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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung?


aths
2004-09-14, 14:02:12
Kürzlich war ich beim Finanzamt. Die wollten dass ich gleich ein Gewerbe anmelde. Allerdings sind meine Einkünfte nicht so hoch (es kann sogar sein, dass ich nicht mal Einkommensteuer zahlen muss, wird sich noch zeigen) und natürlich habe ich keine Lust auf Buchführung etc. Kann wer genaueres sagen, wie man als Freiberufler ohne Gewerbe steuerlich steht, bzw. was man da beim Finanzamt anmelden muss?

Simon Moon
2004-09-14, 15:13:02
Kürzlich war ich beim Finanzamt. Die wollten dass ich gleich ein Gewerbe anmelde. Allerdings sind meine Einkünfte nicht so hoch (es kann sogar sein, dass ich nicht mal Einkommensteuer zahlen muss, wird sich noch zeigen) und natürlich habe ich keine Lust auf Buchführung etc. Kann wer genaueres sagen, wie man als Freiberufler ohne Gewerbe steuerlich steht, bzw. was man da beim Finanzamt anmelden muss?

Also wenn du das einigermassen seriös aufziehen willst, kommst du wohl kaum um Buchführung herum. Naja und ich denke mal, du musst die Einnahmen bei der Steuererklärung angeben? Hab aber keinen Schimmer, wie das in D nun genau fuktioniert. Auf alle Fälle bist du auf der sichereren Seite, wenn du Buch führst und so gross sollte der Aufwand ja nicht sein bei einer kleinen Privat Firma.

just my 2 cents...

Gunaldo
2004-09-14, 15:22:43
du kannst ja einfach ein gewerbe anmelden.
es kostet halt eine einmalige gebühr für die anmeldung.
dann zahlst du solange nichts mehr, bis du die freibeträge überschreitest.
ansonsten solltest du das einfach mal mit deinem steuerberater durchsprechen.

aths
2004-09-14, 15:31:37
du kannst ja einfach ein gewerbe anmelden.
es kostet halt eine einmalige gebühr für die anmeldung.
dann zahlst du solange nichts mehr, bis du die freibeträge überschreitest.
ansonsten solltest du das einfach mal mit deinem steuerberater durchsprechen.Ich habe keinen Steuerberater. Die Typen beim Finanzamt scheinen mir auch nicht so richtig durchzusehen.

Ein Gewerbe anzumelden will ich ja gerade vermeiden. Als freiberuflicher Journalist sicher etwas übertrieben, bei dem (nicht so großen) Umfang an Aufträgen die ich kriege. Außerdem ist alles andere als sicher, ob ich diese Schiene weiter verfolgen werde. Ich will jetzt nicht den Start in die Selbstständigkeit machen, im Moment sind das Nebenjobs (neben dem Studium halt.)

Demirug
2004-09-14, 15:43:28
Beim Finanzamt das Formular zum Anmelden einer freiberuflichen Tätigkeit holen und ausfüllen.

Danach könnte dann die Streitereien mit dem Finanzamt anfangen ob sie das was du machst als freiberufliche Tätigkeit anerkennen. Falls nicht muss man eben auf der Gemeindeverwaltung einen Gewerbeschein beantragen.

Um eine ordentliche Buchführung kommt man aber in keinen Fall herum. Aber was ist an einer Einnahmen-Ausgaben-Überschuss Rechnung den so schwer oder aufwendig? Das macht man doch sowieso schon um zu sehen ob sich die ganze Sache lohnt.

aths
2004-09-14, 15:56:43
Beim Finanzamt das Formular zum Anmelden einer freiberuflichen Tätigkeit holen und ausfüllen.

Danach könnte dann die Streitereien mit dem Finanzamt anfangen ob sie das was du machst als freiberufliche Tätigkeit anerkennen. Falls nicht muss man eben auf der Gemeindeverwaltung einen Gewerbeschein beantragen.

