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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay frage


subzero85984
2005-01-01, 16:26:44
hi,

ich hab mal ne frage zu ebay. und zwar wie is das, wenn ich bei ebay z.b. rin spiel verkaufe, jemand das ersteigert und dann will ich das spiel doch net verkaufen. kann ich da von kaufvertrag noch zurücktreten oder isses dann zuspät?

weissichned
2005-01-01, 16:31:04
ja dann ist es zu spät, du musst es verkaufen.
es ist ein rechtmäßiger kaufvertrag entstanden.

Denniss
2005-01-01, 16:33:01
Rücktritt vom Verkauf bzw eine nachträgliche Preiserhöhung sind nicht möglich sobald ein Gebot besteht.

Du kannst sowas ja auch nicht machen wenn Du gerade einen Vertrag unterschrieben hast ....

Franklin
2005-01-01, 18:11:32
Du könntest dem Käufer sagen, das der Gegenstand der Auktion defekt ist und du ihn deswegen jetzt nicht mehr verkaufen kannst.
Allerdings musst du dann mit einer entsprechenden Bewertung rechnen. Denn die Story wird kaum einer glauben.

TomatoJoe
2005-01-01, 20:32:01
ich hasse so leute. erst verkaufen sies und nacher heißts "sorry aber das spiel ist putt gegangen"

Tomi
2005-01-02, 08:27:32
Tja..typischer Fall von "der zahlt zu wenig". Dann musst Du halt nen höheren Startpreis ansetzen mit der Folge, dass dann vermutlich überhaupt niemand bietet. Fakt ist..es kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Erfüllst Du deine Lieferpflicht nicht, kann der Käufer Schadenersatz verlangen. Wenn er das Spiel bei Dir für 10 Euro ersteigert hat, Du die Lieferung verweigerst und er es für 20 Euro woanders kaufen muss, kann er dich auf 10 Euro Schadenersatz verklagen. Wird bei den Pipi-Beträgen keiner machen, dafür setzt es aber eine schöne negative Bewertung, die dich in Zukunft weit mehr als 10 Euro kosten kann.

Franklin
2005-01-02, 09:51:33
ich hasse so leute. erst verkaufen sies und nacher heißts "sorry aber das spiel ist putt gegangen"


Gut ist sowas natürlich auch nicht. Bin da der Meinung von TomatoJoe.
Wenn das am Preis liegen sollte, beiße in den sauren Apfel und verkaufe es, zusätzlich lerne daraus und hake den Fall ab.