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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rote Ampel - geblitz! (die 2. - es ist soweit)


Faster
2004-11-20, 03:43:20
vorwort:
link zum teil 1: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=183209

So, also der wisch von der polizei ist nun da, mit folgendem inhalt:


Sehr geehter Kraftfahrzeughalter,
am XX.XX.XXXX um YY:YYh wurde in ABC mit dem PKW sounso
nachstehende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 StVG beganagen.
Der/Dem verantwortlichen Fahrzeugführer/in wird folgendes zur Last gelegt:

137600 - Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Verletzte Vorschriften:
§37 Abs.2, §49 StVO; §24 StVO; 132BKat

Beweismittel:
Foto

Zeugen:
XYZ, POK VPI A.



Zur Aufklärung der vorgenannten Verkehrsordnungswidrigkeit werden Sie gebeten, uns die verantworliche Fahrzeugführerin / den verantworlichen Fahrzeugführer zu benennen und dessen/deren Personalien auf dem beiliegenden Zeugen-Fragebogen mitzuteilen. Zu diesen Angaben sind Sie gemäß §46 Abs.1 Ordnungwidrigkeitengesetz i.V.m §161a Abs.1 Satz 1 Strafprozessordnung verpflichtet.

Als Zeuge können sie die Auskunft nur auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung für Sie selbst - oder einen der in §52 Abs.1 Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen - die Gefar nach sich ziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Senden Sie bitte den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Erhalt dieses Schreibens an die genannte Dienststelle zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, da die Polizei ansonsten regelmäßig weitere Ermittlungen (wie zb Befragung der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz) durchführt.

Sollten Sie nicht bereit sein zur Aufklärung bla bla bla richterliche Einvernehmung blablabla...

Vorsorglich weisen wir sie darauf hin... blablabla...Fahrtenbuch auferlegt werdenkann... blablabla...






Was nun? Wissen die schon das mein Dad nicht gefahren ist? wieso steht hier nichts vom strafmass? gibts nur 3p oder gibt doch nen monat fahrverbot?

BIGthx4answers,
faster

Gast
2004-11-20, 04:30:57
Was nun? Wissen die schon das mein Dad nicht gefahren ist? wieso steht hier nichts vom strafmass? gibts nur 3p oder gibt doch nen monat fahrverbot?

BIGthx4answers,
faster
sie wissen im prinzip nichts...

allerdings könnten die bei diesem vergehen sehr genau aufs foto schauen (und die sind qualitativ wirklich hochwertig) ;) weshalb dein vater da wohl durchs raster fällt...

es wird wohl fahrverbot geben, glaube kaum dass das über deinen vater ab"leiten" kannst...eher wiederspruch einlegen (wenn du der warst mit der geschichte "ausweichen"), ansonsten pech gehabt und gut so (nur wenn du nicht der mitm ausweichen warst)

Faster
2004-11-20, 04:37:00
sie wissen im prinzip nichts...

allerdings könnten die bei diesem vergehen sehr genau aufs foto schauen (und die sind qualitativ wirklich hochwertig) ;) weshalb dein vater da wohl durchs raster fällt...

es wird wohl fahrverbot geben, glaube kaum dass das über deinen vater ab"leiten" kannst...eher wiederspruch einlegen (wenn du der warst mit der geschichte "ausweichen"), ansonsten pech gehabt und gut so (nur wenn du nicht der mitm ausweichen warst)
war der mit ausweichen/radfahrer... ;)

naja, wenn sicher wäre das es bei 3 punkten bleibt (<1 sec rotphase), dann gäbs ja kein fahrverbot. dann sagt mein dad er wars, die schaun das foto dann wohl net an und ende.

Haarmann
2004-11-20, 09:39:33
Faster

Ihr wart zu Zweit - ich würds riskieren den Leuten die Wahrheit zu sagen...
Ist ein Risiko, weil je nach Beamtem, der das bearbeitet, kanns so oder so rauskommen. Die Chance besteht aber, dass sie das Ding einfach gut sein lassen.

Stormtrooper
2004-11-20, 10:00:57
sollte die Ampel länger als 1 sec rot gewesen sein gibts 4 wochen fahrverbot.
dein Vater "MUSS" deine Freundin als Fahrzeugführerin angeben, ansonsten wäre das eine uneidliche Falschaussage nach § 153 StGB, dies wäre dann eine Straftat und im Vergleich wäre der Rotlichtverstoß harmlos.

