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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ Gebührenbefreiung ALGII amtlich?


B Magic
2004-11-29, 11:55:37
Hallo, hab grad nach ein wenig Suche im Netz einen Artikel gefunden, indem steht, das nun doch die Bezieher vom Arbeitslosengeld 2 ab 01.01.2005 von der GEZ Gebühr befreit wären. Das ganze is wohl auch schon festgelegt, am 8. Oktober 2004 durch den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag! Theoretisch fallen ja dann auch die geplanten Gebühren für Computer weg?!

Hab das auf deutsche-gesellschaft.de (http://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=article&sid=122) gefunden. Man beachte Punkt (1) 3. :smile:

Auszug

Wie die Deutsche Gesellschaft erfuhr, hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 8. Oktober 2004 den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geschlossen. Dieser Staatsvertrag ändert auch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Achter Staatsvertrag
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)


Änderung des Rundfunkstaatsvertrages


Der Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch den Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 23. bis 26. September 2003, wird wie folgt geändert:


Artikel 5
Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages

...
§ 6
Gebührenbefreiung natürlicher Personen


(1) Von der Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag folgende natürliche Personen und deren Ehegatten im ausschließlich privaten Bereich befreit:
1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a oder 27d des Bundesversorgungsgesetzes,
2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),
3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches,
4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
5. nicht bei den Eltern lebende Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes,
7. a) blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 vom Hundert allein wegen der Sehbehinderung;
b) hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigsten 80 vom Hundert beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können,
9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften und
10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird.
Innerhalb der Hausgemeinschaft wird Gebührenbefreiung gewährt, wenn
1. der Haushaltsvorstand selbst zu dem in Satz 1 aufgeführten Personenkreis gehört,
2. der Ehegatte des Haushaltsvorstandes zu dem in Satz 1 geführten Personenkreis gehört oder
3. ein anderer Haushaltsangehöriger, der zu dem in Satz 1 aufgeführten Personenkreis gehört, nachweist, dass er selbst das Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.
(2) Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die Vorlage des entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen.
(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien.
(4) Der Antrag ist bei der für die Erhebung von Rundfunkgebühren zust> ändigen Landesrundfunkanstalt zu stellen, die über den Antrag entscheidet.
(5) Der Beginn der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird in der Entscheidung über den Antrag auf den Ersten des Monats festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wird; wird der Antrag vor Ablauf der Frist eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt.
(6) Die Befreiung ist nach der Gültigkeitsdauer des Bescheides nach Absatz 2 zu befristen. Ist der Bescheid nach Absatz 2 unbefristet, so kann die Befreiung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen. Wird der Bescheid nach Absatz 2 unwirksam, zurückgenommen oder widerrufen, so endet die Befreiung. Umstände nach Satz 3 sind von dem Berechtigten unverzüglich der in Absatz 4 bezeichneten Landesrundfunkanstalt mitzuteilen."

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Alex

Gast
2004-11-29, 14:47:50
Man konnte sich doch auch schon immer befreien lassen, wenn man Sozialhilfe bezogen hatte? Gibts doch wohl nicht erst seit Heute, oder?

Nur das mit dem Antrag selbst scheint mir die größte Hürde zu sein. War beim Arbeitsamt und die meinsten ich müsste zum Sozialamt! Die meinten, dass die das nicht mehr machen und ich zum Bürgeramt gehen solle! Also zum Rathaus! Die meinten ich solle zum Arbeitsamt, da sie nicht mehr zustäündig seien! Irgendwie kann ich also keinen Antrag auf Befreiung stellen. Finde es ehrlich gesagt zum Kotzen! Was gibts noch, wo kriegt man so einen Antrag? Help!

B Magic
2004-11-29, 15:12:05
Soweit ich weiß, müssen die Anträge immernoch beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Bei uns hier im Ort wird das Sozialamt allerdings weitesgehend abgeschafft, weil sich die Sachlage ab nächstem Jahr ändert und somit nichtmehr allzuviel zu tun ist.

