PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausschluss von Garantie, etc


xXx
2004-09-19, 10:58:05
Ich würde gerne einen Text unter meine Ebay Auktionen schreiben:
und zwar, dass ich keine Garantie, kein Wiederrufsrecht und kein Rückgabe/Umtauschrecht gebe.

Auf welche paragraphen muss ich mich da im BGB beziehen?
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/

Hab mir jetzt ersteinmal § 355/356/357 rausgesucht, auf welche muss ich mich noch beziehen? Und soll ich mich speziell auf Absätze beziehen? Oder reicht die Angabe des Paragraphen?

Ich Moment schreib ich einfach, dass ich die Sachen ausschließe, aber ich würde das gerne korrekt aufschreiben.

Gast
2004-09-19, 11:35:28
du musst dich auf gar keine paragraphen beziehen. unter ausschluss jeglicher gewährleistung drunter reciht vollkommen. vorausgesetzt du trittst als privatverkäufer auf.

WedgeAntilles
2004-09-19, 17:23:40
Wenn du Händler bist bzw. in Händerlmengen handelst und damit rechtlich zum Händler wirst kannst du Garantie überhaupt nicht ausschließen.

Von Privat zu Privat ist es afaik problemlos möglich.

xXx
2004-09-19, 17:38:11
Wenn du Händler bist bzw. in Händerlmengen handelst und damit rechtlich zum Händler wirst kannst du Garantie überhaupt nicht ausschließen.

Von Privat zu Privat ist es afaik problemlos möglich.

bin auch (noch) privat

Kenny1702
2004-09-20, 18:28:25
Also , du kannst zwar schreiben, daß du keine Gewährleistung gibst, aber die angebotene Ware muß trotzdem die angegebenen Eigenschaften erfüllen, auch wenn das viele Anbieter anders sehen;).

WedgeAntilles
2004-09-20, 20:37:57
Also , du kannst zwar schreiben, daß du keine Gewährleistung gibst, aber die angebotene Ware muß trotzdem die angegebenen Eigenschaften erfüllen, auch wenn das viele Anbieter anders sehen;).


Das ist klar - Garantie ist etwas anders, die Ware muss natürlich alle verkehrswesentlichen und zugesicherten Eigenschaften besitzen.

xXx
2004-09-20, 21:06:36
Also , du kannst zwar schreiben, daß du keine Gewährleistung gibst, aber die angebotene Ware muß trotzdem die angegebenen Eigenschaften erfüllen, auch wenn das viele Anbieter anders sehen;).

das ist klar
sonst könnt ich ja schreiben was ich wollte in der artikelbeschreibung

EureDudeheit
2004-09-20, 21:57:37
Ich würde gerne einen Text unter meine Ebay Auktionen schreiben:
und zwar, dass ich keine Garantie, kein Wiederrufsrecht und kein Rückgabe/Umtauschrecht gebe.

Auf welche paragraphen muss ich mich da im BGB beziehen?
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/

Hab mir jetzt ersteinmal § 355/356/357 rausgesucht, auf welche muss ich mich noch beziehen? Und soll ich mich speziell auf Absätze beziehen? Oder reicht die Angabe des Paragraphen?

Ich Moment schreib ich einfach, dass ich die Sachen ausschließe, aber ich würde das gerne korrekt aufschreiben.


Das sind Verbraucherverträge, die gelten für Unternehmer und Verbraucher, du bist aber kein Unternehmer, und wenn könntest du das Rückgaberecht sowieso nicht aussschließen.

xXx
2004-09-21, 21:07:00
Das sind Verbraucherverträge, die gelten für Unternehmer und Verbraucher, du bist aber kein Unternehmer, und wenn könntest du das Rückgaberecht sowieso nicht aussschließen.

Ich lese bei ebay aber öfter genau diese paragraphen :confused: