Gast eben
2004-10-25, 21:43:42
Hallo da draußen,
mich beschäftigt die Frage, ob ich mich zur Zeit strafbar mache, ich würde ganz gerne Gewissheit haben und falls nötig Abhilfe schaffen.
Ich selber sammle Militaria, und habe als geschichtlich Interessierter auch so einiges an Büchern und Liedgut gesammelt, sowohl sozialistischer als auch faschistischer Herkunft.
Nun bewegt man sich mit all dem in einer rechtlichen Grauzone, und ich bin mit den genauen gesetzlichen Bestimmungen nicht bekannt, und würde deswegen gerne nachfragen.
In Bezug auf Bücher: ich habe eine ganze Menge Büchern aus dem Nachlass meines Opas, und auch später noch erworben, dabei handelt es sich um Nazipropaganda, DDR-Schulbücher, Parteifibeln und ähnliches. Mache ich mich mit dem alleinigen Besitz solcher Bücher strafbar? Wenn nicht, wenn sie antiquiert sind, wie ist es mit Nachdrucken?
In Bezug auf Symbole: ich habe auch so einiges an Flaggen, am meisten sticht wohl die FDJ-Flagge heraus, die FDJ ist immer eine verbotene Organisation gewesen, und ist es auch heute noch. Außerdem befinden sich auf Büchern und auf Orden so einiges an Hakenkreuzen, das, wie allen bekannt sein sollte, ebenfalls verboten ist. Soweit ich weiß, ist die öffentliche Zurschaustellung verboten, wie ist es sonst? Und ab wann ist es öffentlich? Ich habe die Flagge zum Beispiel bei mir an der Wand hängen.
In Bezug auf Musik: es hat sich auch einiges an Liedgut angesammelt. So ziemlich alles an Nationalhymnen, Parteiliedern und Märschen. Die öffentliche Vorführung ist auf jeden Fall verboten, aber wie ist es mit dem Besitz von Tonträgern, auf denen man diese hat?
Wäre schön wenn es einen Experten gäbe, der mir dabei helfen kann, und mich bis ins Detail aufklären könnte. Ich würde mich nämlich nicht gerne strafbar machen, und deswegen hätte ich nun gerne Klarheit.
Danke!
mich beschäftigt die Frage, ob ich mich zur Zeit strafbar mache, ich würde ganz gerne Gewissheit haben und falls nötig Abhilfe schaffen.
Ich selber sammle Militaria, und habe als geschichtlich Interessierter auch so einiges an Büchern und Liedgut gesammelt, sowohl sozialistischer als auch faschistischer Herkunft.
Nun bewegt man sich mit all dem in einer rechtlichen Grauzone, und ich bin mit den genauen gesetzlichen Bestimmungen nicht bekannt, und würde deswegen gerne nachfragen.
In Bezug auf Bücher: ich habe eine ganze Menge Büchern aus dem Nachlass meines Opas, und auch später noch erworben, dabei handelt es sich um Nazipropaganda, DDR-Schulbücher, Parteifibeln und ähnliches. Mache ich mich mit dem alleinigen Besitz solcher Bücher strafbar? Wenn nicht, wenn sie antiquiert sind, wie ist es mit Nachdrucken?
In Bezug auf Symbole: ich habe auch so einiges an Flaggen, am meisten sticht wohl die FDJ-Flagge heraus, die FDJ ist immer eine verbotene Organisation gewesen, und ist es auch heute noch. Außerdem befinden sich auf Büchern und auf Orden so einiges an Hakenkreuzen, das, wie allen bekannt sein sollte, ebenfalls verboten ist. Soweit ich weiß, ist die öffentliche Zurschaustellung verboten, wie ist es sonst? Und ab wann ist es öffentlich? Ich habe die Flagge zum Beispiel bei mir an der Wand hängen.
In Bezug auf Musik: es hat sich auch einiges an Liedgut angesammelt. So ziemlich alles an Nationalhymnen, Parteiliedern und Märschen. Die öffentliche Vorführung ist auf jeden Fall verboten, aber wie ist es mit dem Besitz von Tonträgern, auf denen man diese hat?
Wäre schön wenn es einen Experten gäbe, der mir dabei helfen kann, und mich bis ins Detail aufklären könnte. Ich würde mich nämlich nicht gerne strafbar machen, und deswegen hätte ich nun gerne Klarheit.
Danke!