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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfallfolgen


Gast
2004-12-14, 08:40:17
Hallo,

ich stehe vor einem großen Problem. Und zwar ist folgendes passiert.

Ich habe vor mehreren Monaten mit dem Auto eines Kumpels einen kleinen Parkrempler verursacht. Am eigenen Auto enstand keinerlei Schaden, am anderen eine kleine Delle in der Türe.

Vor Ort habe ich mich mit dem 'Unfallgegner' darauf geeinigt das der Schaden von mir privat bezahlt wird. Soweit so gut, die Sache zog sich hin und der Unfallgegner rief mich an er würde den schaden jetzt reparieren lassen.

Die Rechnung belief sich auf ca. 2100 Euro für eine Delle in der Tür

Mitunter wurde praktisch das halbe Fahrzeug neu lackiert, drei Tage ein Mietwagen (Mercedes Oberklasse...) verschlagt, sowie eine neue Tür und die einzelteile. Das andere Auto war übrigens ein 7 Jahre alter Peugot...

Nun mein Kumpel hat das recht wenig interessiert und hat sich nicht um die Sache gekümmert. ich hatte keine möglichkeit mich dagegen zu wehren. Also hat sich der Unfallgegner direkt an die Versicherung von meinem Kumpel gewand und die haben direkt gezahlt.

Die Versicherung wollte kein Gutachten oder sonstiges sehen. Nur die Rechnung hat gereicht?!

Jetzt steht ich da und soll 2000 euro dafür zahlen.

Fassen wir mal zusammen:

- Gutachten wurden nie erstellt
- in einer marken werkstatt hätte eine komplett neue Lackierte Tür ca. 500 Euro gekostet
- ich hab keinerlei möglichkeit mehr die rechnung anzufechten da Auto repariert und rechung gezahlt

Ich bin bereit den von mir verursachten Schaden zu zahlen, aber nicht so ein unrealtischer Betrag.

vor ein paar Tagen kam der Mahnbescheid von seinem Anwalt.

Was kann ich jetzt tun?

Stormtrooper
2004-12-14, 08:46:16
mal ne frage ...
warum will dein Kumpel das Geld wenn die Versicherung den Schaden längst beglichen hat?
Versuch dich halt mal mit deinem Kumpel drauf zu einigen ...
eventuell kommst du billiger weg wenn du nur die Differenz vom damaligen Schadenfreiheitsrabatt zum jetzigen zahlst.

PS: toller Kumpel der gleich mit dem Anwalt kommt.

Gast
2004-12-14, 08:47:27
Weil er nicht das sein Schadenfreiheitsrabatt steigt. Einigung ist mit dem nicht möglich.

Mumins
2004-12-14, 09:09:05
Warum übernimmst du nicht die Mehrkosten der Versicherung durch die Erhöhung. Wenn Du ihm 500€ gibst müsste er damit gut hinkommen. Was is das für ein Arschloch.

Beeblebrox
2004-12-14, 09:12:08
Blöde Sache. Auf jeden Fall musst Du innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Mahnbescheides Einspruch einlegen, falls Du nicht zahlen willst. Allerdings solltest Du einen Grund dafür formulieren, da muß Dir wohl ein Anwalt helfen.

Mumins
2004-12-14, 09:17:25
Was war das für ein Peugot? Es gibt da ne Liste was man für nen Leihwagen nehmen darf, das ist immer eine Klasse unter dem was man hat. Bei nem 7 Jahre alten Wagen, wenns ein großer Peugot war, würde ich sagen maximal Golf Klasse. Geh zu nem Anwalt, der soll das regeln. Haste keine Fotos Zeugen oder sonstwas?

Gast
2004-12-14, 09:25:09
Warum übernimmst du nicht die Mehrkosten der Versicherung durch die Erhöhung. Wenn Du ihm 500€ gibst müsste er damit gut hinkommen. Was is das für ein Arschloch.

Das hab ich ihm angeboten, die bestehen auf den vollen Schadensersatz. Mir gehts eher darum, wenn ich jetzt zum Anwalt gehe hab ich eine Chance? Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür das ich zur Zahlung verpflichtet bin? Ich habe ja keinen Vertrag unterschrieben das ich für die evlt. Schäden hafte.

Mumins
2004-12-14, 09:47:58
Das hab ich ihm angeboten, die bestehen auf den vollen Schadensersatz. Mir gehts eher darum, wenn ich jetzt zum Anwalt gehe hab ich eine Chance? Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür das ich zur Zahlung verpflichtet bin? Ich habe ja keinen Vertrag unterschrieben das ich für die evlt. Schäden hafte.

