PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorgeschriebener Urlaub


Skorpion
2004-10-07, 21:06:15
Mein Freund ist momentan in der Ausbildung Texttilmaschienenführer in der Maschenindustrie.
Undzwar darf er seinen Urlaub nicht selber bestimmen. Er MUSS ihn zu Weihnachten nehmen wenn Betriebsruhe ist. Er arbeitet halt von 8-17Uhr und hat Anreise von ca. 1h 40min.
Er steht also frühs gegen 5:30Uhr auf und kommt abends 18.45Uhr heim.
Wie macht er das wenn er mal aufs Amt muss oder so? Ist es überhaupt in Deutschland erlaubt, dass man seinen Urlaub nicht selber bestimmen darf?

Danke.

WKN!
2004-10-07, 21:29:42
Mein Freund ist momentan in der Ausbildung Texttilmaschienenführer in der Maschenindustrie.
Undzwar darf er seinen Urlaub nicht selber bestimmen. Er MUSS ihn zu Weihnachten nehmen wenn Betriebsruhe ist. Er arbeitet halt von 8-17Uhr und hat Anreise von ca. 1h 40min.
Er steht also frühs gegen 5:30Uhr auf und kommt abends 18.45Uhr heim.
Wie macht er das wenn er mal aufs Amt muss oder so? Ist es überhaupt in Deutschland erlaubt, dass man seinen Urlaub nicht selber bestimmen darf?

Danke.

Ja, ist es. Wenn er mal aufs Amt muss soll er mit dem Chef sprechen und sich eben die Stunde freinehmen. Wird sicher irgendwann mal gehen.

Schroeder
2004-10-07, 21:34:04
Mein Freund ist momentan in der Ausbildung Texttilmaschienenführer in der Maschenindustrie.
Undzwar darf er seinen Urlaub nicht selber bestimmen. Er MUSS ihn zu Weihnachten nehmen wenn Betriebsruhe ist. Er arbeitet halt von 8-17Uhr und hat Anreise von ca. 1h 40min.
Er steht also frühs gegen 5:30Uhr auf und kommt abends 18.45Uhr heim.
Wie macht er das wenn er mal aufs Amt muss oder so? Ist es überhaupt in Deutschland erlaubt, dass man seinen Urlaub nicht selber bestimmen darf?

Danke.
Mmh, sicher das damit nur die Tage gemeint sind wo Betriebsruhe "herrscht"? Weil genau so ist es bei uns auch, wenn bei Weihnachten/Neujahr irgendwie 1 Tag zwischen Feiertage und Wochenende fällt ist da Betriebsruhe und da muss man dann halt einen Tag Urlaub nehmen. Aber sonst kann ich den nehmen wie wo wann ich will, natürlich mit Abstimmung unter den Kollegen, nicht das im Sommer überhaupt keiner da ist. ;)

Gast
2004-10-07, 22:42:24
Wie macht er das wenn er mal aufs Amt muss oder so?
Danke.


Im Notfall gibt es ja noch den gelben "Urlaubsschein" vom Arzt.

raibera
2004-10-08, 10:38:01
kann mir kaum vorstellen, daß er seinen gesamten urlaub über weihnachten nehmen muss. unser laden hat auch über weihnachten zu und somit ist ulaubspflicht. aber das sind lange keine 30 tage.

Gast
2004-10-08, 10:40:48
Der Urlaub wird vom Arbeitgeber erteilt, d.h. der Arbeitgeber bestimmt auch den Zeitpunkt des Urlaubs.

Quelle: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#wann

-Duke-
2004-10-08, 11:20:05
Ich hab diese hier im Bundesurlaubsgesetz gefunden:

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) 1Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. 2Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(2) 1Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. 2Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

(3) 1Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. 2Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. 3Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. 4Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.


Inwiefern sich der Arbeitnehmerwunsch auch tatsächlich durchsetzen lässt (ohne Klage und damit verbundenen Arbeitsplatzverlust ?) weiss ich allerdings nicht. ^^
Aber in erster Linie gibt der Arbeitnehmer den Zeitpunkt vor und der Arbeitgeber soll diesen gewünschten Zeitpunkt abnicken.
Es kann natürlich auch noch abweichenden Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geben...
Hat denn hier schonmal jemand versucht sich da durchzusetzen, mich würde der Ausgang einer solchen Geschichte mal interessieren.. ^^

Gruß Duke

seahawk
2004-10-08, 11:33:59
Naj, wäre ja auch ziemlich doof, wenn er arbeiten würde wenn Betriebsruhe ist. Was sollte er dann machen ??