Um eine ordentliche Buchführung kommt man aber in keinen Fall herum. Aber was ist an einer Einnahmen-Ausgaben-Überschuss Rechnung den so schwer oder aufwendig? Das macht man doch sowieso schon um zu sehen ob sich die ganze Sache lohnt.Eine Überschussrechnung ist für mich noch keine "ordentliche Buchführung". Sehe ich das richtig, für diese Rechnung die Belege sammeln zu müssen, die die Einkommen ausweisen, und noch die Belege sammeln sollte von denen ich hoffe dass ich die Ausgaben als Verlust geltend machen kann? Und am Ende den Betrag weiß, und daran die Einkommensteuer berechnet wird? Das wäre dann ja mit einem Ordner erledigt wo einfach alle Belege reinkommen, sowie 15 Minuten für eine Excel-Tabelle ...

Gast
2004-09-14, 16:37:15
Das was du machst ist ja eigentlich ein Nebengewerbe, oder machst du das komplett Selbständig, wobei das eigentlich ein Nebengewerbe währe da du ja auch noch studierst.

Buchführung ist ja nix anderes wie das was Demirug schon gesagt hat, Buch zu führen über deine Einahmen und Ausgaben, die Rechnungen etc. sollte man immer aufheben, Problem ist allerdings, machst du das jetzt von dir aus, oder arbeitest du im Auftrag anderer, weil dann musst du ja auch Rechnungen ausstellen.

Die Einkommenssteuer wird von deinen kompletten Einahmen berechnet und Arbeitsmaterial was du selbst gekauft hast bekommst du eigentlich ersetzt, dafür musst du die Rechnungen mitschicken und alles auflisten.

Demirug
2004-09-14, 16:53:30
Eine Überschussrechnung ist für mich noch keine "ordentliche Buchführung". Sehe ich das richtig, für diese Rechnung die Belege sammeln zu müssen, die die Einkommen ausweisen, und noch die Belege sammeln sollte von denen ich hoffe dass ich die Ausgaben als Verlust geltend machen kann? Und am Ende den Betrag weiß, und daran die Einkommensteuer berechnet wird? Das wäre dann ja mit einem Ordner erledigt wo einfach alle Belege reinkommen, sowie 15 Minuten für eine Excel-Tabelle ...

Für einen Freiberufler ist das eine ordentlichen Buchführung weil von Finanzamt nicht mehr verlangt wird.

aths
2004-09-14, 17:16:17
Das was du machst ist ja eigentlich ein Nebengewerbe, oder machst du das komplett Selbständig, wobei das eigentlich ein Nebengewerbe währe da du ja auch noch studierst.Was ich mache, mache ich selbstständig. Allerdings bin ich in erster Linie Student, und zahle entsprechende Beiträge für die Krankenkasse.

Buchführung ist ja nix anderes wie das was Demirug schon gesagt hat, Buch zu führen über deine Einahmen und Ausgaben, die Rechnungen etc. sollte man immer aufheben, Problem ist allerdings, machst du das jetzt von dir aus, oder arbeitest du im Auftrag anderer, weil dann musst du ja auch Rechnungen ausstellen.Ja, hier will ich mich als Kleinunternehmer offiziell vom Abführen von USt befreien lassen. Bin weit unter der Grenze und muss keine USt abführen, brauch das jetzt aber auch offiziell.

Die Einkommenssteuer wird von deinen kompletten Einahmen berechnet und Arbeitsmaterial was du selbst gekauft hast bekommst du eigentlich ersetzt, dafür musst du die Rechnungen mitschicken und alles auflisten. Die kompletten Einnahmen? Rechenbeispiel, ich nehme 8000 € ein und gebe 2000 aus. Sind meine Einnahmen dann 8000 oder 6000 €?

Gibts für diese Materialien auch eine Pauschale, die man nicht nachweisen muss, oder muss jeder € belegt werden? (Leider habe ich etliche Fahrscheine schon weggeschmissen :()

Gunaldo
2004-09-14, 18:33:02
für die entsprechenden freibeträgt ist der umsatz relevant, nicht etwa der gewinn.
beispiel man verkauft bei ebay was für 80 euro, verdient aber nur 10 euro.
dann werden aber trotuzdem die 80 euro relevant für den freibetrag.

