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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrverbot und Bußgeld - Wieviel und wie lange???


Shaitaana
2004-10-09, 15:57:29
Hallo,

mein kumpel hat gestern ein verkehrsdelikt begangen, da er beim umparken einen anderen PKW beschädigt hat. Nachdem die Polizei durch Zivil informiert wurde musste er pusten und hatte 0,94 Promille. Schaden an Personen gab es nicht. Der Polizist auf der Wache meinte das würde ein Fahrverbot von ca. 11 Monaten geben. Blut wurde auch abgenommen. Wie hoch mag sich das Fahrverbot belaufen und die Bussgeldstrafe. Er ist 21 und aus der Probezeit raus. Vielen Dank im vorab.

spree1
2004-10-09, 16:26:26
unerlaubtes entfernen vom unfallort?

Shaitaana
2004-10-09, 16:30:41
nein, keine fahrerflucht, sind alle insassen dagebliebn, auch fahrer.

Hucke
2004-10-09, 16:35:26
Ein Fahrverbot von 11 Monaten wäre seltsam. Lauf Kraftfahrt Bundesamt sind bis zu 3 Monate möglich. Im wiederholungsfall vermutlich mehr. Oder aber der Fahrer war halt aus Sicht der Polizisten fahruntüchtig.

Hier der Text dazu:

Alkoholdelikte
Ein Alkoholdelikt im verkehrsrechtlichen Sinn liegt grundsätzlich vor, wenn jemand
- 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder
- 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder
- eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- (AAK) oder Blutalkoholkonzentration (BAK) führt.

Ab einer AAK von 0,25 mg/l bzw. einer BAK von 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (sogenannte 0,5-Promille-Regel) vor, die mit einem Bußgeld bis zu 1.500 €, 4 Punkten im Verkehrszentralregister (VZR) sowie bis zu 3 Monaten Fahrverbot bestraft wird. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Dann liegt eine Straftat vor, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht ist; in der Regel wird dabei auch die Fahrerlaubnis entzogen. Zusätzlich werden 7 Punkte im VZR eingetragen. Jedoch kann auch schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 bis 1,09 Promille eine Straftat vorliegen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wie z.B. sorglose, offenbar leichtsinnige Fahrweise, körperliche Ausfallerscheinungen wie alkoholbedingtes starkes Schwanken, Lallen usw., rauschbedingtes unbesonnenes, unbeherrschtes Verhalten gegenüber Polizeibeamten, festgestellt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von relativer Fahruntüchtigkeit.

Shaitaana
2004-10-09, 16:42:12
er ist vorher die 3 jahre nicht weiter aufgefallen. zu den polizeibeamten war er zuvorkommend und einsichtig (tut mir leid bla bla.). Heisst das nun, das es bei den 4 Punkten bleibt und max. 1500€ Strafe, er hat ja nur ein kleines Delikt begangen, indem er die Heckblende eines Transporters gestreift hat.

Super Grobi
2004-10-09, 16:46:26
Fast 1 Promille....tztztz. Der Lappen ist erstmal weg. Bei so einem Wert wird es wohl auch noch einen Idiotentest geben nach der Speerzeit. Also er soll sich da mal nichts vormachen von wegen: 1 - 3 Monate Fahrverbot...neeee das wird wohl nichts...

SG

Shaitaana
2004-10-09, 16:57:12
wieso idiotentest? der kommt doch nur ab 18pkten bzw 1,8 Promille und mehr oder in der Probezeit. Kann jemand abschätzen was jetzt auf ihn zukommt? danke

Stormtrooper
2004-10-09, 17:18:16
wieso idiotentest? der kommt doch nur ab 18pkten bzw 1,8 Promille und mehr oder in der Probezeit. Kann jemand abschätzen was jetzt auf ihn zukommt? danke

1. nein, eine MPU ist ab 1,6 promille fällig.
2. es ist entscheidend wieviel promille er hat .. bei 0,96 kann es sein das der BAK wert über 1,1 Promille kommt, vieleicht war er noch in der Aufbauphase und dann wirds ernst.
aber dadurch das er über 0,3 Promille hatte und nen crash gebaut hat sind durchaus 8 Monate führerscheinentzug drin...

Shaitaana
2004-10-09, 17:21:38
danke danke. und wie hoch mag die geldbuße ca. sein?

Super Grobi
2004-10-09, 17:30:03
Mmmmm,
es scheint das ich mich da tatsächlich geirrt habe: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/atemalkoholmessung_08.php

Aber ich kann mir trozdem nicht vorstellen das man da mit 3 Monate bei 1 Promille wegkommt. Der Unfall wird ja wohl als "Ausfallerscheinung" gewertet und das sollte doch dann auch noch zusätzlich ins Gewicht fallen.

SG

Super Grobi
2004-10-09, 17:36:35
Hier steht noch was in bezug auf Verkehrsunfall: http://www.kfz.de/recht/promille-grenzwerte.php

Aber ob ein Parkrempler als Verkehrsunfall gilt....???

SG

Shaitaana
2004-10-09, 17:44:34
ok danke grobi. und wie lange dauerts denn bis der bescheid so in der regel kommt? mfg hennak

Super Grobi
2004-10-09, 17:53:15
Dein Kumpel wird erste einen Anhörungsbogen zu der Sache bekommen (denke ich). Dort wäre es SEHR wichtig GLAUBHAFT darzustellen das es sich dabei tatsächlich nur um ein umparken des Autos handelte. Danach schätze ich das es so 4 Wochen dauern kann, aber das weiss ich nicht so genau. ICH würde auf jeden fall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen wenn der Anhörungsbogen kommt und mich dort beraten lassen was dein Kumpel da am besten reinschreibt. Auf die paar Euros kommt es jetzt auch nicht mehr an.

SG

Shaitaana
2004-10-09, 18:10:04
danke dir

StefanV
2004-10-09, 18:10:21
Aber ob ein Parkrempler als Verkehrsunfall gilt....???

SG
Ja, es wurde ja schließlich ein anderes Fahrzeug beschädigt!

EureDudeheit
2004-10-09, 18:12:39
Dein Freund kann sich glücklich schätzen, wenn er keine Post von der Staatsanwaltschaft kommt, Stichwort Gefährdung des Straßenverkehrs und relative Fahruntüchtigkeit.

§ 315c stgb

Mumins
2004-10-09, 18:55:13
Eine Straftat liegt erst ab 1,1 Promille vor. Normalerweise kann der Führerschein bei 0,9 Promille bis 3 Monate entzogen werden. Da es aber einen Sachschaden gab kann das erweitert werden, da dann nicht von einer relativen Fahruntüchtigkeit, sondern von einer kompletten Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden kann.

EureDudeheit
2004-10-09, 19:22:56
Eine Straftat liegt erst ab 1,1 Promille vor. Normalerweise kann der Führerschein bei 0,9 Promille bis 3 Monate entzogen werden. Da es aber einen Sachschaden gab kann das erweitert werden, da dann nicht von einer relativen Fahruntüchtigkeit, sondern von einer kompletten Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden kann.


NEIN!! absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab 1.1 vor, ist er unter 1.1, liegen aber weitere Anzeichen für Fahruntüchtigkeit vor, lallen, schlangenlienenfahren ist er relativ fahruntüchtig, und ein Auto beschädigen zählt auch dazu, außer ein nüchterner wäre in der Situation der gleiche Fehler passiert.