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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maximal zulässige Bearbeitungsdauer bei Gewährleistungsfall?


Giant
2004-10-05, 15:15:32
Hi,

Ich hoffe ich bin einigermaßen im richtigen Forum!

Mein Problem:
Vor 1,5 Jahren hab ich eine Radeon 9700 gekauft, welche kürzlich abgeraucht ist...

Da ich noch Garantie habe, bin ich zu meinem Händler.
Der meinte, Sie nur ein halbes Jahr das sofort tauschen, dannach ist es lediglich ein Gewährleistungsfall und die schicken die Karte an den Hersteller.

Gesagt getan.
Das Problem ist, das diese Sache sich nun schon 7 Wochen hinzieht, und ich langsam nicht mehr einsehe, noch länger auf die Karte zu warten, man stelle sich vor ich müsse mit dem Ding arbeiten....

So, nun miene Eigentliche Frage: Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Dauer, wie lange sich so ein Garantiefall denn maximal Hinziehen kann, und ob ich den Händler dann für die nicht eingehaltene Zeit irgendwie belange kann?

Würde mich freuen wenn sich hier jemand ein wenig damit auskennt!

Greetz, Giant

AlfredENeumann
2004-10-05, 16:59:12
WARUM HAT BEI EUCH EIGENTLICH DER HÄNDLER IMMER SCHULD?

Der Händler handel tmit solchen Dingen, daher der name HÄNDLER. Frage doch einfach mal beim Händler nach dem, Sachstand.
Rührt er sich nicht, oder du bekommst keine zufriedenstellende Auskunft, setzte ihm (schrifltlich) eine Frist von 2 Wochen.
Dann kannst du von "belangen" reden. Nicht vorher.