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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verbraucherzentrale zur HL2-Problematik


Gast
2004-12-29, 21:33:01
Eine Mail der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein:

--- schnipp ---

Sehr geehrter Herr Schuster,
danke für Ihre Informationen zu dem Computerspiel Half-Life2.

Ich teile Ihre Einschätzung, daß die vom Hersteller vorgenommenen
Kopierschutzmaßnahmen für Verbraucher nicht nur nachteilig, sodern
m. E. auch rechtlich problematisch sind.

Nach meiner Einschätzung ist die vorgeschriebene Online-Registrierung
rechtsmißbräuchlich und führt zur Fehlerhaftigkeit des Produktes mit
entsprechenden Mängelansprüchen des Käufers.

Die Verbraucherzentrale wird diese Problematik beobachten und sich
ggf. an die Presse wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Meinicke
Rechtsanwalt
Ltd. Referent Recht
Recht@verbraucherzentrale-sh.de
[...]

--- schnapp ---

"Beobachten"? Ihr könnt ja auch mal an die oben stehende Adresse mailen. ;)

Adam D.
2004-12-29, 21:42:01
Interessant...Ich habe nichts gegen HL² bis auf die Vertriebspolitik von VALVe. Ich hoffe, dass sie richtig was abbekommen!

Heimatsuchender
2004-12-29, 22:09:10
Eine Mail der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein:

--- schnipp ---

Sehr geehrter Herr Schuster,
danke für Ihre Informationen zu dem Computerspiel Half-Life2.

Ich teile Ihre Einschätzung, daß die vom Hersteller vorgenommenen
Kopierschutzmaßnahmen für Verbraucher nicht nur nachteilig, sodern
m. E. auch rechtlich problematisch sind.

Nach meiner Einschätzung ist die vorgeschriebene Online-Registrierung
rechtsmißbräuchlich und führt zur Fehlerhaftigkeit des Produktes mit
entsprechenden Mängelansprüchen des Käufers.

Die Verbraucherzentrale wird diese Problematik beobachten und sich
ggf. an die Presse wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Meinicke
Rechtsanwalt
Ltd. Referent Recht
Recht@verbraucherzentrale-sh.de
[...]

--- schnapp ---

"Beobachten"? Ihr könnt ja auch mal an die oben stehende Adresse mailen. ;)


warum? was will die verbraucherzentrale tun? mal ganz im ernst, es gibt auch bei win-xp den aktivierungszwang. das muss dann auch geprüft werden. und xp ist seit jahren erhältlich, ohne das was passiert ist. ich seh die sache ganz einfach. wer ein problem mit hl² und steam hat, kauft es nicht. und gut ist.

tobife

Andi_669
2004-12-29, 22:25:05
XP hat einen Aktivierungszwang, das einzigste was die im Zweifelsfall bekommen ist ne Telefonnummer (bei ISDN/Handy sofern nicht deaktiviert)
bei HL2 ist das ein Registrierungszwang wo der Hersteller im Prinzip auf deinen System schalten u. walten kann u. das ist nach Deutschen Recht verboten.

gruß

Andre
2004-12-29, 23:07:18
warum? was will die verbraucherzentrale tun? mal ganz im ernst, es gibt auch bei win-xp den aktivierungszwang. das muss dann auch geprüft werden. und xp ist seit jahren erhältlich, ohne das was passiert ist. ich seh die sache ganz einfach. wer ein problem mit hl² und steam hat, kauft es nicht. und gut ist.

tobife

Recht bleibt trotzdem Recht. Sonst brauchen wir keine Gesetzte mehr. UNd _wenn_ Valve deutsches Recht verletzt, dann ist da was zu tun. Die Betonung liegt auf wenn. Und ja die Verbraucherzentrale hat da einige Möglichkeiten.

Heimatsuchender
2004-12-29, 23:37:31
Recht bleibt trotzdem Recht. Sonst brauchen wir keine Gesetzte mehr. UNd _wenn_ Valve deutsches Recht verletzt, dann ist da was zu tun. Die Betonung liegt auf wenn. Und ja die Verbraucherzentrale hat da einige Möglichkeiten.


dann bitte ich als nichtjurist um die erklärung, wo valve deutsches recht verletzt, wenn valve deutsches recht verletzt. bisher hab ich nur von wilden verschwörungstheorien gelesen, die alle nicht bewiesen sind.

tobife

Mehrpack
2004-12-30, 00:07:07
dann bitte ich als nichtjurist um die erklärung, wo valve deutsches recht verletzt, wenn valve deutsches recht verletzt.

tobife

hi,
nunja solange niemand gegen eine rechtsverletzung klagt kann sie ja weiterhin betrieben werden.
die verdongelung von software mit computern war ja auch über ein jahr lang gang und gebe bis dagegen geklagt wurde und dies dann als nicht rechts eingestuft wurde.
das einzigste was man machen kann um bei einer evt. rechtsverletzung einen stop dieser zu veranlassen ist eine einstweilige verfügung.
aber ich bin kein jurist also weiss ich es auch nicht 100% ob das was ich schreibe stimmt.

ausserdem mal anders gefragt, woher will man als nicht jurist wissen ob valve kein deutsches recht verletzt.

im prinzip kann diese frage a) nur ein anwalt klären der sich in diesem bereich auskennt, b) wäre dann fraglich ob dies nicht unter rechtsberatung fallen würde und damit in einem forum gepostet werden darf.

desweiteren denke ich das die verbraucherzentrale da etwas mehr ahnungen haben sollte als wir normalsterblichen bürger.

Aber meiner Meinung nach könnte eine Klage recht interiesant werden, vorallen wenn es als Rechtswidrig eingestuft werden würde ob man dann nicht ähnlich richtung XP, Photoshop und Norten vorgehn könnte.

Mehrpack

Heimatsuchender
2004-12-30, 00:30:33
hi,
nunja solange niemand gegen eine rechtsverletzung klagt kann sie ja weiterhin betrieben werden.
die verdongelung von software mit computern war ja auch über ein jahr lang gang und gebe bis dagegen geklagt wurde und dies dann als nicht rechts eingestuft wurde.
das einzigste was man machen kann um bei einer evt. rechtsverletzung einen stop dieser zu veranlassen ist eine einstweilige verfügung.
aber ich bin kein jurist also weiss ich es auch nicht 100% ob das was ich schreibe stimmt.

ausserdem mal anders gefragt, woher will man als nicht jurist wissen ob valve kein deutsches recht verletzt.

im prinzip kann diese frage a) nur ein anwalt klären der sich in diesem bereich auskennt, b) wäre dann fraglich ob dies nicht unter rechtsberatung fallen würde und damit in einem forum gepostet werden darf.

desweiteren denke ich das die verbraucherzentrale da etwas mehr ahnungen haben sollte als wir normalsterblichen bürger.

Aber meiner Meinung nach könnte eine Klage recht interiesant werden, vorallen wenn es als Rechtswidrig eingestuft werden würde ob man dann nicht ähnlich richtung XP, Photoshop und Norten vorgehn könnte.

Mehrpack

nehmen wir doch nur mal den ausschnitt aus der obrigen mail. dort steht was von "rechtlich problematisch". nur warum steht da nicht. also hilft diese mail doch absolut nicht weiter. hier hätte der threadstarter seine mail mitposten müssen, dann hätte man zumindest erstmal einen zusammenhang. und auch dann müsste noch geprüft werden, ob deutsches recht verletzt wird.

tobife

Mehrpack
2004-12-30, 00:37:56
hi,
ok stimmt, uns fehlt da schon der zusammenhang, aber wie gesagt ich denke schon das die verbraucherzentrale da schon mehr ahnung hat und wenn sie da einiges als rechtlich problematisch einstuft, deswegen denke ich schon das es für uns "interiesant" ist, auch wenn leider kein direkter anhaltspunkt aus der mail hervorgeht.

Mehrpack

Heimatsuchender
2004-12-30, 00:40:11
hi,
ok stimmt, uns fehlt da schon der zusammenhang, aber wie gesagt ich denke schon das die verbraucherzentrale da schon mehr ahnung hat und wenn sie da einiges als rechtlich problematisch einstuft, deswegen denke ich schon das es für uns "interiesant" ist, auch wenn leider kein direkter anhaltspunkt aus der mail hervorgeht.

Mehrpack


hm, aber normalerweise ist die verbraucherzentrale immer relativ fix. hl² ist ja nicht erst seit gestern erhältlich. deshalb wundert es mich, dass die offiziell noch nichts von sich hören ließen.

tobife

dildo4u
2004-12-30, 00:45:40
dann bitte ich als nichtjurist um die erklärung, wo valve deutsches recht verletzt, wenn valve deutsches recht verletzt. bisher hab ich nur von wilden verschwörungstheorien gelesen, die alle nicht bewiesen sind.

tobife
zb in dem sie ab 18 Software für jeden frei zugänglich machen das ist verboten.
Steam checkt wenn du es über steam kaufst nicht wie alt du bist .

