PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie verhalten bei Reklamation?


Metalmaniac
2004-09-26, 08:02:16
Habe für mein neues Handy über eBay ein paar Sachen an Zubehör per Sofort-Kauf erlangt. Dabei handelte es sich um eine Handy-Ledertasche, ein Tischladegerät und ein USB-Datenkabel. Als die Sachen dann letzten Montag ankamen mußte ich als erstes feststellen, daß das auch auf der beigelegten Rechnung aufgeführte USB-Kabel ein billiges Datenkabel für den Serial-Port des PC's ist. Damit nicht genug, das Tischladegerät ging praktisch bei Erstbenutzung, beim Einstecken des Handy-Ladekabels kaputt. Die Tasche ist übrigens gut :) .

Nun gut, habe mit einer freundlichen aber bestimmten E-Mail den Shop auf diesen Missstand hingewiesen und dabei angeboten, das Tischladegerät durchaus auf meine Kappe zu nehmen, ist halt Billig-Ware, aber das falsche Datenkabel möchte ich doch gerne umgetauscht haben, zumal auch das Foto in der Artikelbeschreibung ein völlig anderes Kabel zeigt und nicht darauf hingewiesen wird, daß die Abbildung vom Produkt abweichen könne. Wie dem auch sei, es ist kein USB-Kabel. Leider haben sie sich bis jetzt nicht bei mir gemeldet, gestern habe ich die Mail nochmals losgeschickt für den extrem seltenen Fall, daß die erste in den Tiefen des Webs verschütt gegangen ist. Jetzt möchte ich ihnen noch 2-3 Tage geben sich bei mir zu melden, danach würde ich aber gerne mein 14-tägiges Rückgaberecht bei Online-Käufen in Anspruch nehmen. Anbei, es handelt sich um einen eBay-Shop und war keine Privat-Auktion.

Wie läuft so etwas nun ab. Strecke ich Verpackung und Porto vor und stelle es ihnen in einem Begleitschreiben in Rechnung? Das defekte Tischladegerät könnten sie mir allerdings sicherlich wertmindern. Wie läuft das bei der Post, ich müßte ja einen Beweis erbringen die Ware wirklich zurückgeschickt zu haben, durch die Nichtbeachtung meiner Mails kann man dem Shop ja durchaus alles zutrauen. Habe von solchen Dingen null Ahnung denn trotz intensiven Bestellens und Ersteigerns hatte ich glücklicherweise noch keine solche Situation. Vielleicht kann man mich ja mal beraten, was zu tun ist! :confused:

Zool
2004-09-26, 08:11:11
Wenn es sich um einen ordentlichen dt. Internetshop handelt (keine Ahnung was ein Ebay-Shop ist):

Entweder einen Rücksende-Schein ausfüllen oder ein formloses Schreiben mit Hinweis auf das Fernabsatzgesetz das 14 Tage Rückgaberecht nutzen. Bei über 40€ Warenwert muß man nicht mal Versandkosten bei der Post löhnen. Die Ware sollte in der Original-Verpackung zurückgesendet werden.
Einfach am Post-Schalter angeben "Warenrücksendung, unfrei".

Bei etwaigen Teilrücksendungen sowas ordentlich im Schreiben ausführen. Liegt der Warenwert der Teilrücksendung unter 40€, muß man das Porto löhnen.