PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschlagen oder nicht? euere Meinung


TheNeo1980
2004-12-07, 09:57:56
Also da ich die Kindergeld jetzt geklärt habe werd würd ich schon gern alleine wohnen wollte aber genau nochmal wissen ob das echt gehen könnt...

So also ich bekomm folgendes Angebot :
60qm dachgeschosswohnung zentral umgeben von geschäften
inklusive tip top küche die zwei jahre alt ist
überall laminatt gelegt und top gepflegt
tapeten noch top in schuss
waschmaschine
gasheizung
großes badezimmer mit badewanne und platz für die waschmaschine
Möbel hab ich noch eine menge aus meinem Zimmer die auch noch alle zu gebrauchen sind :)

Meine Umkosten wären insgesamt

309€ warm miete
35€ strom
50€ Telefon + Internet
17€ GEZ
60€ Fahrtkosten

dem gegenüber stehen folgende Einnahmen
520€ Ausbildungsvergütung
150€ Kindergeld
100€ Einnahmen von meinem Vater

Jetzt frag ich nach ob ich das machen soll oder nicht? Zuhause gefällt es mir eh nicht so weil ich mich öfters mit meinem Vater in die Köppe hab.
Würde gern mal euere Meinung hören ;)

Gast
2004-12-07, 10:07:07
Also das müsste schon gehen. Die einzige Frage, die sich stellt ist: Was passiert, wenn du nicht übernommen wirst und nach der Ausbildung kein Einkommen mehr hast?

TheNeo1980
2004-12-07, 10:08:53
eben das wäre meine nächste Frage...bekommt man Arbeitslosengeld nach der Ausbildung wenn man nicht genommen wird?

noid
2004-12-07, 10:10:20
sollte hinkommen. in ähnlichem verhältnis komm ich über die runden.
man muss halt nur wissen wie man mit dem geld umgeht.
btw. was machen da 17€ GEZ? du hast doch nicht ernsthaft vor dir radio oder fernseher hinzustellen.

TheNeo1980
2004-12-07, 10:13:09
ja ok ;) und wie sieht das jetzt aus mit arbeitslosengeld nach der lehre ;) falls ich nicht genommen werde?? ;) :eek:

FortniteGambler30
2004-12-07, 10:18:37
Zuhause gefällt es mir eh nicht so weil ich mich öfters mit meinem Vater in die Köppe hab.

Also da kann ich nur sagen schlag zu ;)

hmm ansonsten zum thema kann ich nur sagen das ich das schon machen würde :(

Gast
2004-12-07, 10:28:15
ja ok ;) und wie sieht das jetzt aus mit arbeitslosengeld nach der lehre ;) falls ich nicht genommen werde?? ;) :eek:Wenn ich mich recht erinnere ist das beim ALG direkt nach der Ausbildung so:

Es wird ein fiktives Einstiegsgehalt angenommen. Kommt natürlich drauf an, was du für eine Ausbildung machst. Sagen wir mal 1.200 Euro Einstiegsgehalt. Das wird durch 2 geteilt. Ergibt 600 Euro. Davon 68% sind 408 Euro. Kindergeld gibt es dann natürlich keins mehr.

FortniteGambler30
2004-12-07, 10:29:44
Es wird ein fiktives Einstiegsgehalt angenommen. Kommt natürlich drauf an, was du für eine Ausbildung machst. Sagen wir mal 1.200 Euro Einstiegsgehalt. Das wird durch 2 geteilt. Ergibt 600 Euro. Davon 68% sind 408 Euro. Kindergeld gibt es dann natürlich keins mehr.

Is das in Österreich auch so?? :(

Panasonic#Work
2004-12-07, 10:37:35
Hallo Neo!

Ich würde das sofort machen. Für mich persönlich war mein Auszug kurz nach meinem 18ten Geburtstag das beste, was ich machen konnte. Ich bin nicht nur ausgezogen, ich bin auch noch mit einer Tache voller Klamotten und CDs zum Bahnhof gefahren und habe geguckt, wie weit ich mit meinen 70 Mark komme. Es gab damals ein Sonderangebot im Nachtzug, von Hamburg nach München für 49 DM. Also bin ich spontan nach München gefahren, habe eine Woche bei einer ICQ-Bekanntschaft gewohnt. In dieser Woche habe ich einen Job bei KirchMedia (DSF) gefunden und bin dann tatsächlich 4 Jahre in Bayern geblieben, n1ce Job und Freundin gehabt, was allerdings alles unglücklich geendet ist.

Was ich damit sagen will: geh raus in die Welt und zeige Risikobereitschaft. Es wird sich in jedem Fall lohnen.

Besten Gruß,
Panasonic@Work.

edgecrusher
2004-12-07, 10:38:09
mal ne dumme frage, da ich den anderen fred ncht verfolgt habe, die 100 € einahmen vom vater sind das alimente (sprich scheidungskind) oder gibt dir dein vater das dazu?

falls du scheidungskind bist, dann hättest du da n bißchen mehr anspruch als nur 100 euro

TheNeo1980
2004-12-07, 10:44:54
also zur zeit wohne ich noch bei meinem vater ;)...meine mutter lebt nicht mehr bei uns und lebt von der sozialhilfe und da mein vater eine menge schulden hat kann und müsste auch nicht mehr als 100€ rausgeben..