Mehrpack
2004-12-30, 01:02:22
hm, aber normalerweise ist die verbraucherzentrale immer relativ fix. hl² ist ja nicht erst seit gestern erhältlich. deshalb wundert es mich, dass die offiziell noch nichts von sich hören ließen.

tobife

hi,
nunja ich würde es nicht überbewerten.
a) würde ich sagen geht HL2 gegenüber dem gesamten deutschen markt realtiv unter und b) denke ich das die verbraucherzentrale in den meisten fällen, auf missstände hingewiesen wird und dann tätig wird.
20 Millionen augen sehen eben mehr als nur 200000 angestellte.

Mehrpack

Andi_669
2004-12-30, 01:24:16
@ dildo4u da bist du leider einen Irtum unterlegen:
1. kommt der Vertrag bei Steam nicht in Deutschland zustande,
2. dürfen in Deutschland normalerweise nur über 18-Jährige eine Keditkarte haben also ist der Vertagspartner zwangsweise 18+

wenn man HL2 aber im Laden kauft gilt Deutsches Recht u. nur das,
u. da es bei den Steambedingungen einige Pasagen gibt die gegen Deutsches Recht verstoßen dürfte HL2 mit einer Steampflicht in Deutschand so eingentlich nicht vertrieben werden.

das haben die bei Valve schon schlau gedeichselt wenn da ne Klage gibt geht die gegen Vivendi weil die das auf den Deutsch markt gebracht haben.

gruß

BesenWesen
2004-12-30, 02:34:29
warum? was will die verbraucherzentrale tun? mal ganz im ernst, es gibt auch bei win-xp den aktivierungszwang. das muss dann auch geprüft werden. und xp ist seit jahren erhältlich, ohne das was passiert ist. ich seh die sache ganz einfach.

Nun lässt sich Windows XP aber auch per Telephon aktivieren, wenn man keinen Internetanschluß besitzt. Bei Steam/HL2 ist das nicht möglich, so steht der Kunde ohne Internet ziemlich doof da und muss das Spiel zurückgeben.
Auch das wäre kein Problem wenn auf der Verpackung ausdrücklich darauf hingewiesen würde und man somit rechtzeitig "gewarnt" wäre, das ist aber nicht der Fall. Bei den Systemanforderungen steht nur das Wort "Internetverbindung" unter "sonstiges", das ist einfach zu dünn, als daß man hier von einer kundenfreundlichen Aufklärung sprechen könnte.

ich seh die sache ganz einfach. wer ein problem mit hl² und steam hat, kauft es nicht. und gut ist.

Nein, so einfach ist das nicht.
Viele werden von Steam noch nie etwas gehört haben, bevor sie HL2 gekauft haben. Auf der Verpackung steht nichts von Steam und Aktivierungszwang, das kommt erst wenn man das Spiel zuhause auspackt und den roten Beipackzettel liest und/oder die DVD ins Laufwerk schiebt. Nicht jeder potentielle Kunde liest regelmäßig Spieleseiten im Internet oder Spielemagazine, im HL2 Test von der PCGames stand auch kein Wort von Steam. Blöderweise sind die Kunden ohne Internet oft doppelt gearscht, sie können das Spiel nicht installieren, können darüber aber unter Umständen nichts wissen wenn sie nicht zufällig die Gamestar lesen.

An dieser Stelle sind allerdings nicht Steam und dessen Schirmherr Valve zu rüffeln, sondern der Publisher Vivendi... die sind für die Verpackung und somit für die Aufklärung des Kunden verantwortlich.

jedi
2004-12-30, 03:56:09
Nach meiner Einschätzung ist die vorgeschriebene Online-Registrierung
rechtsmißbräuchlich und führt zur Fehlerhaftigkeit des Produktes mit
entsprechenden Mängelansprüchen des Käufers.


Das ist doch ein entscheidender Satz. Immerhin bezeichnet hier ein Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale die vorgeschriebene Online-Registrierung als rechtsmißbräuchlich.

Und "Fehlerhaftigkeit des Produktes mit entsprechenden Mängelansprüchen des Käufers" bedeutet, dass der Käufer Wandlung verlangen kann. Und da dies nicht erfüllt wird, kann er das Spiel dem Händler vor die Füße werfen und bekommt sein Geld zurück.

Aber so weit ich das z.B. im Mediamarkt gesehen habe, ist das mit der Rückgabe sowieso kein Problem. Da haben viele das Spiel zurückgegeben und ihr Geld wieder zurück bekommen.

Schroeder
2004-12-30, 09:51:55
warum? was will die verbraucherzentrale tun? mal ganz im ernst, es gibt auch bei win-xp den aktivierungszwang. das muss dann auch geprüft werden. und xp ist seit jahren erhältlich, ohne das was passiert ist. ich seh die sache ganz einfach. wer ein problem mit hl² und steam hat, kauft es nicht. und gut ist.

tobife
Aber bei WindowsXP funktionierte die ganze Angelegenheit auch. Zusätzlich hat man dort den Puffer von 30 Tagen, in denen XP erstmal unaktiviert läuft, falls irgendwo die Technik streikt. ;) Bei Steam gibts nichts dergleichen. Nächster Knackpunkt, beispielsweise mein Fall, erst liefs und nun geht gar nichts mehr. Woher hätte ich das wissen sollen? Und ich meine schonmal rein logisch geht das nicht was du sagst, ich kann das Problem mit HL² und Steam erst haben, wenn ich es bereits gekauft habe, und nicht vorher, womit ich mich nicht gegen einen Kauf entscheiden kann. Zumindest was technische Probleme angeht. Zusätzlich zu der Tatsache, dass auf der billigen DVD-Box, wie ich sie im normalen Handel erworben habe, wie schon erwähnt, kein Ton von einer Zwangsaktivierung steht.
Im Gegensatz schrieb die PCGH auf die Titelseite (wenn auch klein) bei Vollversionen, die auf der Heft-CD enthalten sind/waren, immer dazu, wenn eine Aktivierung per Internet nötig ist/war.

Volw
2004-12-30, 13:55:00
Find ich gut, daß Valve möglicherweise einen auf den Deckel bekommt. Verdient haben sie es!

Piffan
2004-12-30, 14:26:43
Ich fände ein "Klärung" auch recht hilfreich. Die Aussage eines Anwaltes ist zwar interessant, sagt aber letztlich nichts über den Ausgang einer gerichtlichen Klärung......

Die Frage ist dann auch, ob man die "Killer"- spieler überhaupt ernst nehmen wird. So richtig guten Rückhalt haben wir ja nicht in der Gesellschaft. - äh- , und wenn ich ehrlich bin, finde ich den Zeitvertreib mit solcher Art Unterhaltung zwar höchst unterhaltsam, aber so richtig bekennen mag ich mich nicht zu dem Hobby, jedenfalls nicht öffentlich. :D

Davon mal abgesehen, gönne ich Valve und potentiellen Nachahmern einen richtig fetten Schuss vor den Bug. Aber schauen wir mal. :)

Gast
2004-12-30, 15:26:45
Nächster Knackpunkt, beispielsweise mein Fall, erst liefs und nun geht gar nichts mehr. Woher hätte ich das wissen sollen?

Richtig, man konnte im Vorfeld nicht wissen, das Valve die Accounts von Leuten sperrt, die mit einem illegalen Key versucht haben sich das Spiel zu besorgen. Auch konnte man nicht davon ausgehen, das Valve den Account auch sperrt, wenn man sich HL2 nach dem versuchten Diebstahl trotzdem legal kauft. Die Accounts wurden zeitgleich mit dem von dir genannten Update gesperrt. Du findest es ungerecht, weil du dir HL2 gekauft hast. Das du es dir im Vorfeld anderseitig versucht hast zu besorgen, und dass HL2 deshalb nicht mehr bei dir funktioniert, sprichst du verständlicherweise hier nicht an. Du bist irritiert, weil dir das deine falsche Wertevorstellung vorgibt.
Valve rückt diese Werte wieder zurecht.

Schroeder
2004-12-30, 15:30:50
Richtig, man konnte im Vorfeld nicht wissen, das Valve die Accounts von Leuten sperrt, die mit einem illegalen Key versucht haben sich das Spiel zu besorgen. Auch konnte man nicht davon ausgehen, das Valve den Account auch sperrt, wenn man sich HL2 nach dem versuchten Diebstahl trotzdem legal kauft. Die Accounts wurden zeitgleich mit dem von dir genannten Update gesperrt. Du findest es ungerecht, weil du dir HL2 gekauft hast. Das du es dir im Vorfeld anderseitig versucht hast zu besorgen, und dass HL2 deshalb nicht mehr bei dir funktioniert, sprichst du verständlicherweise hier nicht an. Du bist irritiert, weil dir das deine falsche Wertevorstellung vorgibt.
Valve rückt diese Werte wieder zurecht.
Bitte was? Du unterstellst mir hier gerade, dass ich mir eine Raubkopie von HL² besorgen wollte? Sehe ich das richtig? Ich meine das ist die einzige Interpretation die dein Posting für mich zulässt, also bitte sag mir ob du mir das unterstellst.

edit. Ich meine woher nimmst du dieses Allwissen über mich?

