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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann ist es eine Beleidigung?


Dane
2004-11-01, 23:37:01
Hi

Ich würde gerne mal Wissen ab wann eine Aussage eines Users als Beleidigung gilt und wie weit er mit seiner Meinung gehen darf. Ab wann wirkt man Beleidigend? Wie weit kann man mit seiner Meinungsfreiheit gehen?

Wenn man einen User als Idiot oder Penner oder was schlimmeres bezeichnet ist das für mich logischerweise eine Beleidigung.

Ist es aber auch eine Beleidigung wenn ein User zu einem anderen meint "du hast nen feuchten dreck an ahnung" ? Oder ist das nur eine Meinung und fällt unter Meinungsfreiheit?

govou
2004-11-01, 23:54:03
Hi

Ich würde gerne mal Wissen ab wann eine Aussage eines Users als Beleidigung gilt und wie weit er mit seiner Meinung gehen darf. Ab wann wirkt man Beleidigend? Wie weit kann man mit seiner Meinungsfreiheit gehen?

Wenn man einen User als Idiot oder Penner oder was schlimmeres bezeichnet ist das für mich logischerweise eine Beleidigung.

Ist es aber auch eine Beleidigung wenn ein User zu einem anderen meint "du hast nen feuchten dreck an ahnung" ? Oder ist das nur eine Meinung und fällt unter Meinungsfreiheit?
Das ist keine Meinungsäußerung, sondern eine einfache Unterstellung. Ganz anders wäre es, wenn diese Person sagt: "Ich glaube/ich denke, dass du wenig Ahnung hast."

nggalai
2004-11-02, 00:01:54
Beleidigungen "entstehen" immer beim Empfänger. Wenn Du mir sagen würdest, dass ich eine dreckige Tunte wäre, würd' mich das nicht sonderlich beleidigen. Blackie oder die anderen Schwulen hier im Forum könnten das anders sehen. Entsprechend ist's praktisch unmöglich, da eine klare Grenze zu ziehen.

Man muss darauf achten, wie eine Aussage beim Empfänger ankommt. Mit etwas gutem Willen und ein wenig Sozialkompetenz sollte die Grenze zwischen "Beleidigung" und "Meinungsäußerung" nicht sonderlich schwer fallen.

93,
-Sascha.rb

Gast
2004-11-02, 00:14:42
Ganz anders wäre es, wenn diese Person sagt: "Ich glaube/ich denke, dass du wenig Ahnung hast."
"Wenig" ist natürlich nicht das gleiche wie ein feuchter Dreck. Durch das "glaube" oder "denke" wird die Aussage aber nicht entkräftet.

"Du bist ein Arschloch" ist unter dem Gesichtsunkt der Beleidigung äquivalent zu "Ich glaube du bist ein Arschloch", "Am liebsten würde ich behaupten du seist ein Arschloch" usw.

nggalai
2004-11-02, 00:18:57
"Du bist ein Arschloch" ist unter dem Gesichtsunkt der Beleidigung äquivalent zu "Ich glaube du bist ein Arschloch", "Am liebsten würde ich behaupten du seist ein Arschloch" usw.
Noch besser: "Die meisten Indizien lassen mich in Betracht ziehen, dass Du ein Arschloch sein könntest." ;D

Eben--kommt immer auf Kontext und vor allem auf den Empfang bei der angesprochenen Person an ... was für den einen ein lustiger Witz ist, ist für den anderen eine Beleidigung, welche nur durch ein kurzes Treffen hinterm Haus bei den Müll-Containern geklärt werden kann.

93,
-Sascha.rb

mapel110
2004-11-02, 00:21:10
Beleidigungen "entstehen" immer beim Empfänger. Wenn Du mir sagen würdest, dass ich eine dreckige Tunte wäre, würd' mich das nicht sonderlich beleidigen. Blackie oder die anderen Schwulen hier im Forum könnten das anders sehen. Entsprechend ist's praktisch unmöglich, da eine klare Grenze zu ziehen.

Man muss darauf achten, wie eine Aussage beim Empfänger ankommt. Mit etwas gutem Willen und ein wenig Sozialkompetenz sollte die Grenze zwischen "Beleidigung" und "Meinungsäußerung" nicht sonderlich schwer fallen.

93,
-Sascha.rb

Naja, wobei wir hier im Forum wohl einen speziellen Fall haben. Wir trashen ja auch, bevor sich jemand "auf den Schlips getreten" fühlt.
Also beurteilen wir das als dritte sozusagen.

Dane
2004-11-02, 00:23:36
nggalai, du als Mod hier -> Wenn hier ein User zu jemand "du hast nen feuchten dreck an ahnung" sagen würde. Würdest du da einschreiten?

