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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu verbotenen Symbolen, verbotener Musik und verbotenen Büchern


Gast eben
2004-10-25, 21:43:42
Hallo da draußen,

mich beschäftigt die Frage, ob ich mich zur Zeit strafbar mache, ich würde ganz gerne Gewissheit haben und falls nötig Abhilfe schaffen.

Ich selber sammle Militaria, und habe als geschichtlich Interessierter auch so einiges an Büchern und Liedgut gesammelt, sowohl sozialistischer als auch faschistischer Herkunft.

Nun bewegt man sich mit all dem in einer rechtlichen Grauzone, und ich bin mit den genauen gesetzlichen Bestimmungen nicht bekannt, und würde deswegen gerne nachfragen.

In Bezug auf Bücher: ich habe eine ganze Menge Büchern aus dem Nachlass meines Opas, und auch später noch erworben, dabei handelt es sich um Nazipropaganda, DDR-Schulbücher, Parteifibeln und ähnliches. Mache ich mich mit dem alleinigen Besitz solcher Bücher strafbar? Wenn nicht, wenn sie antiquiert sind, wie ist es mit Nachdrucken?

In Bezug auf Symbole: ich habe auch so einiges an Flaggen, am meisten sticht wohl die FDJ-Flagge heraus, die FDJ ist immer eine verbotene Organisation gewesen, und ist es auch heute noch. Außerdem befinden sich auf Büchern und auf Orden so einiges an Hakenkreuzen, das, wie allen bekannt sein sollte, ebenfalls verboten ist. Soweit ich weiß, ist die öffentliche Zurschaustellung verboten, wie ist es sonst? Und ab wann ist es öffentlich? Ich habe die Flagge zum Beispiel bei mir an der Wand hängen.

In Bezug auf Musik: es hat sich auch einiges an Liedgut angesammelt. So ziemlich alles an Nationalhymnen, Parteiliedern und Märschen. Die öffentliche Vorführung ist auf jeden Fall verboten, aber wie ist es mit dem Besitz von Tonträgern, auf denen man diese hat?

Wäre schön wenn es einen Experten gäbe, der mir dabei helfen kann, und mich bis ins Detail aufklären könnte. Ich würde mich nämlich nicht gerne strafbar machen, und deswegen hätte ich nun gerne Klarheit.

Danke!

Gast
2004-10-25, 21:57:00
ich weiß ja daß du genau diese frage nicht hören wolltest aber:
warum zum geier hängst du dir so ne flagge an die wand? bücher und tonträger kann ich im sinne von geschichtlichem interesse verstehen aber flagge an der wand? hm...

Sylver_Paladin
2004-10-26, 06:01:04
So weit ich weiß, ist es öffentlich, wenn jemand zu dir nach Hause kommt, die Fahne sieht und sich darüber empört und dich beispielsweise anzeigt. Ansonsten darf ich daheim fast alles machen.

DasToem
2004-10-26, 08:02:57
In Bezug auf Symbole: ich habe auch so einiges an Flaggen, am meisten sticht wohl die FDJ-Flagge heraus, die FDJ ist immer eine verbotene Organisation gewesen, und ist es auch heute noch.

Die FDJ eine verbotene Organisation?! Bitte?! Ich kann in der Öffentlichkeit so lang und so ausgiebig mit FDJ-Shirts rumlaufen, wie es mir passt.

x-dragon
2004-10-26, 09:55:42
Die FDJ eine verbotene Organisation?! Bitte?! Ich kann in der Öffentlichkeit so lang und so ausgiebig mit FDJ-Shirts rumlaufen, wie es mir passt. Google hilft da schnell weiter: http://www.fdj.de/VERBOT.html

Gast
2004-10-26, 10:29:23
Google hilft da schnell weiter: http://www.fdj.de/VERBOT.html

Ich glaube nicht, dass der Gast Symbole der "FDJ in Westdeutschland" hat, sondern Symbole der "FDJ" aus der ehemaligen DDR. Und diese Symbole sind in Deutschland nicht verboten, weil die "FDJ" (aus der DDR) und Nachfolgeorganisationen etwas anderes sind als die "FDJ in Westdeutschland". Denn nur die Organisation und ihre Nachfolger "FDJ in Westdeutschland" sind in Deutschland verboten, nicht die "FDJ".

Gast
2004-10-26, 18:34:45
In der Tat, ist richtig, ich meine die der DDR, da die Symbole jedoch deckungsgleich sind, kommt da so oder so nichts anderes rum. Nach wie vor eiin verfassungsfeindliches Symbol. Der VS kann ja auch schwer über die Erlaubnis oder das Verbot der Ost-FDJ entscheiden.

Aber es wäre nett, wenn sich der Thread nicht um diese Frage drehen würde, viel eher würde es mich freuen, wenn mir jemand antworten auf meine Fragen geben könnte :)

JTHawK
2004-10-26, 19:04:34
Du kannst in deinen eigenen 4 Wänden Musik hören, Bücher lesen und Fahnen und Symbole an die Wand hängen wie es dir gefällt. Verboten oder nicht. Verboten ist nur das veröffentlichen der ganze Angelegenheit.

Wenn ich mich irre korrigiert mich.

Franklin
2004-10-26, 19:55:32
So lange alles nur in einfacher Ausführung vorhanden ist und als Sammlerstück gilt, ist es nicht verboten. Mit den Fahnen sollte man aufpassen , das man sie nicht von der Straße aus sehen kann, denn dann wären sie öffentlich. Ansonsten ist das alles kein Problem.
Würdest zu 10 Exemplare von "Mein Kampf" besitzen, könnte es aussehen als wenn du mit solchen Sachen handelst, aber ein Exemplar als privates Sammlerstück darf man haben, ohne jegliche Konsequenzen.

Pinoccio
2004-10-26, 20:24:30
Würdest zu 10 Exemplare von "Mein Kampf" besitzen, könnte es aussehen als wenn du mit solchen Sachen handelst, aber ein Exemplar als privates Sammlerstück darf man haben, ohne jegliche Konsequenzen. Nun ja, man darf "Mein Kampf" auch verkaufen, schließlich gibt es eine Menge Leute zB Geschichtsstudenten die (staatlich annerkannt) das Buch lesen müssen. Und Bayern freut sich!

http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/verfassungsschutz/symbole.pdf
oder auch hier: http://www.recht-gegen-rechts.de/gesetze/gesetze4.htm
letztere Seite dürfte umfassend informieren.

hth, mfg Sebastian

Stormtrooper
2004-10-26, 22:07:16
schau einfach in die §§ 86 und 86a des StGB und deine Fragen werden geklärt sein.

Franklin
2004-10-27, 04:42:41
@Pinoccio: Gut , das ist Richtig. Vielleicht wäre die Hakenkreuzfahne, oder viele identische Tonträger da ein besseres Beispiel.

Gast
2004-10-27, 11:56:05
Danke für eure Antworten!

Gast
2004-10-27, 14:18:31
Die FDJ eine verbotene Organisation?! Bitte?! Ich kann in der Öffentlichkeit so lang und so ausgiebig mit FDJ-Shirts rumlaufen, wie es mir passt.

Mitnichten. Die FDJ (Freie Deutsche Jugend) ist eine verbotene Organisation.


MFG


Einhard

Pinoccio
2004-10-27, 15:16:56
Mitnichten. Die FDJ (Freie Deutsche Jugend) ist eine verbotene Organisation
Die Frage ist schon geklärt worden in Post #5! http://www.fdj.de/VERBOT.html

mfg Sebastian