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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtslage: Schwerter


Zarathustra
2004-12-09, 13:48:56
Ich will das nicht in den Waffenschein-Thread machen, da ich mich nicht auf Erfahrungen mit diesem beziehe.

Mich interessiert die Rechtslage bezüglich Schwerter.
Also Besitz, Handel, Führen, Herstellen und all das und ob Erlaubnispflicht usw.

Ich habe schon in diversen Gesetzestexten geschmökert und entweder hab ich nicht die richtigen gefunden oder ich kann dentext nicht interpretieren... :(

Bitte haltet euch mit Vermutungen zurück.

Danke schonmal für jede hilfreiche Antwort!

Gast
2004-12-09, 13:57:25
Frag mal bei www.melbar.de dort sind eineige schaukämpfer im forum die werden dir sicher weiterhelfen können

Shaitaana
2004-12-09, 14:02:59
du darfst nur bestimmte klingen besitzen ohne Waffenschein, z.b. hat mein Pa n Jagdmesser über n Zoll bekommen, womit man in Argentinien die Bullen aufschlitzt. Das ist über die besagten 30cm und mehr als 6 cm breit, ausserdem ist oberhalb ne Raspelklinge (für kleine Knochen). Diese Maße fallen unter Kampfmesser! Zudem gibts noch gewissen Bestimmungen gegen Samuraischwerter (ja ich hab meinen Pa mal gebeten eins aus Asien mitzubringen, dies haben sie ihm am Zoll abgenommen). Das Schwert war ein richtig guter Edelstahl und enorm scharf, es gibt in Dld ne Klingenbemessung auf sowas, zumal die auch noch geschwungen war und 90cm lang war. Schade, hatte 300$ gekostet, naja. Mit sowas läufst du illegal hier rum wenn du dafür keine Schein hast, genauso ist das Strafmaß dafür angesetzt, wie Knarre ohne Schein! Also sei vorsichtig.

Gast
2004-12-09, 14:13:02
Mich interessiert die Rechtslage bezüglich Schwerter.
Also Besitz, Handel, Führen, Herstellen und all das und ob Erlaubnispflicht usw.

Ich habe schon in diversen Gesetzestexten geschmökert und entweder hab ich nicht die richtigen gefunden oder ich kann dentext nicht interpretieren...
Hier erstmal der richtige und vollständige Gesetzestext:
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html


du darfst nur bestimmte klingen besitzen ohne Waffenschein, z.b. hat mein Pa n Jagdmesser über n Zoll bekommen, womit man in Argentinien die Bullen aufschlitzt. Das ist über die besagten 30cm und mehr als 6 cm breit, ausserdem ist oberhalb ne Raspelklinge (für kleine Knochen). Diese Maße fallen unter Kampfmesser! Zudem gibts noch gewissen Bestimmungen gegen Samuraischwerter (ja ich hab meinen Pa mal gebeten eins aus Asien mitzubringen, dies haben sie ihm am Zoll abgenommen). Das Schwert war ein richtig guter Edelstahl und enorm scharf, es gibt in Dld ne Klingenbemessung auf sowas, zumal die auch noch geschwungen war und 90cm lang war. Schade, hatte 300$ gekostet, naja. Mit sowas läufst du illegal hier rum wenn du dafür keine Schein hast, genauso ist das Strafmaß dafür angesetzt, wie Knarre ohne Schein! Also sei vorsichtig.Vollkommener Quatsch.

Weder der grosse noch der kleine Waffenschein haben etwas mit Messern zu tun. Eine gesetzliche Einstufung als "Kampfmesser" gibt es ebenfalls nicht. Auch eine Maximallänge ist Quatsch. Entweder lügst du bewusst oder du hast dich von Papa/Waffenhändler/Freunden/Zoll/Polizei verarschen lassen (die erwiesenermaßen nicht die kompetenten Ansprechpartner in diesen Fragen sind.




Nach der letzten Änderung des Waffengesetzes sind z.B. Butterflys illegal. Dazu kommen noch die schon länger verbotenen Springmesser mit Klingenlänge > 8,5cm; Springmesser ohne durchgehenden Rücken, der sich zur Schneide hin verjüngt, OTF-Springer und Springmesser mit doppelseitig geschliffener Klinge (auch Mindestbreite der Klinge bei Springern beachten). Auch verboten sind sog. ballistische Messer (Messer die durch eine Feder im Griff abgeschossen werden) und nach wie vor Waffen, die vortäuschen, andere Gegenstände zu sein (Stockdegen, Gürtelschnallendolch, ...).