Gast
2004-12-30, 16:49:54
edit. Ich meine woher nimmst du dieses Allwissen über mich?

Ich glaube das hat nichts mit Allwissen über deine menschliche Person zu tun.
Mehr mit dem Allwissen über die technischen Gegebenheiten, die Steam mit sich bringen.

Schroeder
2004-12-30, 18:09:12
Ich glaube das hat nichts mit Allwissen über deine menschliche Person zu tun.
Mehr mit dem Allwissen über die technischen Gegebenheiten, die Steam mit sich bringen.
(In der Annahme du bist der Gast von heute nachmittag mit der freundlichen Unterstellung)
Aha, und dieses Wissen gibt dir die Berechtigung mir zu unterstellen, ich hätte eine Raubkopie von HL² gehabt bzw. eine haben wollen? Sagt dir "Verleumndung" was? Wenn man mir Unterstellungen macht hat das sehr wohl etwas mit meiner Person zu tun, erst recht wenn dann noch über meine Wertvorstellungen spekuliert wird. Also bitte stell das klar, wirfst du mir -versuchte- "Software-Piraterie" vor?

q@h
2004-12-30, 19:03:18
Interessant. Ich hoffe, die Verbraucherzentrale bleibt dran an diesem Fall.

Nicht um Gabes, Valves oder Vivendis Willen, sondern darum, um Grenzen aufzuzeigen. Solange STEAM nicht quelloffen ist (ich weiß, ich weiß, das gayt nicht wegen Kopier- und Cheatschutz....) ist die Installation dieses Programmes, welchem man auch noch durch die Firewall behilflich sein muss, quasi so, als gäbe man einem völlig Fremden, der sich auch noch ausserhalb des normal erreichbaren Rechtsraumes befindet (Gerichtstand US of A), den Schlüssel zur Wohnung. Er will sich ja nur davon überzeugen, daß man HL2 auch ordentlich gekauft hat und deshalb einen Blick auf den Kassenzettel werfen - auf die Kontoauszüge oder in die Pornosammlung wirft er garantiert keinen einzigen Blick. :|

Heimatsuchender
2004-12-30, 19:05:01
hm, ich glaube, hier sollte doch wieder etwas ruhe einkehren.
@Gast:
du solltest nicht solche behauptungen in die welt setzen. ich gehe davon aus, dass Schroeder das spiel legal erworben hat. alles andere ist spekulation und hat nichts mit dem thema zu tun.
@Schroeder:
du solltest dieses gastposting eventuell melden, hier wird dir ja direkt unterstellt, eine nicht legale version zu haben.

tobife

Schroeder
2004-12-30, 19:10:15
@Schroeder:
du solltest dieses gastposting eventuell melden, hier wird dir ja direkt unterstellt, eine nicht legale version zu haben.

tobife
Ich glaube wenn ich das tun würde, und der jeweilige Beitrag würde editiert oder gar gelöscht, wäre hinterher das Geschrei nur noch größer, im 3dCenter-Forum würden Raubkopierer toleriert und ich wäre einer usw. usf. Und das, muss ich nicht habe, daher will ich das klarstellen.

Grestorn
2004-12-30, 19:32:00
Interessant. Ich hoffe, die Verbraucherzentrale bleibt dran an diesem Fall.

Nicht um Gabes, Valves oder Vivendis Willen, sondern darum, um Grenzen aufzuzeigen. Solange STEAM nicht quelloffen ist (ich weiß, ich weiß, das gayt nicht wegen Kopier- und Cheatschutz....) ist die Installation dieses Programmes, welchem man auch noch durch die Firewall behilflich sein muss, quasi so, als gäbe man einem völlig Fremden, der sich auch noch ausserhalb des normal erreichbaren Rechtsraumes befindet (Gerichtstand US of A), den Schlüssel zur Wohnung. Er will sich ja nur davon überzeugen, daß man HL2 auch ordentlich gekauft hat und deshalb einen Blick auf den Kassenzettel werfen - auf die Kontoauszüge oder in die Pornosammlung wirft er garantiert keinen einzigen Blick. :|Selbiges gilt für Windows, Office, Virenkiller (egal welcher), Browser, Bittorent/Kazaa/Esel, kommerzielles Email-Programm (egal welches) und jede Menge anderer Software.

Hast Du ausschließlich Quelloffene Programme auf Deinem Rechner?

Grundsätzlich stimmt Deine Aussage natürlich. Ein weiterer Grund, nicht jeder Software uneigeschränkten Zugriff auf dein eigenen Rechner zu gestatten. Und ein Grund für Techniken, die in die Richtung von TCPA gehen.

In dem Moment, wo ich Software installiere, muss ich dem Anbieter vertrauen. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, ob die SW quelloffen ist oder nicht. Denn ich gehe nicht davon aus, dass Du jede quelloffene Software selbst genauestens auf Malcode überprüft hast. Die Idee ist doch: Wenn quelloffen, wird es schon irgendwer (wer denn?) prüfen.

Bei close software vertraue ich dem Hersteller, z.B. weil ich davon ausgehe, dass absichtliche Malware dem Anbieter mehr schadet als nutzt. Wenn der Hersteller zu klein oder aus anderem Grund nicht vertrauenswürdig ist, installiere ich seine Produkte nicht.

Open- oder Closed-Software - das spielt einfach absolut keine Rolle.

Sorry für OT.

Grestorn
2004-12-30, 19:33:57
Ich glaube wenn ich das tun würde, und der jeweilige Beitrag würde editiert oder gar gelöscht, wäre hinterher das Geschrei nur noch größer, im 3dCenter-Forum würden Raubkopierer toleriert und ich wäre einer usw. usf. Und das, muss ich nicht habe, daher will ich das klarstellen.Zumindest solltest Du klarstellen, warum Deine Kopie nicht mehr geht. Wenn es in der Tat an einem gesperrten Account liegt, ist die Vermutung vom Gast mindestens naheliegend.

ShadowXX
2004-12-30, 19:59:46
Zumindest solltest Du klarstellen, warum Deine Kopie nicht mehr geht. Wenn es in der Tat an einem gesperrten Account liegt, ist die Vermutung vom Gast mindestens naheliegend.

Weniger, da man für die "illegale" Version von HL2 überhaupt kein Steam (und damit auch keinen Account) braucht...

Und so viel Intelligenz, dass er es nicht mit einem Key aus dem I-Net runterladen bzw. Freischalten wollte, traue ich eigentlich jedem Member hier im Forum zu....

Grestorn
2004-12-30, 20:07:54
Weniger, da man für die "illegale" Version von HL2 überhaupt kein Steam (und damit auch keinen Account) braucht...

Und so viel Intelligenz, dass er es nicht mit einem Key aus dem I-Net runterladen bzw. Freischalten wollte, traue ich eigentlich jedem Member hier im Forum zu....Kommt darauf an. Die ersten "Crack-Anleitungen" im Internet, wenn ich das richtig mitbekommen habe, basierten sehr wohl darauf sich mit einem gestohlenen Key zu registrieren und im richtigen Moment die Verbindung zu trennen.

Wäre ja denkbar, dass dieser Versuch schon vor einigen Wochen stattgefunden hat.

Und ohne Grund hat Valve nicht 50000 Accounts gesperrt.

Damit möchte ich nicht behaupten, Schröder hätte dies versucht. Mich würde nur interessieren, was genau nun sein Problem ist, und warum er das Spiel auf einmel nicht mehr spielen kann. Wenn sein Account gesperrt ist, so gibt es nur zwei Möglichkeiten: Valve hat den Account ohne Grund gesperrt - unwahrscheinlich und angreifbar - oder jemand hat versucht mit dem Account eine nach der EULA nicht gestattete Aktion durchzuführen.

Schroeder
2004-12-30, 20:27:17
Zumindest solltest Du klarstellen, warum Deine Kopie nicht mehr geht. Wenn es in der Tat an einem gesperrten Account liegt, ist die Vermutung vom Gast mindestens naheliegend.
Wenn ich das wüsste, würde ich es tun. Alles weitere steht hier: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=193633

Nur mal so als grundsätzliche Erinnerung an unsere deutsche Gesetzgebung, ich muss meine Unschuld nicht beweisen. ;)

Gast
2004-12-30, 20:48:17
Weniger, da man für die "illegale" Version von HL2 überhaupt kein Steam (und damit auch keinen Account) braucht...

Und so viel Intelligenz, dass er es nicht mit einem Key aus dem I-Net runterladen bzw. Freischalten wollte, traue ich eigentlich jedem Member hier im Forum zu....

Darum sind auch zahlreiche Member in den ganzen Foren am rumheulen, weil ihr Steam nicht mehr funktioniert! Bei den Personen bei denen der Account gesperrt wurde, handelt es sich natürlich nicht um Leute die eine NonSteamversion haben. Betroffene Personen wissen genau was sie vor einigen Wochen versucht haben!

