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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviel l Treibstoff darf im Auto transportiert werden


Groschi
2004-10-21, 21:26:46
Ja ich wollt einfach mal wissen wieviel Liter Treibstoff (Benzin/Diesel) man im auto mitführen darf. Hab mal was von 5 Litern gehört ... alles was drüber ist gilt als Gefahrentransport!

Was meint ihr?

Peace Groschi

Mumins
2004-10-21, 21:27:55
Ich meine, dass es 20 L sind.

Gast
2004-10-21, 21:38:23
Das was der Tank max. fasst + 20 Liter.

aCiD
2004-10-21, 22:15:11
Jopp, 20 Liter.

Greetz
aCiD

Gast
2004-10-21, 23:39:50
Das ist abhängig davon ob du planst Landesgrenzen zu überschreiten. In vielen anderen Staaten ist das Mitführen von Kraftstoff im Auto verboten, unabhängig von der Menge. In Deutschland kannst du wie schon geschrieben zusätzlich 20 Liter mit dir rumschleifen.

Groschi
2004-10-22, 00:00:07
Von Polen oder Tschechen.

darph
2004-10-22, 00:23:19
Von Polen oder Tschechen.
Jaha, einführen darfst du vollen Tank + zwei Liter.

Marodeur
2004-10-22, 01:23:46
Also ich darf aus Tschechien 20 Liter mitnehmen... Allerdings nur in EINEM Kanister... Wenn ich 4x 5L-Kanister nehm ist nur einer frei und für die restlichen 3 muss ich blechen. ;)

darph
2004-10-22, 01:29:40
Also ich darf aus Tschechien 20 Liter mitnehmen... Allerdings nur in EINEM Kanister... Wenn ich 4x 5L-Kanister nehm ist nur einer frei und für die restlichen 3 muss ich blechen. ;)
Stimmt, hast recht. Mein Fehler. ;(


Vorweg gilt erstmal, dass es ein zugelassener, geprüfter Kanister ist.
Grundsätzlich dürfen in Kunststoffkanistern nur max. 5 Liter transportiert werden. In Metallkanistern jedoch bis 20 Liter (meistens aus Stahlblech).
Ist der Kanister nicht zugelassen, kostet es 15 EURO Strafe und beim Einführen nach Deutschland wird dann jeder Liter nachverzollt.

Es ist ein Unterschied, ob du Benzin nach Deutschland importieren willst oder ihn innerhalb von Deutschland transportieren willst.

Fürs Einführen nach Deutschland gilt: Nur ein Kanister (!). Laut Gefahrgutverordnung sind jedoch max. 20 Liter pro Kanister zulässig.

Ansonsten darf man als Privatperson innerhalb von Deutschland max. 60 l in den vorgeschriebenen Behältnissen (zusätzl. zum Tankinhalt) transportieren.

Ronny_1
2004-10-22, 09:46:38
Ja ich wollt einfach mal wissen wieviel Liter Treibstoff (Benzin/Diesel) man im auto mitführen darf. Hab mal was von 5 Litern gehört ... alles was drüber ist gilt als Gefahrentransport!

Was meint ihr?

Peace Groschi

Gibt es auch eine Obergrenze für den Tank?
Oder darf man den "modifizieren" ;)

mfG

Strayed
2004-10-22, 11:45:57
Gibt es auch eine Obergrenze für den Tank?
Oder darf man den "modifizieren" ;)

mfG
Ich denke, wenn du das beim TÜV eintragen lässt, dann ist das ok ;)

Stormtrooper
2004-10-22, 16:51:58
das mit dem 1 zusatzbehältnis stimmt ...
man dieses behältnis darf max mit 60!!! liter befüllt sein und selbstverständlich für den transport von kraftstoff zugelassen sein.

noid
2004-10-22, 17:16:57
lohnt sich das wirklich? bis nach Tschechien und wieder zurück?

DasToem
2004-10-22, 19:27:52
lohnt sich das wirklich? bis nach Tschechien und wieder zurück?

Aus Köln sicher nicht. Wenn man aber (so wie ich) in einer Grenzregion wohnt, dann schon.

