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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay, total ekelhaft :( was kann ich tun


Gast
2004-10-01, 23:58:49
Na Sers,
hab für meine Schwester bei Ebay ein Epiliergerät geschossen, natürlich ein Neues !

Heut ist es angekommen, ich habs nicht geöffnet, aber meine Schwester hat mir berichtet, dass das Teil mit paar Haaren bestückt war °_o

Ich frag mich, was geehtn ?!

Der Artikel wurde als neu deklariert, O-Ton:
Zustand: NEU (Wurde nur geöffnet um Produkt anzusehen)

Was kann / sollte ich nun tun?
Umtausch möglich? Was soll ich dem Verkäufer schreiben?
Muss man als Privatverkäufer für den Garantieausschluß, diesen auch angeben (also mit dem EU REcht wie es die meisten machen) oder zählt dies so oder so.

Ist schon irgendwie verdammt ätzend.

Der Verkäufer(in) hatte bis jetzt übrigens nur positive Bewertungen.

Gast
2004-10-02, 00:38:09
das hat nichts mit garantie oder gewährleistung zu tun, das ist betrug.

sag du willst sofort dein geld zurück überwiesen haben und das es eine unverschämtheit ist.

die ware erst wieder zurück schicken wenn du das geld wieder hast!

Flipper
2004-10-02, 01:36:37
Wenns nur ein paar Haare waren und sonst alles passt.. *hm*
negative Bewertung mit Begruendung und behalten.
Oder epilieren sich Frauen im Intimbereich? Ich glaub das ist ja unueblich, oder? Und normale andere Haare.. sicher gibts angenehmeres, aber so tragisch seh ich das jetzt auch nicht.

Morbid Angel
2004-10-02, 01:49:47
Wenns nur ein paar Haare waren und sonst alles passt.. *hm*
negative Bewertung mit Begruendung und behalten.

Das ist auch wieder ein Problem.
Egal wieviele Fehler der Verkäufer gemacht hat, wenn du ihm eine negative Bewertung gibst, egal ob sie gerechtfertigt war oder nicht, der wird dir auchne negative Bewertung geben, obwohl man selber nichts falsch germacht hat....

Tomi
2004-10-02, 08:20:16
Wie üblich wird sich folgendes Problem stellen...der/die Verkäufer/in wird behaupten, dass das Unsinn ist, was ihr behauptet. Und jemand Externem könnt ihr nicht beweisen, dass die Haare schon bei Lieferung "enthalten" waren. Rücknahme wird garantiert verweigert. Und wenn ihr eine negative Bewertung gebt, kriegt ihr garantiert postwendend auch eine reingedrückt.

Inquisitor
2004-10-02, 09:40:22
tja, ebay halt mal wieder. Was meint ihr, wie viele neue sachen mit gebrauchsspuren ich da schon ersteigert hab... lustig war da z.b. das "ungelesene" Buch, wo auf jeder dritten seite kaffeflecken und brotkrümel waren und der buchrücken total zerknittert war...

Bond2k
2004-10-02, 10:03:42
tja, ebay halt mal wieder. Was meint ihr, wie viele neue sachen mit gebrauchsspuren ich da schon ersteigert hab... lustig war da z.b. das "ungelesene" Buch, wo auf jeder dritten seite kaffeflecken und brotkrümel waren und der buchrücken total zerknittert war...

lol, vielleicht hat ers ja nur als Unterlage benutzt, also nicht gelesen. :hammer:

Stormtrooper
2004-10-02, 17:55:48
ab zum anwalt und anzeigen

Gunaldo
2004-10-02, 21:14:01
wofür willst du den anzeigen?!

Super Grobi
2004-10-02, 21:20:06
ab zum anwalt und anzeigen

"ggg"
Also lass mich raten. Das Teil hat eh nur 6 Euro gekostet. Also bei eBay MUSS man mit sowas einfach rechnen!!! Dort gibts einfach zu 98% nur Ärsche. Sowas kauft man im Geschäft. Ich würde den neutral Bewerten und reinschreiben das er gebraucht Ware als NEU verkauft hat.

SG

Tesseract
2004-10-02, 21:48:04
Und jemand Externem könnt ihr nicht beweisen, dass die Haare schon bei Lieferung "enthalten" waren. Rücknahme wird garantiert verweigert.

es ist zwar ein bischen übertrieben, aber anhand der haare lässt sich sogar der ehemalige träger feststellen. wie sollte der käufer sonst an die haare des verkäufers kommen, der im extrem fall auch noch hunderte kilometer weit weg wohnt? ich würde sagen die beweislast ist ziemlich eindeutig ;)

Silpion
2004-10-03, 00:20:21
Ich würde mit einer Bewertung erstmal warten. Überhaupt bringt euch Wut oder Unfreundlichkeit hier nicht das geringste. Wichtig ist, was ihr nun überhaupt wollt.

Wollt ihr das Gerät zurückgeben und woanders kaufen? Schickt es im nach dem Fernabsatzgesetz zurück. Ich gehe jetzt davon aus, dass er Händler ist, Privatpersonen verkaufen selten Ware mit der Beschreibung "Neu".

Wollt ihr Umtauschen oder eine Preisminderung? Teilt ihm freundlich aber bestimmt mit, dass das Gerät gebraucht war und ihr einen Tausch gegen ein Neugerät/Preisminderung akzeptieren würdet.

Natürlich birgt der zweite Weg ein gewisses Risiko. Um größeren Ärger zu vermeiden, würde ich es per FAG zurückschicken, hoffen dass er das Geld rausrückt und danach in einem seriösen Geschäft kaufen.

Mit einem Anwalt drohen oder ähnliche Scherze würde ich unterlassen, denn falls er euch absichtlich über's Ohr gehauen hat, wird er vermutlich wissen wieviel ein Anwalt kostet. Ich vermute mal ihr habt das Gerät für einen Preis erstanden, der noch unter der Pauschale liegt die die meisten Anwälte verlangen um einen Fall zu übernehmen.

Stormtrooper
2004-10-03, 09:36:24
und selbst wenn ... ein Anzeige wegen Betrug braucht kein Anwalt ...