Schroeder
2004-12-30, 21:05:14
Darum sind auch zahlreiche Member in den ganzen Foren am rumheulen, weil ihr Steam nicht mehr funktioniert! Bei den Personen bei denen der Account gesperrt wurde, handelt es sich natürlich nicht um Leute die eine NonSteamversion haben. Betroffene Personen wissen genau was sie vor einigen Wochen versucht haben!
Bist du dergleiche wieder?

Wenn ja, beantworte einfach meine Frage und weiche nicht aus. Oder hast du Schwierigkeiten mit Fragen? Bzw. Schwierigkeiten auf Fragen zu antworten? Wirfst du mir (und inzwischen allen anderen bei denen Steam nicht mehr läuft) zumindest versuchten "Softwarediebstahl" vor?

q@h
2004-12-30, 21:43:13
Selbiges gilt für Windows, Office, Virenkiller (egal welcher), Browser, Bittorent/Kazaa/Esel, kommerzielles Email-Programm (egal welches) und jede Menge anderer Software.
Mein Windows und mein Office und mein Virenkiller benötigen keine Verbindung zum Internet, um zu funktionieren.
Programme, deren Natur es ist, in Interaktion mit dem www zu stehen, sollte man da nicht in denselben Topf werfen, dem Single-Player-Teil eines Games spreche ich diese Notwendigkeit allerdings ab.


Hast Du ausschließlich Quelloffene Programme auf Deinem Rechner?
Nein, aber doch schon so einige.


Grundsätzlich stimmt Deine Aussage natürlich. Ein weiterer Grund, nicht jeder Software uneigeschränkten Zugriff auf dein eigenen Rechner zu gestatten. Und ein Grund für Techniken, die in die Richtung von TCPA gehen.
Danke.


In dem Moment, wo ich Software installiere, muss ich dem Anbieter vertrauen. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, ob die SW quelloffen ist oder nicht. Denn ich gehe nicht davon aus, dass Du jede quelloffene Software selbst genauestens auf Malcode überprüft hast. Die Idee ist doch: Wenn quelloffen, wird es schon irgendwer (wer denn?) prüfen.
Ja, wer? Jedenfalls könnte es ein beliebiger "wer" mit den entsprechenden Fähigkeiten ohne sich dabei strafbar zu machen.


Bei close software vertraue ich dem Hersteller, z.B. weil ich davon ausgehe, dass absichtliche Malware dem Anbieter mehr schadet als nutzt. Wenn der Hersteller zu klein oder aus anderem Grund nicht vertrauenswürdig ist, installiere ich seine Produkte nicht.

Open- oder Closed-Software - das spielt einfach absolut keine Rolle.

Sorry für OT.
Dir sei verziehen. ;)

Leonidas
2004-12-31, 18:22:12
Recht bleibt trotzdem Recht. Sonst brauchen wir keine Gesetzte mehr. UNd _wenn_ Valve deutsches Recht verletzt, dann ist da was zu tun.


Das tun sie auf jeden Fall - indem sie die Kunden zwingen, einen nur in Amerika gültigen Vertrag zu unterzeichnen, der sowieso in D automatisch illegal wäre, selbst wenn er freiwillig unterzeichnet wäre. Doch wer will Valve in den USA verklagen? Dort ist der Vertrag rechtens.

Leonidas
2004-12-31, 18:23:52
@ dildo4u da bist du leider einen Irtum unterlegen:
1. kommt der Vertrag bei Steam nicht in Deutschland zustande,
2. dürfen in Deutschland normalerweise nur über 18-Jährige eine Keditkarte haben also ist der Vertagspartner zwangsweise 18+




Irrtum Deinerseits. Deutsche Gerichte haben solche indirekten Altersnachweise noch nie anerkannt.

Und nebenbei kann man Debit-Karten, die genauso wie Kreditkarten funktionieren, auch schon als Minderjähriger besitzen.

Andi_669
2004-12-31, 20:30:56
@ Leonidas
wuste ich nicht aber Punkt 1. bleibt bestehen,
wenn man über Steam kauft kommt der Vertrag in den USA zustande

gruß

Klingone mit Klampfe
2004-12-31, 20:46:18
Kommt darauf an. Die ersten "Crack-Anleitungen" im Internet, wenn ich das richtig mitbekommen habe, basierten sehr wohl darauf sich mit einem gestohlenen Key zu registrieren und im richtigen Moment die Verbindung zu trennen.

Ich habe mir interessehalber (ich bin PRO Steam) mal einen aktuelleren Crack genauer angesehen, einfach um mitreden zu können und nicht immer mit irgendwelchen Vermutungen argumentieren zu müssen. Scheinbar geht es darum, die verschlüsselten Daten offline zu entpacken, was normalerweise nur über Steam möglich ist. Technisch ist es also mittlerweile erstaunlich banal HL2 ohne Steam laufen zu lassen.

Aber wieso sollte ich aus meiner Originalversion auf diese Weise nachträglich eine Raubkopie machen? Zumal ich gerne Online zocke und auf die schönen Mods warte die da noch kommen mögen.

Steam als residenter Kopierschutz ist also inzwischen komplett ausgehebelt worden - leider, der Ansatz vom Valve ist IMO der richtige. Radikal, aber richtig.

Die Verbraucherzentrale wird nicht verhindern können, dass nach und nach auch andere Entwickler auf ein ähnliches System umsteigen. Und das wird dann besser funktionieren. Das Problem beim HL2/Steam-System war (und das hat der Autor von dem Crack sogar süffisant selbst in die Info geschrieben), dass der Quellcode geleakt wurde.

Gast
2005-01-01, 21:33:49
Nach meiner Einschätzung ist die vorgeschriebene Online-Registrierung
rechtsmißbräuchlich und führt zur Fehlerhaftigkeit des Produktes mit
entsprechenden Mängelansprüchen des Käufers.

Die Verbraucherzentrale wird diese Problematik beobachten und sich
ggf. an die Presse wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Meinicke
Rechtsanwalt
Ltd. Referent Recht
Recht@verbraucherzentrale-sh.de
[...]




Juhuuuuuuuu - hoffentlich wird jetzt Valve verklagt!

jedi
2005-01-02, 13:02:19
Juhuuuuuuuu - hoffentlich wird jetzt Valve verklagt!

Das wäre zwar zu hoffen, aber wo steht das? Bis jetzt wird die Problematik nur von der Verbraucherzentrale "beobachtet". Das löst aber noch nicht automatisch eine Sammelkage aus. Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Beklagter.

Wer will, dass sich so ein kundenfeindliches und rechtswidriges Verhalten wie das von Valve nicht durchsetzt, muss schon ein bisschen aktiver werden, und den Verbraucherzentralen mehr Feuer unterm Hintern machen. Zum Beipiel mit einer Mail an die oben angegebene Adresse.

Kamikaze
2005-01-02, 16:31:35
kein rechtsanwalt dieser welt kann feststellen, ob dieses vorgehen von valve rechtswidrig ist, sondern einzig und allein ein gericht!

jedi
2005-01-02, 17:05:34
Deshalb wäre eine Sammelklage ja so wichtig.

Siemens
2005-01-03, 17:32:37
hmm ich weiß nicht aber bei mir auf der verpackung steht:
Systemvoraussetzungen: Internetverbindung
und nicht: "Für den Multiplayerpart oder Updates wird eine Internetverbindung benötigt."
Es ist dann doch logisch das auch für den Sp eine Internetverbindung benötigt wird.

Schroeder
2005-01-03, 20:58:35
hmm ich weiß nicht aber bei mir auf der verpackung steht:
Systemvoraussetzungen: Internetverbindung
und nicht: "Für den Multiplayerpart oder Updates wird eine Internetverbindung benötigt."
Es ist dann doch logisch das auch für den Sp eine Internetverbindung benötigt wird.
Ok, geb dir recht. Man sollte eben doch genau hinschauen. Ob das nun aussagekräftig ist, sei dahingestellt, in Bezug auf das "Wie" aber richtig, steht doch auf der Packung. Irrtum meinerseits.

Mehrpack
2005-01-04, 04:02:09
hmm ich weiß nicht aber bei mir auf der verpackung steht:
Systemvoraussetzungen: Internetverbindung
und nicht: "Für den Multiplayerpart oder Updates wird eine Internetverbindung benötigt."
Es ist dann doch logisch das auch für den Sp eine Internetverbindung benötigt wird.

hi,
ob das wirklich so logisch ist, vorallen im Nachhinein betrachtet?
man könnte doch auch annehmen der hersteller wollte sich bloss multiplayer sparen weil es ja sowieso immer darauf steht und mittlerweile klarsein sollte das beim multiplayer, welcher ja bei shooter heute schon ein elementaren bestandteil ist, ja internet gebraucht wird um es online zuspielen.

oder konntest du vor 2 jahren annehmen das auf einer Audio-CD welche kein CD zeichen mehr hat ein Kopierschutz drauf ist der das abspielen auf PC verhindern soll?
Jetzt sieht man die Logik aber man sollte immer zum Zeitpunkt des kaufes davon ausgehn und vorallen von der Allgemeinheit nicht vom überdurchschnittlich gut informierten PC süchtigen ;).