Gast
2004-10-22, 19:33:53
allein wegerm benzin nicht, aber wenn man noch sachen wie filme oder zigaretten braucht und grenznah wohnt, dann lohnt es sich

Gast
2004-10-25, 11:22:58
mal ne rein theoretische frage:

würde der geruch von dem benzin, nicht den geruch von einem beutel ganja innerhalb des benzinkanisters überdecken? :-D

Gast
2004-10-25, 11:44:39
Wenn du aus Holland mit Benzin kommst? ;D :D

Grave
2004-10-25, 12:16:29
also in deutschland arfste 10 liter in kanister
aussm ausland max 20 liter in einem kanister und mit gefahrengutschein 1000 liter in kanistern

keine angst das stimmt ich hab son gefahrengutdingens :biggrin:

Gast
2004-10-25, 13:36:19
Wenn du aus Holland mit Benzin kommst? ;D :D
jop genau

Stormtrooper
2004-10-25, 20:07:22
also in deutschland arfste 10 liter in kanister
aussm ausland max 20 liter in einem kanister und mit gefahrengutschein 1000 liter in kanistern

keine angst das stimmt ich hab son gefahrengutdingens :biggrin:

so ein unsinn

Barney Gumble
2004-10-25, 20:22:04
Aus nicht-EU Ländern darf man 10l einführen, ansonsten 20l.

Gibts die Regel dass die in EINEM Behälter sein müssen irgendwo schriftlich? Hat nämlich noch keiner gemeckert.. :|

Annator
2004-10-25, 21:53:42
Wir sind mal mit 5x20L Kanistern Diesel durch Frankreich getuckert, weil wir 5 Autoas aus den tiefsten Alpen für nen Autohaus abholen sollten. Die hatte alle nur noch maximal 5L drinne und die nächste Tanke war 150Km entfernt. :D

Das schlimme war das wir dann auch noch von der Französischen Polizei angehalten worden weil mein Dad in den Bergen überholt hat...die schweine standen natürlich inder Kurve mit nem Fernglas. Die ham sich gefreut über die 80€. :o Naja zumglück haben sie nicht in den Kofferraum geguckt. :o

SKYNET
2004-10-25, 22:44:53
baue dir einfach nen größeren tank ein. ;D

Grave
2004-10-26, 06:49:36
stormtrooper dann sag mir doch wies richtig iss :P

Stormtrooper
2004-10-26, 22:20:26
schau in die ggvs rein ...im internet find ich leider keine mit den kompletten tabellen ... dann wirst du eine gefahrenklasse mit der zugehörigen UN Nummer von Benzin finden (1203) daraus kannst dir dann erechnen wieviel Bruttomasse du dann mitnehmen darfst ... (es werden dann 60l rauskommen)
das nächste ... es steht genauso geschrieben das nur "EIN" zugelassener Behälter erlaubt ist ... entweder du schaust selbst nach oder du läßt dich einfach mal erwischen und zahlst dann 750 € ... soviele kostet die Ordnungswidrigkeit.

Barney Gumble
2004-10-26, 22:27:26
WAAAS 750eur :ucrazy3:

huiuiui da hab ich ganz schön Glück gehabt, ich fahre schon seit ca 3 Jahren immer mit 2 10l Kanistern nach tschechien..:sneak:

Die Beamten haben aber auch gesagt das sei in Ordnung ich hab da mal so auf blöd gefragt.

Stormtrooper
2004-10-27, 17:57:16
Und hier für alle die mehr als "10l Kraftstoff einführen wollen"



Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern (Artikel 112 ZollbefreiungsVO)

Bei der Einreise in das Zollgebiet der Gemeinschaft wird unter bestimmten Voraussetzungen für Betriebsstoffe, also insbesondere Kraftstoffe, in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern bis zu einer bestimmten Menge eine Einfuhrabgabenbefreiung gewährt. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese Betriebsstoffe in den Hauptbehältern oder in tragbaren Behältern eingeführt werden.