Geh zum Anwalt, der berät dich. Ich würde es schon deswegen tun, da es vor Gericht auf einen Vergleich hinausläuft und so dein "Kumpel" erhebliche Kosten hat. Evtl. wurde bei der Schadensregulierung seitens des Geschädigten auch einiges manipuliert. Haste die Reparaturrechnung? Was steht da drin?

Beeblebrox
2004-12-14, 09:49:01
Bin kein Anwalt, aber ich denke die Kosten müssten sich schon noch drücken lassen. Der zu teure Mietwagen und auch die zu teure Reparatur. Trotz allem werden Dir Kosten entstehen, da Du Schuld hast und nur eine Kostenaufteilung erreicht werden kann. Trotzdem würden bei einer Kostenaufteilung Deinem Kumpel (?) auch Kosten entstehen. Vielleicht hilft ja auch nur ein Brief von Deinem Anwalt, Ihn zur Einsicht zu bringen, dass die Übernahme der Versicherungskosten durch Dich die beste Lösung für alle wäre.

MixItBaby
2004-12-14, 10:01:40
Eine Versicherung schüttet nicht ihr unendlich volles Füllhorn aus, weil sie nichts besseres zu tun hat. Ein Schaden in Höhe von über 2000 Euro an einem 7 Jahre alten Fahrzeug muß schon dem Umfang und der Höhe nach nachgewiesen werden.
Da die Versicherungsgesellschaft den Schaden scheinbar vollständig gezahlt und auch bei den Nebenkosten (Leihwagen) nichts abgezogen hat, kann man davon ausgehen, daß eine Prüfung erfolgt ist. Keine Gesellschaft hat im Bereich Kfz-Versicherung zuviel Geld.

Die andere Sache ist der Ersatz gegenüber Deinem Kumpel. Es ist nicht zu erkennen, ob er Dir das Auto geliehen, vermietet, überlassen hat oder Du es einfach genommen hast. Sollte er Dir das Fahrzeug zur Verfügung gestellt haben, hat er - nach meinem Kenntnisstand, also ohne Gewähr - keine rechtliche Handhabe gegen Dich. Dadurch, daß er Dir das Fahrzeug gegeben hat, hat er bewußt auch die damit verbundenen Gefahren in Kauf genommen.

Die letzte Sache ist natürlich der Schaden an sich. Hast Du wenigstens das Fahrzeug mal fotografiert (das wäre einer der wenigen sinnvollen Einsatzzwecke einer Fotohandys)? Gibt es Zeugen auf Deiner Seite? Ich erlebe mindestens einmal im Monat einen Schaden, bei dem an einem Fahrzeug rein gar nichts und am anderen Fahrzeug erstmal nur eine kleine Delle entstanden ist. Aus dieser Delle wird sehr häufig ein halber Totalschaden, etwas übertrieben gesagt.

Beeblebrox
2004-12-14, 10:20:55
Eine Versicherung schüttet nicht ihr unendlich volles Füllhorn aus, weil sie nichts besseres zu tun hat.

Was ich bisher so erlebt habe, drängt sich der Eindruck aber schon eher auf. Die Kalkulation bei einem Versicherungsfall ist oftmals eine etwas andere. Und dass bei einem Parkrempler links hinten der Scheinwerfer vorne rechts mit repariert wird, kommt wohl auch nicht so selten vor. Taucht auf der Rechnung natürlich nicht auf. Aber das muss natürlich nachgewiesen werden und ist nachträglich nicht mehr möglich.

Mumins
2004-12-14, 10:21:04
Komisch ist nur, dass ein Oberklasse Fahrzeug berechnet wurde, bei nem 7 Jahre alten Peugot unmöglich.

MixItBaby
2004-12-14, 10:30:45
Was ich bisher so erlebt habe, drängt sich der Eindruck aber schon eher auf. Die Kalkulation bei einem Versicherungsfall ist oftmals eine etwas andere. Und dass bei einem Parkrempler links hinten der Scheinwerfer vorne rechts mit repariert wird, kommt wohl auch nicht so selten vor. Taucht auf der Rechnung natürlich nicht auf. Aber das muss natürlich nachgewiesen werden und ist nachträglich nicht mehr möglich.