Einfach so erlaubt sind alle Messer, die nicht verboten sind und nicht unters WaffG fallen.


Unter das WaffG fallen nur Hieb- und Stichwaffen, also Gegenstände die dazu bestimmt, sind anderen Schaden zuzufügen (Bajonett, Schwert, Dolch, ...).

Erlaubt für alle Volljährigen sind auch die Messer die unter das WaffG fallen, aber nicht verboten sind. Allerdings dürfen diese nicht bei öffentlichen Veranstaltungen geführt werden. Für alle Messer gilt, sie können gefährliche Gegenstände gem. Versammlungsrecht (Demos,...) sein.



Für weitere Fragen könnte man mal bei http://www.messerforum.net/ reinschauen.

Gast
2004-12-09, 14:21:00
schon ausführlich drumherumgeredet.

zählt ein schwert (70cm klinge, scharf) nun als waffe oder als dekoelement?
und wenn es als waffe zählt, was genau darf man damit machen? kaufen/besitzen/in der öffentlichkeit mit sich tragen/bei demoveranstaltungen blah?

Shaitaana
2004-12-09, 14:21:13
keine Ahnung, musst mich ja nich gleich voll machen. Hab auch nur das erzählt, was damals der Zoll gelabbert hat, und mein Vater lügt mich in diesen Dingen net an.

Gast
2004-12-09, 14:26:08
schon ausführlich drumherumgeredet.

zählt ein schwert (70cm klinge, scharf) nun als waffe oder als dekoelement?
und wenn es als waffe zählt, was genau darf man damit machen? kaufen/besitzen/in der öffentlichkeit mit sich tragen/bei demoveranstaltungen blah?Lies den Text & den Gesetzestext (in beiden stehts drin) und spam nicht rum.

...
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html
...
Weder der grosse noch der kleine Waffenschein haben etwas mit Messern zu tun. Eine gesetzliche Einstufung als "Kampfmesser" gibt es ebenfalls nicht. Auch eine Maximallänge ist Quatsch....
Unter das WaffG fallen nur Hieb- und Stichwaffen, also Gegenstände die dazu bestimmt, sind anderen Schaden zuzufügen (Bajonett, Schwert, Dolch, ...).
...
Erlaubt für alle Volljährigen sind auch die Messer die unter das WaffG fallen, aber nicht verboten sind. Allerdings dürfen diese nicht bei öffentlichen Veranstaltungen geführt werden. Für alle Messer gilt, sie können gefährliche Gegenstände gem. Versammlungsrecht (Demos,...) sein.
...
Da Schwerter ihrem Zweck nach nur eine Waffe sind, fallen sie ja natürlich unters Waffengesetz, sie sind aber nicht direkt illegal.

Muss ich den Unterschied zwischen Besitzen und Führen einer Waffe auch noch erläutern?




keine Ahnung, musst mich ja nich gleich voll machen. Hab auch nur das erzählt, was damals der Zoll gelabbert hat, und mein Vater lügt mich in diesen Dingen net an.Habe dich nur nett und freundlich drauf hingewiesen.
Wie erklärst du dir die Diskrepanz zwischen der Realität und deiner Geschichte?

Zarathustra
2004-12-09, 14:26:33
Hm, also Besitz ist schonmal erlaubnisfrei...
Und man darf es nicht auf öffentlichen Veranstaltungen führen. Heißt das jetzt daß man es theoretisch tragen darf, wenn man abseits jeder Veranstaltung rumläuft? Das wäre ja der Fall, wenn ein nicht im Gesetz genannter Fall "keine Beschränkung" bedeutet...

Gast
2004-12-09, 14:32:43
Hm, also Besitz ist schonmal erlaubnisfrei...
Und man darf es nicht auf öffentlichen Veranstaltungen führen. Heißt das jetzt daß man es theoretisch tragen darf, wenn man abseits jeder Veranstaltung rumläuft? Das wäre ja der Fall, wenn ein nicht im Gesetz genannter Fall "keine Beschränkung" bedeutet...
Ja (solange du über 18 bist, Waffenscheine haben damit nix zu tun. Unter 18 keine Chance) und ja.
Wobei der Begriff "Öffentliche Veranstaltung" nicht unbedingt einfach zu interpretieren ist...

Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
Eine öffentliche Veranstaltung zeichnet sich dadurch aus, daß sie wie der Name schon sagt öffentlich (jeder darf hin, nicht nur geladene Gäste) und eine Veranstaltung ist (d.h. daß sie nicht regelmäßig stattfindet. Eine Party ist eine Veranstaltung (wenn auch meist nicht öffentlich), die Fahrt in die Arbeit ist keine Veranstaltung).