Gast
2004-12-07, 10:47:34
also zur zeit wohne ich noch bei meinem vater ;)...meine mutter lebt nicht mehr bei uns und lebt von der sozialhilfe und da mein vater eine menge schulden hat kann und müsste auch nicht mehr als 100€ rausgeben..

Dann mach nicht die selben Fehler wie Deine Eltern!

TheNeo1980
2004-12-07, 10:47:50
Wenn ich mich recht erinnere ist das beim ALG direkt nach der Ausbildung so:

Es wird ein fiktives Einstiegsgehalt angenommen. Kommt natürlich drauf an, was du für eine Ausbildung machst. Sagen wir mal 1.200 Euro Einstiegsgehalt. Das wird durch 2 geteilt. Ergibt 600 Euro. Davon 68% sind 408 Euro. Kindergeld gibt es dann natürlich keins mehr.
Sicher bekomm ich arbeitslosengeld da die gesamteinnahmen nicht die 7860€ im jahr übersteigen denn soviel darf ich an einnahmen haben bis mein Kindergeld wegfällt

achja mein alter ist 17 und werde nexten monat 18 und wenn ich ausgelernt hab bin ich 19;)

FortniteGambler30
2004-12-07, 10:48:10
...meine mutter lebt nicht mehr bei uns und lebt von der sozialhilfe und da mein vater eine menge schulden hat kann und müsste auch nicht mehr als 100€ rausgeben..

Das klingt ja nicht sehr gut :(
Was ist wenn dein Vater dir die 100€ nicht merh geben kann???

TheNeo1980
2004-12-07, 10:48:19
Dann mach nicht die selben Fehler wie Deine Eltern!
was für fehler?was mach ich denn für fehler?

iceQ
2004-12-07, 10:48:24
Geh vom "schlimmsten" aus, was passieren kann. Wenn das Geld dann noch reicht, zieh aus!

iceQ ;)

Gast
2004-12-07, 10:50:15
was für fehler?was mach ich denn für fehler?

Nicht falsch verstehen, Neo :) Ich meine nur: pass auf Dich auf, leih Dir kein Geld, mache keine Schulden. Sei bescheiden, zieh in die Wohnung und regel Dein Leben. Ich weiss selbst wie schnell man sich übernimmt, Geld leiht usw.

Also back kleine Brötchen, die dafür auch Deine sind. Nimm die Wohnung, Neo :) Es gibt nichts schöneres als eine eigene Wohnung zu haben :)

Gast
2004-12-07, 10:52:04
Neo: was für eine Ausbildung machst Du denn? wie stehen die Übernahmechancen?

LovesuckZ
2004-12-07, 10:55:38
Arbeitslosenhilfe bekommst du, wenn du ein mindesten jahr in beschaeftigung bist.
Da du in deiner Ausbildung (außer bei Anwaertern) Arbeitslosensozialabgaben taetigst, steht dir nach Beendigung deiner Ausbildung (solltest du nicht übernommen werden bzw. nichts neues finden) Arbeitslosenhilfe zu.

FortniteGambler30
2004-12-07, 10:56:08
Also back kleine Brötchen, die dafür auch Deine sind.
Der spruch ownt :(

wo hastn den her???

@Neo: mit fehler haben sie wohl deine eltern gemeint....schulden=fehler ums kurz zu sagen.

Johnny Silencio
2004-12-07, 11:19:27
Ich gehe mal davon aus, selbst falls du nicht übernommen wirst, innerhalb von einem Jahr irgendwo unterkommst.

Ansonsten rutscht du von Arbeitslosengeld ins ALG2 und müsstest deine 60 qm Wohnung wohl gegen eine kleinere eintauschen.

Soweit ich weiss findet das Arbeitsamt eine Wohnung von bis zu 50 qm für eine Person für angemessen.

Aber wir wollen ja nicht den Teufel an die Wand malen ;).

edgecrusher
2004-12-07, 11:20:03
also ich würde an deiner statt nich gleich in 60 qm wohnung ziehen (40 sollten auch reichen) aber für 309 warm is das ja n spottangebot. aber wie die anderen meinten rechne dir den schlimmsten fall aus (sprich dann wo du am wenigsten geld hast) und wenn das ganze dann auch noch leistbar is (denk an essen und weggehen und ab und zu mal ne cd hier oder da) dann schlag zu

Pana@Work
2004-12-07, 11:25:52
Kleiner Tipp: wenn der Job flöten gehen sollte (was ich Dir niemals wünsche!), sprich mit Deinem Vermieter. Sag Ihm dass das Geld nicht mehr da ist und bite ihn um eine außerordentliche Kündigung binnen 4 Wochen. Dann ziehst Du halt erstmal zu einem Freund, oder in eine kleine Wohnung. Ich kenne keinen Vermieter, der für sowas kein Verständnis hätte. Es hilft oftmals, einfach ehrlich und freundlich zu sein.