Da ist es eine Frage von Aufwand und Nutzen. Wird die Rep links hinten der Höhe nach glaubhaft berechnet, wird natürlich kein Sachbearbeiter der Welt auf die Idee kommen, den Schaden näher prüfen zu müßen.
Wenn jemand besch**ssen will, dann tut er das - wenn er geschickt ist, klappt das auch.
Man kann aber bei begründetem Verdacht schon eine überhöhte Rechnung erkennen. Es gibt auch nicht umsonst bei den Werkstätten Richtwerte für die Reparaturen.

Im vorliegenden Fall hatten wir es doch zunächst gar nicht mit einem Versicherungsschaden zu tun. Was mich hier etwas stutzig macht, ist folgendes: Gast (A) leiht Auto von Kumpel (B) und fährt in Auto von anderem (C). A sagt C, daß er den Schaden privat bezahlen will. C verzögert die Sache und stellt dann anscheinend seine Ansprüche direkt bei der Versicherung von B. Normalerweise bekommt dann B eine Schadenanzeige mit der Bitte um Stellungnahme und Schilderung des Schadens. Es kann nun natürlich so gelaufen sein, daß sich B darum nicht gekümmert hat - er hat ja die Zusage von A, daß der den Schaden trägt. Nun kann andersherum die Versicherungsgesellschaft auch nicht ewig warten, daß sich B mal bequemt, Stellung zu nehmen. Irgendwann wird dann halt der Schaden auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen beglichen - wenn nur Unterlagen von C vorliegen und B scheinbar nicht interessiert ist, kann es passieren, daß der Schaden vollständig - und somit überhöht - beglichen wird.
Sollte es so ähnlich gelaufen sein, so muß sich natürlich B den Schuh selber anziehen, wie aber auch im Fall einer ordentlichen Meldung seinerseits, wie ich schon weiter oben schrieb.

MixItBaby
2004-12-14, 10:32:28
Komisch ist nur, dass ein Oberklasse Fahrzeug berechnet wurde, bei nem 7 Jahre alten Peugot unmöglich.

Wurde dieses Fahrzeug berechnet? Kann ich nicht erkennen. Es gibt Fälle, in denen man ein "besseres" Fahrzeug bekommt, wenn eines in der eigentlich mir zustehenden Klasse gerade nicht verfügbar ist. Dann wird aber auch nur die geringe Klasse berechnet.

Sizzla
2004-12-14, 10:35:56
Hallo,

ich stehe vor einem großen Problem. Und zwar ist folgendes passiert.

Ich habe vor mehreren Monaten mit dem Auto eines Kumpels einen kleinen Parkrempler verursacht. Am eigenen Auto enstand keinerlei Schaden, am anderen eine kleine Delle in der Türe.

Vor Ort habe ich mich mit dem 'Unfallgegner' darauf geeinigt das der Schaden von mir privat bezahlt wird. Soweit so gut, die Sache zog sich hin und der Unfallgegner rief mich an er würde den schaden jetzt reparieren lassen.

Die Rechnung belief sich auf ca. 2100 Euro für eine Delle in der Tür

Mitunter wurde praktisch das halbe Fahrzeug neu lackiert, drei Tage ein Mietwagen (Mercedes Oberklasse...) verschlagt, sowie eine neue Tür und die einzelteile. Das andere Auto war übrigens ein 7 Jahre alter Peugot...

Nun mein Kumpel hat das recht wenig interessiert und hat sich nicht um die Sache gekümmert. ich hatte keine möglichkeit mich dagegen zu wehren. Also hat sich der Unfallgegner direkt an die Versicherung von meinem Kumpel gewand und die haben direkt gezahlt.

Die Versicherung wollte kein Gutachten oder sonstiges sehen. Nur die Rechnung hat gereicht?!

Jetzt steht ich da und soll 2000 euro dafür zahlen.

Fassen wir mal zusammen:

- Gutachten wurden nie erstellt
- in einer marken werkstatt hätte eine komplett neue Lackierte Tür ca. 500 Euro gekostet
- ich hab keinerlei möglichkeit mehr die rechnung anzufechten da Auto repariert und rechung gezahlt

Ich bin bereit den von mir verursachten Schaden zu zahlen, aber nicht so ein unrealtischer Betrag.

vor ein paar Tagen kam der Mahnbescheid von seinem Anwalt.

Was kann ich jetzt tun?



Leg erstmal dringend Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, glaube 14 Tage haste Zeit. Du musst dem Anspruch "insgesamt" widersprechen.

