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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrschule & praktische Prüfung - 2 Fragen


King Rollo
2004-12-08, 15:16:44
Salem alaikum.

1. Erinnert ihr euch noch an eure Übungsstunden in der Fahrschule? Ein guter Freund hatte heute wieder eine solche Übungsfahrt und ich wollte gern mitkommen. Er selber hatte auch nichts dagegen, ganz im Gegensatz zu seinem Fahrlehrer. Dieser meinte, ich wäre nicht versichert, wenn ich einfach so mit im Auto sitzen würde. Und das obwohl die Mutter meines Freundes ohne Probleme hätte mitfahren dürfen.
Was sagt ihr dazu? Ist das normal so oder wollte der Fahrlehrer mich nur abwimmeln? Ich wollte zwar damals nicht, dass mich jemand begleitet, aber gegangen wäre es, wenn ich mich recht erinnere...

2. Erinnert ihr euch noch an eure praktische Prüfung bzw. mehr an den Termin? Denn so wie ich meinen Freund immer verstehe, besorgt der Fahrlehrer einen Termin für die Praktische und der Fahrschüler MUSS(!) diesen Termin dann auch wahrnehmen, und zwar auch dann, wenn er sich noch nicht bereit fühlt für die Prüfung und lieber noch ein paar Übungsstundenen nehmen würde.
Das kann doch nicht sein oder? Ich muss doch selbst entscheiden können, ob ich die Prüfung machen will oder nicht! Der Termin kann maximal ein Vorschlag sein, aber doch nicht bindend! Was ist eure Meinung bzw. Erfahrung?

LovesuckZ
2004-12-08, 15:29:04
Mit der prüfung stimmt, dass man diese auch bezahlen muss, wenn man nicht puenktlich hinkommt. Deswegen holt einem der Fahrlehrer auch meisten immer von zu hause ab. Da für die Prüfer ein Shaden entsteht, wenn du nicht kommst (Umsatzausfall).
Ich denke aber, dass bei schwerwiegenden Problemen (Unfall), der Prüfer den Termin verschieben bzw. nicht berechnen werde.
Der Termin ist bindend, da die Leute dort "gebucht" werden. Also vorher abmelden (paar tage früher). Dann haben die noch genug Zeit, einen anderen reinzuschieben.

/edit: Im Normalfall entscheidet dein Fahrlehrer, wenn du bereit bist. Immer so, dass du auch die Prüfung bestehen werdest. Er muss dein ortschritt ja einschaetzen.
Wenn du dich nicht bereit fühlst, sage es ihm. Ohne deine Einstimmung kann er keinen Termin vereinbaren.

Sharee
2004-12-08, 15:30:31
kann nur sagen wie es bei mir war:

zu1) mein vater durfte auch mit fahren, vieleicht aber auch nur weil der fahrlehrer und er früher arbeitskollegen waren ... keine ahnung

zu2) es wird ein termin vom fahrlehrer festgelegt, ja aber wenn du dich noch net bereit zur prüfung fühlst und lieber noch zusätzliche fahrstunden machen willst, wird doch kein fahrlehrer der welt deinem wunsch entgegentreten, ausser du hast schon zig tausend stunden, dann wirds schonmal irgendwann zeit, ne prüfung zu machen aber ansonsten kann doch jede fahrschule nur davon profitieren, wenn jemand mehr stunden braucht und somit bezahlt

also sprich nochmal mit deinem fahrlehrer

drexsack
2004-12-08, 15:36:09
zu 1.

man darf auf jeden fall gäste mitnehmen, mein fahrlehrer hat sogar darauf bestanden, da man mit gast auf der rückbank gleich um klassen schlechter fährt, da man sich extra mühe gibt . . beim zweiten ma ging es dann aber schon besser und in der prüfung hat es mich dann überhaupt nicht mehr gestört. war also auf jeden fall sehr [!] hilfreich für mich ;)

King Rollo
2004-12-08, 15:42:53
zu 1.

man darf auf jeden fall gäste mitnehmen, mein fahrlehrer hat sogar darauf bestanden, da man mit gast auf der rückbank gleich um klassen schlechter fährt, da man sich extra mühe gibt . . beim zweiten ma ging es dann aber schon besser und in der prüfung hat es mich dann überhaupt nicht mehr gestört. war also auf jeden fall sehr [!] hilfreich für mich ;)


Genau so sehe ich das nämlich auch! Wenn man es schon gewöhnt ist, dass noch jemand mitfährt, wird man doch viel sicherer! Und wie gesagt: warum sollte die Mutter versichert sein und ich nicht??? (Ich hab ja keinen Vertrag mit der Fahrschule. Genau, aber die Mutter oder was?!) :mad:

Und mein Freund hat noch lange nicht zu viele Fahrstunden. Er will sich einfach nur gut vorbereitet wissen. aber der Fahrlehrer will ihm den Termin richtig aufdrücken! :mad:

Kurgan
2004-12-08, 15:46:46
Salem alaikum.