edgecrusher
2004-12-07, 11:28:36
ich nehme ganz stark an das dein vater halt auch ne bürgschaft leisten muss, wenn du nicht zahlungsfähig bist das er dann für dich zahlt (weil bist ja noch azb) zumindest wars bei mir so

sach mal pana ich hab gesehen du bist wieder entbannt, wie kommts (schickst es per pm)

Pana@Work
2004-12-07, 11:31:35
sach mal pana ich hab gesehen du bist wieder entbannt, wie kommts (schickst es per pm)

Die Moderatoren haben den letzten Punkt aufgrund formeller Fehler zurück gezogen. Nach meinem Bann konnte ich mit Screenshots beweisen, das ich den Song gekauft habe. Dadurch wurde der letzte Punkt noch einmal überdacht und nach Abstimmung zurückgezogen. Ich bin daher wieder frei, habe aber noch meine 15 Punkte. Mehr kann und will ich dazu hier nicht sagen.

Gast
2004-12-07, 11:32:02
Die Moderatoren haben den letzten Punkt aufgrund formeller Fehler zurück gezogen. Nach meinem Bann konnte ich mit Screenshots beweisen, das ich den Song gekauft habe. Dadurch wurde der letzte Punkt noch einmal überdacht und nach Abstimmung zurückgezogen. Ich bin daher wieder frei, habe aber noch meine 15 Punkte. Mehr kann und will ich dazu hier nicht sagen.

Fehler: zurückgezogen, 14 Punkte.

edgecrusher
2004-12-07, 11:36:35
klar versteht sich, aber schön das du wieder da bist

btt

musst du eigentlich für die wohnung auch courtage zahlen oder nur die 2-3 kaltmieten als kaution???

flatbrain
2004-12-07, 11:48:17
Vielleicht solltest du auch dran denken, dass es sinnvoll wäre, Hausrat und Privathaftpflicht zu versichern..., diese Kosten solltest du auch noch mit einkalkulieren.

cu flatbrain

P2oldi
2004-12-07, 12:53:57
Vielleicht solltest du auch dran denken, dass es sinnvoll wäre, Hausrat und Privathaftpflicht zu versichern...

das wäre nicht sinnvoll, das ist ein MUSS!!! Sonst platzt Dir einmal der Schlauch von der WaMa, Wasser in der Wohnung unter Dir und Du kannst jahrelang die Schulden abbezahlen... das gehört nun zu den Dingen, die neben Telefon als erstes gemacht werden sollten.

flatbrain
2004-12-07, 12:55:36
das wäre nicht sinnvoll, das ist ein MUSS!!! Sonst platzt Dir einmal der Schlauch von der WaMa, Wasser in der Wohnung unter Dir und Du kannst jahrelang die Schulden abbezahlen... das gehört nun zu den Dingen, die neben Telefon als erstes gemacht werden sollten.

Seh ich ja genauso..., habs ja nur "vorsichtig" formuliert ;) !

cu flatbrain

Shaitaana
2004-12-07, 13:15:55
Aber wenn du dich mit deinem Vater so in den Haaren hast würde ich aufpassen, denn das Kindergeld z.b. steht deinen Eltern zu laut Gesetz, nicht dir!!! Der Begriff "Kinder" spielt dabei eine Nebenrolle, das Geld ist hauptsächlich für deine Mutter gedacht, weil die dich auf die Welt gebracht hat und Unkosten durch dich decken muss. So blöd es klingen mag ;) . Und was willst du mit 60qm? Ich selbst zahle 120€ + 40€ Nebenkosten in Hamburg City (ok das sind auch nur 16qm insgesamt ;), aber es reicht für 2 Jahre, sowas.

Shaitaana
2004-12-07, 13:18:28
das wäre nicht sinnvoll, das ist ein MUSS!!! Sonst platzt Dir einmal der Schlauch von der WaMa, Wasser in der Wohnung unter Dir und Du kannst jahrelang die Schulden abbezahlen... das gehört nun zu den Dingen, die neben Telefon als erstes gemacht werden sollten.

Ist doch in den Mietkosten enthalten die Versicherung, wenn er in eine Genossenschaft geht, was die meisten Mietshäuser sind.

flatbrain
2004-12-07, 13:20:43
Ist doch in den Mietkosten enthalten die Versicherung, wenn er in eine Genossenschaft geht, was die meisten Mietshäuser sind.
Wuzz - seit wann denn das? Ich lebe seit 10 Jahren in Genossenschaftswohnungen und hab mich immer selber versichern müssen, es geht hier nicht um Gebäudeversicherungen...!

Shaitaana
2004-12-07, 13:29:19
Wuzz - seit wann denn das? Ich lebe seit 10 Jahren in Genossenschaftswohnungen und hab mich immer selber versichern müssen, es geht hier nicht um Gebäudeversicherungen...!

