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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kennzeichenpflicht in der Auto-Front?


drexsack
2004-12-19, 13:13:37
So, der Name ist Programm :D

Ich habe gerade eine Tuning-Zeitschrift durchgeblättert, dort war halt ein Wagen drinne, der nur im Heck ein Kennzeichen drin hatte, dennoch hatte er TÜV/Zulassung etc, war also voll strassentauglich. Ich dachte jedoch immer, dass man auch vorne ein Kennzeichen haben muss, wird man nicht auch immer von vorne geblitzt, da wollen die doch wohl auch das Kennzeichen sehen oder etwa nicht?

mfg, drexsack

br
2004-12-19, 13:15:45
..

Panasonic
2004-12-19, 13:18:39
Nein, wenn es Bauartbedingt nicht geht, brauchst Du vorne kein Kennzeichen. Muss aber afaik in jedem Fall genehmigt werden.

Es gibt viele kleine Roadster, die vorne keins haben.

drexsack
2004-12-19, 13:21:47
Hmm, in diesem Falle könnte ich dann doch aber theoretisch nicht mehr geblitzt werden, oder? Die Blitzanlagen hier in Kiel blitzen meines Wissens nach größtenteils von vorne.

Panasonic
2004-12-19, 13:22:50
Hmm, in diesem Falle könnte ich dann doch aber theoretisch nicht mehr geblitzt werden, oder? Die Blitzanlagen hier in Kiel blitzen meines Wissens nach größtenteils von vorne.

Motorräder haben vorne auch kein Kennzeichen. Wie gesagt, das Frontkennzeichen ist in D nicht zwingend vorgeschrieben. Und Mopedfahrer werden auch seltenst ermittelt, wenn diese geblitzt wurden. Was gibts daran nicht zu verstehen?!

Pinoccio
2004-12-19, 13:24:17
"(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen" § 60 StVZO (http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#60)
Evtl fürs Bild abgemacht?

mfg Sebastian

drexsack
2004-12-19, 13:25:14
Akzeptiert und verstanden ;)

Ich fragte nur noch mal nach, da es ja eine theoretische Ungerechtigkeit ist.

Panasonic
2004-12-19, 13:26:00
Akzeptiert und verstanden ;)

Ich fragte nur noch mal nach, da es je eine theoretische Ungerechtigkeit ist.

Dann kauf Dir einen Frontspoiler und lass Dich auch befreien ;

Edit: ich lese gerade, das es heute nicht mehr so einfach sein soll eine Befreiung zu erwirken.

drexsack
2004-12-19, 13:28:51
"(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen" § 60 StVZO (http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#60)
Evtl fürs Bild abgemacht?

mfg Sebastian

Hmm das widerspricht ja nun dem guten Panasonic :D

Das Auto verfügte über garkeine Halterung für ein Kennzeichen, desweiteren entstanden einige Aufnahmen auch direkt im Strassenverkehr. Folglich scheint es also wirklich vorne keins zu haben.

edit: Ok, offizieller Stand ist dann wohl, dass so eine Befreiung durchaus wennauch erschwert noch möglich ist. Cool :D

ironMonkey
2004-12-19, 13:32:58
Man muss das Kennzeichen erkennen können, ich hab schon einige Sportwagen gesehen die das Kennzeichen an der Frontscheibe haben, Hauptsache ist das es gut lesbar ist.


Gruß