Also Fehler eingestehen die Strafe auf sich nehmen 4 Wochen laufen und die Sache ist erledigt.

g|amy
2004-11-20, 10:14:03
war der mit ausweichen/radfahrer... ;)

naja, wenn sicher wäre das es bei 3 punkten bleibt (<1 sec rotphase), dann gäbs ja kein fahrverbot. dann sagt mein dad er wars, die schaun das foto dann wohl net an und ende.
naja, problematisch wird es wohl nur wenn ein übereifriger Beamter doch noch mal das Bild rauskramt, und ich ich glaube kaum das deine Freundin annähernd so aussieht wie dein Dad oder? ;)
sonst halt deine Freundin als Fahrerin angeben, abwarten bis sie den Bußgeldbescheid bekommt, dann kann sie dazu Stellung nehmen und dich als Zeugen angeben und vielleicht noch deinen Dad der dann halt hinten saß ;)

StefanV
2004-11-20, 10:18:19
sollte die Ampel länger als 1 sec rot gewesen sein gibts 4 wochen fahrverbot.
dein Vater "MUSS" deine Freundin als Fahrzeugführerin angeben, ansonsten wäre das eine uneidliche Falschaussage nach § 153 StGB, dies wäre dann eine Straftat und im Vergleich wäre der Rotlichtverstoß harmlos.

Also Fehler eingestehen die Strafe auf sich nehmen 4 Wochen laufen und die Sache ist erledigt.
Und??

Zu dem Zeitpunkt war die entsprechende Person mit seinem Sohn zusammen (ich bin mal gemein und spreche von einem eheähnlichen Verhältnis)...

Wobei ich eher dazu neige, Haarmann zuzustimmen und es mal riskieren, zumal es ja auch ein paar Zeugen geben soll...

Stormtrooper
2004-11-20, 10:30:57
Und??

Zu dem Zeitpunkt war die entsprechende Person mit seinem Sohn zusammen (ich bin mal gemein und spreche von einem eheähnlichen Verhältnis)...


Bloß weil man zusammen ist, ist das noch lange keine eheähnliches Verhältnis und ein eheähnliches Verhältnis wäre immernoch kein Grund sich auf das aussage verweigerungsrecht zu beziehen.

diedl
2004-11-20, 10:35:43
Wie Haarmann schon schreibt, es ist ein Risiko (die Wahrheit) und hängt vom
jeweiligen Beamten ab.
Mir ist z.B. mal passiert das ich beim rechts Abbiegen voll bei Rot über
eine (etwas versteckte) Ampel gefahren bin.
Das gemeine links an der Ampel habe ich den "Grünen" sogar warten sehen.
Bin selber ganz normal rechts abgebogen "kurz gehalten da Stopschild",
und dann bei Rot (da Ampel nicht gesehen) rübergefahen.
Das ganze noch in der Probezeit.
Ergebniss 75 DM Zahlung direkt vor Ort, also keine Punkte, kein Fahrverbot und keine Nachschulung.
Meine damaliege Freundin hatte nicht so viel Glück.
Geblitzt.
Volles Programm, also Busgeld, Fahrverbot, Punkte und Nachschulung (da auch noch Probezeit). Der ganze "Spaß" kostete über 600 DM. :|

mfg diedl

-d0pExXx-
2004-11-20, 11:24:19
Geh einfach mal zum Anwalt mit deinem dad und lass dich beraten. hab ich auch gemacht als ich mit 30km/h zuviel auffer A44 geblitzt wurde inner probezeit. der hat da n bisschen was gedreht und das verfahren wurde komischerweise eingestellt ;)

Faster
2004-11-20, 12:56:27
Faster

Ihr wart zu Zweit - ich würds riskieren den Leuten die Wahrheit zu sagen...
Ist ein Risiko, weil je nach Beamtem, der das bearbeitet, kanns so oder so rauskommen. Die Chance besteht aber, dass sie das Ding einfach gut sein lassen.
naja, da bleibt halt ein restrisiko, am liebsten wäre mir ne lösung ohne restrisiko, aber mir scheint wohl das es sowas in diesem fall nicht gibt...


Und??

Zu dem Zeitpunkt war die entsprechende Person mit seinem Sohn zusammen (ich bin mal gemein und spreche von einem eheähnlichen Verhältnis)...

Wobei ich eher dazu neige, Haarmann zuzustimmen und es mal riskieren, zumal es ja auch ein paar Zeugen geben soll...
eheähnliches Verhältnis? wow, da weiss ich jetzt gar net was ich dazu sagen soll, aber irgendwie fühle ich mich geschmeichelt, danke SP!
gilt ein solchiges verhältnis als grund für ein aussageverweigerungsrecht?


