haften musst. Es sei denn du schneidest dem nen Arm ab weil das Bein eingeklemmt is........ oder sowas in der Art jedenfalls ;)

Gast
2004-09-13, 21:18:03
nur mal so nebenbei: es gibt sogar situationen, in denen du einem mitmenschen ein messer in den oberleib stechen darfst. zwischen den lungenflügeln kann sich irgendwie luft stauen; man erstickt unweigerlich. (ka mehr genau, was da wie passiert) mit einem stich in die richtige stelle kann das jedenfalls behoben werden...
Jo, Luftröhrenschnitt.
Falls demjenigen irgendwas in die Luftröhre gerutscht ist, was mithilfe der Flimmerhäarchen da nicht nachoben zu befördern ist, ist mitunter die einzigste Hilfe demjenigen die "Kehle aufzuschneiden". Also knapp unter dem Kehlkopf das Bindegewebe treffen und ne Luftöffnung herzustellen. Sonst erstickt der Ärmste. Sollte bloß nicht die Speiseröhre treffen =)

Schwarzmetaller
2004-09-13, 21:27:03
Jo, Luftröhrenschnitt.
Falls demjenigen irgendwas in die Luftröhre gerutscht ist, was mithilfe der Flimmerhäarchen da nicht nachoben zu befördern ist, ist mitunter die einzigste Hilfe demjenigen die "Kehle aufzuschneiden". Also knapp unter dem Kehlkopf das Bindegewebe treffen und ne Luftöffnung herzustellen. Sonst erstickt der Ärmste. Sollte bloß nicht die Speiseröhre treffen =)
Hatten wir schon ausführlich diskutiert...auch was Amarok als ForumsDoc und andere Metzger und Sanis dazu zu berichten wußten...Fazit: Panasonic kann ´s nicht (sry..Pana)...und jeder andere Normalsterbliche ohne Aubildung auch nicht....Ernesto.Che vielleicht X-D

MFG
Schwarzmetaller

(del676)
2004-09-13, 21:52:34
also imho darf man ohne nen richtig guten grund nix machen
z.b. selbstmordversuch und du suchst die medikamente, oder er hat echt nen eingsperrt - aber bei solchen einsätzen is immer die polizei dabei und die darf brechen soviel sie will :)

Panasonic
2004-09-13, 23:35:08
Erweiterte Nothilfe - selbst bei begründeten Verdacht auf Erfordernis erweiterter Nothilfe - darfst Du so ziemlich alles zerstören, was Deiner Hilfsleistung förderlich erscheint.

Monkey
2004-09-14, 00:13:55
Erweiterte Nothilfe - selbst bei begründeten Verdacht auf Erfordernis erweiterter Nothilfe - darfst Du so ziemlich alles zerstören, was Deiner Hilfsleistung förderlich erscheint.

genau, aber evtl sollte man das BEGRÜNDET hervorheben. es ist sicherlich nicht ok wenn du die tür von nem kollegen eintritts weil er nicht zum treffen gekommen ist und du dir sorgen machst.