Gast
2004-12-10, 21:19:27
Hallo,
ich habe eine Frage zu dem gültigen Recht bzgl. von Gutschriften im Einzelhandel.
Ich bin mir sicher, dass der EInzelhandel verpflichtet ist bei einer Reklamation das Geld auszuzahlen.
Meine Mutter tauschte einen Artikel um und erhielt eine Gutschrift über den Preis des Artikels.
Ich möchte nun die Gutschrift ausgezahlt bekommen. Hierzu möchte ich gerne den Artikel im Gesetz wissen, der besagt, dass auf Wunsch des Kunden die Gutschriften ausgezahlt werden müssen (nur falls es Probleme gibt).
Danke :)
ich habe eine Frage zu dem gültigen Recht bzgl. von Gutschriften im Einzelhandel.
Ich bin mir sicher, dass der EInzelhandel verpflichtet ist bei einer Reklamation das Geld auszuzahlen.
Meine Mutter tauschte einen Artikel um und erhielt eine Gutschrift über den Preis des Artikels.
Ich möchte nun die Gutschrift ausgezahlt bekommen. Hierzu möchte ich gerne den Artikel im Gesetz wissen, der besagt, dass auf Wunsch des Kunden die Gutschriften ausgezahlt werden müssen (nur falls es Probleme gibt).
Danke :)