(wurde mir jedenfalls so während meines praktikums gesagt=)

Gast
2004-09-14, 18:45:06
Es gibt einen pauschalen Betrag, aber der ist niedrig, entweder sinds 50 oder 100€ kann das dir aber nicht genau sagen.

Es werden dort die kompletten Einahmen eingetragen.

Informiere dich mal etwas über ein Nebengewerbe, das ist für Leute wie du, die schon Hauptberuflich aktiv sind und das dann als *Nebenjob* machen, du bist allerdings auf 15 oder 16000€ im Umsatz begrenzt.

Ein Gewerbeschein kostet je nach Bundesland mehr oder weniger in BW sinds zB. 25.56€, es ist egal was für ein Gewerbe du anmeldest der Schein kostet immer das selbe.

aths
2004-09-14, 20:35:06
Ein Gewerbeschein kostet je nach Bundesland mehr oder weniger in BW sinds zB. 25.56€, es ist egal was für ein Gewerbe du anmeldest der Schein kostet immer das selbe.Hallo ... ich will ja eben kein Gewerbe anmelden, solange sich das legal vermeiden lässt.


Informiere dich mal etwas über ein Nebengewerbe, das ist für Leute wie du, die schon Hauptberuflich aktiv sind und das dann als *Nebenjob* machen, du bist allerdings auf 15 oder 16000€ im Umsatz begrenzt.Beim Informieren bin ich ja gerade, wozu u. a. dieser Thread gehört. Umsatzmäßig bleibe ich deutlich unter 15000 €.

aths
2004-09-14, 20:39:51
für die entsprechenden freibeträgt ist der umsatz relevant, nicht etwa der gewinn.
beispiel man verkauft bei ebay was für 80 euro, verdient aber nur 10 euro.
dann werden aber trotuzdem die 80 euro relevant für den freibetrag.

(wurde mir jedenfalls so während meines praktikums gesagt=)Das hieße ja, wenn ich 8000 € umsetze, aber 7900 davon Verlust mache, müsste ich auf die 100 € Steuern zahlen?

Thowe
2004-09-15, 00:14:19
Das hieße ja, wenn ich 8000 € umsetze, aber 7900 davon Verlust mache, müsste ich auf die 100 € Steuern zahlen?

Umsatzsteuer zahlt man erst ab 17.500,- Euro

Ansonsten gilt Einkommenssteuer, die wären bei rund 8000,- Euro irgendwie sowas bei 50,- Euro. Von den 8000,- Euro können dann noch Werbungskosten, besondere Belastungen etc. abgezogen werden und im Endeffekt wirds dann bei gar nichts enden, wenn du zum jetzigen Zeitpunkt bei unter 7600,- Euro landest.

aths
2004-09-16, 14:00:39
Umsatzsteuer zahlt man erst ab 17.500,- EuroDas heißt konkret, dass sich die Gesamtsteuerlast erhöht, nehme ich an?

Ansonsten gilt Einkommenssteuer, die wären bei rund 8000,- Euro irgendwie sowas bei 50,- Euro. Von den 8000,- Euro können dann noch Werbungskosten, besondere Belastungen etc. abgezogen werden und im Endeffekt wirds dann bei gar nichts enden, wenn du zum jetzigen Zeitpunkt bei unter 7600,- Euro landest. Es kann sein, dass ich drüber komme. Die Belege für das laufende Jahr sollte ich in einigen Tagen komplett haben (beim Umzug geht einiges drunter und drüber.)

Sehe ich folgendes richtig? Annahme, 8000 € Einkommen, keine Ausgaben. 8000 * 0,15 (15% Eingangsteuersatz) = 1200 € Steuerschuld?

Unregistriert
2004-09-16, 14:13:38
Hai erstmal !!!!

weiß zwarn icht so genau was Du machen willst, aber wenns in die journaliste Richtung gehen soll, wirst du kein Gewerbe anmelden müssen !!!
Du betreibst keinen Handel und im Handwerk bist Du auch nicht tätig oder??


Das heißt konkret, dass sich die Gesamtsteuerlast erhöht, nehme ich an?


Habe ich nicht verstanden was Du meinst !!

