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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Händler & Gewährleistungsproblem


Kenny1702
2004-09-24, 21:10:32
Es geht um folgendes Problem:
Letzten Freitag habe ich eine Halogenlampe gekauft (inkl. Leuchtmittel). Die Leuchtmittel wurden nicht getestet. Wie man sich auf Grund des Themas vielleicht denken kann, war nun ein Leuchtmittel defekt. Also ich heute zum Laden hin und um Umtausch gebeten... leider wurde mir mitgeteilt, daß Leuchtmittel vom Umtausch ausgeschlossen sind. Logisch, bei Leuchtmitteln, die getestet werden, aber bei Ungetesteten? Aus meiner Sicht muß der Händler nachbessern (Leuchtmittel umtauschen), da er nicht beweisen kann, daß die Leuchtmittel beim Verkauf funktionierten. Das habe ich auch der Frau am Informationsstand deutlich mitgeteilt. Trotzdem bekam ich nur die Antwort, daß es beim Transport zum Laden oder auf dem Weg zu mir nach Hause kaputt gegangen sein könnte.
Spätestens an dieser Stelle war ich auf 180. Da wird mir doch ins Gesicht gesagt, daß es beim Verkauf schon kaputt gewesen sein könnte, aber ein Umtausch nicht möglich sei. An der Stelle habe ich erst mal den Laden verlassen, da ich nichts Unüberlegtes machen wollte.
Mir ist klar, daß es sich nur um ein Leuchtmittel handelt, also der Schaden bezahlbar ist, aber mir geht es erstmal ums Prinzip;).

Nun wären Meinungen gefragt, wenn möglich fundierte;). Ist dies nun ein Gewährleistungsfall oder kann sich der Händler so einfach aus der Verantwortung stehlen?

Tomi
2004-09-24, 22:34:53
In den ersten 6 Monaten nach Kauf wird immer unterstellt, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Verkaufes vorgelegen hat, Händler ist also in der Verantwortung. Er muss beweisen, dass das Leuchtmittel ggf. nach dem Kauf sich erst verabschiedet hat. Kann er nicht, daher bekommst Du dein Recht.

WedgeAntilles
2004-09-25, 00:10:07
Ist zwar das gleiche, aber grad bei rechtlichen Dingen ist es für dich evt. gut wenn du noch mal ne Bestätigung hast:

Die ersten 6 Monate muss der Händler dir beweisen, dass du schuld bist, dass es kaputt ist.


Und du hast vollkommen Recht - es geht hier ums Prinzip.
Fast alle Unternehmen sind dreckiges Pack, dass versucht dich um alles zu bescheißen was geht. Was der Staat absolut 100% zu einen gunsten regelt - juckt doch den Handel nicht.
Du musst deine Rechte genau kennen, sonst kannst du dich kaum durchsetzen.

Wenn sie weiter Stress machen: An die Verbraucherzentrale wenden und denen vom Laden klar sagen, dass du gerne nen Anwalt einschaltest

Ich kann hier jedem nur ne Rechtsschutzversicherung empfehlen - die kostet kaum was, und man hat im Fall der Fälle einfach was in der Hand.

Sag das dem Laden ruhig: "Ich hab ne Rechtsschutzversicherung, und wenn ich hier mein Recht nicht bekomme geh ich zum Anwalt."

Das hat nix mit Übertriebenheit oder Unangemessenheit zu tun.
Wenn ein Artikel 10 Euro kostet und ich zahl mit nem 20er will ich die 10 Euro auch raus haben - es ist nicht mehr als dein Recht.

bleipumpe
2004-09-25, 12:19:39
Das mit dem Anwalt finde ich immer ziehmlich gewagt. Auch wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, solche Fälle sind nicht zwangsläufig im Vertrag enthalten. Keine Ahnung, ob der Ladenbesitzer das auch weiss. Wenn ja, wirds schon haarig.
Aber an den Verbraucherschutz würde ich mich trotzdem wenden.

mfg b.

Haarmann
2004-09-25, 12:56:29
Kenny1702

Es ist hier auch die Frage, wieviele "Leuchtmittel", ich denke das sind die Glühlampen, denn dabei waren. Kaufst Du 3 und eine ist defekt, dann wird Dir der Händler ganz anders vorbeikommen, denn wenn Du 3 kaufst und 3 sind defekt. Hier sollteste mal nachlegen und sehr genau sagen, was Du gekauft hast und was defekt war.

Kenny1702
2004-09-25, 13:41:35
Kenny1702

Es ist hier auch die Frage, wieviele "Leuchtmittel", ich denke das sind die Glühlampen, denn dabei waren. Kaufst Du 3 und eine ist defekt, dann wird Dir der Händler ganz anders vorbeikommen, denn wenn Du 3 kaufst und 3 sind defekt. Hier sollteste mal nachlegen und sehr genau sagen, was Du gekauft hast und was defekt war.
Es waren 4 dabei und die eine war defekt, also der erstere Fall.