Geh einfach mal zum Anwalt mit deinem dad und lass dich beraten. hab ich auch gemacht als ich mit 30km/h zuviel auffer A44 geblitzt wurde inner probezeit. der hat da n bisschen was gedreht und das verfahren wurde komischerweise eingestellt ;)
zu teuer (ohne rechtsschutzversicherung).







Werd jetzt mal schnell zu nem Vater eines Frendes schaun und den um Rat fragen, der ist seineszeichen nämlich ein Grüner! ;)

Stormtrooper
2004-11-20, 13:16:02
gilt ein solchiges verhältnis als grund für ein aussageverweigerungsrecht?



Nein gilt nicht
siehe auch § 52 STPO

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Gast
2004-11-20, 13:58:30
Sag einfach die Wahrheit und gut ist.Aus Fehlern lernt man und wenn man ein paar Tage auf das Auto verzichten muss und die Probezeit verlängert wird, davon geht die Welt auch nicht unter.

denjudge
2004-11-20, 15:00:31
Nein gilt nicht
siehe auch § 52 STPO

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.


Naja, mit Lebenspartner ist jawohl das "Eheänlichverhältniss" gemeint. Außerdem kann man ja auch jederzeit sagen man wäre verlobt.

Faster
2004-11-20, 15:01:44
Naja, mit Lebenspartner ist jawohl das "Eheänlichverhältniss" gemeint. Außerdem kann man ja auch jederzeit sagen man wäre verlobt.
*zustimm*
sollte kein problem sein.





Sag einfach die Wahrheit und gut ist.Aus Fehlern lernt man und wenn man ein paar Tage auf das Auto verzichten muss und die Probezeit verlängert wird, davon geht die Welt auch nicht unter.
wenns dabei bleiben würde wärs ja ok, aber sie muss (da noch in der probezeit) eben auch ein nachschulung und erneute fahrprüfung in kauf nehmen, und das ist nicht akzeptabel und va nicht angemessen und daher versuchen wir das zu umgehen!!!


der grüne kollege hat mir gerade folgendes gesagt:
beim verstoss nr.XYZ (laut dem brief) handelt es sich um ein rotlichtvergehen unter einer sekunde, daher droht eine geldstrafe von 50€ und drei punkte. mein dad wird sagen er wars, wenns klappt - ok, gut, ende.
wenn nicht: fahrerin bekanntgeben und den dann zugestellten bussgeldbescheid anfechten (==>aussage vor gericht)! denn aufgrund der situation "radfahrer" ist das idr kein thema und die punkte werden idr fallengelassen (uU auch das bussgeld).

StefanV
2004-11-20, 15:50:24
wenns dabei bleiben würde wärs ja ok, aber sie muss (da noch in der probezeit) eben auch ein nachschulung und erneute fahrprüfung in kauf nehmen, und das ist nicht akzeptabel und va nicht angemessen und daher versuchen wir das zu umgehen!!!
Ist das mit der Fahrprüfung sicher??

-|NKA|- Bibo1
2004-11-20, 18:30:12
wenns dabei bleiben würde wärs ja ok, aber sie muss (da noch in der probezeit) eben auch ein nachschulung und erneute fahrprüfung in kauf nehmen, und das ist nicht akzeptabel und va nicht angemessen und daher versuchen wir das zu umgehen!!!

Wenn anstatt eines Radfahrers ein kind plötzlich über die Straße gelaufen wäre, wenn sie dann immer noch losgefahren?
Vermutlich schon, da sie an einer ampel den wagen nicht im griff hatte (ich unterstell das mal).
Sie soll gefällligst die Wahrheit sagen und nicht andere darum bitten, für sie zu lügen und sich gegebenfalls strafbar zu machen. Sind schließlich nur ein paar wochen und evtl eine Nachschulung. Und daraus lernen, daß man an einer roten Ampel die Bremse drückt und den gang rausnimmt. Das nächste mal fährt sie vielleicht jemand an. Und dann :confused:
Gruß - Bibo1