Mehrpack

WEGA
2005-01-04, 13:12:03
warum? was will die verbraucherzentrale tun? mal ganz im ernst, es gibt auch bei win-xp den aktivierungszwang. das muss dann auch geprüft werden. und xp ist seit jahren erhältlich, ohne das was passiert ist. ich seh die sache ganz einfach. wer ein problem mit hl² und steam hat, kauft es nicht. und gut ist.

tobife


ich habs aber gekauft und jetzt liegts in der ecke, weil ich kein bock auf die dreckige spyware steam habe

mobius
2005-01-04, 13:49:22
ich habs aber gekauft und jetzt liegts in der ecke, weil ich kein bock auf die dreckige spyware steam habe

Und was soll die Verbraucherzentrale gegen deinen Aberglauben tun? Ich hab bisher noch nirgendwo gelesen, dass Steam definitv (mit Beweisen, kein Thread blabla User sagt das und das) Spyware ist. Ansonsten lass ich mich gern vom Gegenteil überzeugen.

WEGA
2005-01-04, 14:11:06
Und was soll die Verbraucherzentrale gegen deinen Aberglauben tun? Ich hab bisher noch nirgendwo gelesen, dass Steam definitv (mit Beweisen, kein Thread blabla User sagt das und das) Spyware ist. Ansonsten lass ich mich gern vom Gegenteil überzeugen.


ok, für dich: er meine, dass wenn man ein problem mit steam hat es nicht kaufen soll. ich habs aber gekauft ohne zu wissen, was das steam bezweckt/macht.

Hucke
2005-01-04, 15:02:23
ok, für dich: er meine, dass wenn man ein problem mit steam hat es nicht kaufen soll. ich habs aber gekauft ohne zu wissen, was das steam bezweckt/macht.

Warum hast Du das Spiel dann nicht zurückgebracht? So lange Du im Laden nicht ausdrücklich drauf hingewiesen wurdest hättest Du einen echten Rückgabegrund gehabt.

Gast
2005-01-04, 16:04:55
Habt ihr alle nichts besseres zu tun, als die Verbaucherzentrale mit solchen Sachen zu nerven ?

Man, es gibt wichtigeres als einige Leute, die Ärger mit Steam, HL2 und mit sich selbst haben.

Denkt lieber an die Menschen in Südostasien, die haben wirkliche Probleme

Schroeder
2005-01-04, 19:43:21
Habt ihr alle nichts besseres zu tun, als die Verbaucherzentrale mit solchen Sachen zu nerven ?

Man, es gibt wichtigeres als einige Leute, die Ärger mit Steam, HL2 und mit sich selbst haben.

Denkt lieber an die Menschen in Südostasien, die haben wirkliche Probleme
Ich kann mich auch irren, aber ist genau für solche Fälle die Verbraucherzentrale / Verbraucherschutz nicht da? Ich meine ich als Verbraucher habe ein Problem mit einem Produkt, welches aber mit diesem Problem so vom Hersteller beabsichtigt kommt. Für solche Fälle gibts die doch, oder?
Und was soll die Verbraucherzentrale denn jetzt wegen der Katastrophe in Südasien machen? Schließen? Oder soll ich aufhören zu leben, wegen diesem Unglück was dort in Asien passiert ist. Ich meine bei aller Liebe ich habe Mitleid mit den Leuten dort, und ich kehre das mitnichten unter den Tisch, jedoch wird mir bzw. anderen doch gestattet sein, zu versuchen Probleme zu lösen. Und wenn dazu die Verbraucherzentrale gebraucht wird, dann sei dem so. Es sind ja nun keine Kräfte des THW oder was, welche im Katastrophengebiet nötiger gebraucht würden.

mbee
2005-01-04, 19:58:08
ok, für dich: er meine, dass wenn man ein problem mit steam hat es nicht kaufen soll. ich habs aber gekauft ohne zu wissen, was das steam bezweckt/macht.

Wenn man sich Deinen anderen Post anschaut, hat man allerdings das Gefühl, dass Du es immer noch nicht weißt...;)

Heimatsuchender
2005-01-04, 21:45:50
ok, für dich: er meine, dass wenn man ein problem mit steam hat es nicht kaufen soll. ich habs aber gekauft ohne zu wissen, was das steam bezweckt/macht.


würdest du uns denn verraten, was genau du für ein problem mit steam hast?
und jetzt sag bitte nicht: steam ist spyware. dafür gibt es keinerlei beweise.
und wenn du technische probleme hast, schildere sie uns. vielleicht kann man dir helfen. :)

tobife

Schroeder
2005-01-04, 22:14:42
würdest du uns denn verraten, was genau du für ein problem mit steam hast?
und jetzt sag bitte nicht: steam ist spyware. dafür gibt es keinerlei beweise.
und wenn du technische probleme hast, schildere sie uns. vielleicht kann man dir helfen. :)

tobife
Achtung, reine Neugier!

Gibt es denn Beweise, dass Steam keine Spyware ist? Ich will damit nichts unterstellen, nur nachfragen.

mobius
2005-01-04, 22:30:51
Achtung, reine Neugier!

Gibt es denn Beweise, dass Steam keine Spyware ist? Ich will damit nichts unterstellen, nur nachfragen.

Wir sind hier nicht im Ami Land, hier gilt unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Ansonsten sag ich einfach du bist ein Verbrecher, beweiß mir das Gegenteil. Für jeden Tag deines Lebens ein Alibi bitte. Umgekehrte Fragestellung funktioniert halt nicht immer.

Schroeder
2005-01-05, 07:24:08
Wir sind hier nicht im Ami Land, hier gilt unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Ansonsten sag ich einfach du bist ein Verbrecher, beweiß mir das Gegenteil. Für jeden Tag deines Lebens ein Alibi bitte. Umgekehrte Fragestellung funktioniert halt nicht immer.
Entschuldige bitte, hast du meinen Beitrag richtig gelesen? Mit Verstand? Ich habe extra hingeschrieben, dass ich aus reiner Neugier nachfrage und nichts unterstelle. Und da polterst du hier rum, von wegen, ich wäre ein Verbrecher und was weiß ich nicht noch. Ich meine da schreibe ich es sogar hin "Achtung, reine Neugier!" und "Ich will damit nichts unterstellen, nur nachfragen.". Ist das zuviel für dich? Eine einfache Nachfrage, weil ich dem Punkt einfach unwissend bin, und du popelst mir solchen Quark ins Ohr bzw. hier ins Auge.

Siemens
2005-01-05, 16:40:25
ok jetzt nennt mir bitte mal ein paar vernünftige gründe warum steam spyware sein sollte, interessiert sich so ne große firma dafür was ihr für pornos auf der festplatte habt ? machen die dann ne statistik daraus und sagen dann der durchschnitts hl2 spieler schaut sich die und die pornos an ?
oder suchen die raubkopierte software ? wofür ? was sollen die damit anfangen ? gehen die damit zum herrsteller und sagen: guck mal wir haben auf illegale art und weise rausgefunden das er da ne software hat mit nem nocd key crack.(trotzdem kann man das original im regal stehen haben,das können die nicht sehen)

wahrscheinlich ist es das steam das system scannt,um zu schauen welche hardware,welche treiber genutzt werden,um rauszufinden welches system die breite masse besitzt.
Was ist denn so schlimmm dran ? Der Hersteller weiß dann wenigstens für welche Systeme er seine produkte optimieren soll. Damit nicht schon in den ersten stunden ein patch benötigt wird,weil bei der hälfte der käufer die software nicht läuft.

mbee
2005-01-05, 17:29:49
Achtung, reine Neugier!

Gibt es denn Beweise, dass Steam keine Spyware ist? Ich will damit nichts unterstellen, nur nachfragen.


Die Frage ist IMO schon ein wenig unsinnig bzw. wär die Beweislast wohl recht schwer zu erbringen (es müsste Dir ja jemand den kompletten Quellcode durchgesehen haben). Genau so könnte man fragen ob es einen Beweis gibt, dass Gamebrowser wie ASE keine Spyware sind.
Das geht IMO lediglich bei Open Source Anwendungen.

Grestorn
2005-01-05, 18:14:08
Das geht IMO lediglich bei Open Source Anwendungen.Noch nicht mal da.

Wenn es schon praktisch unmöglich ist, die Korrektheit eines Sourcecodes mit ein paar hundert Zeilen zu beweisen, so ist es mindestens genau so schwer, die genaue Funktion zu beweisen, selbst wenn der Quellcode vorliegt.

Will sagen: Genügend Böswilligkeit vorausgesetzt, kann man auch in Open Source relativ einfach Malcode einbauen, ohne dass es irgendjemand merkt (bis der Schaden eingetreten ist). Die ganze angebliche Sicherheit für den Anwender durch OS ist eine Farce.

mbee
2005-01-05, 18:24:05
Noch nicht mal da.

Wenn es schon praktisch unmöglich ist, die Korrektheit eines Sourcecodes mit ein paar hundert Zeilen zu beweisen, so ist es mindestens genau so schwer, die genaue Funktion zu beweisen, selbst wenn der Quellcode vorliegt.