Bandit_SlySnake
2004-09-25, 13:47:11
Ersteinmal muss man sagen das auf Leuchtmittel keine Garantie wie auf andere Gegenstände besteht, da es Verbrauchsgut ist.

Ich würde allerdings einen Brief an die Geschäftleitung schreiben, mit der Bitte um Nachbesserung, wenns ein anstädiger Laden ist, würd er das auch machen. Bei der Lust der Verkäufer muss man nicht immer gleich auf den ganzen Laden schliessen!

Kenny1702
2004-09-25, 16:12:51
Ersteinmal muss man sagen das auf Leuchtmittel keine Garantie wie auf andere Gegenstände besteht, da es Verbrauchsgut ist.


1. Klar, daß es keine Garantie gibt.
2. Ist doch auch z.B. ein PC ein Verbrauchsgut, wenn der Käufer ein Verbraucher ist;).

Ghost666Ghost
2004-09-25, 18:40:09
1. Klar, daß es keine Garantie gibt.
2. Ist doch auch z.B. ein PC ein Verbrauchsgut, wenn der Käufer ein Verbraucher ist;).
Falsch, ein PC ist ein GEbrauchsgut! Und auf Dinge wie Glühbirnen oder z.B. PC Lüfter gibt es nunmal keine Gewährleistung, da es Verschließteile sind!

Bandit_SlySnake
2004-09-25, 18:43:12
Falsch, ein PC ist ein GEbrauchsgut! Und auf Dinge wie Glühbirnen oder z.B. PC Lüfter gibt es nunmal keine Gewährleistung, da es Verschließteile sind!

Gebrauchsgut und Verbrauchsgut sind unterschiedliche Güter... :biggrin:

Gebrauchen kann ich auch alles, aber nicht verbrauchen.

ironMonkey
2004-09-25, 18:53:17
Wenn der Händler Ersatz bekommen würde, würde er dir auch sicher die Birne tauschen, aber eine Glühbirne ist ein Verschleißteil, es währe also das selbe wie wenn du zum Händler gehst und die Frage stellst ob er dir nicht eine Glühbirne für lau geben kann, das kommt aufs selbe raus.

Aber sowas sagt einem auch normalerweise der Händler.


Gruß

Kenny1702
2004-09-25, 20:20:40
Inzwischen hat es sich erledigt, meine Mutter hat angerufen und den Vorgesetzten verlangt, weil sie sich über den Mitarbeiter beschweren wollte... eine Minute später war der es kein Problem mehr, obwohl der Vorgesetzte nicht zu erreichen war:).

Zum Thema Verschleißteile: Verschleißteile am Auto müssen auch eine gewisse Zeit (bzw. Kilometerleistung) halten, also das kann nicht der eigentliche Grund sein;).

Ghost666Ghost
2004-09-25, 20:26:28
Gebrauchsgut und Verbrauchsgut sind unterschiedliche Güter... :biggrin:

Gebrauchen kann ich auch alles, aber nicht verbrauchen.
Was wollte ich mit meinem Posting wohl ausdrücken??? :|

@Kenny: Deswegen gibt es trotzdem KEINE GEWÄHRLEISTUNG dafür! Und wenns keine gibt, dann gibts keine! Wenn der Hersteller eine extra Garantie anbietet dann muss man das mit dem machen...Was natürlich sein kann dass der Verkäufer auch eine extra Garantie auf solche Teile anbietet...Aber NORMAL hat man auf sowas nunmal keine Gewährleistung!

Kenny1702
2004-09-25, 20:41:28
@Ghost666Ghost: Da du es so gut weißt, kannst du mir bestimmt das passende Gesetz zeigen, die Verkäufer konnten es nicht.

Bandit_SlySnake
2004-09-25, 21:02:37
@Ghost666Ghost: Da du es so gut weißt, kannst du mir bestimmt das passende Gesetz zeigen, die Verkäufer konnten es nicht.

Siehe :

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=7808

oder Punkt 2 hier:

http://www.abc-search-net.de/cgi-bin/abc02-redaktion.pl?art=recht/1012.txt

WedgeAntilles
2004-09-25, 21:17:47
Zum ersen Link ergänzend: Eine Reparatur unterliegt anderen Leistungen - hier kann - wenn in den AGB das drin steht - die Garantie auf 1 Jahr begrenzt werden.

Zu den Verbrauchsgütern. Ja, hier gibt es das nicht mit den 2 Jahren, den 6 Monaten, danach Beweislastumkehr und so weiter.

Aber: Man fährt heim und erkennt dass es nicht geht, das ist doch ein anderer Fall als wenn es nach 3 Wochen kaputt geht, oder?
Ich bin mir hier nicht sicher, kann auch mit Paragrafen und dergleichen nicht dienen, aber ich war doch der Ansicht, dass ich auch bei einem Verbrauchsgut die rechtliche Handhabe es umzutauschen wenn ich sofort merke es geht nicht.