Dann hast Du, Dein Anwalt oder wer auch immer noch Zeit, sich etwas zu überlegen.

{655321}-Hades
2004-12-14, 10:37:32
Da versucht eindeutig jemand dich abzuziehen.

Ich hab auch einen Parkrempler verursacht, bin gegen den Kotflügel gefahren, aber die Delle war schon recht groß, da ein massives Auto.

Wir haben das auch ohne Versicherung geklärt, das waren 260€!

Normalerweise macht eine Werkstatt sowas übrigens auch innerhalb von 1-2 Tagen. Nichts mit 3 Tage Mietwagen. Der hat jawohl den Arsch offen. Wüsste auch nicht, dass sowas irgendeine Versicherung deckt. Deswegen wohl auch der Anspruch deiner Versicherung über 2000€.

NICHT ZAHLEN. Damit würde ich glatt vor Gericht gehen. Schalte mal deinen Anwalt ein. Bei solchen Fällen weiß man auf einmal, warum man eine Rechtsschutzversicherung hat.

PS: Was hat er sich überhaupt geliehen? Ein Coupé?

Mumins
2004-12-14, 10:39:10
Wurde dieses Fahrzeug berechnet? Kann ich nicht erkennen. Es gibt Fälle, in denen man ein "besseres" Fahrzeug bekommt, wenn eines in der eigentlich mir zustehenden Klasse gerade nicht verfügbar ist. Dann wird aber auch nur die geringe Klasse berechnet.

So wie ers oben geschrieben hat wurde Oberklasse berechnet. Ich weiss schon wie das läuft, habe 6 Jahre bei Europcar gearbeitet.

Dr. Brain
2004-12-14, 10:57:46
So wie ers oben geschrieben hat wurde Oberklasse berechnet. Ich weiss schon wie das läuft, habe 6 Jahre bei Europcar gearbeitet.Oberklasse würde ja dann S-Klasse bedeuten (E-Klasse ist obere Mittelklasse und C-Klasse Mittelklasse). Denke nicht, dass das noch angemessen ist, so einen teuren Peugeot gibts doch gar nicht :D.

MixItBaby
2004-12-14, 11:02:01
Da versucht eindeutig jemand dich abzuziehen.

Ich hab auch einen Parkrempler verursacht, bin gegen den Kotflügel gefahren, aber die Delle war schon recht groß, da ein massives Auto.

Wir haben das auch ohne Versicherung geklärt, das waren 260€!

Normalerweise macht eine Werkstatt sowas übrigens auch innerhalb von 1-2 Tagen. Nichts mit 3 Tage Mietwagen. Der hat jawohl den Arsch offen. Wüsste auch nicht, dass sowas irgendeine Versicherung deckt. Deswegen wohl auch der Anspruch deiner Versicherung über 2000€.

NICHT ZAHLEN. Damit würde ich glatt vor Gericht gehen. Schalte mal deinen Anwalt ein. Bei solchen Fällen weiß man auf einmal, warum man eine Rechtsschutzversicherung hat.

PS: Was hat er sich überhaupt geliehen? Ein Coupé?

Wenn überhaupt, dann wird versucht (oder wurde bereits erfolgreich durchgeführt), die Versicherung abzuziehen. Der Gast steht in keinerlei rechtlichem Zusammenhang bezüglich der eigentlichen Regulierung des Schadens zwischen dem Geschädigten und der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.
Einzig im "Innenverhältnis" zu seinem Kumpel gibt es Klärungsbedarf, den ich weiter oben schon erläuterte.

Mumins
2004-12-14, 11:04:05
Oberklasse würde ja dann S-Klasse bedeuten (E-Klasse ist obere Mittelklasse und C-Klasse Mittelklasse). Denke nicht, dass das noch angemessen ist, so einen teuren Peugeot gibts doch gar nicht :D.

Es gibt nen Peugot 607, aber der is wie E-Klasse vom Tarif. Vor 7 Jahren gabs nen 605. Der TS hat sich wohl falsch ausgedrückt und meinte E- oder C-Klasse mit Oberklasse.

sun-man
2004-12-14, 11:18:41
...wenn überhaupt irgendjemand diese 2000Euros bekommen soll, dann ja wohl einzig und allein die Versicherung und nicht Dein "Kumpel". Der sackt das doch eh nur ein macht sich nen Urlaub davon.

Ansonsten, ausbeulen und lackieren der Beifahretür inkl Leihwagen hat bei meinem 316i (BJ97) knapp 1600Euro gekostet.