1. Erinnert ihr euch noch an eure Übungsstunden in der Fahrschule? Ein guter Freund hatte heute wieder eine solche Übungsfahrt und ich wollte gern mitkommen. Er selber hatte auch nichts dagegen, ganz im Gegensatz zu seinem Fahrlehrer. Dieser meinte, ich wäre nicht versichert, wenn ich einfach so mit im Auto sitzen würde. Und das obwohl die Mutter meines Freundes ohne Probleme hätte mitfahren dürfen.
Was sagt ihr dazu? Ist das normal so oder wollte der Fahrlehrer mich nur abwimmeln? Ich wollte zwar damals nicht, dass mich jemand begleitet, aber gegangen wäre es, wenn ich mich recht erinnere...


schmonzes, du wärst nur dann nicht verscihert, wenn der wagen keine haftpflichtversicherung hätte .. und das bezweifel ich einfach mal :D

btw: "insassenunfallversicherung" ist die unsinnigste versicherung die existiert ... und die, die nie zu zahlen braucht. insassen (bis auf den fahrer) sind immer über die haftpflicht des fahrzeugs versichert bzw. über die des unfallgegners. und der fahrer kann sich nur per unfallversicherung gegen selbst verschuldete unfälle absichern.

Major J
2004-12-08, 15:50:31
Zu 1. Ich bin vor 6 Jahren bei meinem Bruder mal mitgefahren als er eine Übungsstunde hatte. Als ich meine A1 vor 4 Jahren gemacht habe durfte auch ein Kumpel der kurz danach (woanders) Fahrschule gemacht hat auch mitfahren (im Auto). War kein Problem

Zu 2. Ich hatte insgesamt schon 3 Prüfungen (A1, A, B) und es hieß erst. Naja, so ungefähr in 3-4 Wochen, dann rund 2 Wochen vorher wusste ich wann (hatte 2 von 3 mal Schule und musste mir eben frei nehmen :D). Allerdings habe ich mich jedes mal "bereit" gefühlt da mein Fahrlehrer immer kurz vor der Prüfung nochmal ausgiebig mit den jeweiligen Schülern geübt hat. Also zum Beispiel am Abend vor meiner Autoprüfung habe, bin noch 3 Stunden über die größten Kreuzungen gejagt worden und es war dann bei der Prüfung kein Problem, da diese leichter war als meine Fahrstunden zuvor. Ohne die richtige Vorbereitung hat er eigentlich niemanden in eine Prüfung gehen lassen (desshalb auch die gute Bestanden-Quote unserer Fahrschule). Der Termin der Prüfung sollte natürlich auch eingehalten werden, aber der Lehrer muß dich schon fragen ob du in 2 Wochen schon bereit bist oder nicht ... natürlich kannst du nicht erst 3 Tage davor sagen "ja" oder "nein". Das geht aus organisatorischen Gründen schlecht.

MixItBaby
2004-12-08, 16:29:52
btw: "insassenunfallversicherung" ist die unsinnigste versicherung die existiert ... und die, die nie zu zahlen braucht. insassen (bis auf den fahrer) sind immer über die haftpflicht des fahrzeugs versichert bzw. über die des unfallgegners. und der fahrer kann sich nur per unfallversicherung gegen selbst verschuldete unfälle absichern.

Man kann über eine Insassen-Unfall streiten. Falsch ist Deine Aussage, daß diese Versicherung nie zahlen braucht: Eine IU zahlt immer, egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passierte. In der überwiegenden Zahl aller Kfz-Unfälle ist die Leistung aus der IU also eine zusätzliche Leistung zu dem, was die Kfz-Haftpflicht leistet.
Es gibt aber - zugegeben wenige - Fälle, in den die Kfz-Haftpflicht nicht leistet/leisten muß: Haftpflicht bedeutet, daß Verschulden vorliegen muß - entweder vom eigenen Fahrer oder vom Unfallgegner. Verursacht der Fahrer des Fahrzeuges, in dem ich sitze, nun unverschuldet einen Unfall, leistet die eigene Kfz-H nicht. Beispiele hierfür: Trotz ordnungsgemäßer Wartung platzt ein Reifen; Unfall mit einem Reh trotz angepasster Geschwindigkeit; Unfälle, die durch Dritte provoziert wurden, diese Dritten aber nicht haftbar zu machen sind (Unfallflucht etc.) sowie einige andere Dinge.
Ein Beispiel aus meiner Verwandschaft: Mein Cousin war Beifahrer auf einem Motorrad. In einer langgezogenen Kurve rutscht das Moped weg, mein Cousin schleudert in die Leitplanken. Trotz intensivster Versuche verstarb er 14 Tage später in der Unfallklinik, der Fahrer überlebte schwerverletzt. Die Versicherung des Mopeds zahlte die Beerdigungskosten. Ein Jahr später war die Gerichtsverhandlung in dem Fall, der Fahrer wurde freigesprochen, da der Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für ihn unabwendbar war und nicht schuldhaft verursacht wurde (zum Unfallzeitpunkt kam es in der Kurve zu starker Sonneneinstrahlung, die vorher nicht erkennbar war, in Folge der Blendung hat der Fahrer das Moped verrissen). Bitte jetzt keine Diskussion über den Freispruch, die Sache ist über 10 Jahre her, genaue Einzelheiten weiß ich nicht.
Als Folge aus diesem Freispruch ergab sich für den Fahrer, daß ihn an dem Unfall kein Verschulden traf. Daraus resultierte für die Versicherung, daß ein Leistungsanspruch nicht gegeben war und sie forderte die Beerdigungskosten (knapp 9000 DM damals) von meinem Onkel zurück...
Wäre für das Moped eine IU abgeschlossen gewesen, hätte diese auf jeden Fall geleistet.

