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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss ich Steuern bezahlen ?? Umsatzsteuer ??


Marshall
2004-12-12, 01:18:39
Hi @ll,

ich habe eine Frage: muss ich wenn ich beispielsweise bei Ebay oder sonst wo im internet Sachen in großen Mengen kaufe und danach wieder weiterverkaufe Steuern bezahlen. Bin 18 und Schüler. Hatte vor mir irgend was zu suchen womit ich mein Taschengeld etwas ausbessern kann.

Heimatsuchender
2004-12-12, 01:28:53
Hi @ll,

ich habe eine Frage: muss ich wenn ich beispielsweise bei Ebay oder sonst wo im internet Sachen in großen Mengen kaufe und danach wieder weiterverkaufe Steuern bezahlen. Bin 18 und Schüler. Hatte vor mir irgend was zu suchen womit ich mein Taschengeld etwas ausbessern kann.


wenn du es gewerblich machst ja. allerdings wirst du mit dieser methode nicht viel geld verdienen.
du kannst es auch priivat machen und hoffen, dass das finanzam t nicht der meinung ist, dass es gewerblich ist.

tobife

Panasonic
2004-12-12, 01:30:05
Ja, musst Du. Kommt aber auch auf Deinen Gewinn an. Angeben musst Du es, aber wenn Du geschickt bist hast Du keinen Gewinn.

RaumKraehe
2004-12-12, 01:35:05
Hi @ll,

ich habe eine Frage: muss ich wenn ich beispielsweise bei Ebay oder sonst wo im internet Sachen in großen Mengen kaufe und danach wieder weiterverkaufe Steuern bezahlen. Bin 18 und Schüler. Hatte vor mir irgend was zu suchen womit ich mein Taschengeld etwas ausbessern kann.

Das kommt auf die Größe des Umsatzes an. Ab einer bestimten Grenze giltst du automatisch als "gewerblicher Anbieter" und mußt Steuern zahlen. Wie hoch die Grenze genau ist musst du mal bei Finanzamt erfragen. ;)

Panasonic
2004-12-12, 01:37:06
Wichtig für: Selbstständige, besonders auch Kleinbetriebe

Problem:
Machen Sie sich mit einem Kleingewerbe (nebenher) selbstständig, können Sie sich beim Finanzamt in der Regel die Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer anrechnen lassen. Dies geschieht im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung (zunächst vierteljährlich) bzw. der Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Dabei müssen Sie aber einige formelle Vorschriften beachten, sonst verlieren Sie diesen Steuervorteil.

Empfehlungen:
Das Verfahren bedeutet vor allem dann bares Geld, wenn größere Investitionen - etwa die Einrichtung eines Büros oder die Anschaffung eines Firmenwagens - vorgenommen werden. Wer also sein Kleingewerbe ernsthaft ausbaut, sollte die Chance nutzen und seine Leistungen stets unter Ausweis der Mehrwertsteuer abrechnen.

Ihre Chancen:
Um 16 Prozent Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, sollten Sie zwingend darauf achten, dass Rechnungen vor allem formell in Ordnung sind.
Eigene sowie eingehende Rechnungen, deren Gesamtbetrag 102,10 Euro übersteigt, müssen Angaben zum Rechnungsaussteller, den Empfänger der Rechnung, die Art der Ware oder der Leistung, den Rechnungsbetrag sowie den Steuersatz und die Umsatzsteuer in Euro enthalten.

Bei Rechnungen über Kleinbeträge (unter 102,10 Euro) genügen Angaben über den Rechnungsaussteller, die Art der Ware oder der Leistung, das Entgelt und den Steuerbetrag in einer Summe sowie den Steuersatz in Prozent.


Besonderheit:
Enthält eine Rechnung lediglich den Bruttopreis, den Steuersatz und den Umsatzsteuerbetrag, nicht aber den Nettopreis, kann es zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt kommen.
Konkret: Der Vorsteuerabzug könnte verweigert werden. So hat zumindest das Niedersächsische Finanzgericht entschieden. Allerdings wird die strenge Auffassung der Richter derzeit noch einmal vom Bundesfinanzhof überprüft. Wer in ähnlicher Weise betroffen ist, sollte unter Hinweis auf das BFH-Aktenzeichen V R 55/1999 das Ruhen des eigenen Verfahrens bei seinem Finanzamt beantragen.