Für welche Beförderungsarten kommt die Abgabenbefreiung in Betracht?
Die Betriebsstoffe müssen in Straßenkraftfahrzeugen oder Spezialcontainern in das Zollgebiet der EG eingeführt werden. Als solche gelten (Artikel 112 Abs. 2 ZollbefreiungsVO):

Nutzfahrzeuge,
d.h. Straßenkraftfahrzeuge (einschließlich Zugmaschinen und Anhänger), die nach Bauart und Ausrüstung zur entgeltlichen und unentgeltlichen Personenbeförderung (mindestens neun Personen einschließlich Fahrer) oder zur Warenbeförderung geeignet sind, weiterhin alle besonderen Straßenfahrzeuge, die zu anderen Zwecken als zur Beförderung im eigentlichen Sinne verwendet werden (z.B. Sportfahrzeuge).
Personenkraftfahrzeuge,
d.h. alle anderen Kraftfahrzeuge, die keine Nutzfahrzeuge sind. Hierzu gehören auch Krafträder, also einspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern (Motorräder, Motorroller und Fahrräder mit Hilfsmotor wie Mopeds, Mofas).
Spezialcontainer,
d.h. alle Behälter mit Vorrichtungen, die speziell Systemen wie Kühlung, Sauerstoffzufuhr oder Wärmeisolierung dienen (z.B. Kühlaggregate).
In welchen Behältnissen dürfen die Betriebsstoffe eingeführt werden?
Um einer missbräuchlichen Verwendung vorzubeugen, dürfen die in Fahrzeugen eingeführten Treib- und Schmierstoffe nur bis zu einer bestimmten Höchstmenge abgabenfrei eingeführt werden (Artikel 112 Abs. 1 ZollbefreiungsVO). Diese beschränken sich grundsätzlich auf den Hauptbehälter bzw. den Reservebehälter.

Hauptbehälter (Artikel 112 Abs. 2 Buchst. c) ZollbefreiungsVO) sind die Behälter, die durch den Hersteller serienmäßig in alle Kraftfahrzeuge desselben Typs fest eingebaut sind und die die unmittelbare Verwendung des Treibstoffs für den Antrieb des Motors des Kraftfahrzeuges bzw. das Funktionieren der Kühlanlage oder sonstiger Anlagen während des Transportes ermöglichen (bei flüssiggasbetriebenen Kraftfahrzeugen also auch der Gasbehälter).
Bei separaten Treibstoffbehältern in Kühlfahrzeugen dürfen die Tanks für Motor und Kühlertreibstoff unter keinen Umständen miteinander verbunden sein.
Reservetreibstoffe dürfen nur in tragbaren Behältern (Kanistern) bis zu max. 10 Litern je Fahrzeug mitgeführt werden. Diese Regelung gilt aber nur für Personenkraftfahrzeuge und Krafträder, nicht für auf Nutzfahrzeugen mitgeführte Behälter.

Grave
2004-10-27, 18:48:01
@stormtrooper hasst du richtig gelesen? mit sonem orangen schein darf man im pkw unter best. bedinungen bis zu 1000l transportieren, un ich hab sone liste vor mir liegen, denn ich hab denn ggvs-schein :P

Stormtrooper
2004-10-27, 21:22:15
@stormtrooper hasst du richtig gelesen? mit sonem orangen schein darf man im pkw unter best. bedinungen bis zu 1000l transportieren, un ich hab sone liste vor mir liegen, denn ich hab denn ggvs-schein :P


Ich dachte wir reden vom Otto Normalverbraucher ... den mit nem ggvs schein darfst du auch 25.000 l Benzin fahren ...

Inquisitor
2004-10-27, 21:36:30
also in deutschland arfste 10 liter in kanister
aussm ausland max 20 liter in einem kanister und mit gefahrengutschein 1000 liter in kanistern

keine angst das stimmt ich hab son gefahrengutdingens :biggrin:


Woher kriegt man denn diese Gutscheine? :D

Stormtrooper
2004-10-27, 22:09:09
Woher kriegt man denn diese Gutscheine? :D


kannst bei der IHK machen ... kostet aber ne Menge Geld und du mußt regelmäßige Schulungen machen das der Schein erhalten bleibt.

Grave
2004-10-28, 07:29:35
kost 400 eus hält 5 jahre dauert ein we

un 25000l halt ich für ein gerücht