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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Fernabsatzgesetz


govou
2004-09-15, 15:48:45
Falls jemand etwas bei einem Online Händler bestellt (über 40€) und es gesendet bekommt. Falls dieser jemand das zurückschickt nach dem FAG, muss der Händler dann ALLE Kosten erstatten (auch 2x Versand?)?


Edit: Muss man ein Paket überhaupt annehmen (Nachnahme), oder kann man es ablehnen und sich auf das FAG berufen?

oktolyt
2004-09-15, 15:55:57
Imho ist der Händler laut FAG nur verpflichtet (bei einem Warenwert von über 40 Euro) die Kosten der Rücksendung zu übernehmen.

Thowe
2004-09-15, 22:26:38
Über 40,- Euro die Kosten der Rücksendung und die Art und Weise dieser MUSS vorher mit dem Verkäufer geklärt werden. Man kann es nicht einfach so zurücksenden.

oktolyt
2004-09-16, 04:48:09
Fakt ist, daß der Händler die Rücksendung laut Gesetz bezahlen muss.
Wie das abläuft ist ja lediglich 'ne Frage der Form.

Tomi
2004-09-16, 08:37:22
Zwischen Rücksendung im Rahmen FAG und Nichtannahme bei Nachnahme ist leider ein Unterschied. Zweiteres kostet oftmals Gebühren, die der Versender dann erhebt, unabhängig vom FAG. Man kann und sollte allerdings in so einem Fall vorher mit dem Händler vereinbaren, dass man die Sendung nicht annimmt und sie auf dem Weg gleich wieder zurückgeht. Funktioniert natürlich nur bei Warenwert über 40 Euro.

Ansonsten ist auch geraten, im Falle der Rücksendung aufgrund FAG vorher den Händler zu kontaktieren. Meistens bekommt man einen Retoureaufkleber für das Paket, so dass man nichts bezahlen braucht. Zudem füllt man in der Regel ein Rücksendeformular aus, damit der Händler die Sendung zuordnen kann. Einfach so kommentarlos unfrei zurückschicken ist nicht empfehlenswert.