Kurgan
2004-12-08, 17:04:22
Man kann über eine Insassen-Unfall streiten. Falsch ist Deine Aussage, daß diese Versicherung nie zahlen braucht: Eine IU zahlt immer, egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passierte. In der überwiegenden Zahl aller Kfz-Unfälle ist die Leistung aus der IU also eine zusätzliche Leistung zu dem, was die Kfz-Haftpflicht leistet.
Es gibt aber - zugegeben wenige - Fälle, in den die Kfz-Haftpflicht nicht leistet/leisten muß: Haftpflicht bedeutet, daß Verschulden vorliegen muß - entweder vom eigenen Fahrer oder vom Unfallgegner. Verursacht der Fahrer des Fahrzeuges, in dem ich sitze, nun unverschuldet einen Unfall, leistet die eigene Kfz-H nicht. Beispiele hierfür: Trotz ordnungsgemäßer Wartung platzt ein Reifen; Unfall mit einem Reh trotz angepasster Geschwindigkeit; Unfälle, die durch Dritte provoziert wurden, diese Dritten aber nicht haftbar zu machen sind (Unfallflucht etc.) sowie einige andere Dinge.
Ein Beispiel aus meiner Verwandschaft: Mein Cousin war Beifahrer auf einem Motorrad. In einer langgezogenen Kurve rutscht das Moped weg, mein Cousin schleudert in die Leitplanken. Trotz intensivster Versuche verstarb er 14 Tage später in der Unfallklinik, der Fahrer überlebte schwerverletzt. Die Versicherung des Mopeds zahlte die Beerdigungskosten. Ein Jahr später war die Gerichtsverhandlung in dem Fall, der Fahrer wurde freigesprochen, da der Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für ihn unabwendbar war und nicht schuldhaft verursacht wurde (zum Unfallzeitpunkt kam es in der Kurve zu starker Sonneneinstrahlung, die vorher nicht erkennbar war, in Folge der Blendung hat der Fahrer das Moped verrissen). Bitte jetzt keine Diskussion über den Freispruch, die Sache ist über 10 Jahre her, genaue Einzelheiten weiß ich nicht.
Als Folge aus diesem Freispruch ergab sich für den Fahrer, daß ihn an dem Unfall kein Verschulden traf. Daraus resultierte für die Versicherung, daß ein Leistungsanspruch nicht gegeben war und sie forderte die Beerdigungskosten (knapp 9000 DM damals) von meinem Onkel zurück...
Wäre für das Moped eine IU abgeschlossen gewesen, hätte diese auf jeden Fall geleistet.
falsch.
wenn die haftpflicht zahlt, braucht die iu nicht zu zahlen (so wie 2 private unfallversicherungen nix bringen da nur eine von beiden für einen schadensfall in anspruch genommen werden kann). umgekehrt genau so, da aber die haftpflicht pflicht ist kann man getrost auf die iu verzichten. was bei dem von dir geschilderten fall vorliegt kann ich schlecht beurteilen, fakt ist aber, das eine haftpflicht zwingend für alle schäden aufkommt, die nicht am eigentum/besitz bzw. körper des versicherten vorliegen. eine schuldfrage wird überhaupt nicht gestellt, entscheidend ist nur der verursacher. bei fahrlässigkeit oder stärkerem kann aber die haftpflichtversicherung ansprüche beim versicherungsnehmer geltend machen.

