PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerruf - wieviel % kann bei "benutzter" Ware abgezogen werden?


Gast
2004-10-20, 10:49:57
Hallo

Möchte zwei WLAN-Karten zurücksenden. Beide Karten wurden kurz getestet. Sind also ausgepackt worden (Folie entfernt).

Wieviel € können mir jetzt bei der Rücksendung abgezogen werden (14 Tage Widerrufsrecht)?

mb2000
2004-10-20, 12:45:30
nix

darph
2004-10-20, 12:49:27
Wenn du sie im Rahmen des FAG zurück schickst, dürfen die dir gar nichts abziehen.

Dort ist eindeutig festgehalten, daß du das Recht hast, die Dinger ausgiebig zu Testen. Wertminderung durch Abnutzung darf nicht auf dich abgewälzt werden, wenn du die Teile normal und sachgerecht behandelt hast. Auspacken ist ausdrücklich erlaubt.

Du solltest aber drauf achten, daß du die Verpackung beim Auspacken möglichst heile läßt.

Super Grobi
2004-10-20, 12:51:39
Jo,
abzieh dürfen die nichts, aber viele Händler tun das trozdem. Warte bis die Gutsdchrift mit dem Abzug bei dir eintrudelt und mach dann erst den Affen wegen dem fehlenden Betrag.

SG

Gast
2004-10-20, 13:34:54
habe halt dummerweise in einer anderen mail erwähnt, d ich die karte kurz im betrieb hatte.

beide karten wurden auch schon ausgepackt.



jetzt kam im mail, dass die ggf. den Rückzahlungsbetrag im Rahmen der gesetzl. Möglichkeiten mindern werden, da durch den Einbau
eine Verschlechterung herbeigeführt wurde. "Vergleichen Sie hierzu bitte auch unsere AGBs."

darph
2004-10-20, 13:41:25
habe halt dummerweise in einer anderen mail erwähnt, d ich die karte kurz im betrieb hatte.

beide karten wurden auch schon ausgepackt.



jetzt kam im mail, dass die ggf. den Rückzahlungsbetrag im Rahmen der gesetzl. Möglichkeiten mindern werden, da durch den Einbau
eine Verschlechterung herbeigeführt wurde. "Vergleichen Sie hierzu bitte auch unsere AGBs."
Ja und? Das AGB sagt, daß du das Recht hast, die Artikel auf Funktionsfähigkeit zu prüfen. Dafür darfst und mußt du sie einbauen.

Entsprechender Passus der AGB wird dadurch ungültig.

Laß dich da auf keine Diskussionen ein und beruf dich auf das FAG.

Gast
2004-10-20, 13:47:47
gibt es einen link zum FAG (allgemein)

darph
2004-10-20, 13:49:49
In google bestimmt. ;)

Gast
2004-10-20, 13:53:29
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Quelle: http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht-bei-verbraucher-vertraegen.htm

Mumins
2004-10-20, 14:39:20
Dort ist eindeutig festgehalten, daß du das Recht hast, die Dinger ausgiebig zu Testen.

Genau das Recht hat man eben nicht. Man kann die Ware so prüfen als ob man im Laden wäre. Die Sachen dann Tage lang zu benutzen und testen geht nicht. Die original Verpackung darf ebenso nicht zerstört werden. Wer also etwas vorsichtig auspackt, kurz antestet, zum Schluss kommt das es nicht das Wahre ist, es ordentlich wieder einpackt, wird auch nichts abgezogen bekommen. Wenn die Verpackung zerrissen ist werden 5% abgezogen.

Super Grobi
2004-10-20, 14:43:33
Hi Gast,
sag doch mal wie der Händler heißt. Der Mail-Auszug kommt mir arg bekannt vor.

SG

Gast
2004-10-20, 14:56:18
mit 5% kann ich leben :)

darph
2004-10-20, 15:11:37
Genau das Recht hat man eben nicht. Man kann die Ware so prüfen als ob man im Laden wäre. Die Sachen dann Tage lang zu benutzen und testen geht nicht. Die original Verpackung darf ebenso nicht zerstört werden. Wer also etwas vorsichtig auspackt, kurz antestet, zum Schluss kommt das es nicht das Wahre ist, es ordentlich wieder einpackt, wird auch nichts abgezogen bekommen. Wenn die Verpackung zerrissen ist werden 5% abgezogen.
Jein.

Prinzipiell hast du recht, daß soll verhindern, daß ich etwas kaufe, es normal nutze und dann einfach wieder zurück schicke. Aber im Bereich Computerhardware ist ein Testlauf von einer Stunde länge durchaus drin.

Nun ist die Frage, welchen Wertverlust der Verbraucher überhaupt anzusetzen hat. Hier ist der Jurist wiederum gezwungen, die Gesetze auszulegen, da es an ausdrücklichen Regelungen fehlt. Berücksichtigt man, daß die Regelungen des Fernabsatzgesetzes, insbesondere des Widerrufs- und Rückgaberechts den Verbraucher so stellen sollen, wie er stünde, wenn er die Ware in einem Ladengeschäft kaufte, gilt folgendes: Der Verbraucher soll das Recht haben, die Ware in einem Umfang zu testen, die einem Test in einem Ladenlokal entspricht. Mithin wird der Verbraucher solche Kosten nicht tragen müssen, die sich auf den Testlauf beschränken, wenn dieser Testlauf demjenigen entspricht, der in einem Ladenlokal stattgefunden hätte. Im Falle von Computern bedeutet dies, daß der Verbraucher nicht das Recht hat, einen Computer 14 Tage zu gebrauchen und am Ende festzustellen, daß er diesen doch nicht so wie eigentlich gemeint gebrauchen kann.

[...]

[Bei] Computern wird man also sagen müssen, daß der Verbraucher nur dann kostenlos den Computer verwenden kann, wenn sich ein solcher Test auf eine Funktionsprüfung binnen einer Stunde beschränkt. Einen weiteren Funktionslauf des Computers darf der Verbraucher durchführen, nur hat er hierfür die erforderlichen Kosten zu tragen.
Ganzes Essay hier: http://www.anwaltskanzlei-online.de/gateway.htm#/mmr-5-4.htm

DrJekyll
2004-10-20, 16:09:21
Zum Thema Widerruf hab ich auch mal was verzapft:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=2330398#post2330398