Gast
2004-12-09, 14:36:56
...Das ist über die besagten 30cm und mehr als 6 cm breit...90cm lang...
...70cm klinge, scharf) nun als waffe oder...


Nochmal zusammengefasst zur Klingenlänge:
Die Antwort ist sehr einfach : in der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine rechtlich relevante Höchstklingenlänge für feststehende Messer. Lediglich Springmesser sind auf eine Klingenlänge von weniger als 8,5 cm begrenzt.Die Klingenbreite ist auch nur bei Springern von Belang. Und denkt daran, dass Messer nicht unbedingt wie Schwerter als Waffe zählen und somit unter das Waffengesetz fallen.

Zarathustra
2004-12-09, 14:44:30
Wie ich eben herausgefunden habe, gilt die Einschränkung mit den öffentlichen Veranstaltungen sowie die Erlaibnisfreiheit des Besitzes ebenso für Armbrüste; das nur am Rande für die die es interessiert. (gell, clm[k1]? :D )

Also zusammengefasst: Messer mit feststehender Klinge (was ist die Grenze?) sind völlig (l)egal, anders die Schwerter, die dürfen nicht auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden. Vom Alter ab 18 Jahren mal ganz zu schweigen. Richtig?

Gast
2004-12-09, 14:47:38
Also zusammengefasst: Messer mit feststehender Klinge bis 70 cm (oder was ist die Begrenzung?) sind völlig (l)egal, darüber gelten sie als Schwerter und dürfen nicht auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden. Vom Alter ab 18 Jahren mal ganz zu schweigen. Richtig?
Nein.
Ein Messer mutiert nicht ab 70cm zum Schwert. Da gibts keine verbindliche Länge.



Ein Schwert ist im Besitz legal, solange man über 18 ist. Das Führen eines Schwertes ist abseits von öffentlichen Veranstaltungen (siehe Definition) ebenfalls erlaubt. Diese Einschränkung besteht, weil ein Schwert per Definiton eine Waffe ist und deshalb unter das Waffengesetz fällt.

Wer ganz sicher gehen will, spricht das vorher mit seinem Anwalt ab.. :D

Zarathustra
2004-12-09, 14:54:02
Habs editiert, stimmts jetzt? ;)

Warum antworten hier nur Gäste? Angst geoutet zu werden? :ubash2:

Gast
2004-12-09, 14:57:42
Messer mit feststehender Klinge (was ist die Grenze?) sind völlig (l)egal, darüber gelten sie als Schwerter...
Afaik nicht die Klingenlänge, sondern der Verwendungszweck.

Ein Schwert kann man zu kaum etwas anderem als "Kampf" nutzen, ein Messer hingegen schon. Ich würde ja nicht mit einem Taschenmesser rumlaufen, wenn ich es nur als Waffe einsetzen könnte...



Wieso meinen alle Leute, dass postende Gäste hier registriert sind? Kann man nicht mal so kompetent helfen?

Dead Man
2004-12-09, 14:59:33
Auch dieser Thread hat mir wieder ein Stück weitergeholfen, nämlich zu der Überzeugung, zu öffentlichen Veranstaltungen keine Schwerter mitzuführen, sondern lieber Pfeil und Bogen. Die fallen nämlich nicht unter das Waffengesetz. :biggrin:

MfG Dead Man

Zarathustra
2004-12-09, 15:03:31
Wieso meinen alle Leute, dass postende Gäste hier registriert sind? Kann man nicht mal so kompetent helfen?
Tschuldigung, ist wohl ein Klischee... :rolleyes:

Herrje du antwortest schneller als ich editiere. Guck mal oben. :biggrin:

Also der Unterschied ist NUR, dass man Schwerter aufgrund ihrer Bestimmung als Waffe nicht auf öffentlichen Veranstaltungen wie oben beschrieben führen darf? Krass, ich hätte erwartet dass das wesentlich strenger geregelt ist. Deshalb war ich auch so irritiert dass man kaum was dazu im Gesetz findet.

Dead Man
2004-12-09, 15:04:42
Wieso meinen alle Leute, dass postende Gäste hier registriert
sind? Kann man nicht mal so kompetent helfen?

