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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld. wie wird es berechnet? (z.Z. noch Azubi)


Gast
2004-12-16, 21:03:50
Hi,

ich lerne im Januar frühzeitig aus und bekomm von jeder Stelle eine andere Information zur Berechnung des Arbeitslosengeldes. Die einen sagen, es wird anhand des Einstiegslohnes gerechnet, welchen man als volle Arbeitskraft am Anfang bekommen würde, andere sagen, dass es nach neuen Bestimmungen nach den Azubigehalt berechnet wird.

Letzteres wäre ja furchtbar.

So und bitte jetzt keine Diskussion darüber anfangen, dass ich es erst garnicht soweit kommen lassen soll. Es sind mehr als genug Bewerbungen geschrieben und ich versuche schon alles dem vorzubeugen.

Heimatsuchender
2004-12-16, 21:46:03
bist du schon beim arbeitsamt gewesen? die können dir am besten weiterhelfen. desweiteren solltest du denen schnellstens mitteilen, dass du ab januar arbeitslos bist. sonst kann es passieren, dass du gar kein geld erhälst.

tobife

TheMaxx
2004-12-16, 22:13:37
Du bist verpflichtet, dich sofort bei der Agentur für Arbeit zu melden, wenn die Arbeitslosigkeit droht. Geh da unbedingt rechtzeitig hin sonst kann es wirklich passieren, dass du nix (oder erst nach einer Sperrfrist) Arbeitslosengeld bekommst.
Zu deiner Frage: Nach meinen Infos wird das Arbeitslosengeld anhand dem Durchschnitt ermittelt, was du in den letzten 12 Monaten verdient hast. Davon werden dann nochmal alle Abgaben (Krankenversicherung etc) abgerechnet und von dem Rest bekommst du dann (AFAIK) ca. 65%.

Hiro Hiroshi
2004-12-16, 22:19:51
Du bist verpflichtet, dich sofort bei der Agentur für Arbeit zu melden, wenn die Arbeitslosigkeit droht. Geh da unbedingt rechtzeitig hin sonst kann es wirklich passieren, dass du nix (oder erst nach einer Sperrfrist) Arbeitslosengeld bekommst.
Zu deiner Frage: Nach meinen Infos wird das Arbeitslosengeld anhand dem Durchschnitt ermittelt, was du in den letzten 12 Monaten verdient hast. Davon werden dann nochmal alle Abgaben (Krankenversicherung etc) abgerechnet und von dem Rest bekommst du dann (AFAIK) ca. 65%.

Ich bin mir nicht sicher, aber hat sich da nicht nach Hartz IV (ALG 2) einiges geändert?

Gast
2004-12-16, 22:35:51
Beim Arbeitsamt war ich natürlich schon, dass Problem ist, dass das eine Arbeitsamt das so sagt, von Mitkollegen, die nem anderen Bezirk zugehörig sind, aber mitgeteilt bekommt, dass es doch nicht mehr so ist. Wir haben auch schon bei verschiedenen Stellen rumtelefoniert, aber etweder sind völlige Pappnasen dran "Da muss ich mich informieren bla bla" oder die wiedersprechen sich halt.

nemesiz
2004-12-16, 22:47:47
1. arbeitssuchend melden (JETZT!)
2. anträge anfordern
3. ausfüllen
4. bekommst genauso viel wie alle anderen auch.. richte dich mal auf ca 650,- ein
5. ich habe fertig

jxt666
2004-12-17, 08:56:07
Ich bin mir nicht sicher, aber hat sich da nicht nach Hartz IV (ALG 2) einiges geändert?

Hartz IV sollte nur dann greifen wenn er beriets ein Jahr arbeitslos wäre ;) bei meinem kumpel isses zumindest so - ergo auch im Rest von Germany :D

Im Übrigen sollte TheMaxx mit seiner Berechnungsart Recht haben. Damals in der Berufsschule wurden auch einige nach der Ausbildung arbeitslos und die bekamen dann fast gornix, weil es eben nach dem Verdienst der letzten 12 Monate ging und nicht nach dem Anfangsgehalt was man nach der Ausbildung bekommen würde.