Was du sagst is richtig, bisher konnte man als Sozialhilfeempfänger die Befreiung beantragen. Ab 01.01.2005 wird aber Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt und somit kommt das nichtmehr in Frage.

Bisher hat sich jeder gefragt, weil das ALG II ja eigentlich auf Sozialhilfeniveau ist, ob denn da auch eine Befreiung möglich ist. nun ist es aber so, das vorher Sonderleistungen wie Bekleidungsgeld nicht mit angerechnet wurden. Jetzt bei dem Arbeitslosengeld 2 hat sich das aber geändert, weil es eine integrierte monatliche Pauschale gibt.

In den letzten Berichten die ich gelesen habe, hat sich die GEZ nach vor der Vorstellung gestreubt, den ALG II Empfängern eine Befreiung zuzusprechen ,da das einen Umsatzverlust von über 100 Millionen Euro ausmachen würde.


Ich glaube auch das man keine Pauschale Befreiung gewählt hat, man muss es ja noch beantragen, weil es so auch von 100 tausenden nicht beantragt wird. Es weiß halt nicht jeder, das das möglich ist. Andere schämen sich, oder haben Angst vor dem Stress oder einer Abfuhr. *kenn ich aus meinem Bekanntenkreis*


Und weil es jetzt die Möglichkeit gibt, möchte ich darauf aufmerksam machen!


Alex

Gast
2004-11-29, 18:18:53
Was macht ihr euch darüber gedanken?

Die GEZ muss sowieso niemand bezahlen, wenn er sich geschickt anstellt:

- keine GEZ Vertreter ins Haus lassen
- darauf achten, das kein GEZ-Vertreter den Fernseher sieht.

Das wars auch schon ...

B Magic
2004-11-29, 18:33:00
Warum gedanken machen?

Wenn ich etwas legal bekommen kann, warum dann zu illegalen Mitteln greifen?

Denk mal drüber nach...

Alex

Gast
2004-11-29, 18:35:16
Wenn ich etwas legal bekommen kann, warum dann zu illegalen Mitteln greifen?

Den Fernseher und das Radio musstest du selber bezahlen. Was bekommst du für die GEZ-Gebühr? ;D

So lange die nicht wissen, das du Radio/TV hast, können die dir auch nichts. ;)

GEZ-Gast
2004-11-29, 18:44:53
Den Fernseher und das Radio musstest du selber bezahlen. Was bekommst du für die GEZ-Gebühr? ;D

So lange die nicht wissen, das du Radio/TV hast, können die dir auch nichts. ;)

Och menno, das geschriebene von B Magic war doch als Info für die Menschen gedacht, die eben Zahlen, aber in einer sozialen Schieflage sind und nicht mehr Zahlen können und eben auch nach Hartz IV, sprich ALGII, noch Anspruch auf die Befreiung von der GEZ Gebühr haben.

Dabei sollte man es auch belassen.

@gast

Es ist ja ganz schön, wenn Du die Möglichkeit des "geschickten" Verhaltens erwähnst, aber das ist nicht der Sinn dieses Threads! Also entweder gehörst Du zu den geschickten, dann bringt die Info aber denjenigen die bis jetzt Zahlen nix, oder aber Du zahlst und ärgerst Dich über die geschickten! Dann stelle einen Antrag, sag Danke für Info an B Magic und freu Dich! :smile:

Gast
2004-11-29, 18:54:42
Klar, ob das jemand macht, ist seine Sache...

Aber mal ein paar Einwände dazu:
- Wozu den ganzen Papierkram, wenn es auch ohne geht?

- Wieso Gebühren für etwas zahlen, was man kaum nutzt oder gar nicht haben will? (gibt ja einige, die mit dem TV nichts anfangen können). Meiner Ansicht nach ist DAS illegal, denn eine komplette "Befreiung" als Normalarbeitender ist so gar nicht möglich.
Man kann sich das Empfangsteil ausbauen lassen, aber wer sagt, das man den TV nicht noch für andere Dinge (Konsolen, TV-Out@PC usw.) benutzen will?
Schade das man sowas nicht vor Gericht bringen kann, jedenfalls noch nicht. ;D