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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nebenwohnsitz wieder anmelden?


maximAL
2004-11-11, 15:41:53
ich war nach dem umzug ins studentenwohnheim so saublöd, mich komplett umzumelden, also nicht nur neuen hauptwohnsitz, sondern auch das zimmer bei den eltern nicht als nebenwohnsitz laufen zu lassen. nun war meine mutter ob der steuerlichen nachteile natürlich etwas stinkig (hätte ihr auch eher einfallen können, habs ihr ja gesagt... :rolleyes: ).
frage nun: kann man den nebenwohnsitz einfach wieder anmelden? und wenn ja wo, im einwohnermeldeamt beim haupt -oder nebenwohnsitz?

oktolyt
2004-11-11, 15:45:51
Beim für den Ort des Nebenwohnsitzes zuständigen Einwohnermeldeamt einfach 'n Nebenwohnsitz anmelden und fertig.

darph
2004-11-11, 15:52:52
[...] ob der steuerlichen nachteile [...]

Öhm.. so aus purem Interesse? Welche?

maximAL
2004-11-11, 16:09:02
Öhm.. so aus purem Interesse? Welche?

meine mutter rutscht wohl in eine andere lohnsteuerklasse, wenn ich nicht wenigstens einen nebenwohnstiz zuhause angemeldet habe. zudem gibts da auch noch nachteile bei diversen versicherungen (die dann nicht mehr für mich gelten).

Michamel2k
2004-11-11, 16:17:34
Als Hauptwohnsitz gilt der Wohnsitz, wo Du Dich am meisten aufhältst. Wenn Du Dich neuen Hauptwohnsitz anmeldest, kannst Du Dich nicht ohne weiteres wieder ummelden; es sei denn, Du bist wieder am alten Wohnsitz eingezogen oder hast Deinen "Lebensmittelpunkt" wieder dahin gewandt (Originalton vom Bonner Einwohnermeldeamt).

Den Nebenwohnsitz musst Du an Deinem alten Wohnsitz wieder anmelden, da Dich (evtl.) der neue Hauptwohnsitz automatisch abgemeldet hat.

Solltest Du Dich fiktiv umgemeldet haben und es fällt bei einer Überprüfung auf, kann es teuer werden; hängt zum Beispiel mit dem Steuerrecht zusammen.

maximAL
2004-11-11, 16:22:27
naja, ich wohne schon an meinem hauptwohnsitz, das ist nicht das problem. aber eben der nebenwohnsitz zu hause muss wohl sein :wink:

oktolyt
2004-11-11, 17:08:54
Als Hauptwohnsitz gilt der Wohnsitz, wo Du Dich am meisten aufhältst.Das ist so nicht richtig.
Der Hauptswohnsitz befindet sich beim 'Lebensmittelpunkt'.
Wenn ich also am Arbeitsort eine kleine Wohnung habe und dort nur von Montag früh bis Freitag Nachmittag bin und den Rest der Zeit da wo meine Frau und meine Kinder leben, dann ist der Lebensmittelpunkt nicht da wo ich mich am meisten aufhalte.
Solltest Du Dich fiktiv umgemeldet haben und es fällt bei einer Überprüfung auf, kann es teuer werden; hängt zum Beispiel mit dem Steuerrecht zusammen.Da fällt nichts auf. Man begründet die ganze Sache mit Lebensmittelpuntk und so weiter und dann fragt das Finanzamt auch nicht weiter nach.

Michamel2k
2004-11-12, 11:54:56
Das ist so nicht richtig.
Der Hauptswohnsitz befindet sich beim 'Lebensmittelpunkt'.
Wenn ich also am Arbeitsort eine kleine Wohnung habe und dort nur von Montag früh bis Freitag Nachmittag bin und den Rest der Zeit da wo meine Frau und meine Kinder leben, dann ist der Lebensmittelpunkt nicht da wo ich mich am meisten aufhalte.
Da fällt nichts auf. Man begründet die ganze Sache mit Lebensmittelpuntk und so weiter und dann fragt das Finanzamt auch nicht weiter nach.

Ich habe in meinem Posting sowas wie Lebensmittelpunkt geschrieben... ;)

Das Finanzamt selber wird es nicht kontrollieren...worauf ich mich nicht verlassen würde. Ich z.B.:
Wohne und arbeite in Bonn, da ist auch mein Hauptwohnsitz. Bekomme auch von da die Lohnsteuerkarte, muss ergo auch meine Steuererklärung dort machen. Bonn bekommt von/durch mir/ch ja auch ihre Finanzen.
Gehe ich aber zu meinem Zweitwohnsitz (Saarland), mache dort meine Steuererklärung - als wäre es mein Hauptwohnsitz - und gebe sie dem Finanzbematen dort in die Hand, dann wird er schon ins Grübeln kommen - wenn er es darauf anlegt. Nebenbei, das Finanzamt am Zweitwohnsitz hatte mir mal ausnahmsweise meine Steuererklärung angenommen und bearbeitet, da mein Steuerberater sie dorthin eschickt hatte und der Finanzbeamte wohl Zeit hatte.