PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klassenfahrt, ist eine Teilnahme Pflicht?


Heimatsuchender
2004-11-07, 20:30:28
wie jeder mitbekommen haben sollte, ist oben in norddeutschland wieder ein kind verschwunden. die suche wurde erstmal ergebnislos eingestellt. seit 1995 sind dort im betreffenden gebiet mehrere kinder verschwunden, bzw. ermordet worden. der oder die täter sind bisher nicht gefasst. jetzt steht beim bruder eines freundes eine klassenfahrt in das betreffende gebiet an. der junge passt ins opferschema. 11 jahre alt, blond. nun haben die eltern angst (finde ich verständlich) und wollen den jungen nicht mitfahren lassen. die klassenfahrt ist zwar bezahlt, aber das ist denen egal. die wollen das geld nicht zurück. die wollen nur nicht ihren sohn an der klassenfahrt teilnehmen lassen. besteht eine teilnahmepflicht? wie siehts aus, wenn mehrere eltern auf einmal sagen, dass sie ihr kind nicht fahren lassen? mir geht es erstmal darum: muss der junge mitfahren?

tobife

Panasonic
2004-11-07, 20:37:58
wie jeder mitbekommen haben sollte, ist oben in norddeutschland wieder ein kind verschwunden. die suche wurde erstmal ergebnislos eingestellt. seit 1995 sind dort im betreffenden gebiet mehrere kinder verschwunden, bzw. ermordet worden. der oder die täter sind bisher nicht gefasst. jetzt steht beim bruder eines freundes eine klassenfahrt in das betreffende gebiet an. der junge passt ins opferschema. 11 jahre alt, blond. nun haben die eltern angst (finde ich verständlich) und wollen den jungen nicht mitfahren lassen. die klassenfahrt ist zwar bezahlt, aber das ist denen egal. die wollen das geld nicht zurück. die wollen nur nicht ihren sohn an der klassenfahrt teilnehmen lassen. besteht eine teilnahmepflicht? wie siehts aus, wenn mehrere eltern auf einmal sagen, dass sie ihr kind nicht fahren lassen? mir geht es erstmal darum: muss der junge mitfahren?

tobife


Grundsätzlich sind Schüler zur Telnahme an Klassenfahrten verpflichtet, wenn nicht gesundheitliche oder sonstige zwingende Gründe dagegen stehen. Das ist aus meiner Sicht auch sinnvoll, die Kinder sollen ja nicht in ihrem Klassenverband entfremdet werden. Außerdem handelt es sich um eine Veranstaltung, welche zu Unterrichtszeiten stattfindet und somit an die Stelle des Schulunterrichts tritt, woraus sich zwanglos die Teilnahmepflicht ergibt.

h00ligan
2004-11-07, 20:41:06
muss der junge mitfahren?

Imho nein, wobei mir da die Gesetzeslage in eurem Bundesland nicht genau geläufig ist. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das bei einem Verzicht auf die Klassenfahrt (sei es freiwillig, weil die Klassenfahrt nicht bezahlt werden kann oder sonstiges) von der Schule meist verlangt wird, dass das Kind ersatzweise dafür entweder Unterricht besucht, oder an sonstigen schulischen Maßnahmen (Praktika, Projektwochen usw., schlimmstenfalls Mitarbeit beim Hausmeister :D) teilnimmt. Ich denke für eine genaue Klärung sollten sich die Eltern des Kindes an die Schule oder das entsprechende Kultusministerium wenden.

Skorpion
2004-11-07, 20:42:47
Am Tag wo er fahren sollte zum Arzt gehen und auf ganz dolle Bauchschmerzen oder sonstwas machen.
Woche krank und bekommst sogar noch das Geld wieder (evtl. noch Reiserücktrittsversicherung).

BubbleBoy
2004-11-07, 20:45:42
-

Heimatsuchender
2004-11-07, 20:47:44
Imho nein, wobei mir da die Gesetzeslage in eurem Bundesland nicht genau geläufig ist. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das bei einem Verzicht auf die Klassenfahrt (sei es freiwillig, weil die Klassenfahrt nicht bezahlt werden kann oder sonstiges) von der Schule meist verlangt wird, dass das Kind ersatzweise dafür entweder Unterricht besucht, oder an sonstigen schulischen Maßnahmen (Praktika, Projektwochen usw., schlimmstenfalls Mitarbeit beim Hausmeister :D) teilnimmt. Ich denke für eine genaue Klärung sollten sich die Eltern des Kindes an die Schule oder das entsprechende Kultusministerium wenden.


