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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Mietbürgschaft


Pro2k
2004-09-22, 18:12:12
Hallo ich hab folgendes Problem ich möchte mit 2 Freunden ein WG gründen, dazu brauchen wir jeweils eine Mietbürgschaft unserer Eltern, da wir noch Studenten sind (Vermieter sind da immer skeptisch, kann ich nicht verstehen). Hat jemand schonmal sowas gemacht, und weis was man da reinschreiben muss. Ich hab bisher nur ein kostenloses Formular gefunden, aber das war sehr streng. So wie ich das bisher gelesen hab kann es eigentlich recht Formlos sein. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Heimatsuchender
2004-09-22, 22:21:36
bei mietbürgschaften ist es meistens wie bei bankbürgschaften. es gibt ein bestimmtes formular. und in vielen fällen wird nur diese formular anerkannt.
ansonsten wende dich an den deutschen mieterbund. oder es gibt doch an der uni das, wie heißt es noch? studentenwerk? vielleicht können die dir weiterhelfen. letztendlich kann man auch einen anwalt für mietrecht zu rate ziehen, doch das ist die teuerste alternative.

tobife

Gast
2004-09-22, 23:49:25
ich muss zufällig morgen auch ne mietbürgschaft abgeben ,

meine ex arbeitet beim anwalt und hat eine formlose geschrieben"hiermit bürge ich für herr blabla für das mietobjekt sowieso" oder so ähnlich , dann noch ne verdienstbescheinigung auch recht formlos und das wars

Der Anwalt meinte das reicht völlig da alles rechtens ist und der vermieter nicht mehr verlangen kann

also blödsinn mit irgendwelchen komplizierten vordrucken , höre das zum ersten mal

Heimatsuchender
2004-09-23, 00:00:17
ich muss zufällig morgen auch ne mietbürgschaft abgeben ,

meine ex arbeitet beim anwalt und hat eine formlose geschrieben"hiermit bürge ich für herr blabla für das mietobjekt sowieso" oder so ähnlich , dann noch ne verdienstbescheinigung auch recht formlos und das wars

Der Anwalt meinte das reicht völlig da alles rechtens ist und der vermieter nicht mehr verlangen kann

also blödsinn mit irgendwelchen komplizierten vordrucken , höre das zum ersten mal


dann ist das bei den mietbürgschaften neu. ein kumpel musste damals son formular ausfüllen. ist allerdings jahre her. dann ist das vermutlich vereinfacht worden. gut zu wissen.

tobife

Pro2k
2004-09-23, 19:53:36
dann ist das bei den mietbürgschaften neu. ein kumpel musste damals son formular ausfüllen. ist allerdings jahre her. dann ist das vermutlich vereinfacht worden. gut zu wissen.

tobife
Ja soweit ich das jetzt alles mitbekommen hab gibt es an sich 2 Arten von Mietbürgschaften, die eine ist als Ersatz für die Kaution mit irgendwelchen verzicht auf Einwand und schlag mich tot. Die andere ist recht formlos und wird meist bei Studis, schülern und Azubis verlangt. Damit die Vermieter im Notfall über die Eltern an die Miete kommen.