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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Inkassogebühren/Kontoführungsgebühr rechtens?


Gast
2004-12-18, 16:01:23
Hi,

In der letzten Zeit sind wieder vermehrt Briefe von Midray / InfoScore verschickt worden.
Es geht dort meistens um "Klingeltöne" oder die "Nutzung von Onlineservices unter falscher Identität".

In meinem Fall schreiben die jetzt schon zum 2x, das sie Gebühren für Sommer 1999 (!) verlangen, wegen der Nutzung eines Internetzugangs.

Nun bin ich mir aber ziemlich sicher, das ich diesen nie genutzt habe, da ich zu dieser Zeit garantiert einen anderen Tarif hatte (wie kämen sonst die hohen Telefonrechnungen her? ;))

Dazu noch folgende Fragen: Beim ersten mal verlangten sie knapp ca. 170 Euro, jetzt sind es ca. 205 Euro, inklusive "Inkassokosten und Kontoführungsgebühren" (die machen den Unterschied aus).

In einer Vorlesung zum Thema "Inkassokosten" hat man uns erklärt, das diese Forderung nicht rechtmässig ist und eine Ordnungswidrigkeit (?) darstellt.

Nun stelle ich mir natürlich die Frage, ob es rechtens ist, dagegen vorzugehen? Wenn ja, wie?

Noch dazu kommt, das diese angeblich erbrachte Leistung aus dem Jahre 1999 stammt und erst im November/Dezember 2004 (!) die Forderung hier eintraf.

Es gilt ja seit einigen Jahren ein neues Schuldnerrecht, so das zivilrechtliche Forderungen nach 3 (?) Jahren verfallen, sofern die Verjährungsfrist nicht unterbrochen wurde.

In dem Fall stellt nur das (Inkasso)Unternehmen selbst die Forderung, vom Staatsanwalt und der Polizei kam bisher noch nichts.
Das sieht mir sehr nach einer Drohung aus, noch dazu, weil schon im letzten Brief stand, das sie es bei einer nicht-Zahlung ... vor Gericht eintreiben wollen. ;)

Die Frage daher:

- Sind Inkassokosten / Kontoführungsgebühren auf kosten des Schuldners rechtens?
- Wie sieht es mit der Verjährung aus? Angeblich ist spätestens ab dem 1.1.2005 jede Forderung verfallen, sofern da nichts mehr offizielles kommt (> unwahrscheinlich).

Gast
2004-12-18, 16:05:47
Es sollte vielleicht noch erwähnt werden, das der Anschlussinhaber (an dem dieser Brief ging), zu diesem Zeitpunkt (1999) noch nicht mal einen Internetanschluss besaß.

Mumins
2004-12-18, 16:19:23
Ignoriere den Käse. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt legst du Widerspruch ein. Voraussetzung ist natürlich, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Die Sache mit den Gebühren ist nicht ganz klar geregelt. I.d.R. muss nach der BRAGO gegangen werden. Es dürfen nicht höhere Gebühren verlangt werden wie ein Rechtsanwalt gem. BRAGO verlangen kann. M.E. ist eine Kontoführungsgebühr nicht akzeptabel, es gab aber schon Urteile, die eine solche Gebühr als berechtigt ansahen.

Gast
2004-12-19, 12:40:00
weitere Meinungen?

Haarmann
2004-12-19, 12:59:17
Wärst Schweizer, würdeste die Leuts mal kurz wegen Nötigung verklagen können.

John Woo
2004-12-19, 13:35:15
Wenn die Forderung erst nach 5 Jahren eingetrieben wird, ist sie verfallen. Forderungen zwischen Firmen und bürgerlichen Personen verfallen nach imho 2 Jahren, kann aber inzwischen anders sein. Wenn du also nie ne Mahnung bekommen hast, ist die Sachen hinfällig.

Denniss
2004-12-20, 02:59:08
Ich würde mal mit dem nächsten Verbraucherschutzverein oder der Polizei Kontakt aufnehmen - könnte sich um eine Betrugswelle mit falschen Rechnungen handeln

Gast
2004-12-20, 17:49:53
Ein Betrugsversuch ist eigentlich ausgeschlossen, denn das Unternehmen arbeitet (im Auftrag?) für "Debitel". In diversen Foren scheint es auch andere betroffene zu geben.
http://www.teltarif.de/search/search.html?s=Midray

Fragwürdig ist, warum die jetzt erst eine Forderung aus dem Jahre 1999 stellen.

Wie soll man denn bitte jetzt noch überprüfen, ob die Forderungen rechtmässig sind?

Damals war es absolut üblich, den Provider mehrmals zu wechseln, da die Preise sich ständig geändert werden.

Außerdem ging der Brief, wie schon gesagt, an den Anschlussinhaber. Der Haushalt bestand aber aus mehreren Personen. Der Anschlussinhaber kann es garantiert nicht gewesen werden. Theoretisch ist doch das Unternehmen dafür verantwortlich nachzuweisen, wer den Schaden verursacht, oder?

Ab dem 1.1.2005 wäre jegliche Forderung sowieso verjährt, ein Grund, warum die jetzt erst damit kommen?

Bisher kam nichts offizielles (Mahnbescheid o.ä.), so das die Verjährung weiter läuft.

Stutzig machen mich aber weiterhin die "Inkassogebühren und Kontoführungsgebühren", denn wie oben bereits gesagt, dürften die nicht rechtmässig sein (typisch für Inkassounternehmen).

Weiß jemand was man gegen dagegen tun kann? Das wäre ja beinahe ein Betrugsversuch, wenn diese Forderungen nicht rechtmässig sind!