Ja, aber Hausratsversicherung ist in deiner ganz normalen Haftpflicht sowieso mit drin! Was willst du denn extra versichern, die Gardinen so wie J.Lo ihren Arsch? ;)

flatbrain
2004-12-07, 13:33:28
Ja, aber Hausratsversicherung ist in deiner ganz normalen Haftpflicht sowieso mit drin! Was willst du denn extra versichern, die Gardinen so wie J.Lo ihren Arsch? ;)

Falsch, dein Hausrat ist nicht in der Privathaftpflicht versichert...!

Kenny1702
2004-12-07, 13:35:59
Aber wenn du dich mit deinem Vater so in den Haaren hast würde ich aufpassen, denn das Kindergeld z.b. steht deinen Eltern zu laut Gesetz, nicht dir!!! Der Begriff "Kinder" spielt dabei eine Nebenrolle, das Geld ist hauptsächlich für deine Mutter gedacht, weil die dich auf die Welt gebracht hat und Unkosten durch dich decken muss. So blöd es klingen mag ;) .
Welche Unkosten muß denn seine Mutter decken, wenn er bei seinem Vater wohnt? :|

Shaitaana
2004-12-07, 13:39:22
Welche Unkosten muß denn seine Mutter decken, wenn er bei seinem Vater wohnt? :|

lol, wer lesen kann is klar im Vorteil, es geht darum, dass er jetzt alleine wohnen will. Unkosten fallen immer für Eltern an, oder willst du jetzt etwa das Gegenteil behaupten, klar wenn seine Mutter ihn nach der Geburt gleich inne Babyklappe verfrachtet hätte ;) . Aber dann gebe es für die auch kein KG mehr. 250000€ kostet nun mal ein Kind bis es gross ist und auf eigenen Füssen steht! (um die 18)

Panasonic
2004-12-07, 13:41:33
Kindergeld steht afaik dem Kind zu, nicht den Eltern.

Shaitaana
2004-12-07, 13:42:28
Falsch, dein Hausrat ist nicht in der Privathaftpflicht versichert...!

lol, dann bist du der typische Zusatzversicherer, der sich übers Ohr hauen lassen hat ;D .

Panasonic
2004-12-07, 13:44:50
lol, dann bist du der typische Zusatzversicherer, der sich übers Ohr hauen lassen hat ;D .

Was hat die private Haftpflich denn mit EInbruchdiebstahl oder Elementarschäden zu tun? Danke für Aufklärung =)

Shaitaana
2004-12-07, 13:45:40
Kindergeld steht afaik dem Kind zu, nicht den Eltern.

Leider Flasch Pana, der Unterschied ist nur, dass die meisten Eltern es ihren Kindern auszahlen. Als meine Schwester mit 18 abgehauen ist, wollte sie das Geld sogar per Anwalt einklagen, es steht aber definitiv den Eltern zu, es sei denn sie verstoßen ihr Kind, de facto sie kümmern sich 0 drum. Dann würde es bedeuten, dass sie allein das Kindergeld für sich ausgeben und nicht für ihr Kind, dann kannst du klagen! War aber bei meiner Sister nicht so.

flatbrain
2004-12-07, 13:46:10
lol, dann bist du der typische Zusatzversicherer, der sich übers Ohr hauen lassen hat ;D .
Nö ist klar, wenn ich meine Bude fahrlässig abbrennen lasse, zahlt meine Privathaftpflicht... alles klar :rolleyes: !

Shaitaana
2004-12-07, 13:49:16
Was hat die private Haftpflich denn mit EInbruchdiebstahl oder Elementarschäden zu tun? Danke für Aufklärung =)

Inwiefern den Elementar, also z.b. wenn die Küche abbrennt, weil deine fiktive Tochter den Topf hat stehen lassen hat?? Das zählt alles zu Hausrat und ist in deiner Haftpflich sowieso mit drinne. Gegen was wollt ihr euch denn alle extra versichern??????? Das n Flugzeug ins Haus kracht? ;)

Panasonic
2004-12-07, 13:49:34
Leider Flasch Pana, der Unterschied ist nur, dass die meisten Eltern es ihren Kindern auszahlen. Als meine Schwester mit 18 abgehauen ist, wollte sie das Geld sogar per Anwalt einklagen, es steht aber definitiv den Eltern zu, es sei denn sie verstoßen ihr Kind, de facto sie kümmern sich 0 drum. Dann würde es bedeuten, dass sie allein das Kindergeld für sich ausgeben und nicht für ihr Kind, dann kannst du klagen! War aber bei meiner Sister nicht so.

Nach einem Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts hat nur derjenige Anspruch auf Kindergeld, der das Kind in seinem Haushalt betreut.

Ich habe mein Kidergeld, als ich ausgezogen bin, von der Kindergeldkasse auf mein Konto erhalten.

