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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auftragsbestätigung vom Zulieferer vorzulegen bei Kunde?


Gast
2004-12-08, 12:30:49
Hallo,

ich habe folgendes Problem... einer unserer Kunden verlangt das wir die Auftragsbestätigung von einem unserer Zulieferer bei ihm vorlegen.
Sollte ich ihm das verweigern tritt er vom Kaufvertrag zurück.

Derzeit suche ich im Netz nach Informationen über das Thema, schließlich stehen auf der Auftragsbestätigung unsere Einkaufspreise drauf. Ich vermute der Kunde will wissen zu welchen Preisen wir einkaufen.
Ich bin der Meinung das wir ihm das nicht vorlegen müssen, und das der Kunde das nicht verlangen kann.

Hat da jemand Ahnung von?

Vielen Dank

Frank0815

Dykstra
2004-12-08, 12:37:24
Gib ihm halt ne Kopie der Auftragsbestätigung, in der Du die Einkaufpreise unkenntlich gemacht hast. Wenn er nur ne Bestätigung will, dass Du die benötigte Ware auch tatsächlich bekommst, dann genügt ihm das. Will er allerdings tatsächlich nur deine Einkaufspreise erfahren, kannst Du ihm freundlich mitteilen, dass das unters Geschäftsgeheimnis fällt.

Gruß
Dykstra

AlfredENeumann
2004-12-08, 13:10:30
Input: Warum will er eine Auftragsbestätigung haben?

JFZ
2004-12-08, 13:20:00
Gib ihm halt ne Kopie der Auftragsbestätigung, in der Du die Einkaufpreise unkenntlich gemacht hast. Wenn er nur ne Bestätigung will, dass Du die benötigte Ware auch tatsächlich bekommst, dann genügt ihm das. Will er allerdings tatsächlich nur deine Einkaufspreise erfahren, kannst Du ihm freundlich mitteilen, dass das unters Geschäftsgeheimnis fällt.

Gruß
Dykstra


Ack. Gib ihm eine Bestätigung mit ausgeschwärzten Preisen. Ich nehme mal an, daß es ein recht wichtiger Kunde ist, sonst würdest du dir wohl gar keine Gedanken drüber machen, und einfach nein sagen. Und in dem Fall sollte man doch etwas entgegenkommen.
Und wenn du ihm verklickerst, daß die Preise geheim sind, wird er es wohl einsehen....

Bandit_SlySnake
2004-12-08, 13:20:46
Gib ihm halt ne Kopie der Auftragsbestätigung, in der Du die Einkaufpreise unkenntlich gemacht hast. Wenn er nur ne Bestätigung will, dass Du die benötigte Ware auch tatsächlich bekommst, dann genügt ihm das. Will er allerdings tatsächlich nur deine Einkaufspreise erfahren, kannst Du ihm freundlich mitteilen, dass das unters Geschäftsgeheimnis fällt.

Gruß
Dykstra


So würde ich es auch machen. Entgegenkommen muss man den Kunden schon, allerdings nicht in den Ars** kriechen. :biggrin:

-Sly

Gast
2004-12-08, 13:21:36
Input: Warum will er eine Auftragsbestätigung haben?

gute Frage, wir haben uns mit dem Kunden nichts zu Schaden kommen lassen.

Das wird nochmal ordentlich krachen mit dem, nun fragt der hinter unserem Rück en bei unserem Zulieferer nach ob die Ware rausgegangen ist.

(Wir installieren eine größere Anlage bei dem Kunden)

Frank0815

Gast
2004-12-08, 13:26:39
Der "Kunde" kann unserer Firma den Arsch retten.
Aber der hat sich von anfang an quer gestellt...
das war ein Hick Hack mit dem.


Frank0815

Bandit_SlySnake
2004-12-08, 13:27:30
Ich hätte ihm ersteinmal nicht erzählt über welchen Distri ihr die Anlage erwerbt.

Aber egal...

Heutzutage haben es die Firmen nicht mehr leicht, die Kunden werden immer frecher und verlangen unmögliches, leider.

-Sly

Gast
2004-12-08, 13:32:49
Ich hätte ihm ersteinmal nicht erzählt über welchen Distri ihr die Anlage erwerbt.

Aber egal...

Heutzutage haben es die Firmen nicht mehr leicht, die Kunden werden immer frecher und verlangen unmögliches, leider.

-Sly

wir bekommen die Geräte vom Hersteller direkt.
(ist eine Brandmelde Anlage)

Bandit_SlySnake
2004-12-08, 13:36:29
wir bekommen die Geräte vom Hersteller direkt.
(ist eine Brandmelde Anlage)

Achso, aus der Branche komme ich auch, zwar eher Einbruch, aber egal.

Der Kunde scheint nicht so ein grosses Vertrauen zu eurer Firma zuhaben.

Eventuell kann ein kleines Weihnachtswerbegeschenk helfen, mitgeliefert in der geschwärzten Auftragsbestätigung.

Kunden finden es auch immer gut wenn zB in der Firma eine kurze kostenlose Schulung zur Bedienung stattfindet. Eventuell mit kleinem Bufett.


-Sly

Gast
2004-12-08, 13:42:27
:)
*Hand reich*

Hat jemand einen passenden Paragraphen aus einem passenden Gesetzbuch dafür?

Weil wir das nun mal rechtlich absichern wollen das wir ihm das nicht vorlegen müssen. (Ich seh es schon kommen...)

Bandit_SlySnake
2004-12-08, 13:59:50
Schau mal im HGB nach, da müsste es eine Paragraphen dafür geben.

Aber warum schwärzt Du nicht die EK's und gist ihm nicht die Kopie.

Gerade wenn der Kunde euch den "Ars**" retten kann, würde ich es so machen, aber wie gesagt mit nem Präsent.

-Sly

Gast
2004-12-08, 14:13:53
Titel 12
Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag

Untertitel 1
Auftrag

§666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen


hmmm...

Bandit_SlySnake
2004-12-08, 14:21:22
Titel 12
Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag

Untertitel 1
Auftrag

§666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen


hmmm...

Stimmt nicht so ganz... Das sollte eigentlich nichts mit den EK-Preisen zu tun haben, sondern eher über die Arbeit des Betriebes des Auftragnehmers.

-Sly

Gast
2004-12-08, 14:28:28
Stimmt nicht so ganz... Das sollte eigentlich nichts mit den EK-Preisen zu tun haben, sondern eher über die Arbeit des Betriebes des Auftragnehmers.

-Sly


*grummel* hätt ja sein können... :(

So, ich hab nun im Haus des Handwerks angerufen.
Die melden sich morgen wie es mit der Lage aussieht...