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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bin ich verplfichtet gegenüber meiner Schule Angaben zu meinem Bekenntnis zu machen?


Gissmo
2004-09-30, 15:47:13
Da ich nicht unter Bekenntnislos geführt werden möchte habe ich auf meinem Schülerbogen bl durchgestrichen und gegen bf - bekenntnisfrei ersetzt.. ich wurde heute ins Sekretariat bestellt und mir wurde mitgeteilt, dass das nicht mögliche seie.. auf die Frage ob es möglich ist mich als den Ethik Unterricht besuchender zu seinem Bekenntnis keine Angaben machenden Schüler zu führen, würde stets mit der Antwort, dass es nicht möglich seie mich unter Bekenntnisfrei zu führen abgeblockt.

Die Frage also, ob ich ein Recht darauf habe gegenüber meiner Schule keine Angaben zu meinem Bekenntnis zu machen?

Mfg

Michael

roman
2004-09-30, 15:48:05
Wo ist der Unterschied zw. bekenntnislos und bekenntnisfrei?

Gissmo
2004-09-30, 15:55:58
Bekenntnislos: etwas nicht haben => fehlen

Bekenntnisfrei: ohne Bekenntnis => frei/freiheit

Für viele sicherlich absolut unrelevant, meiner Meinung nach jedoch nicht..

Aber definieren wir mal die Frage als: Muss ich Angaben zu meinem Bekenntnis machen oder kann ich jegliche Aussage verweigern?

Annator
2004-09-30, 15:57:41
Wie bekenntniss? Kommunist oder wie? Versteh das nicht ganz sowas musste ich nie irgendwo angeben.

EL_Mariachi
2004-09-30, 16:02:27
ob bf bl ... ist doch schnurzpiepegal!
schreib halt PAL rein ... oder Jedi ... vollkommen wurschd!

naja so lange du sonst keine Probleme hast ;)

Super Grobi
2004-09-30, 16:10:53
Hi,
dich kann niemand zwinge dazu überhaupt etwas zu sagen/schreiben. Was wollen die den machen wenn du da nichts einträgst und dich auch weigerst dort etwas einzutragen?

SG

govou
2004-09-30, 16:12:34
Bekenntnislos: etwas nicht haben => fehlen

Bekenntnisfrei: ohne Bekenntnis => frei/freiheit

Für viele sicherlich absolut unrelevant, meiner Meinung nach jedoch nicht..

Aber definieren wir mal die Frage als: Muss ich Angaben zu meinem Bekenntnis machen oder kann ich jegliche Aussage verweigern?
Bekenntnislos: etwas nicht haben => fehlen

Bekenntnisfrei: ohne Bekenntnis => frei/freiheit

Das ist doch das selbe:
fehlend = ohne
Er ist ohne Bekenntnis, ihm fehlt ein Bekenntnis.
Ahja :crazy2:

Schreib irgend ne Scheiße rein. Erfinde eine Sekte und bete den Gyrosgott an. Was weiß ich...

Gissmo
2004-09-30, 16:14:36
Sicherlich habe ich noch andere Probleme... stören tut's mich dennoch..

Das Bekenntnis steht im Schülerbogen also Katholisch, Evangelisch, Griechisch Orthodox, Klingelputzer, etc..

"Problem" ist, dass ich eben nicht reinschreiben darf was ich möchte, bzw mir auch nicht erlaubt wird keine Angaben zu machen.. meine gelesen zu haben, dass mich mein Arbeitgeber nicht nach meinem Bekenntnis fragen darf, bzw ich eine Aussage verweigern darf.. die Frage eben, ob ich in der Schule auch das Recht habe schlichtweg die Aussage zu verweigern...

govou
2004-09-30, 16:22:32
Sicherlich habe ich noch andere Probleme... stören tut's mich dennoch..

Das Bekenntnis steht im Schülerbogen also Katholisch, Evangelisch, Griechisch Orthodox, Klingelputzer, etc..

"Problem" ist, dass ich eben nicht reinschreiben darf was ich möchte, bzw mir auch nicht erlaubt wird keine Angaben zu machen.. meine gelesen zu haben, dass mich mein Arbeitgeber nicht nach meinem Bekenntnis fragen darf, bzw ich eine Aussage verweigern darf.. die Frage eben, ob ich in der Schule auch das Recht habe schlichtweg die Aussage zu verweigern...
Mal ganz ehrlich. Was sollten sie schon machen? Glaubst du, du bekommst ein Tadel oder ein Verweis, wenn du dein Bekenntnis nicht angeben willst? Frag die einfach doch einfach mal auf welches Gesetz, welche Satzung sie sich berufen.

Schweijk
2004-09-30, 17:17:42
Um welche Schulform geht´s denn hier? Ab dem 14ten Lebensjahr ist man Religionsmündig oder wie das genau heisst. Von da ab geht der Schule das gar nichts mehr an welcher Religion man angehört.

Major J
2004-09-30, 17:21:46
Um welche Schulform geht´s denn hier? Ab dem 14ten Lebensjahr ist man Religionsmündig oder wie das genau heisst. Von da ab geht der Schule das gar nichts mehr an welcher Religion man angehört.Ab 12 Jahren.

(del)
2004-09-30, 17:29:47
Wenns eine religiöse Schule (katholisch etc.) ist, dann dürfen die das IMHO machen.

Bei einigen katholischen Einrichtungen in Süddeutschland muss man die katholische Religion auch achten, ansonsten ist dies dort (als Ausnahme im deutschen Bundesgebiet) ein Kündigungsgrund.

Schweijk
2004-09-30, 17:39:28
Ab 12 Jahren.
Dann muss ich das geändert haben, als ich noch zur Schule ging war´s mit 14. Im Konfirmationsunterricht damals hat man uns auch Gesagt es wäre mit 14 Jahren soweit.

Henrik
2004-09-30, 18:33:16
Afaik ist das tatsächlich erst mit 14 möglich.
Ich bin auch auf einer "Privat-Schule" (von der kath. Kirche getragen, also keine Schulgebühren). Bei der Anmeldung unterschreiben die Eltern für dich einen Vertrag, das du dem rk. Glauben angehörst. Trittst du aus der Kirche aus, und die Schulleitung kriegt Wind davon, wirst du der Schule verwiesen.
Es gab mal einen Fall, in dem eine Schülerin kurz nach ihrem 18. Geburtstag und 3 Wochen vor ihrer Abiturprüfung aus der Kirche ausgetreten ist und dann von der Schule geschmissen wurde :eek: