PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Juristische Fragen..


Drehrumbumm
2004-12-05, 18:20:55
Ich hab grad 2 Fragen etwas juristischer Art, vielleicht kann mir Jemand darauf eine Antwort geben..:)

1.
Welche Einschränkungen/Sonderregelungen hat man als Führerscheininhaber in der Probezeit?
Also z.B. was Geschwindigkeitsüberschreitung betrifft (als "Normalo" ist der lappen beim 1x ja erst ab 21km/h über Vorschrift gefährdet) oder der erlaubte Promille-Spiegel.
Ich handle zwar strikt nach dem Motto Alk oder Auto, aber interessieren tut's mich trotzdem mal.. :cool:

2.
Das illegale herunterladen geschützter Dateien wurde vor einiger Zeit ja gerichtlich verboten, aber wie war das vorher genau und was ist mit den Dateien, die man eben vor dem verbot herunter geladen hat?
Muss man die löschen oder wirkt das nicht rückwirkend?
Und wenn die nicht betroffen sind, wer ist dann in der Beweispflicht?


Gruß, Dreh


edit: Software->Dateien

SgtDirtbag
2004-12-05, 18:49:04
Ich kenn mich da nich 100%-ig aus, aber was die Musik angeht, musst du die glaube ich so oder so entfernen, weil man die meines Wissens schon IMMER maximal 24h zum Probehören aufm Rechner haben durfte, ausser man besitzt den Originaltonträger.

Gast
2004-12-05, 18:50:30
Ich hab grad 2 Fragen etwas juristischer Art, vielleicht kann mir Jemand darauf eine Antwort geben..:)

2.
Das illegale herunterladen geschützter Software wurde vor einiger Zeit ja gerichtlich verboten, aber wie war das vorher genau und was ist mit den Dateien, die man eben vor dem verbot herunter geladen hat?
Muss man die löschen oder wirkt das nicht rückwirkend?
Und wenn die nicht betroffen sind, wer ist dann in der Beweispflicht?


Gruß, Dreh

Das herunterladen von saofware ist nicht das Problem, Software ohne Lizenz zu benutzen/besitzen war schon vorher illegal. Was Du meinst sind andere Dateien, und da kann ich dir nicht weiterhelfen

SgtDirtbag
2004-12-05, 18:55:03
Ups, da hab ich wohl bei illegalem runterladen automatisch an Musik gedacht. :)
Aber ich muss dem Gast rechtgeben, illegal war es schon immer Software runterzuladen und diese ohne bezahlte Lizenz zu nutzen.

Stupor McMundi
2004-12-05, 19:00:12
Ich kenn mich da nich 100%-ig aus, aber was die Musik angeht, musst du die glaube ich so oder so entfernen, weil man die meines Wissens schon IMMER maximal 24h zum Probehören aufm Rechner haben durfte, ausser man besitzt den Originaltonträger.

Nö, dem war lange Zeit nicht so da der Internettausch da nur von der Angebotsseite eingeschränkt war - ob die bis zur Änderung geladenen MP3 nun als legal "Bestandsschutz" haben weiß ich aber nicht, vielleicht gibt es da auch noch keine Urteile zu...

Drehrumbumm
2004-12-05, 19:03:03
doppelpost

Drehrumbumm
2004-12-05, 19:03:17
Naja, also ich meinte egtl hauptsächlich mp3s,
der begriff software war ein denkfehler

Byteschlumpf
2004-12-05, 20:11:10
Naja, also ich meinte egtl hauptsächlich mp3s,
der begriff software war ein denkfehler
Software: Programme, Daten

Es spielt keine Rolle, in welchem Format Inhalte vorliegen. Ob Mp3, WMA, WAV, RealAudio, ... (was Audiodateien angeht) ist dabei wurscht.

Sizzla
2004-12-05, 20:18:16
Ich hab grad 2 Fragen etwas juristischer Art, vielleicht kann mir Jemand darauf eine Antwort geben..:)

1.
Welche Einschränkungen/Sonderregelungen hat man als Führerscheininhaber in der Probezeit?
Also z.B. was Geschwindigkeitsüberschreitung betrifft (als "Normalo" ist der lappen beim 1x ja erst ab 21km/h über Vorschrift gefährdet) oder der erlaubte Promille-Spiegel.
Ich handle zwar strikt nach dem Motto Alk oder Auto, aber interessieren tut's mich trotzdem mal.. :cool:

2.
Das illegale herunterladen geschützter Dateien wurde vor einiger Zeit ja gerichtlich verboten, aber wie war das vorher genau und was ist mit den Dateien, die man eben vor dem verbot herunter geladen hat?
Muss man die löschen oder wirkt das nicht rückwirkend?
Und wenn die nicht betroffen sind, wer ist dann in der Beweispflicht?


Gruß, Dreh


edit: Software->Dateien




mit VErkehrsrecht kenn ich mich garnicht aus, aber zu 2.


Was damals nicht verboten war, wird es auch rückwirkend nicht. Eine Straftat besteht ja nur, wenn Du gegen atm geltendes Recht verstößt. Wenn der heute unter Strafe gestellte Starftatbestand damals noch keiner war, so kann auch keine rückwirkende Bestrafung stattfinden.

Nach wie vor ist jedoch nach Meinung führender Rechtswisenschaftler die Privatkopie immernoch erlaubt, zwar ist es verboten "einen Kopierschutz zu umgehen", jedoch halten es diese Experten für fragwürdig, ob ein Schutz, den man mit einfachsten Mitteln beseitigen kann, überhaupt ein Kopierschutz ist. Dieser wird nämlich in dem Paragraphen als "wirksames Mittel zur VErhinderung von Kopien" definiert, ob die aktuellen "Kopierschutzverfahren" allerdings so wirksam ist, ist die Frage.

Dennoch dürfte man diese Kopien nicht verteilen, auch nicht via filesharing.

Aber für alte Dateien wird niemand etwas unternehmen.

Die Beweispflicht liegt wie immer auf Seite der Staatsanwaltschaft ( gaaaaaanz wenige Ausnahmen ausgenommen, ok )

AtTheDriveIn
2004-12-05, 20:59:58
Ich hab grad 2 Fragen etwas juristischer Art, vielleicht kann mir Jemand darauf eine Antwort geben..:)

1.
Welche Einschränkungen/Sonderregelungen hat man als Führerscheininhaber in der Probezeit?
Also z.B. was Geschwindigkeitsüberschreitung betrifft (als "Normalo" ist der lappen beim 1x ja erst ab 21km/h über Vorschrift gefährdet) oder der erlaubte Promille-Spiegel.
Ich handle zwar strikt nach dem Motto Alk oder Auto, aber interessieren tut's mich trotzdem mal.. :cool:

Solange du keinen A-Verstoß begehst, ist dein Schein auch nicht gefährdet.

Fährst du beispielsweise innerorts 21 km/h zu schnell, oder du hast über 0,5 o/oo, dann mußt du zur Nachschulung.

Übern Daumen kann man sagen das du keinen Punkt kriegen darfst.

Allerdings bestätigen Ausnahmen mal wieder die Regel. Das Handy am Steuer kostet auch einen Punkt, aber es ist trotzdem ein B-Verstoß. Ergo-> keine Nachschulung.