Hausratsversicherung: Beispiel 1: Jemand schmeisst Dir einen Stein in die Scheibe und Deine 3.000 € Lautsprecher werden zuerstört. Der Täter wird nicht ermittelt. Zahlt da DEINE Haftpflich??

flatbrain
2004-12-07, 13:50:15
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt bei Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Explosion, Sturm oder Leitungswasserschäden alle Schäden an Gegenständen im Haushalt. Allerdings nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ob eine Hausratversicherung notwendig ist, hängt vom Wert des Besitzes ab. Also: Je wertvoller die Einrichtung, desto wichtiger ist der Versicherungsschutz.

Ok, wenn du ausschliesslich aus Kartons lebst und sonst nichts besitzt, brauchst du keine Hausratversicherung... ich brauche eine ;) !

Shaitaana
2004-12-07, 13:50:33
Nö ist klar, wenn ich meine Bude fahrlässig abbrennen lasse, zahlt meine Privathaftpflicht... alles klar :rolleyes: !

Da zahlt keine Versicherung, den fahrlässig ist fast gleich vorsätzlich bei Versicherungen! Du musst es immer auf wen anderes schieben dann.

flatbrain
2004-12-07, 13:51:19
Inwiefern den Elementar, also z.b. wenn die Küche abbrennt, weil deine fiktive Tochter den Topf hat stehen lassen hat?? Das zählt alles zu Hausrat und ist in deiner Haftpflich sowieso mit drinne. Gegen was wollt ihr euch denn alle extra versichern??????? Das n Flugzeug ins Haus kracht? ;)

Blödsinn... informieren und weiterposten...

Panasonic
2004-12-07, 13:51:47
Da zahlt keine Versicherung, den fahrlässig ist fast gleich vorsätzlich bei Versicherungen! Du musst es immer auf wen anderes schieben dann.

Und wenn der "andere" nicht ermittelt wird oder nicht vermögend ist?

Edit: Hätte ja nie gedacht, das ich mit Flatbrain mal einer Meinung sein würde ;) ;) =)

FortniteGambler30
2004-12-07, 13:51:50
Kindergeld steht afaik dem Kind zu, nicht den Eltern.

Was ich weiss Steht es den Eltern zu, ABER sie müssen es fürs Kind ausgeben (Kleidung,Essen usw.)

Grob formuliert (bin mir aber net sicha)

Shaitaana
2004-12-07, 13:52:21
Nach einem Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts hat nur derjenige Anspruch auf Kindergeld, der das Kind in seinem Haushalt betreut.

Ich habe mein Kidergeld, als ich ausgezogen bin, von der Kindergeld kasse auf mein Konto erhalten.

Ist doch auch richtig, ist auch bei den meisten so, da die meisten Eltern das so machen, und dies auch einwilligen. Doch sie müssens nicht, solange die dich auch weiterhin unterstützen und das nachweisen können (Klamotten, Essen ...)

flatbrain
2004-12-07, 13:53:51
Da zahlt keine Versicherung, den fahrlässig ist fast gleich vorsätzlich bei Versicherungen! Du musst es immer auf wen anderes schieben dann.

Falsch, wenn ich in einem elektrischem Gerät eine Kurzschluss habe, dieses Gerät im Standby dann dafür sorgt, dass meine Wohnung baraucht, ist das fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich... Hausrat zahlt, Hapftpflicht nicht...

Shaitaana
2004-12-07, 13:54:07
Was ich weiss Steht es den Eltern zu, ABER sie müssen es fürs Kind ausgeben (Kleidung,Essen usw.)

Grob formuliert (bin mir aber net sicha)

thx & dito!

Panasonic
2004-12-07, 13:55:07
thx & dito!

Beantworte mal die Fragen anstatt Dich in vermeintlicher Bestätigung zu suhlen ;) ;) ;)

flatbrain
2004-12-07, 13:55:13
Edit: Hätte ja nie gedacht, das ich mit Flatbrain mal einer Meinung sein würde ;) ;) =)

Hätte auch nie gedacht, dass du wieder posten darfst ;), aber ich glaube an das Gute im Menschen, du hast dich geändert (hoffe ich) !

cu flatbrain

Shaitaana
2004-12-07, 13:56:02
Falsch, wenn ich in einem elektrischem Gerät eine Kurzschluss habe, dieses Gerät im Standby dann dafür sorgt, dass meine Wohnung baraucht, ist das fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich... Hausrat zahlt, Hapftpflicht nicht...

Jetzt lies mal n paar Postings weiter vorn, wo ist Hausrat wohl mitdrin? MAN MAN ...informieren...dann posten....

FortniteGambler30
2004-12-07, 13:56:09
thx & dito!
Hast du ja eh schon oben beantwortet, ich hab zu langsam geschrieben
:(

tut ma leid :(

ich bin kein nachplapperer :(

Shaitaana
2004-12-07, 13:58:42
Beantworte mal die Fragen anstatt Dich in vermeintlicher Bestätigung zu suhlen ;) ;) ;)

Das bezog sich aufs Kindergeld, nicht auf das andere, dafür poste ich ja auch fleissig! Wenigstens eine von beiden ist schonmal klargestellt, hab auch nicht ewig Zeit, mags aber nicht dinge im raum stehn zu lassen.

flatbrain
2004-12-07, 14:00:43
Jetzt lies mal n paar Postings weiter vorn, wo ist Hausrat wohl mitdrin? MAN MAN ...informieren...dann posten....