Nicht alle meinen das, und wir sind auch Gästen dankbar, die kompetent helfen. =)

MfG Dead Man

Gast
2004-12-09, 15:15:42
Auch dieser Thread hat mir wieder ein Stück weitergeholfen, nämlich zu der Überzeugung, zu öffentlichen Veranstaltungen keine Schwerter mitzuführen, sondern lieber Pfeil und Bogen. Die fallen nämlich nicht unter das Waffengesetz. :biggrin:

MfG Dead ManSchlingel.
Naja, gerade bei Mittelalter-Reenactment-Leuten hab ich schon wilde Sachen erlebt. Da wurde bald alles metallische verdammt...


Also der Unterschied ist NUR, dass man Schwerter aufgrund ihrer Bestimmung als Waffe nicht auf öffentlichen Veranstaltungen wie oben beschrieben führen darf?Afaik ja. Aber ich finde, das ich ein ziemlich wichtiger Unterscheidungspunkt, kein nur...


Nicht alle meinen das, und wir sind auch Gästen dankbar, die kompetent helfen. =)

MfG Dead ManDanke.

Zarathustra
2004-12-09, 15:21:21
Auch von mir: DANKE :wave2:
, dass du, ihr, geholfen habt, der Klarheit näher zu kommen.

Dead Man
2004-12-09, 15:43:50
Schlingel.
Naja, gerade bei Mittelalter-Reenactment-Leuten hab ich schon wilde Sachen erlebt. Da wurde bald alles metallische verdammt...


:biggrin: Hab nen englischen Langbogen (handgefertigt) Holzpfeile mit Naturbefiederung - gewickelt (selbstgemacht) und nen Lederköcher (selbstgemacht). Einzig die Schnalle am Köcher und die Pfeilspitzen sind aus Metall. Soll halt möglichst historisch richtig sein.

Wobei ich die Verdammung von Metall in der Mittelalter-Szene nun nicht ganz nachvollziehen kann. Bei Steinzeit-Reenactment schon eher.

MfG Dead Man

Rangy
2004-12-09, 16:05:31
Sorry, wenn ich einfach so hier reinplatze.

Ich hab vor nem onat zum 18. n Schwert geschenkt bekommen. Das ist schon sehr groß, ca. 1.30m lang und die Klinge ca. 3-4cm breit. Das Schwert ist aber nicht scharf, also ein nachgebautes Schwert. Ist für mich nur "Deko", ich möchte mir das ins Zimmer hängen und vielleicht auch ein paar Schwerter sammeln, bin voll angetan von den Dingern :D ! Wie sieht das da mit der Rechtslage aus? Das Schwert wurde IIRC im internet bestellt.

govou
2004-12-09, 16:31:29
Sorry, wenn ich einfach so hier reinplatze.

Ich hab vor nem onat zum 18. n Schwert geschenkt bekommen. Das ist schon sehr groß, ca. 1.30m lang und die Klinge ca. 3-4cm breit. Das Schwert ist aber nicht scharf, also ein nachgebautes Schwert. Ist für mich nur "Deko", ich möchte mir das ins Zimmer hängen und vielleicht auch ein paar Schwerter sammeln, bin voll angetan von den Dingern :D ! Wie sieht das da mit der Rechtslage aus? Das Schwert wurde IIRC im internet bestellt.
Lesen mein Freund.

Gast
2004-12-09, 17:07:00
Wobei ich die Verdammung von Metall in der Mittelalter-Szene nun nicht ganz nachvollziehen kann. Bei Steinzeit-Reenactment schon eher.

MfG Dead Man
Naja, Sinn hat das eh nicht gemacht - weder aus historischen noch aus waffenrechtlichen Gründen.

Einige Leute hatten ihre ganz eigene Interpretation des neuen Waffengesetzes (wohl zu viel BILD gelesen) und waren etwas übereifrig...

Gast
2004-12-09, 17:19:36
Ich hab vor nem onat zum 18. n Schwert geschenkt bekommen. Das ist schon sehr groß, ca. 1.30m lang und die Klinge ca. 3-4cm breit. Das Schwert ist aber nicht scharf, also ein nachgebautes Schwert. Ist für mich nur "Deko", ich möchte mir das ins Zimmer hängen und vielleicht auch ein paar Schwerter sammeln, bin voll angetan von den Dingern :D ! Wie sieht das da mit der Rechtslage aus? Das Schwert wurde IIRC im internet bestellt.
Also, ich würd sagen, dieser Thread könnte hilfreich sein - wenn du ihn liest. Auch das aktuelle Waffengesetz ist verlinkt.

Denk aber daran, dass erlaubnisfreie Waffen wie Schwerter in einem "festen und abgeschlossenen Behältnis" verwahrt werden müssen - so stehts im Waffengesetz.