Zumindest kann ich dir davon abraten dich als Kleinunternehmer deklarieren zu lassen. Es soll lediglich den Unternehmer oder in deinem Fall den Selbstständigen die Bücher zu führen veinfachen, weil, der Steuerpflichtige ist zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet und nicht der Steuerberater.

Du hast, als Kleinunternehmer keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs und das kann bei einigen Investitionen durchaus ärgerlich sein ..!

Es kann sein, dass ich drüber komme. Die Belege für das laufende Jahr sollte ich in einigen Tagen komplett haben (beim Umzug geht einiges drunter und drüber.)

Sehe ich folgendes richtig? Annahme, 8000 € Einkommen, keine Ausgaben. 8000 * 0,15 (15% Eingangsteuersatz) = 1200 € Steuerschuld?

Sehr schwer zu sagen...liegt der Eingangsteuersatz gleich bei 15%??? Kann ich mir nicht vorstellen habe aber auch leider meine Steuertabelle nicht dabei....
Darüberhinaus wirst Du nicht mit deinen Einnahmen ( nicht einkommen!!)
sondern mit dem Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben veranlagt. Wobei natürlich Du erst durhc Einnahmen - Ausgaben = Einkünfte hast, wovon dann erst noch außergewünliche Belatungen, Sonderausgaben etcetc...abgezogen werden... erst dann hast du ein zu versteuerndes einkommen mit welchem Du in die Steuertabelle gehst...!!!

Ansonsten ist alle easy und bei Unverständnis...fräg !!

aths
2004-09-16, 14:28:53
Hai erstmal !!!!

weiß zwarn icht so genau was Du machen willst, aber wenns in die journaliste Richtung gehen soll, wirst du kein Gewerbe anmelden müssen !!!
Du betreibst keinen Handel und im Handwerk bist Du auch nicht tätig oder??Genau. Kein Handel, kein Handwerk. Jemand will von mir einen Artikel zu einem bestimmten Thema, den recherchiere und schreibe ich (sofern ich zusage, musste auch schon Aufträge ablehnen) und kriege nach einem vorher vereinbartem Seitenpreis dann das Geld. Das hat jetzt ein paar mal geklappt, und ich riskiere jetzt zumindest vom Umsatz her über den Einkommensteuerfreibetrag zu kommen.

Habe ich nicht verstanden was Du meinst !!

Zumindest kann ich dir davon abraten dich als Kleinunternehmer deklarieren zu lassen. Es soll lediglich den Unternehmer oder in deinem Fall den Selbstständigen die Bücher zu führen veinfachen, weil, der Steuerpflichtige ist zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet und nicht der Steuerberater.

Du hast, als Kleinunternehmer keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs und das kann bei einigen Investitionen durchaus ärgerlich sein ..!An Investitionen steht jetzt ein TFT-Display an. Ich weiß nicht, ob es sich lohnt, von ca. 600 € die 16% Vorsteuer zu kriegen, und dafür pro geschriebener Seite 7 oder 16% (was mir noch nicht ganz klar ist, was da gelten würde) abführen zu müssen.

Mit meinen bescheidenen finanziellen Rücklagen kann ich es mir nicht erlauben, groß zu investieren, also betreibe ich die Wertschöpfung mit minimalem Kapitalaufwand.

Sehr schwer zu sagen...liegt der Eingangsteuersatz gleich bei 15%??? Kann ich mir nicht vorstellen habe aber auch leider meine Steuertabelle nicht dabei....Afaik sind es 15% (waren früher mal 25%.) Aber ich weiß nicht, in welche Steuerklasse ich gehöre und was diese Klasse überhaupt bewirkt.

Darüberhinaus wirst Du nicht mit deinen Einnahmen ( nicht einkommen!!) sondern mit dem Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben veranlagt. Wobei natürlich Du erst durhc Einnahmen - Ausgaben = Einkünfte hast, wovon dann erst noch außergewünliche Belatungen, Sonderausgaben etcetc...abgezogen werden... erst dann hast du ein zu versteuerndes einkommen mit welchem Du in die Steuertabelle gehst...!!!Kennst du Listen, was man da alles absetzen kann? Beispielsweise ist mein Wohnzimmer praktisch auch Arbeitszimmer. Kann man da anteilig Mietkosten verrechnen? Außerdem kaufe ich Schreibtische, die zumindest zeitweilig als Arbeitstisch genutzt werden. Lässt sich das geltend machen?