Will sagen: Genügend Böswilligkeit vorausgesetzt, kann man auch in Open Source relativ einfach Malcode einbauen, ohne dass es irgendjemand merkt (bis der Schaden eingetreten ist).

Prinzipiell ACK.


Die ganze angebliche Sicherheit für den Anwender durch OS ist eine Farce.
Das würde ich so nicht sagen. I.d.R. werden Sicherheitslücken in OS-Software doch meist ein wenig früher aufgedeckt und oft auch früher behoben als bei vielen Closed Source Anwendungen: Bestes Beispiel neueste Lücke im I.E. und Konqueror, für den I.E. mit SP1 oder unter W2K gibt es leider noch nicht mal einen Patch, obwohl die Lücke schon mit SP2 (wohl eher unabsichtlich) behoben wurde und im Konqueror schon recht lange behoben ist.

Schroeder
2005-01-09, 11:05:31
Ich möchte nur schnell vermelden Steam & Half-Life² laufen wiederDem hier sei dank. (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=2631779&postcount=45)
Ich hoffe damit sind auch die leidigen Raubkopiervorwürfe an meine Person endgültig hinfällig.

ShadowXX
2005-01-09, 20:18:06
wahrscheinlich ist es das steam das system scannt,um zu schauen welche hardware,welche treiber genutzt werden,um rauszufinden welches system die breite masse besitzt.
Was ist denn so schlimmm dran ? Der Hersteller weiß dann wenigstens für welche Systeme er seine produkte optimieren soll. Damit nicht schon in den ersten stunden ein patch benötigt wird,weil bei der hälfte der käufer die software nicht läuft.

Weil es Valve einen feuchten Kericht angeht, was für HW ich in meinem System habe....

Zumindest sollten Sie mich dann vorher fragen....(was Sie im übrigen für das sammeln der HW-Daten sogar tun).

Ob Steam Spyware ist, weiss hier keiner von uns...genausowenig wie jemand weiss, was für Daten vielleicht an Valve übermittelt werden...

Es schint aber zumindest bis jetzt nix besonders welltbewegendes zu sein, sonst wäre das schon durchs I-Net gegangen.

Was mich an Steam stört, ist die Möglichkeit, die Valve hätte, um Daten damit zu sammeln..... und ihre EULA.

Heimatsuchender
2005-01-09, 20:22:21
Weil es Valve einen feuchten Kericht angeht, was für HW ich in meinem System habe....

Zumindest sollten Sie mich dann vorher fragen....(was Sie im übrigen für das sammeln der HW-Daten sogar tun).

Ob Steam Spyware ist, weiss hier keiner von uns...genausowenig wie jemand weiss, was für Daten vielleicht an Valve übermittelt werden...

Es schint aber zumindest bis jetzt nix besonders welltbewegendes zu sein, sonst wäre das schon durchs I-Net gegangen.

Was mich an Steam stört, ist die Möglichkeit, die Valve hätte, um Daten damit zu sammeln..... und ihre EULA.



um die EULA mache ich mir keine sorgen (zumindest vorerst).
sollte valve einige punkte der EULA umsetzen (ihr gutes recht), gehe ich davon aus, dass es in einigen ländern zu klagen von verbraucherschutzorganisationen gegen valve kommen wird. viele der punkte der EULA haben in vielen ländern keine rechtliche grundlage.

toibfe

ShadowXX
2005-01-09, 20:35:20
um die EULA mache ich mir keine sorgen (zumindest vorerst).
sollte valve einige punkte der EULA umsetzen (ihr gutes recht), gehe ich davon aus, dass es in einigen ländern zu klagen von verbraucherschutzorganisationen gegen valve kommen wird. viele der punkte der EULA haben in vielen ländern keine rechtliche grundlage.

toibfe

Mache ich mir ernsthaft gesagt auch keine Gandanken drum, da ich nur SP daddle und HL2 zu 90% durch hab....(Motivation fehlt momentan etwas...hab mir zu XMax eine XBox (*gg*) geholt und daddle momentan fast nur Konsole).

Ich glaube auch nicht, dass Valve schon bei HL2 gebrauch von der Eula machen wird, aber unverschämt ist Sie schon.

Das Sie zu großen Teilen nicht in Ausser-AMI-Land anwendbar ist, da schlicht Gesetzteswiedrig ist klar....aber meinst du wirklich, dass Valve das wirklich kratzt...die Sagen einfach...entweder ihr kauft es, oder eben nicht...und wenn ihr es kauft, müsst Ihr eben mit den "Konsequenzen" leben...

Der wirklich Gelackmeierte ist Vivendi.....die werden nämlich als Publisher zuerst gehängt werden....

Heimatsuchender
2005-01-09, 21:17:29
Mache ich mir ernsthaft gesagt auch keine Gandanken drum, da ich nur SP daddle und HL2 zu 90% durch hab....(Motivation fehlt momentan etwas...hab mir zu XMax eine XBox (*gg*) geholt und daddle momentan fast nur Konsole).

Ich glaube auch nicht, dass Valve schon bei HL2 gebrauch von der Eula machen wird, aber unverschämt ist Sie schon.

Das Sie zu großen Teilen nicht in Ausser-AMI-Land anwendbar ist, da schlicht Gesetzteswiedrig ist klar....aber meinst du wirklich, dass Valve das wirklich kratzt...die Sagen einfach...entweder ihr kauft es, oder eben nicht...und wenn ihr es kauft, müsst Ihr eben mit den "Konsequenzen" leben...

Der wirklich Gelackmeierte ist Vivendi.....die werden nämlich als Publisher zuerst gehängt werden....


ich sehe die sache ganz einfach. sollte valve versuchen, die EULA in jetziger form durchzusetzen, gehe ich davon aus, dass es das dann war mit valve. auch valve kann es sich nicht leisten, kunden zu verprellen. auch wenn viele (auch ich) steam akzeptiert haben, heißt das nicht, dass der verbraucher/käufer sich alles gefallen lässt.

tobife

Lord Wotan
2005-01-10, 17:44:59
warum? was will die verbraucherzentrale tun? mal ganz im ernst, es gibt auch bei win-xp den aktivierungszwang. das muss dann auch geprüft werden. und xp ist seit jahren erhältlich, ohne das was passiert ist. ich seh die sache ganz einfach. wer ein problem mit hl² und steam hat, kauft es nicht. und gut ist.

tobife

Aber bei Windows XP kann ich einfach das weiterverkaufen. Bei HL2 geht das nicht. Und bei Windows XP kann ich das über Telefon freischalten lassen. Bei HL2 nicht!

Sumpfmolch
2005-01-15, 17:33:33
ok jetzt nennt mir bitte mal ein paar vernünftige gründe warum steam spyware sein sollte, interessiert sich so ne große firma dafür was ihr für pornos auf der festplatte habt ? machen die dann ne statistik daraus und sagen dann der durchschnitts hl2 spieler schaut sich die und die pornos an ?
oder suchen die raubkopierte software ? wofür ? was sollen die damit anfangen ? gehen die damit zum herrsteller und sagen: guck mal wir haben auf illegale art und weise rausgefunden das er da ne software hat mit nem nocd key crack.(trotzdem kann man das original im regal stehen haben,das können die nicht sehen)

wahrscheinlich ist es das steam das system scannt,um zu schauen welche hardware,welche treiber genutzt werden,um rauszufinden welches system die breite masse besitzt.
Was ist denn so schlimmm dran ? Der Hersteller weiß dann wenigstens für welche Systeme er seine produkte optimieren soll. Damit nicht schon in den ersten stunden ein patch benötigt wird,weil bei der hälfte der käufer die software nicht läuft.

weil heutzutage informationen viel geld wert sind.
siehe toll collect und autobahn maut: in den nächsten 10 jahren verdient toll collect an den mauteinnahmen so gut wie nichts...dafür an den daten über die lkws ne menge... (lkw telemetrie monopol ...die europäische wettbewerbsbehörde ermittelt übrigens schon ;D )

Gandalf
2005-01-19, 22:14:21
Hallo ...

auch nur nochmal ganz allgemein mein Senf:

Ich gebe Piffan und Kamikaze insoweit schonmal Recht:

Im gesamten Bereich des IT-/Internet-/Informatikrechts ist wahnsinnig vieles ungeklärt. Dementsprechend nutzen viele viele Anbieter (teilweise vermutlich sogar absichtlich -- Strategie ist alles...man sieht es in jedem 2ten Textilienladen "diese Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" ...was schlicht nicht rechtens ist...wonach sich aber wahrscheinlich 90% der Menschen richten) rechtswidrige AGB / EULAs...

Rechtlich klärend können nur Gerichtsurteile sein. Und wenn man befürchten muss, dass immer mehr Publisher Steamähnliche System einsetzen werden, dann ist der einzig vernünftige Weg eine Klage... Bezüglich STEAM (und vermutlich allen nachfolgenden Programmen) ist wegen der zu befürchtenden Kosten nur eine Sammelklage sinnvoll...

Man muss abwarten, ob eine solche zustande kommt.

