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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhalt von der Steuer absetzten?


Beamter
2004-10-31, 18:41:48
Hallo,

ich bin Beamter und unterstütze jetzt WIEDER ein 21 jähriges Kind, dass jetzt sein Studium aufgenommen habe. Wieder deswegen, da ich drei Jahre nicht zahlen musste. Könnte ich den Unterhalt, der sich auf etwa 300€ beläuft teilweise von der Steuer absetzten? Kennt sich da einer mit der Materie aus?

Vielen Dank.

MfG

Tamro
2004-10-31, 19:33:28
Hallo,

ich bin Beamter und unterstütze jetzt WIEDER ein 21 jähriges Kind, dass jetzt sein Studium aufgenommen habe. Wieder deswegen, da ich drei Jahre nicht zahlen musste. Könnte ich den Unterhalt, der sich auf etwa 300€ beläuft teilweise von der Steuer absetzten? Kennt sich da einer mit der Materie aus?

Vielen Dank.

MfG

Nein, kannst du nicht. Aber ein kleiner Hinweis (http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.1432/Lexikon/Kinderfreibetrag.htm?abc=K)für den Unterhaltzahlenden, wenn es hilft.

Beamter
2004-10-31, 19:45:53
Nein, kannst du nicht. Aber ein kleiner Hinweis (http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.1432/Lexikon/Kinderfreibetrag.htm?abc=K)für den Unterhaltzahlenden, wenn es hilft.


Schonmal danke für diesen Link!

Ist diese Regelung neu? Ich bin der Meinung, dass ich 99-00 die Unterhaltszahlungen teilweise absetzten konnte, bin mir aber nicht sicher da noch viele andere Faktoren mit reinspielten.

Könnte man vielleicht unter außergewöhnliche Belastungen etwas anrechnen lassen?

Danke.

Tamro
2004-10-31, 19:48:55
Schonmal danke für diesen Link!

Ist diese Regelung neu? Ich bin der Meinung, dass ich 99-00 die Unterhaltszahlungen teilweise absetzten konnte, bin mir aber nicht sicher da noch viele andere Faktoren mit reinspielten.

Könnte man vielleicht unter außergewöhnliche Belastungen etwas anrechnen lassen?

Danke.

Ich versuche dies auch jedes Jahr, aber es kommt nix bei rum, weil das Kind nicht bei mir lebt. Ich glaube, daß dies die Vorraussetzung sein muss, um hier steuerliche Vorteile zu erlangen.

Amarok
2004-11-01, 10:04:16
Hm? "Außergewöhnliche Belastung" kann kein Grund sein. Es ist doch dein Kind. Dann müssten "normale" Eltern all ihre Ausgaben für ihre Kinder ja auch absetzen können.