Bleib in deinem Irrglauben, aber Hausrat ist weder in der Gebäudeversicherung noch in der Privathaftpflicht versichert... :rolleyes: , informiere dich einfachmal, was deine Privathaftplicht gegen welche Risiken versichert!

Shaitaana
2004-12-07, 14:00:47
Hast du ja eh schon oben beantwortet, ich hab zu langsam geschrieben
:(

tut ma leid :(

ich bin kein nachplapperer :(

is ja kein nachplappern, nur bestätigung, ist halt nicht einfach allein 2 Leute wie flati und pana zu überzeugen von der wahrheit :D

Panasonic
2004-12-07, 14:01:46
Wenigstens eine von beiden ist schonmal klargestellt.
Nein, denn Deine Aussage

Leider Flasch Pana, der Unterschied ist nur, dass die meisten Eltern es ihren Kindern auszahlen. Als meine Schwester mit 18 abgehauen ist, wollte sie das Geld sogar per Anwalt einklagen, es steht aber definitiv den Eltern zu, es sei denn sie verstoßen ihr Kind, de facto sie kümmern sich 0 drum. Dann würde es bedeuten, dass sie allein das Kindergeld für sich ausgeben und nicht für ihr Kind, dann kannst du klagen! War aber bei meiner Sister nicht so.

passt einfach nicht zu den tatsächlichen Umständen.

Zweitens:


Was leistet die private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung deckt allgemeine Sach- und Personenschäden ab, für die Sie gegenüber anderen Personen aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder einfach unglückliche Umständen, aber nicht durch Vorsatz haften. Gehaftet wird für Schäden weltweit.


Was hat die Haftpflicht jetzt mit Hausratsversicherung zu tun?? Bin noch nicht schlauer.

Shaitaana
2004-12-07, 14:05:12
Bleib in deinem Irrglauben, aber Hausrat ist weder in der Gebäudeversicherung noch in der Privathaftpflicht versichert... :rolleyes: , informiere dich einfachmal, was deine Privathaftplicht gegen welche Risiken versichert!

Gegen Fremdeinwirkung bist du versichert!!! Automatisch mit der Haftpflicht. Aber ich glaube ich weiss jetzt was du meinst, angenommen n Waldbrand bricht aus oder ne Flutwelle kommt ohne Fremdeinwirkung, dann brauchst du ne extra Rechtsschutzversicherung. Das stimmt. Aber wenn dein Nachbar zu laut Musik aufdreht und dir alles in deinem Zimmer um die Ohren fliegt, zahlt die Haftpflicht, oder der Vermieter repariert die Lampen im Flur nicht und es gibt Kurzschluss und deine Bude fackelt ab, dann zahlt auch Haftpflicht.

FortniteGambler30
2004-12-07, 14:05:32
Nein, denn Deine Aussage
passt einfach nicht zu den tatsächlichen Umständen.


Aber ich hab das auch mal gehört mit dem kindergeld!


google gibt wieder mal nix her
:mad:

Panasonic
2004-12-07, 14:07:56
Gegen Fremdeinwirkung bist du versichert!!! Automatisch mit der Haftpflicht. Aber ich glaube ich weiss jetzt was du meinst, angenommen n Waldbrand bricht aus oder ne Flutwelle kommt ohne Fremdeinwirkung, dann brauchst du ne extra Rechtsschutzversicherung.

Bitte was??

Aber wenn dein Nachbar zu laut Musik aufdreht und dir alles in deinem Zimmer um die Ohren fliegt, zahlt die Haftpflicht, oder der Vermieter repariert die Lampen im Flur nicht und es gibt Kurzschluss und deine Bude fackelt ab, dann zahlt auch Haftpflicht.
Warum sollte MEINE Haftpflicht für Schäden dritter gegen MICH aufkommen?

flatbrain
2004-12-07, 14:08:37
Gegen Fremdeinwirkung bist du versichert!!! Automatisch mit der Haftpflicht. Aber ich glaube ich weiss jetzt was du meinst, angenommen n Waldbrand bricht aus oder ne Flutwelle kommt ohne Fremdeinwirkung, dann brauchst du ne extra Rechtsschutzversicherung. Das stimmt. Aber wenn dein Nachbar zu laut Musik aufdreht und dir alles in deinem Zimmer um die Ohren fliegt, zahlt die Haftpflicht, oder der Vermieter repariert die Lampen im Flur nicht und es gibt Kurzschluss und deine Bude fackelt ab, dann zahlt auch Haftpflicht.

*Nein, ich bleibe höflich*

Wenn du einen Elementarschaden, einen Diebstahl hast, zahlt weder die Hapflicht noch die Gebäudeversicherung, ausserdem sichert die Haftpflicht dich gegen Fremdansprüche, für die du verantwortlich bist, ab, nicht gegen eigene Ansprüche gegen andere...