Faster
2004-11-20, 18:41:20
Wenn anstatt eines Radfahrers ein kind plötzlich über die Straße gelaufen wäre, wenn sie dann immer noch losgefahren?
Vermutlich schon, da sie an einer ampel den wagen nicht im griff hatte (ich unterstell das mal).
Sie soll gefällligst die Wahrheit sagen und nicht andere darum bitten, für sie zu lügen und sich gegebenfalls strafbar zu machen. Sind schließlich nur ein paar wochen und evtl eine Nachschulung. Und daraus lernen, daß man an einer roten Ampel die Bremse drückt und den gang rausnimmt. Das nächste mal fährt sie vielleicht jemand an. Und dann :confused:
Gruß - Bibo1
hast du denn den ersten thread gelesen? weisst du was genau passiert ist?
ich denke nein, sonst würdest du hier sowas nicht schreiben. oder ich hab dein post net ganz verstanden, denn zumindest der erste satz ist mir net ganz klar (losfahren?)...

kurze zus.fassung für dich:
ein radfahrer hat an einer dafür nicht zulässigen stelle VOR dieser ampel die strasse gekreuzt. nach dem ausweichmanöver um diesen nicht zu überfahren war die fahrerin erschrocken und drehte sich kurz nach diesem um um sicherzugehen ihn nicht erwischt/verletzt zu haben, und in dieser sekunde sind wir über diese rote ampel gefahren/gerollt.



zudem@alle die meinen sich hier rauszureden wäre falsch:
1. wer würde es nicht genauso machen?
2. der zweite weg (anfechtung) ist völlig legitim und genau für solche fälle der verminderten schuldfähigkeit beim behen einer OW vorgesehen! also seit bitte nicht alle so neunmalkluge-moral-apostel, das Gestz sieht das anders als ihr.

Faster
2004-11-20, 18:42:37
Ist das mit der Fahrprüfung sicher??
ja, leider.
anmerkung: bei dieser fahrprüfung ist als prüfer nur der fahrlehrer 8also kein tüv-beamter) anwesend, somit muss auch nur dieser bezahlt werden, ist also etwas billiger als beim normalen führerschein-machen.

-|NKA|- Bibo1
2004-11-20, 18:54:53
Aah , hatte das noch ein wenig anders in erinnerung. Jetzt habe ich's verstanden ;). Ich hatte bei "VOR" praktisch den kreuzungsbereich verstanden, und du meintest die ~100m bis zur Kreuzung, oder?
Aber nichtsdestotrotz besteht immer noch ein unterschied zwischen dem anfechten einer Ordnungswidrigkeit und Lügen,oder?
Nur ne kleinigkeit, aber nicht böse gemeint:
Man dreht sich beim vorwärtsfahren nicht um. Man schaut in den rückspiegel oder man hält an. Alles andere ist doch viel zu gefährlich weil man das Lenkrad verreisen kann oder aber woanders reinfährt. Aber ist ja jetzt auch egal.
Gruß - Bibo1

Annator
2004-11-20, 19:05:49
Bin mal 2x hinteraneinder geblitzs worden. Waren 2 Ampeln..bei der 1. bin ich über Gelb *blitz* bei der 2. über rot *blitz*. War nen ziemliches scheiss Erlebnis. Zum Glück ist das schon fast 2 Jahre her und es ist noch nichts gekommen. :)

stickedy
2004-11-20, 19:22:36
Dein Vater soll einfach sagen, dass er nicht weiss, wer gefahren ist. Die können das dann normalerweise nicht rausfinden (wie auch) und wenn innerhalb von drei Monaten kein Fahrer ermittelt werden konnte erledigt sich das Verfahren von selbst.

Stormtrooper
2004-11-20, 20:14:28
wenn innerhalb von drei Monaten kein Fahrer ermittelt werden konnte erledigt sich das Verfahren von selbst.

falsch ...
da hier bereits ein zeugenbefragungsbogen ergangen ist wurde die verjährungsfrist von 3 monaten unterbrochen

flatbrain
2004-11-20, 22:26:01
Ich würde mir das gründlich überlegen, ob ich als Vater den Verstoss auf mich nehmen würde... immerhin geht es hier um eine amtliche Aussage, wenn auf dem Foto offensichtlich eine weibliche Person erkennbar ist, kann dein Vater auch gehörig Ärger bekommen...!

cu flatbrain

Stormtrooper
2004-11-20, 22:45:38
er kann es auch gar nicht auf sich nehmen ...
denn das er nicht gefahren ist haben sie ja schon anhand des fotos gemerkt.
sonst würden sie ja nicht schreiben nennen sie uns die fahrerin.
also wenn dann könntest allerhöchstens mit deiner mutter glück haben.