Unregistriert
2004-09-16, 14:56:07
Genau. Kein Handel, kein Handwerk. Jemand will von mir einen Artikel zu einem bestimmten Thema, den recherchiere und schreibe ich (sofern ich zusage, musste auch schon Aufträge ablehnen) und kriege nach einem vorher vereinbartem Seitenpreis dann das Geld. Das hat jetzt ein paar mal geklappt, und ich riskiere jetzt zumindest vom Umsatz her über den Einkommensteuerfreibetrag zu kommen.


Also ganz klar Freiberufliche Arbeit, für welche Du kein Gewerbe anmelden mußt...lediglich die steuerliche Anmeldung muß als Freiberufler deklariert werden damit du auch ja nicht in die Verlegenheit gerätst Gewerbesteuer zu zahlen ;))

An Investitionen steht jetzt ein TFT-Display an. Ich weiß nicht, ob es sich lohnt, von ca. 600 € die 16% Vorsteuer zu kriegen, und dafür pro geschriebener Seite 7 oder 16% (was mir noch nicht ganz klar ist, was da gelten würde) abführen zu müssen.


Für solche Tätigkeiten immer 16% USt...
Was hast du mit deinem Auftrageber vereinbart, einen festen Betrag je Seite ??? Und, ist deine Auftraggeber Unternehmer, denn genau dann das Abführen der USt für dich keine Belastung, diese bleibt nämlich an dem Endverbraucher hängen zu welchem Du in dem MOment nicht zählst.
zB. hast du 10 Seiten à 100€ geschrieben = 1000€ .
Da Du Unternehmer bist und deine Auftraggebern evtl. auch pakst Du auf die 1000€ 16% USt ergibt 1160€ . Bei Zahlung deines Honorars erstellst Du eine Umsatzsteuervoranmeldung und führst genau die 160 € treuhänderisch im Namen des Finanzamtes an diese ab.
Beachte, keiner von Euch Beiden wird irgendwie belastet und du hast den Vorteil auf den Vorsteuern deiner Anschaffungen nicht sitzen zu bleiben. Sofern Du aber sagst, nö, keine weiteren Anschaffungen mußt Du das schon selbst abwägen wie Du da vorgehen willst.
Natürlich ist auch alles von der Höhr deiner Einnahmen /Jahr abhängig. die Größen diebzgl. wurden weiter oben schon genannt.

Mit meinen bescheidenen finanziellen Rücklagen kann ich es mir nicht erlauben, groß zu investieren, also betreibe ich die Wertschöpfung mit minimalem Kapitalaufwand.


Ist ja logisch bei primär geistiger Tätigkeit ;)

Afaik sind es 15% (waren früher mal 25%.) Aber ich weiß nicht, in welche Steuerklasse ich gehöre und was diese Klasse überhaupt bewirkt.


Nichts durcheinander bringen ...!!!

Ne Steuerklasse hast du nur als Arbeitnehmer, also bei einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, zu denen gehörst du nicht!!!
Du hast keine Steuerklasse !!!
Die St-Klasse bewirkt eine kleine Abschlagszahlung an Lohnsteuern, damit die Belastung für den "kleinen" AN am Ende des Jahres nicht erdrückend wird.

Kennst du Listen, was man da alles absetzen kann? Beispielsweise ist mein Wohnzimmer praktisch auch Arbeitszimmer. Kann man da anteilig Mietkosten verrechnen? Außerdem kaufe ich Schreibtische, die zumindest zeitweilig als Arbeitstisch genutzt werden. Lässt sich das geltend machen?

Da gibt es keine Listen...alles was mit deiner freiberuflichen Tätigkeit zu tun hat, ist Betriebsausgabe....
Nur, es nicht abzugsfähige Btriebsausgaben, welche deinen Gewinn erhöhen , sofern Du sie in deiner Buchführung mit angibst. Als da währen , Verwarnungs-/Bußgelder wegen Falschparken o.ä....
und 20% eines betrieblich veranlassten Geschäftsessens...!!