MixItBaby
2004-12-08, 17:26:33
falsch.
wenn die haftpflicht zahlt, braucht die iu nicht zu zahlen (so wie 2 private unfallversicherungen nix bringen da nur eine von beiden für einen schadensfall in anspruch genommen werden kann). umgekehrt genau so, da aber die haftpflicht pflicht ist kann man getrost auf die iu verzichten. was bei dem von dir geschilderten fall vorliegt kann ich schlecht beurteilen, fakt ist aber, das eine haftpflicht zwingend für alle schäden aufkommt, die nicht am eigentum/besitz bzw. körper des versicherten vorliegen. eine schuldfrage wird überhaupt nicht gestellt, entscheidend ist nur der verursacher. bei fahrlässigkeit oder stärkerem kann aber die haftpflichtversicherung ansprüche beim versicherungsnehmer geltend machen.

Ööhhmm - dann habe ich in den letzten 18 Berufsjahren wohl alles falsch gemacht:
Fakt: Selbst wenn die H zahlt, zahlt zusätzlich die IU, genauso wie Du 10 Unfallversicherungen haben kannst und auch alle 10 zahlen würden - gewisse Höchstgrenzen mal außen vor. Die IU ist eine Unfallversicherung für die Insassen, erkläre mir, warum diese dann nicht bei einem Unfall der Insassen zahlen sollte?
Fakt: Haftpflicht setzt - egal ob Kfz- oder Privat- oder Betriebs-Haftpflicht - immer ein Verschulden vorliegen muß. Von daher kann ich Deine Behauptung, daß eine Schuldfrage nicht gestellt wird, nicht nachvollziehen. Selbstverständlich muß ich als "Schädiger" in irgendeiner Art und Weise den Schaden schuldhaft verursacht haben.
Es gibt einige wenige Ausnahmefälle, in denen diese Prüfung nicht erfolgen muß. Daß ich mich als Versicherungsnehmer natürlich nicht selber haftbar machen kann, ist klar und von Dir auch so wiedergegeben - wenn auch in umständlicher Formulierung.

Kurgan
2004-12-08, 17:38:56
bevor wir hier total offtopic werden:
scheinbar hast du zumindest teilweise recht:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/5insass1.htm
auf jedenfall schonmal die sache mit dem "unabwendbaren ereignis", obwohl ich mir immer noch ziemlich sicher bin, das auch hier die haftpflicht greifen müsste.

edit: alles der gleiche tenor:
Ihre Frage: Ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt empfehlenswert. Bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeuges. Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz.

Problematisch sind also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren Prämie die besseren Leistungen.

so, jetzt aber wirklich genug offtopic

MixItBaby
2004-12-08, 17:41:23
bevor wir hier total offtopic werden:
scheinbar hast du zumindest teilweise recht:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/5insass1.htm
auf jedenfall schonmal die sache mit dem "unabwendbaren ereignis", obwohl ich mir immer noch ziemlich sicher bin, das auch hier die haftpflicht greifen müsste.

Noch ein bisserl OT: Ich habe den Beruf vor 18 Jahren gelernt und bin seit fast 14 Jahren selbständiger Vers.-Kfm. - Kfz-Versicherung war mein Prüfungsthema bei der Abschlußprüfung Fachkunde :biggrin:

Kurgan
2004-12-08, 17:44:43
Noch ein bisserl OT: Ich habe den Beruf vor 18 Jahren gelernt und bin seit fast 14 Jahren selbständiger Vers.-Kfm. - Kfz-Versicherung war mein Prüfungsthema bei der Abschlußprüfung Fachkunde :biggrin:
ich bin mir ziemlich sicher das sich in den 18 jahren auch ein oder zwei dinge geändert ahebn, von den du jetzt adhoc nix weisst ;)

... und das sagt auch nicht aus, das du 1. die prüfung bestanden hast und 2. überhaupt irgendwas zum thema wusstest ;)
ich muss echt überlegen um meine prüfungsthemen noch zusammen zu bekommen, von fachlichem wissen fangen wir besser erst gar nicht an :D

MixItBaby
2004-12-08, 18:48:48
ich bin mir ziemlich sicher das sich in den 18 jahren auch ein oder zwei dinge geändert ahebn, von den du jetzt adhoc nix weisst ;)

Nunja, durch die tägliche Arbeit am und mit dem Kunden bleibt man eigentlich ganz gut auf dem laufenden, zumal speziell bei Kfz sehr viele Vorgänge zu erledigen sind, im Gegensatz z.B. zu Leben.
Aber im Haftungsrecht hat sich in den letzten Jahren nichts getan - entweder Du bist Schuld und haftest - oder nicht. Am einfachsten läßt sich das so beschreiben: Bei jeden Schaden stell Dir einfach vor, was ohne Versicherung wäre, denn die HV macht im Prinzip nichts anderes als in Deinem Namen berechtigte Ansprüche zu befriedigen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.