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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gutschrift - Auszahlung


Gast
2004-12-10, 21:19:27
Hallo,

ich habe eine Frage zu dem gültigen Recht bzgl. von Gutschriften im Einzelhandel.

Ich bin mir sicher, dass der EInzelhandel verpflichtet ist bei einer Reklamation das Geld auszuzahlen.

Meine Mutter tauschte einen Artikel um und erhielt eine Gutschrift über den Preis des Artikels.

Ich möchte nun die Gutschrift ausgezahlt bekommen. Hierzu möchte ich gerne den Artikel im Gesetz wissen, der besagt, dass auf Wunsch des Kunden die Gutschriften ausgezahlt werden müssen (nur falls es Probleme gibt).

Danke :)

govou
2004-12-10, 21:35:05
Anstatt mir Stress zu machen, hab ich immer Gutschriften und Gutscheine für 10 Cent -Artikel eingelöst. Das Restgeld bekommst du ja bar.

AlfredENeumann
2004-12-10, 23:54:35
Der Händler darf dir die Auszahlung nicht verweigern.
Einfach darauf bestehen.

Axel
2004-12-11, 08:25:45
Der Händler darf dir die Auszahlung nicht verweigern.
Einfach darauf bestehen.


Sie hat aber bereits den Gutschein akzeptiert. Die Barauszahlung des Gutscheins kann man IMHO nicht fordern.
Wie bereits gesagt, kann man etwas preiswertes kaufen und das Wechselgeld auszahlen lassen.