Wär ja der Hohn, noch nie für das Geld gearbeitet, aber gleich davon das ALG berechnen :P

P2oldi
2004-12-17, 09:45:24
Arbeitslosengeld nach der Ausbildung


Für viele Auszubildende geht mit der Abschlussprüfung die Ausbildungszeit zu Ende. Wer nach der bestandenen Prüfung von seinem Betrieb nicht übernommen wird, keinen anderen Arbeitsplatz gefunden hat und nicht unmittelbar nach Ausbildungsende Wehr- oder Zivildienst antritt oder ein Studium aufnimmt, sollte sich sofort bei seiner Agentur für Arbeit arbeitslos melden, wenn er Arbeit sucht.

Für diesen Personenkreis gilt bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes eine besondere Regelung. In die Berechnung der Leistungen fließt nicht nur die zuletzt erzielte Ausbildungsvergütung ein. Vielmehr findet eine Vergleichsberechnung mit der Hälfte des zu erwartenden Gesellenlohnes statt. Das Arbeitslosengeld wird dann entsprechend des höheren Entgeltes gezahlt.


Hierzu ein Beispiel:

Ein lediger Auszubildender hat eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 500€ erhalten. Im ersten Gesellenjahr würde er monatlich einen Bruttolohn 1.200€ verdienen. Der Berechnung des Arbeitslosengeldes werden somit 600 Euro zu Grunde gelegt (die Hälfte des Gesellenlohnes). Daraus errechnet sich für den ehemaligen Auszubildenden ein Arbeitslosengeld von 66,36 Euro wöchentlich (Steuerklasse I, keine Kinder).

Anders verhält es sich jedoch bei einem Auszubildenden, der nach bestandener Prüfung noch mindestens 52 Wochen bei seinem oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt wird. Hier gilt: Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist allein der zuletzt erzielte Lohn ausschlaggebend. Bei einem Gesellenlohn von z.B. 1.200 Euro brutto wären dies dann 123,34 Euro Arbeitslosengeld wöchentlich (Steuerklasse I, keine Kinder).

(Presseinformation der Agentur für Arbeit)


hoffe das hilft...

Ronny145
2004-12-17, 10:04:28
Also du solltest dich vorher als arbeitslos ab Februar melden. Daher solltest du langsam dich dort melden. Also ich glaube du bekommst 1 Jahr Arbeitslosengeld. Das berechnet sich daraus, was du verdienen würdest, wenn du Arbeit bekommen würdest. Davon wird dann 50-60% berechnet.

edit: oben stehts ja auch schon.

Ronny145
2004-12-17, 10:06:11
1. arbeitssuchend melden (JETZT!)
2. anträge anfordern
3. ausfüllen
4. bekommst genauso viel wie alle anderen auch.. richte dich mal auf ca 650,- ein
5. ich habe fertig


Wieviel er bekommt hängt vom Beruf ab. Das kann man nie pauschal sagen mit deiner Angabe.

jtkirk67
2004-12-17, 11:45:36
Kannst aber auch beschissen werden. Ich habe damals Bankkaufmann gelernt und war dann auch arbeitslos(war 2000 Beginn des Börsencrashs; keiner wurde damals übernommen:(
Ich also zum Arbeitsamt und habe dann etwa 450 € bekommen. Weniger als in der Ausbildung. Tolle Wurst. Also nochmal hin und gesagt, daß das wohl nicht sein kann, da ich schon 300 € Miete zahlen muß und so nie und nimmer hinkomme. War leider nichts zu wollen. Ich dann hin zum Anwalt und Arbeitsamt verklagt. 2003(!) endlich Entscheidung, daß Bescheid fehlerhaft war und ich etwa 100 € mehr bekommen hätte. Anfang 2004 hatte ich dann die Nachzahlung. Hab mich aber damals direkt selbständig gemacht. Eigentlich nur aus Not, um den Anwalt zu bezahlen, aber inzwischen kann ich mir nichts besseres vorstellen:)

MfG
jtkirk67