NRW. klassenfahrt ist bezahlt. das ist nicht das problem. es geht um die verschundenen/toten kinder. notfalls sind die aber bereit, durch die instanzen zu gehen. aber so wie es aussieht, wollen die eltern eines anderen kindes ihr kind auch nicht mitfahren lassen.

tobife

MasterMaxx
2004-11-07, 20:48:29
Nein, das Kind ist nicht verpflichtet an der Klassenfahrt teilzunehmen.

Bei einer Nichtteilnahme nimmt das Kind wärend des entsprechenden Zeitraumes am Unterricht in einer Parallelklasse teil.

jep is bei uns auch so

h00ligan
2004-11-07, 20:48:37
Das ist aus meiner Sicht auch sinnvoll, die Kinder sollen ja nicht in ihrem Klassenverband entfremdet werden.

Wenn ein Kind normal im Klassenverband integriert ist, wird es durch Nichtteilnahme an der Klassenfahrt sicher nicht von diesem entfremdet. Umgedreht kann ein nicht-integriertes Kind bei Teilnahme an einer Klassenfahrt u.U. noch mehr Probleme mit den Mitschülern kriegen, als es eh schon hat.

Bandit_SlySnake
2004-11-07, 20:54:02
Klassenfahrten verpflichten zu garnichts, Eltern können generell ihr Kind für einen bestimmten Zeitraum schulisch sogar befreien.

Generell ist allerdings sonst die Teilnahme in einer Parallelklasse zum Unterricht Pflicht, man sieht es öfters bei ausländischen Kindern (Russisch,....), da die jungen Mädchen eingeschränkt aufwachsen müssen, laut der Religion.

Wenn gerade solche Gründe bestehen und die Lehrer nicht mit sich reden lassen, wäre mal eine Dienstaufsichtbeschwerde nicht verkehrt, da eine Gefährdung in einer schulischen Massnahme besteht und die Lehrer es abwägen.

Gast
2004-11-07, 22:11:47
Zu meiner Zeit haben sich Schüler die nicht mitwollten für die Zeit einfach krank schreiben lassen. Das war dann zwar jedem klar, daß die nicht wirklich krank waren, aber da es keinem weh tat, beschwerte sich auch niemand.

Schiller
2004-11-07, 22:37:48
Klassenfahrten verpflichten zu garnichts, Eltern können generell ihr Kind für einen bestimmten Zeitraum schulisch sogar befreien.

Generell ist allerdings sonst die Teilnahme in einer Parallelklasse zum Unterricht Pflicht, man sieht es öfters bei ausländischen Kindern (Russisch,....), da die jungen Mädchen eingeschränkt aufwachsen müssen, laut der Religion.


:| Verwechselst du da was? Seit wann sind russische Mädchen eingeschränkt? :|

Muselbert
2004-11-07, 22:44:31
Zu meiner Zeit haben sich Schüler die nicht mitwollten für die Zeit einfach krank schreiben lassen. Das war dann zwar jedem klar, daß die nicht wirklich krank waren, aber da es keinem weh tat, beschwerte sich auch niemand.
Jo, prüft doch keiner nach. Ne Entschuldigung schreiben und fertig

roadfragger
2004-11-07, 23:15:28
Sry, aber ich finde die ganze Fragestellung jetzt etwas komisch....als ob dich bspw. einer zur Arbeit "zwingen" könnte....gehst du einfach nicht zur Arbeit, kann das alle möglichen Konsequenzen mit sich tragen(Abmahnung, im schlimmsten Falle Kündigung). Aber soll mir wirklich passieren? Ich wüsste da nix schlimmes, ausser das ich im miesesten Falle Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss......und ich lebe immer noch!!!!!
Aber in diesem Falle? Wenn die Eltern wirklich Angst um ihr Kind haben(was ich ja hier durchaus verstehen kann), stellt sich die Frage doch gar nicht?!!!! Ich würde mein Kind ganz einfach daheim behalten, da is es mir doch scheissegal wie das rechtlich ist....und ich glaube es dauert ne ganz schön lange Zeit, bis die in der Schule wirklichen Terror machen würden, weil ihnen ein Schüler fehlt.... :|

orda
2004-11-08, 06:29:53
Gany kury und knapp> NEIN

Gast
2004-11-08, 09:22:29
:| Verwechselst du da was? Seit wann sind russische Mädchen eingeschränkt? :|
Da es ja nur ein Beispiel für eine Einschränkung war, musst du dich nicht betroffen fühlen.

Falls du nicht meinst, was in diesem konkreten Fall gemeint sein könnte: Ja, es ist eine Einschränkung, wenn "Spätaussiedlermädchen" aus religiösen Gründen oder kruden mittelalterlichen Moralvorstellungen nicht an einer gemischtgeschlechtlichen Klassenfahrt/Sportunterricht/Schwimmunterricht teilnehmen dürfen.