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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahnbescheid, wie?


Wolf2k
2004-10-16, 20:27:06
Hallo, ich habe folgendes Problem, ich habe bei einem Onlinegame den ersten Platz belegt, als Preis dafür steht mir eine Playstation2 zu. Leider weigert sich der Administrator mir diese auszuhändigen.

Wie kann ich ihm einen Mahnbescheid zu kommen lassen?
Kostet es mich was oder kann ich ihm einfach über das Amtsgericht kostenfrei einen Mahnbescheid zukommen lassen? etc.

lg Wolf2k

haferflocken
2004-10-16, 20:32:21
Hallo, ich habe folgendes Problem, ich habe bei einem Onlinegame den ersten Platz belegt, als Preis dafür steht mir eine Playstation2 zu. Leider weigert sich der Administrator mir diese auszuhändigen.

Wie kann ich ihm einen Mahnbescheid zu kommen lassen?
Kostet es mich was oder kann ich ihm einfach über das Amtsgericht kostenfrei einen Mahnbescheid zukommen lassen? etc.

lg Wolf2k

Ich würde einfach auf die PS2 verzichten, oder hast du vorher irgendwie Geld bezahlt? Nur IMO alles...

Black-Scorpion
2004-10-16, 20:33:20
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahnung.htm

Google ist doch was feines. ;)

Wolf2k
2004-10-16, 20:44:03
Ja sicher ist goggel was feines, aber ich dachte es gibt hier einen Anwalt der mir das mal persönlich erklören kann.^^

Robbenklopper
2004-10-16, 20:48:30
Sicher gibts den, guck einfach mal ins Telefonbuch und vereinbar n Termin. :rolleyes:

EureDudeheit
2004-10-16, 20:55:09
Ja sicher ist goggel was feines, aber ich dachte es gibt hier einen Anwalt der mir das mal persönlich erklören kann.^^



Bin zwar kein Anwalt, aber Mahnbeischeide kannst du dir beim Amtsgericht besorgen und auch über das Amtsgericht verschicken, müssten imho so 10-15€ sein.

barracuda
2004-10-17, 00:53:30
Mit einem MB kannst du ausschließlich versuchen, Geldforderungen eintreiben. Bei Sachleistungen musst du klagen.

Aber in deinem Falle würde ich dir empfehlen, die Sache einfach zu vergessen, bei einem Onlinegame irgendwas einzufordern ist ziemlich utopisch. Selbst wenn der übliche Hinweis "der Rechtsweg ist ausgeschlossen" fehlt.