EDIT:
Naja, wobei wir hier im Forum wohl einen speziellen Fall haben. Wir trashen ja auch, bevor sich jemand "auf den Schlips getreten" fühlt.
Also beurteilen wir das als dritte sozusagen.

Was meinst du mit Trashen?

nggalai
2004-11-02, 07:48:17
nggalai, du als Mod hier -> Wenn hier ein User zu jemand "du hast nen feuchten dreck an ahnung" sagen würde. Würdest du da einschreiten?
Ich weise Leute in der Hinsicht meist wegen des Umgangstons zurück (so redet man nicht in gesitteten Diskussionen), aber Punkte vergeb ich in solchen Fällen meist erst dann, wenn wer wirklich auch die Report-Funktion verwendet.

93,
-Sascha.rb

Madkiller
2004-11-02, 18:05:01
Was meinst du mit Trashen?
Wenn Beiträge getrashed werden, heißt das, daß die Postings nicht unwiederbringlich gelöscht wurden sondern, daß sie in das Trash-Forum verschoben wurden, auf das normale User keinen Zugriff haben. :)

Dane
2004-11-05, 18:31:36
Und wie ist das hier eigentlich mit den PNs? Wenn ein User hier einem anderen eine PN schreibt mit Beleidigenden Inhalten, verstösst das auch gegend irgendwelche Regeln?

Madkiller
2004-11-05, 19:05:00
Und wie ist das hier eigentlich mit den PNs? Wenn ein User hier einem anderen eine PN schreibt mit Beleidigenden Inhalten, verstösst das auch gegend irgendwelche Regeln?
Es ist natürlich nicht erwünscht, aber wir Mods haben eigentlich keine Möglichkeit, die Echtheit der beleidigenden PN zu überprüfen.
Wir möchten also allen die solch eine PN erhalten, darum bitten, den Inhalt einfach zu ignorieren und sich seinen Teil zu denken. :)

Dane
2004-11-05, 19:07:43
Also gibt es dafür keine Verwarnungen oder Account Sperrungen wenn man per PN andere User beleidigt?

Asyan
2004-11-05, 19:19:15
Also gibt es dafür keine Verwarnungen oder Account Sperrungen wenn man per PN andere User beleidigt?
Ein Schelm wer böses dabei denkt X-D

Nein, niemand ausser den Admins kann PNs anderer User lesen, nicht umsonst heissen sie "Private" Nachrichten. Also lässt sich auch nichts nachprüfen ;)

Madkiller
2004-11-05, 19:34:11
...nicht umsonst heissen sie "Private" Nachrichten. Also lässt sich auch nichts nachprüfen ;)
...und es lassen sich beleidigende PNs wunderbar ignorieren, da kein Außenstehender etwas davon weiß. ;)

Nagelbrett
2004-11-05, 21:23:45
Man könnte doch eine Report-Funktion für PMs einbaun, bei der dann der wahre PM Inhalt von der Forensoftware an die Moderatoren gesendet wird (kann dann ja nicht gefaket sein), der User so aber selbst entscheidet, ob die Moderatoren seine "Private" Nachricht einsehen dürfen.

Wirklich brauchen tut man das zwar wohl eher nicht, aber war nur so eine Idee ;)

Panasonic
2004-11-05, 21:43:21
Naja, wobei wir hier im Forum wohl einen speziellen Fall haben. Wir trashen ja auch, bevor sich jemand "auf den Schlips getreten" fühlt.
Also beurteilen wir das als dritte sozusagen.

lol. Wirklich? Wie kommts das ich in jedem Fred gebash0rt werde, ohne das jemals ein Mod eingegriffen hat?

haferflocken
2004-11-05, 21:45:57
lol. Wirklich? Wie kommts das ich in jedem Fred gebash0rt werde, ohne das jemals ein Mod eingegriffen hat?

Also beurteilen wir das als dritte sozusagen.

Zufrieden?

nggalai
2004-11-05, 22:55:42
lol. Wirklich? Wie kommts das ich in jedem Fred gebash0rt werde, ohne das jemals ein Mod eingegriffen hat?
Wohl vorwiegend deswegen, weil auch Mods nicht ALLE Threads im gesamten Forum lesen können und wir deswegen auch auf die "Report"-Funktion angewiesen sind.

Ausserdem, wie schon oben geschrieben--was denn "beleidigend" ist und was nicht ist oft Interpretationssache. Daher, wenn Du dich wo beleidigt fühlst, sag uns das. Wir können nicht Leibwache spielen und auch nicht Gedanken lesen.

93,
-Sascha.rb

Panasonic
2004-11-05, 23:02:01
Wohl vorwiegend deswegen, weil auch Mods nicht ALLE Threads im gesamten Forum lesen können und wir deswegen auch auf die "Report"-Funktion angewiesen sind.