Thowe
2004-09-26, 14:04:35
Eine Reklamation ist dann möglich, wenn ein Sachmangel feststellbar ist. Sieht die Lampe/Birne äusserlich Ok aus, dann hat man in der Regel keine Chance diese zu reklamieren (und auch kein Gesetz auf das man sich berufen kann). Anders sieht es aus, wenn man vom Hersteller eine Art Garantie eingeräumt bekommt. Das ist bei besonderen Lampen durchaus Gang und Gebe, Beispiele wären hier z.B. solche aus Lichttherapiegeräten, Projektoren etc. Aber auch hier reicht die Spanne der Garantie von 4 Wochen bis zu 6 Monaten.

Gleiches gilt auch beim Kauf eines Notebooks, es gibt immer noch Hersteller die keinerlei Garantie auf den Akku geben. Bedeutet, wenn dieser nach 2 Wochen defekt ist, kann es sein das man selbst für den Schaden aufkommen muss.

Manche Dinge sind eben nicht garantierbar oder man kann keine Sachmängelhaftung für diese übernehmen. Eine Zigarette wird beim Rauchen kürzer, eine Banane beim Essen auch. Der Bleistift hält auch nicht unbedingt 2 Jahre und wer mit schleifenden Bremsen fährt, der wird auch feststellen das niemand für seine Bremsen haftet. Denn oftmals ist auch bei der freiwiligen Haftung Unsachgemäßigkeit bei der Behandlung augeklammert.

Im übrigen sterben die meisten Lampen beim einschalten des Geräts, jeder der je Zuhause das Licht angeknipst hat, der weiss auch das dies der Moment ist, in dem Glühbirnen am häufigsten durchknallen. Je nach Aufbau einer Glühbirne (Wendel) haben diese eine hohe Last beim einschalten mit relativ geringen Widerstand (Kaltleiter).

Bessere Transformatoren in der Halogentechnik schalten sequenziell und/oder mit Strombegrenzung.

Kenny1702
2004-09-26, 15:17:42
Erst einmal die unmittelbare Konsequenz aus der ganzen Geschichte ist, daß ich mehr Vorsicht beim Leuchtmittelkauf walten lasse, d.h. verschlossene Packungen vor dem Verkauf gnadenlos aufreiße, um den Inhalt genau zu überprüfen.

So, vorerst interessiert mich Folgendes: Meint der Autor bei abc-serch-net.de mit "Gegenstände, die verbrauchende Eigenschaften haben" einfach "verbrauchbare Sachen"?
Ein Elko müßte doch eine verbrauchbare Sache sein und wenn ein Elko auf einem Mainboard nach einem Tag kaputt geht, dann wäre man doch auf die Kulanz des Händlers angewiesen, da es kein Fall für die Gewährleistung wäre, oder?

LovesuckZ
2004-09-26, 16:24:01
Ein Elko müßte doch eine verbrauchbare Sache sein und wenn ein Elko auf einem Mainboard nach einem Tag kaputt geht, dann wäre man doch auf die Kulanz des Händlers angewiesen, da es kein Fall für die Gewährleistung wäre, oder?

Das Motherboard funktioniert nur mit dem Elko. Du kaufst ja nicht dieses Teil, sondern das Mainboard.

Kenny1702
2004-09-26, 16:53:09
Das Motherboard funktioniert nur mit dem Elko. Du kaufst ja nicht dieses Teil, sondern das Mainboard.
Und was ist mit Verschleißteilen im Auto?;)

Thowe
2004-09-26, 17:42:44
Erst einmal die unmittelbare Konsequenz aus der ganzen Geschichte ist, daß ich mehr Vorsicht beim Leuchtmittelkauf walten lasse, d.h. verschlossene Packungen vor dem Verkauf gnadenlos aufreiße, um den Inhalt genau zu überprüfen.

So, vorerst interessiert mich Folgendes: Meint der Autor bei abc-serch-net.de mit "Gegenstände, die verbrauchende Eigenschaften haben" einfach "verbrauchbare Sachen"?
Ein Elko müßte doch eine verbrauchbare Sache sein und wenn ein Elko auf einem Mainboard nach einem Tag kaputt geht, dann wäre man doch auf die Kulanz des Händlers angewiesen, da es kein Fall für die Gewährleistung wäre, oder?


Nein, ein Elko nutzt zwar durch gebrauch ab, hat aber eine durchaus zu erwartene Lebensdauer, sofern richtig angewendet. Deshalb kann man hier sagen, kaufst du einen Elko einzeln und der lebt ein paar Sekunden, dann hast du sicher etwas falsch gemacht. Kaufst du ein Mainboard auf den der Elko nach ein paar Sekunden stirbt, dann war er vermutlich falsch rum verlötet oder aber hatte ein Materialfehler. In beiden Fällen kann man hier eine Sachmängelhaftung erwarten.