Faster
2004-11-22, 14:30:02
Dein Vater soll einfach sagen, dass er nicht weiss, wer gefahren ist. Die können das dann normalerweise nicht rausfinden (wie auch) und wenn innerhalb von drei Monaten kein Fahrer ermittelt werden konnte erledigt sich das Verfahren von selbst.
naja, selbst wenn mein dad keine angaben macht, so könnten doch (wenn die polizei das tatsächlich tut) nachbarn zumindest meine identität preisgeben (ich bin ja als beifahrer auch auf dem foto). dann kommen die zu mir und dann kann ich leider schlecht behaupten ich weiss net wer da neben mir am steuer meines autos sitzt...



Ich würde mir das gründlich überlegen, ob ich als Vater den Verstoss auf mich nehmen würde... immerhin geht es hier um eine amtliche Aussage, wenn auf dem Foto offensichtlich eine weibliche Person erkennbar ist, kann dein Vater auch gehörig Ärger bekommen...!

cu flatbrain
nein, ärger bekommt er ganz sicher keinen, denn falls der polizei auffällt dass mein dad gar nicht der fahrer ist, sagt er einfach das es ein irrtum war, denn er sei auch öfters in A unterwegs und er dachte da hätte es bei ihm auch mal geblitzt, ende, nix passiert (achja, bevor diese theorie jmd anzweifelt: das funktioniert laut aussage eines polizisten zu 100%).
zur theorie: ja, er könnte ärger aufgrund der angabe falscher angaben bekommen, ist ne OW die bis zu 100€ kostet.


er kann es auch gar nicht auf sich nehmen ...
denn das er nicht gefahren ist haben sie ja schon anhand des fotos gemerkt.
sonst würden sie ja nicht schreiben nennen sie uns die fahrerin.
also wenn dann könntest allerhöchstens mit deiner mutter glück haben.
doch, denn das er nicht gefahren ist wissen sie nicht zwingend, der beigelegte boden ist ein standardbogen der immer beim vergehen einer OW (mit Punkten) mitgesandt wird.
zudem: wenn es ein beamter bearbeitet, der sich (trotz des wissens das es mein vater nicht war) damit zufrieden gibt, dass das geld bezahlt wurde und jmd die punkte hat, hats auch funktioniert. denn der aufwand steht ja (zb rein kostenmässig) in keinem verhältnis zum "schaden" bzw zum strafmass (50€).
(ZITAT des netten Polizisten der mich beraten hat)


EDIT:
meine mum wäre sehr untaktisch, die hat nämlich keinen führerschein (hate noch nie einen). ;)

Stormtrooper
2004-11-22, 17:40:00
zur theorie: ja, er könnte ärger aufgrund der angabe falscher angaben bekommen, ist ne OW die bis zu 100€ kostet.


lol .. wer hat dir das denn erzählt? ...
schau doch einfach nochmal ins Strafgesetzbuch unter falsche uneidliche Aussage ...


doch, denn das er nicht gefahren ist wissen sie nicht zwingend, der beigelegte boden ist ein standardbogen der immer beim vergehen einer OW (mit Punkten) mitgesandt wird.


falsch ... ein Zeugenbefragungsbogen wird nicht immer mitgeschickt nur wenn sie NICHT wissen wer gefahren ist ...
Zur Info die haben von dir und deinem Vater Fotos und die wurden schon verglichen ... und eben weil es keine Übereinstimmung gibt kommt ein Zeugenbefragungsbogen indem du bennennen mußt wer gefahren ist.

Mumins
2004-11-22, 17:44:12
lol .. wer hat dir das denn erzählt? ...
schau doch einfach nochmal ins Strafgesetzbuch unter falsche uneidliche Aussage ...


Das zählt nur vor einem Gericht. Der Bogen fällt da nicht drunter. Erst recht nicht wenn manm ihn gar nicht unterschreibt. Bei der Polizei muss man übrigens gar nichts angeben, erst vor Gericht. Wenn man den Bogen nicht ausfüllt können die einem zunächst gar nichts.

Stormtrooper
2004-11-22, 18:12:47
dann lese mal genau nach
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

.... vor allem das oder...

Faster
2004-11-23, 20:13:26
dann lese mal genau nach
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

.... vor allem das oder...
also ich weiss net ob dieser polizei-bogen/die polizei mit "zur eidlichen vernehmung zuständigen stelle" gemeint ist, glaub ich eher weniger.
zudem ich das mit den (theoretischen) ~100€ strafe von einem polizisten hab, der selbst jahrelang bei dem verein die OWs bearbeitet hat...
(allerdings ist er seit etwa 5 jahren in ner anderen abteilung, mögliche änderungen in dieser zeit sind natürlich möglich)