Wenn Du dein Wohnzimmer als Betrieb erklärst und sämtliche anteilig anfallenden Kosten als Betriebsausgabe ansetzen willst, wirds richtig heikel. Das Finanzamt kann bei einer Betriebsaufgabe durchaus rumzicken. Daher würde ich bei solchen Dingen nicht unbedingt mit der Pfennigfuchserei beginnen. Aber einen Schreibtisch, eine ordentliche Lampe, einen ergonomischen Stuhl, all solche Dinge sind deine Betriebsausgaben. !

Unregistriert
2004-09-16, 15:00:54
http://www.steuernetz.de/lexikon04/lexikon2004s33.html


hier mal nen Link, wo Du die evtl anfallenden Steuern ersichtlich sind ....

Relevanz für dich ist die mittlere Spalte!!!

Und geh bitte nicht von deinen Einahmen aus sondern von deinen Einkünften, so hast wenigstens einen fast genauen Steuerbetrag!
Einkünfte = Einnahmen - Ausgaben !!!

aths
2004-09-16, 16:31:41
So, ich war noch mal beim Finanzamt. Als Journalist kann man eine Pauschale von 30%, jedoch maximal ~ 2400 € geltend machen. Ansonsten wären Einzelnachweise zu bringen. Das würde mir allerdings schwer fallen, über diesen Betrag zu kommen. Inkl. dieser Pauschale kann ich also ca. 10000 € Einkommen haben. Danach gehts mit Steuern los. 8000 € Einkünfte = 54 € Steuern, 10000 € Einkünfte ~ 450 € Steuern. Jedenfalls weniger, als ich erst befürchtete.

aths
2004-09-16, 16:54:36
Und, ist deine Auftraggeber Unternehmer, denn genau dann das Abführen der USt für dich keine Belastung, diese bleibt nämlich an dem Endverbraucher hängen zu welchem Du in dem MOment nicht zählst.
zB. hast du 10 Seiten à 100€ geschrieben = 1000€ .
Da Du Unternehmer bist und deine Auftraggebern evtl. auch pakst Du auf die 1000€ 16% USt ergibt 1160€ . Bei Zahlung deines Honorars erstellst Du eine Umsatzsteuervoranmeldung und führst genau die 160 € treuhänderisch im Namen des Finanzamtes an diese ab.
Beachte, keiner von Euch Beiden wird irgendwie belastet und du hast den Vorteil auf den Vorsteuern deiner Anschaffungen nicht sitzen zu bleiben.Das Prinzip verstehe ich nicht ganz. Entweder wird mein Gesamtpreis höher, da ich die 16% aufschlagen und abführen muss. Oder der Auftraggeber kann seinerseits diese 16% auf seine USt geltend machen, sich also vom Finanzamt als Vorsteuer zurückholen. Dann hätte der Staat aber nichts gewonnen (also keine zusätzlichen Einnahmen.)

Unregistriert
2004-09-16, 18:02:35
Das Prinzip verstehe ich nicht ganz. Entweder wird mein Gesamtpreis höher, da ich die 16% aufschlagen und abführen muss. Oder der Auftraggeber kann seinerseits diese 16% auf seine USt geltend machen, sich also vom Finanzamt als Vorsteuer zurückholen. Dann hätte der Staat aber nichts gewonnen (also keine zusätzlichen Einnahmen.)

Richtig!!!
Nein, nicht richtig!!!
Der Staat verdient , wie schon geschrieben, der Staat verdient bei der Umsatzsteuer am Endverbraucher nicht am Unternehmer .

du verfasst deine Texte, bekommst Kohle von deinem Auftrageber, er zieht sich die Vorsteuer und schlägt auf seine Hefte oder Zeitung oder kweine Ahnung was wiederum die Umsatzsteuer. Und ich armes Würstchen bezahl die Umsatzsteeur welche der Herausgeber der Zeitschrift auf sein Produkt raufrechnen muß. Eben auch diese Umsatzsteuer des zu letzt Leistenden muß an das FA treuhänderisch überwiesen werden ...

Ganz easy also !!! ;)