Rechtsfrei ist das Internet zwar schon lange nicht mehr...von einer Rechtssicherheit wird es aber noch sehr lange meilenweit entfernt bleiben ;(

Gruß,
G.

Saphrex
2005-01-27, 20:18:42
http://www.gamesagent.net/?site=detailnews&ID=6697

Saphrex
2005-01-27, 20:21:57
Half-Life 2: Verbraucherschützer mahnen Vivendi und Valve ab
Internetverbindung als Hinweis auf Beschränkungen nicht ausreichend?

Die Zwangskoppelung von Half-Life 2 an den Online-Dienst Steam, der zumindest zur ersten Installation benötigte Internet-Verbindung und der Verhinderung des Weiterverkaufs hat nicht nur Spieler auf die Palme gebracht. Der deutsche Dachverband der Verbraucherzentralen und verbraucherorientierten Verbänden, die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hat nun sowohl den Publisher Vivendi als auch den Spieleentwickler Valve abgemahnt.
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Die Verbraucherschützer werfen Vivendi Universal Games und Valve in den Golem.de vorliegenden Abmahnschreiben vor, auf der deutschsprachigen Verpackung bei den Systemvoraussetzungen nur den Stichpunkt "Sonstiges - Internetverbindung" angegeben zu haben. Dies sei jedoch irreführend, so der vzbv: "Unter dem Begriff "Internetverbindung" versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, das, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann."

Tatsächlich könne das Spiel Half-Life 2 nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Das Spiel sei mit dem erworbenen Datenträger nicht alleine nutzbar; die Softwarevertriebsplattform Steam werde zwangsweise installiert und lade über das Internet wichtige Programmteile für das im Laden gekaufte Spiel herunter. Die zur Nutzung erforderliche Seriennummer, die Steam verlangt, ist dabei an eine Person gebunden. Dem Käufer werde damit die Möglichkeit genommen, das Spiel später gebraucht weiterzuverkaufen. "Ein Hinweisauf diese gravierenden außergewöhnlichen Einschränkungen erfolgt nicht auf der Verpackung des Spiels", mahnt der vbzv. Der allgemeine Hinweis auf die Erforderlichkeit einer Internetverbindung sei stattdessen irreführend und völlig intransparent.

Der zweite Punkt auf der am 24. Januar 2005 an Vivendi und Valve gegangenen strafbewehrten Unterlassungserklärung ist das "Steam Subscriber Agreement", das nur in englischer Sprache vorliegt. Bei Verträgen mit einem inländischen Verwender und dessen deutschen Kunden setze die Verständlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) voraus, dass diese in deutscher Sprache abgefasst sind. Dem vzbv lägen jedoch nur englischsprachige AGB-Texte vor. Die Klausel "This Agreement is written only in the English language, which language will be controlling in all aspects" erwecke aber den Eindruck, dass die AGB trotz fehlender Einbeziehung gelten würden und sei demnach unwirksam.

In einem Punkt hat der vzbv sich allerdings geirrt - die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass das Spiel nur auf einem Rechner und nicht auch weiteren Systemen installiert werden kann. Steam erlaubt es, einen Account auch auf mehreren Rechnern zu nutzen - auf nur einem davon darf Half-Life 2 aber gleichzeitig laufen.

Der Verbraucherschutzdachverband fordert Vivendi und Valve mit der Abmahnung auf, nicht mehr mit dem knappen Hinweis "Systemvoraussetzungen... Sonstiges... Internetverbindung" für Half-Life 2 zu werben, ohne darüber aufzuklären, dass das Spiel nach Registrierung nicht weitergegeben werden kann und auch der Verkauf des Benutzerkontos nicht möglich ist. Zudem dürfe nicht mehr behauptet werden, dass die englischsprachigen AGBs in jeder Hinsicht wirksam seien.

Sollten Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, die Mängel aber nicht ausbessern, droht ihnen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Vivendi Universal Games Deutschland konnte gegenüber Golem.de noch keine Stellungnahme abgeben.

Quelle: http://www.golem.de/0501/35945.html

Heimatsuchender
2005-01-27, 22:38:50
Half-Life 2: Verbraucherschützer mahnen Vivendi und Valve ab
Internetverbindung als Hinweis auf Beschränkungen nicht ausreichend?

Die Zwangskoppelung von Half-Life 2 an den Online-Dienst Steam, der zumindest zur ersten Installation benötigte Internet-Verbindung und der Verhinderung des Weiterverkaufs hat nicht nur Spieler auf die Palme gebracht. Der deutsche Dachverband der Verbraucherzentralen und verbraucherorientierten Verbänden, die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hat nun sowohl den Publisher Vivendi als auch den Spieleentwickler Valve abgemahnt.
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Die Verbraucherschützer werfen Vivendi Universal Games und Valve in den Golem.de vorliegenden Abmahnschreiben vor, auf der deutschsprachigen Verpackung bei den Systemvoraussetzungen nur den Stichpunkt "Sonstiges - Internetverbindung" angegeben zu haben. Dies sei jedoch irreführend, so der vzbv: "Unter dem Begriff "Internetverbindung" versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, das, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann."

Tatsächlich könne das Spiel Half-Life 2 nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Das Spiel sei mit dem erworbenen Datenträger nicht alleine nutzbar; die Softwarevertriebsplattform Steam werde zwangsweise installiert und lade über das Internet wichtige Programmteile für das im Laden gekaufte Spiel herunter. Die zur Nutzung erforderliche Seriennummer, die Steam verlangt, ist dabei an eine Person gebunden. Dem Käufer werde damit die Möglichkeit genommen, das Spiel später gebraucht weiterzuverkaufen. "Ein Hinweisauf diese gravierenden außergewöhnlichen Einschränkungen erfolgt nicht auf der Verpackung des Spiels", mahnt der vbzv. Der allgemeine Hinweis auf die Erforderlichkeit einer Internetverbindung sei stattdessen irreführend und völlig intransparent.

Der zweite Punkt auf der am 24. Januar 2005 an Vivendi und Valve gegangenen strafbewehrten Unterlassungserklärung ist das "Steam Subscriber Agreement", das nur in englischer Sprache vorliegt. Bei Verträgen mit einem inländischen Verwender und dessen deutschen Kunden setze die Verständlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) voraus, dass diese in deutscher Sprache abgefasst sind. Dem vzbv lägen jedoch nur englischsprachige AGB-Texte vor. Die Klausel "This Agreement is written only in the English language, which language will be controlling in all aspects" erwecke aber den Eindruck, dass die AGB trotz fehlender Einbeziehung gelten würden und sei demnach unwirksam.

In einem Punkt hat der vzbv sich allerdings geirrt - die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass das Spiel nur auf einem Rechner und nicht auch weiteren Systemen installiert werden kann. Steam erlaubt es, einen Account auch auf mehreren Rechnern zu nutzen - auf nur einem davon darf Half-Life 2 aber gleichzeitig laufen.

Der Verbraucherschutzdachverband fordert Vivendi und Valve mit der Abmahnung auf, nicht mehr mit dem knappen Hinweis "Systemvoraussetzungen... Sonstiges... Internetverbindung" für Half-Life 2 zu werben, ohne darüber aufzuklären, dass das Spiel nach Registrierung nicht weitergegeben werden kann und auch der Verkauf des Benutzerkontos nicht möglich ist. Zudem dürfe nicht mehr behauptet werden, dass die englischsprachigen AGBs in jeder Hinsicht wirksam seien.

Sollten Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, die Mängel aber nicht ausbessern, droht ihnen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Vivendi Universal Games Deutschland konnte gegenüber Golem.de noch keine Stellungnahme abgeben.

Quelle: http://www.golem.de/0501/35945.html


und was möchten die verbraucherschützer machen, wenn valve und vivendi nicht unterzeichnen?
die frage ist absolut ernstgemeint.
denn es steht nirgendwo ein wort darüber, was dann passieren soll/wird.

tobife

mobius
2005-01-27, 23:09:34
und was möchten die verbraucherschützer machen, wenn valve und vivendi nicht unterzeichnen?
die frage ist absolut ernstgemeint.
denn es steht nirgendwo ein wort darüber, was dann passieren soll/wird.

tobife

Sollten Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, die Mängel aber nicht ausbessern, droht ihnen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Vivendi Universal Games Deutschland konnte gegenüber Golem.de noch keine Stellungnahme abgeben.

Ebenfalls aus dem Golemartikel. Wie man diese Worte aber nun auslegen soll, weiss ich nicht. Vielleicht kann sich einer von euch ausmalen, was passieren könnte. Jedenfalls weiß ich eins: Valve hat eine Menge Geld und wird sich das Geschäft so schnell nicht "mies" machen lassen.

mapel110
2005-01-27, 23:16:20
6000 € sind jedenfalls ein Witz. Da sollte wohl keine Frage sein, was billiger für Valve ist (Die Anpassung oder die Strafzahlung).