Shaitaana
2004-12-07, 14:08:48
Nein, denn Deine Aussage

passt einfach nicht zu den tatsächlichen Umständen.




Welche tatsächlichen Umstände??? Lol wenn du das so banal sagst, sage ich:
George Bushs Kriegspolitik passt nicht zu einer Demokratie.

So und was bezweckt jetzt diese Aussage??? Vor allem beim KG wäre es schlimm wenn die Eltern (alle) auf ihr Recht pochen würden!

Panasonic
2004-12-07, 14:08:48
Aber ich hab das auch mal gehört mit dem kindergeld!


google gibt wieder mal nix her
:mad:

Das Kindergeld steht den Kindern zu, die Erziehungsberechtigte Person ist so lange verfügungsbericht, wie eine tatsächlie Unterstützung erfolgt. Daher passt die o.g. Geschichte der Schwester nicht.

Panasonic
2004-12-07, 14:09:51
*Nein, ich bleibe höflich*
Ich musste auch erstmal auf mein Punktekonto schielen :)

Shaitaana
2004-12-07, 14:09:58
Das Kindergeld steht den Kindern zu, die Erziehungsberechtigte Person ist so lange verfügungsbericht, wie eine tatsächlie Unterstützung erfolgt. Daher passt die o.g. Geschichte der Schwester nicht.


WIESO? MEINE SCHWESTER IST AUSGEZOGEN, BEKAM ABER UNTERSTÜTZUNG IN FORM VON ESSEN; KLEIDUNG ETC. ALSO HATTE SIE KIEN ANSPRUCH AUF DAS KG!!!!!!!!!

P2oldi
2004-12-07, 14:12:11
@Hausrat vs. Privathaftphlicht:

Privathaftpflicht schützt Dich gegen Ansprüche Dritter, sprich wenn Du einem anderen Schaden zufügst.

Hausrat versichert Schäden, die von außen (Feuer, Wasser, Blitz, etc. ja nach Umfang) an Deinen eigenen Sachen passieren.

Fazit: Hausrat für eigene Sachen, Privathaftpflicht für anderer Leute Sachen

alle Klarheiten beseitigt jetzt?

Ergänzung:
Was Du meinst ist die Privathaftpflicht der anderen Leute, die Deine Sachen kaputtmachen, das hat mit ner Hausratversicherung überhaupt nix zu tun.

Shaitaana
2004-12-07, 14:13:14
Bitte was??


Warum sollte MEINE Haftpflicht für Schäden dritter gegen MICH aufkommen?

Wel Schäden dritter der Regelfall ist! Elementare Schäden, wie du sie bezeichnest benötigen eine Extraversicherung (Flut...), das hab ich aber ebend auch geschrieben.

Shaitaana
2004-12-07, 14:14:23
@Hausrat vs. Privathaftphlicht:

Privathaftpflicht schützt Dich gegen Ansprüche Dritter, sprich wenn Du einem anderen Schaden zufügst.

Hausrat versichert Schäden, die von außen (Feuer, Wasser, Blitz, etc. ja nach Umfang) an Deinen eigenen Sachen passieren.

Fazit: Hausrat für eigene Sachen, Privathaftpflicht für anderer Leute Sachen

alle Klarheiten beseitigt jetzt?

Thx, aber die Flut gilt nicht für Hausrat :D

flatbrain
2004-12-07, 14:15:22
Wel Schäden dritter der Regelfall ist! Elementare Schäden, wie du sie bezeichnest benötigen eine Extraversicherung (Flut...), das hab ich aber ebend auch geschrieben.

Jein, Feuer ist z.B. mitversichert in der Hausrat, ebenso Diebstahl...!

Panasonic
2004-12-07, 14:15:45
WIESO? MEINE SCHWESTER IST AUSGEZOGEN, BEKAM ABER UNTERSTÜTZUNG IN FORM VON ESSEN; KLEIDUNG ETC. ALSO HATTE SIE KIEN ANSPRUCH AUF DAS KG!!!!!!!!!

Hättest Du das eher gesagt, dann müsstest Du jetzt nicht schreien ;) =)

FortniteGambler30
2004-12-07, 14:16:55
Daher passt die o.g. Geschichte der Schwester nicht.
Das mit der schwester hab ja ich nicht gesagt..

Mit der Schwester von Shaitaana hab ich nix zu tun da halte ich mich besser raus
:(

flatbrain
2004-12-07, 14:17:37
Und wenn du es noch 3x schreibst - die Privathaftpflicht versichert nicht gegen eigene Schäden, sie versichert gegen Ansprüche Dritter gegen dich, wenn du einen Schaden bei Dritten verursachst (nicht vorsätzlich, nicht grob fahrlässig)!

P2oldi
2004-12-07, 14:20:58
So, Wikipedia jetzt und gut ist :D

Die Hausratversicherung versichert das Hab und Gut des Kunden.

Nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers sind über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und sonstige Dinge die beim Umzug vom Versicherungsnehmer mitgenommen werden. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub. Außerdem sind Kosten versichert wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden. Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden. Zusätzlich gibt es jedoch auch eine Außenversicherung die z.B. den Handtaschenraub auf der Straße bis zu gewissen Entschädigungsgrenzen absichert.

Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume.

Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Hausratversicherung"

Haftpflichtversicherung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vvg/BJNR002630908BJNG001500326.html) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Der Versicherer zahlt also nur dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Gesetz (beispielsweise nach § 823 BGB) für einen Schaden haften muss. Ist dies nicht der Fall und werden trotzdem Ansprüche gegen den Versicherten von einem Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche. Die Privathaftpflichtversicherung ist auch nach dem unabhängigen Urteil von Verbrauchernschützern gerade für Privathaushalte sinnvoll, da nach Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet werden muss. Besteht keine Absicherung, muss der Schädiger diesen Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Haftpflichtversicherungen gibt es in Form der Privathaftpflichtversicherung, der Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung bei Zulassung eines Kfz), der Tierhalterversicherung und der verschiedenen Betriebshaftpflichtversicherungen (Gewerbehaftpflicht, Produkthaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht).

Der Versicherungsschutz bezieht sich zunächst auf die bei Vertragsabschluss genannten Risiken und Haftungsbereiche. Diese unterliegen jedoch dem Wandel, so etwa wenn ein anderer Betrieb aufgekauft oder ein Hund gekauft wird. Hier kommen die Grundsätze der Vorsorgeversicherung zum tragen.


und damit gebe ich zurück zum Topic

Shaitaana
2004-12-07, 14:25:39
Hättest Du das eher gesagt, dann müsstest Du jetzt nicht schreien ;) =)

*heul* das hab ich doch auch, in dem ersten Posting, indem ich von meiner Schwester rede. Aber cool das du erkannt hast das ich am schreien war ;) :D ;D :D

Shaitaana
2004-12-07, 14:27:30
Das mit der schwester hab ja ich nicht gesagt..

Mit der Schwester von Shaitaana hab ich nix zu tun da halte ich mich besser raus
:(

is auch besser so, mit der solle man sich als Mann nicht anlegen ;)

Shaitaana
2004-12-07, 14:30:05
Und wenn du es noch 3x schreibst - die Privathaftpflicht versichert nicht gegen eigene Schäden, sie versichert gegen Ansprüche Dritter gegen dich, wenn du einen Schaden bei Dritten verursachst (nicht vorsätzlich, nicht grob fahrlässig)!


Ich sag nur noch :love3: :love3: :comfort: :popcorn:
Lass uns Freunde sein :D ;D

Dead Man
2004-12-07, 15:38:52
Gegen Fremdeinwirkung bist du versichert!!! Automatisch mit der Haftpflicht. Aber ich glaube ich weiss jetzt was du meinst, angenommen n Waldbrand bricht aus oder ne Flutwelle kommt ohne Fremdeinwirkung, dann brauchst du ne extra Rechtsschutzversicherung.

Der Zweck einer Rechtsschutzversicherung ist auch nicht der, den Du vermutest. ;)

MfG Dead Man

Shaitaana
2004-12-07, 16:55:46
Ich hab euch alle lieb! *closethisone* :love4: :love4: :love3: :love4: :comfort: :love3: :comfort: :love4: :comfort:

govou
2004-12-07, 17:29:59
Gegen Fremdeinwirkung bist du versichert!!! Automatisch mit der Haftpflicht. Aber ich glaube ich weiss jetzt was du meinst, angenommen n Waldbrand bricht aus oder ne Flutwelle kommt ohne Fremdeinwirkung, dann brauchst du ne extra Rechtsschutzversicherung.
Öhm...eine Rechtsschutzversicherung zahlt dir einen Anwalt und eventuelle Gerichtskosten, mehr nicht. Also was hat die damit bitte zu tun?

Formica
2004-12-07, 17:41:02
Also da ich die Kindergeld jetzt geklärt habe werd würd ich schon gern alleine wohnen wollte aber genau nochmal wissen ob das echt gehen könnt...

So also ich bekomm folgendes Angebot :
60qm dachgeschosswohnung zentral umgeben von geschäften
inklusive tip top küche die zwei jahre alt ist
überall laminatt gelegt und top gepflegt
tapeten noch top in schuss
waschmaschine
gasheizung
großes badezimmer mit badewanne und platz für die waschmaschine
Möbel hab ich noch eine menge aus meinem Zimmer die auch noch alle zu gebrauchen sind :)

Meine Umkosten wären insgesamt

309€ warm miete
35€ strom
50€ Telefon + Internet
17€ GEZ
60€ Fahrtkosten

dem gegenüber stehen folgende Einnahmen
520€ Ausbildungsvergütung
150€ Kindergeld
100€ Einnahmen von meinem Vater

Jetzt frag ich nach ob ich das machen soll oder nicht? Zuhause gefällt es mir eh nicht so weil ich mich öfters mit meinem Vater in die Köppe hab.
Würde gern mal euere Meinung hören ;)

oh mann 60 m² in guter lage.. dafür zahlt man in münchen 700 euro ...