Ausserdem, wie schon oben geschrieben--was denn "beleidigend" ist und was nicht ist oft Interpretationssache. Daher, wenn Du dich wo beleidigt fühlst, sag uns das. Wir können nicht Leibwache spielen und auch nicht Gedanken lesen.

93,
-Sascha.rb

ERs geht mir nicht um Beleidigungen, sondern um Verleumdungen. Wenn jemand behauptet ich würde Lügen und mich versucht in ein unsauberes Licht zu rücken, dann muss auch ein Mpd eigentlich erkennen das dass so nicht geht. Und außerdem dürfte es den Mods eigentlich nicht entgehen, was seit Wochen abgeht.

nggalai
2004-11-05, 23:41:42
ERs geht mir nicht um Beleidigungen, sondern um Verleumdungen. Wenn jemand behauptet ich würde Lügen und mich versucht in ein unsauberes Licht zu rücken, dann muss auch ein Mpd eigentlich erkennen das dass so nicht geht. Und außerdem dürfte es den Mods eigentlich nicht entgehen, was seit Wochen abgeht.
Err, bis auf deine Posts hier in diesem Thread hab' z.B. ich von dir seit Wochen rein gar nichts gelesen. Eben, nicht alle Mods lesen alle Threads.

Ergo: Report-Funktion verwenden. Oder Links sammeln und eine PN an den zuständigen Mod und gut ist.

93,
-Sascha.rb

Duran05
2004-11-06, 00:32:49
Beleidigungsdelikte, §§ 185 ff StGB

Auch Beleidigungsdelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung...) lassen sich über das Netz begehen. So hat z.B. das AG Rheinbach (Az.: 2 Ds 397/95) bereits 1996 entschieden, dass die Bezeichnung einer Chat-Teilnehmerin als Schlampe eine strafbare Beleidigung darstellt. Daran ändert es auch nichts, dass in dem betreffenden Forum beleidigende Äußerungen an der Tagesordnung sind.

Was aber ist überhaupt eine Beleidigung ? Die juristische Definition dafür lautet: Beleidigung ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Dabei ist es unerheblich, ob die beleidigende Äußerung dem Betroffenen direkt oder Dritten gegenüber getätigt wurde. Hier muss jedoch auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt werden, z.B. auf das Umfeld der Äußerung, die Stellung und Beziehung der Beteiligten untereinander oder das Alter. Beleidigungsdelikte sind Antragsdelikte. Das bedeutet, in der Regel ist ein Strafantrag zur Verfolgung beleidigender Äußerungen nötig, Ausnahmen davon siehe § 194 StGB. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn der Beleidigende auch identifiziert werden kann, was bei Äußerungen in Chat-Rooms aufgrund der regelmäßigen Verwendung von Nick-Names schwer fallen wird. Verbreiten sie auf Ihrer Homepage beleidigende Äußerungen, ist es hingegen relativ einfach, sie als Urheber zu identifizieren (z.B. über eine WhoIs Abfrage bei der Denic). Dies hat unter Umständen dann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen.
Verbreiten sie etwa auf Ihrer Seite beleidigende Äußerungen über Ihren Arbeitgeber, so kann dies als Störung des Betriebsfriedens gewertet werden und kann den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. (LAG Schleswig-Holstein, Az: 2 Sa 330/98)

Volksverhetzung, § 130 StGB

Der Tatbestand der Volksverhetzung kann ebenso über das Internet verwirklicht werden wie in der "realen Welt".
So ist das Verbreiten der sog. Auschwitzlüge via Internet (vgl. BGH Az:1 StR 184/00) als Volksverhetzung zu werten. Problematisch ist in diesen Fällen vielfach nicht die Erfüllung des Tatbestandes. Das Problem liegt in der Frage, inwiefern volksverhetzende Inhalte, die von Ausländern im Ausland ins Netz gestellt wurden auch in Deutschland zu einer Strafbarkeit führen können.

http://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/34.html


Beleidigung im Internet nicht durch Meinungsfreiheit gerechtfertigt

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Werden auf Webseiten öffentlich Beleidigungen niedergeschrieben, so muss sich der Beleidigte damit nicht abfinden, auch wenn der Schreiber sich auf sein Recht der freien Meinungsäusserung beruft, urteilte das Landgericht Coburg (Aktenzeichen: 21 O 595/02; rechtskräftig) Ende 2002.

Das Urteil gibt somit einem Kläger Recht, der seine Persönlichkeitsrechte als verletzt ansah, weil er in einem Beitrag eines Onlinemagazines aufgrund eines von Ihm eingereichten Beschwerdebriefes als "bescheuert" und "dämlich" betitelt wurde und in entsprechend eindeutigem beigefügtem Bildmaterial seine angeblich geringe Gehirnmasse veranschaulicht wurde.

http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/159.html