Heimatsuchender
2005-01-27, 23:21:59
ja, aber die 6000 euro werden, wenn ich das richtig verstehe, fällig, wenn vivendi und valve unterschreiben, aber nicht den verpackungsaufdruck mit der internetverbindung umändern. mich interessiert aber: was passiert, wenn vivendi und valve die erklärung nicht unterschreiben?

tobife

Saphrex
2005-01-28, 00:16:46
""6.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung""

So wie ich das verstehe, für jede Verpackung was auf dem Markt ist

Hallodri1972
2005-01-28, 10:28:35
""6.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung""

So wie ich das verstehe, für jede Verpackung was auf dem Markt ist


6000 Euro pro verkauftem Spiel, das ist Richtig, aber immer noch nicht geklärt ist was ist wenn die das nicht unterzeichnen,

gibts hier keinen Jurastudenten o.Ä.?

Hucke
2005-01-28, 10:42:49
Ich glaub die Leute bei Vivendi verfluchen noch heute den Tag an dem sie den Deal mit Valve bezüglich HL2 gemacht haben. Aller Mist kommt auf den armen Publisher zurück. :D

Aber auch mich würde es interessieren wie das Ablauf jetzt aussieht. Wenn Vivendi die Unterlassungserklärung unterschreibt oder wenn nicht.

fdhhf
2005-01-28, 10:45:38
6000 Euro pro verkauftem Spiel, das ist Richtig, aber immer noch nicht geklärt ist was ist wenn die das nicht unterzeichnen,

gibts hier keinen Jurastudenten o.Ä.?

Dann wird geklagt, ganz einfach. Darauf wird es Vivendi ankommen lassen.

Mephisto
2005-01-28, 10:49:01
Ist es wohl möglich, das Spiel (Retail) zurückzugeben, mit dieser Abmahnung oder noch folgenden Schritten als Argumentationsgrundlage?

Nevis
2005-02-02, 21:10:19
Ich persönlich finde es richtig klasse, das Valve und Vivendi nun abgemahnt worden sind. So kann man mit ehrlichen Käufern nicht umgehen. Und es zeigt auch, daß die ganzen Fanboys, die hier Steam immer wieder ganz bewußt hochjubelten, mit ihren Einschätzungen und Rechtfertigungen wohl etwas daneben lagen ;)

Gruß Nevis

Heimatsuchender
2005-02-02, 23:14:17
Ich persönlich finde es richtig klasse, das Valve und Vivendi nun abgemahnt worden sind. So kann man mit ehrlichen Käufern nicht umgehen. Und es zeigt auch, daß die ganzen Fanboys, die hier Steam immer wieder ganz bewußt hochjubelten, mit ihren Einschätzungen und Rechtfertigungen wohl etwas daneben lagen ;)

Gruß Nevis


und was hat es bis jetzt gebracht? es ist noch nicht mal bekannt, ob vivendi und valve unterschrieben haben. es ist auch nicht bekannt, was die verbraucherschützer tun wollen, wenn vivendi und valve nicht unterschreiben. ich denke, vivendi und valve werden die sache aussitzen (was ja kein problem ist, da sich hl² gut verkauft).

tobife

Mehrpack
2005-02-03, 23:09:54
und was hat es bis jetzt gebracht? es ist noch nicht mal bekannt, ob vivendi und valve unterschrieben haben. es ist auch nicht bekannt, was die verbraucherschützer tun wollen, wenn vivendi und valve nicht unterschreiben. ich denke, vivendi und valve werden die sache aussitzen (was ja kein problem ist, da sich hl² gut verkauft).

tobife

hi,
klage einreichen und evt eine einstweilige verfügung erwirken das HL2 nicht so verkauft werden darf?

ich glaube kaum das die verbraucherzentrale da däumchen dreht und bettelt bis v/v da in die socken kommen.
sie werden schon die nächsten juristischen schritte einleiten, wenn die fristen abgelaufen sind.

Mehrpack

lola
2005-02-07, 19:15:05
EULA für HL2 rechtlich ohne Wirkung?

Das ganze nimmt so langsam Formen an und wird schon international bekannt.

http://www.theinquirer.net/?article=21105

http://www.bluesnews.com/cgi-bin/board.pl?action=viewthread&threadid=54632

Mal sehen,wie's weiterläuft.

Heimatsuchender
2005-02-07, 23:26:10
EULA für HL2 rechtlich ohne Wirkung?

Das ganze nimmt so langsam Formen an und wird schon international bekannt.

http://www.theinquirer.net/?article=21105

http://www.bluesnews.com/cgi-bin/board.pl?action=viewthread&threadid=54632

Mal sehen,wie's weiterläuft.


naja, "the inquirer" ist immer mit vorsicht zu genießen und "bluesnews" verweist lediglich auf den bericht von "the inquirer". im grunde genommen hat "the inquirer" nur was übersetzt, was schon bekannt war. mich würde vielmehr interessieren:
gibt es in anderen ländern auch ein derartiges vorgehen gegen hl² und steam oder ist deutschland das einzige land? und dann interessiert mich noch, ob andere uns mittlerweile auslachen? ob es nicht dringendere probleme in deutschland gibt als: hl² und steam? :confused:

tobife

Mehrpack
2005-02-08, 00:10:03
hi,
kommt a) darauf an wie die rechtslage in den anderen ländern ist und ob diese ein vorgehen erlaubt und b) ob es auch dort verbraucherschutzorganisationen gibt oder jemand der bereit ist valve/vivendi abzumahnen und einen darauf folgenden gerichtsprozess durch zuziehn.

Mehrpack

123456
2005-02-08, 01:03:06
...und dann interessiert mich noch, ob andere uns mittlerweile auslachen? ob es nicht dringendere probleme in deutschland gibt als: hl² und steam? :confused: tobife
sicherlich hat de andere und wichtiger probleme als hl2 und steam. aber die anderen probleme sind nicht im bereich des verbraucherschutzes einzuordnen. du willst dir doch wohl im ernst nicht alle rechte von valve absprechen lassen? es kann ja wohl nicht sein, das der kunde als sklave und bittsteller behandelt wird! der kunde ist immer noch könig!

Heimatsuchender
2005-02-08, 22:03:16
sicherlich hat de andere und wichtiger probleme als hl2 und steam. aber die anderen probleme sind nicht im bereich des verbraucherschutzes einzuordnen. du willst dir doch wohl im ernst nicht alle rechte von valve absprechen lassen? es kann ja wohl nicht sein, das der kunde als sklave und bittsteller behandelt wird! der kunde ist immer noch könig!


der kunde kann ganz einfach handeln. er lässt hl2 im regal liegen (ich habs gekauft :| ).
nur allzuviele leute scheinen kein problem mit hl² und steam zu haben. sonst würde es sich nicht so gut verkaufen. :|

tobife

looking glass
2005-02-09, 00:18:23
So doll hats sich nun wieder nicht verkauft (noch nicht) - letzte Meldung war 1,7 Mill. Einheiten innerhalb von c.a. 2 Monaten.

Soweit mitbekommen, ist der Verkauf zwar gut, mit 2,5 Mill. wurde aber gerechnet - jedoch sind die 1,7 Mill. von Vivendi gemeldet, k.A. ob da Steamverkäufe mit drin sind, ich denke mal nicht, somit könnten sicherlich noch ein paar einheiten draufgeschlagen werden.

Wie dem auch sei, wenn ich mir den Stappel im MM ansehe, der da nicht kleiner werden will und das schon seit c.a. 1 Monat, ist der Verkauf doch eingebrochen, nachdem die Hypeblase mehr oder weniger sich auflöste (sprich Spiel released und erste wirkliche Meinungsbilder sich anbannten).

Ich habs nicht, Steam sei dank, werd ich es auch nicht kaufen, ziemlich einfache Entscheidungsfindung - für mich jedenfalls, meinem Alter sei wohl geschuldet, das ich es nicht als tragischen Verlust ansehe.

MfG
Look

Heimatsuchender
2005-02-09, 22:48:42
So doll hats sich nun wieder nicht verkauft (noch nicht) - letzte Meldung war 1,7 Mill. Einheiten innerhalb von c.a. 2 Monaten.

Soweit mitbekommen, ist der Verkauf zwar gut, mit 2,5 Mill. wurde aber gerechnet - jedoch sind die 1,7 Mill. von Vivendi gemeldet, k.A. ob da Steamverkäufe mit drin sind, ich denke mal nicht, somit könnten sicherlich noch ein paar einheiten draufgeschlagen werden.

Wie dem auch sei, wenn ich mir den Stappel im MM ansehe, der da nicht kleiner werden will und das schon seit c.a. 1 Monat, ist der Verkauf doch eingebrochen, nachdem die Hypeblase mehr oder weniger sich auflöste (sprich Spiel released und erste wirkliche Meinungsbilder sich anbannten).

Ich habs nicht, Steam sei dank, werd ich es auch nicht kaufen, ziemlich einfache Entscheidungsfindung - für mich jedenfalls, meinem Alter sei wohl geschuldet, das ich es nicht als tragischen Verlust ansehe.

MfG
Look


naja, die 1,7 mio. sind aber eine zahl, die andere gern erreichen würden. nichts desto trotz. ich vermute, das ganze wird im sande verlaufen.

tobife