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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Offensichtlich falsche Überweisung


Iceman346
2005-01-05, 12:40:05
Ich hab grad einen halbe Schock erlitten als ich in mein Onlinebanking einloggte und dort anstatt der erwarteten ~230 Euro 805 Euro erblickte.
In der Umsatzabfrage sehe ich dann, dass der RWTÜV mir ~580 Euro überwiesen hat mit der Beschreibung "NR.AUSLAGENERSATZ /191104".

Etwas Hintergrund dazu: Ich war mit meinem Wagen letztes Jahr beim Tüv und dieser ist bei der Prüfung durchgefallen, es wurde aber keine AU durchgeführt weil der Auspuff kaputt war, bezahlt hatte ich aber. Nach Reperatur wurde die AU dann von der Werkstatt welche auch die Reperatur durchgeführt hat gemacht.
Also zum Tüv getiegert und das ganze flott geregelt, knapp 2 Wochen später hatte ich das Geld wieder auf dem Konto. Nen Monat danach kam eine weitere (kleine) Überweisung von denen über die ich nicht genauer nachgedacht hab obwohl ich schon da hätte stutzig werden sollen...

Diese riesige Überweisung jetzt ist aber eindeutig nicht für mich gedacht (so schön es auch ist ;)), was soll ich tun? Zur Bank gehen? Zum Tüv gehen? Hat irgendwer Erfahrung mit sowas?

Gast
2005-01-05, 12:44:41
Entweder du lässt es drauf und wartest bis sie es merken und wieder zurück buchen, oder du rufst mal kurz den TÜV an.

clm[k1]
2005-01-05, 12:50:24
Ich würde sagen: abwarten!
Aber erst mal nicht ausgeben - kann ja sein das die das doch wieder haben wollen.

Aber angesichts der tatsache, das das deren "verschulden" ist, würde ich mir nicht die mühe machen da irgendwas zu regeln - sollen die sich doch selber kümmern, wenn die ihr geld wieder haben wollen!


just my 2 cent
clm[k1]

Iceman346
2005-01-05, 12:57:51
']Ich würde sagen: abwarten!
Aber erst mal nicht ausgeben - kann ja sein das die das doch wieder haben wollen.

Aber angesichts der tatsache, das das deren "verschulden" ist, würde ich mir nicht die mühe machen da irgendwas zu regeln - sollen die sich doch selber kümmern, wenn die ihr geld wieder haben wollen!

Natürlich wäre das verlockend ;) Aber da ich ein grundguter Mensch bin hätte ich beim Ausgeben des Geldes immer ein mulmiges Gefühl, auch wenn sie es nach 2 Jahren noch nicht wiederhaben wollten.

Darum werd ich da wohl mal durchklingeln...

nn23
2005-01-05, 13:00:40
selber schuld ;)

ich hätte es draufgelassen und in ein paar monaten verjubelt!

die geben ja normalerweise auch nichts freiwillig zurück

EureDudeheit
2005-01-05, 13:32:16
Abwarten, du bist nicht verpflichtet den Irrtum zu melden. Aber das Geld NICHT verprassen.

darph
2005-01-05, 14:33:57
Abwarten, du bist nicht verpflichtet den Irrtum zu melden. Aber das Geld NICHT verprassen.
Richtig. Wenn sie es merken, mußt du es zurück geben. Aber behalte das Geld ruhig auf dem Konto. -> Zinsen, wenn vielleicht auch nicht viel. ;(

Gast
2005-01-05, 14:40:23
Zurückgeben!
Wenn sie es wieder zurückverlangen hast du nur Ärger damit. Geh lieber auf Nummer Sicher und sag, dass es ein Irrtum sein muss.

DDM_Reaper20
2005-01-05, 15:42:16
Ich hab grad einen halbe Schock erlitten als ich in mein Onlinebanking einloggte und dort anstatt der erwarteten ~230 Euro 805 Euro erblickte.
In der Umsatzabfrage sehe ich dann, dass der RWTÜV mir ~580 Euro überwiesen hat mit der Beschreibung "NR.AUSLAGENERSATZ /191104".

Etwas Hintergrund dazu: Ich war mit meinem Wagen letztes Jahr beim Tüv und dieser ist bei der Prüfung durchgefallen, es wurde aber keine AU durchgeführt weil der Auspuff kaputt war, bezahlt hatte ich aber. Nach Reperatur wurde die AU dann von der Werkstatt welche auch die Reperatur durchgeführt hat gemacht.
Also zum Tüv getiegert und das ganze flott geregelt, knapp 2 Wochen später hatte ich das Geld wieder auf dem Konto. Nen Monat danach kam eine weitere (kleine) Überweisung von denen über die ich nicht genauer nachgedacht hab obwohl ich schon da hätte stutzig werden sollen...

Diese riesige Überweisung jetzt ist aber eindeutig nicht für mich gedacht (so schön es auch ist ;)), was soll ich tun? Zur Bank gehen? Zum Tüv gehen? Hat irgendwer Erfahrung mit sowas?


Bleib' Dir selber treu und gib denen Bescheid. :)

DDM_Reaper20
2005-01-05, 15:43:37
']Ich würde sagen: abwarten!
Aber erst mal nicht ausgeben - kann ja sein das die das doch wieder haben wollen.

Aber angesichts der tatsache, das das deren "verschulden" ist, würde ich mir nicht die mühe machen da irgendwas zu regeln - sollen die sich doch selber kümmern, wenn die ihr geld wieder haben wollen!


just my 2 cent
clm[k1]

Nun ja, klingt schon verlockend . . . aber würdest Du's genauso sehen, wenn's Deine Kohle wäre? :biggrin:

[Ist übrigens nicht beleidigend, herablassend oder andersweitig negativ gemeint . . .]

Iceman346
2005-01-05, 16:35:07
Hab grad angerufen und da sagten sie mir, dass ich morgen nochmal anrufen soll, da nach 16 Uhr die Buchhaltung schluss macht ^^

-error-
2005-01-05, 16:38:42
Der TÜV ist die reinste Abzockgesellschaft, die haben es nicht anders verdient, kauf dir was Schönes für das Geld :)

Sizzla
2005-01-05, 16:42:38
Warum passiert mir sowas nie.....


Ich würd das direkt überweisen...allerdings an Alternate für nen FX 55 :biggrin:

-error-
2005-01-05, 16:44:36
Warum passiert mir sowas nie.....


Ich würd das direkt überweisen...allerdings an Alternate für nen FX 55 :biggrin:

Ne, das wäre ja Verschwendung :) Lieber ein 3000/3200+ Winchester mit 939.Mainboard und einer 6800GT/X800XT.

clm[k1]
2005-01-05, 17:14:13
Nun ja, klingt schon verlockend . . . aber würdest Du's genauso sehen, wenn's Deine Kohle wäre? :biggrin:

[Ist übrigens nicht beleidigend, herablassend oder andersweitig negativ gemeint . . .]

ja würde ich.
weil ich mich dann auch selber kümmern müsste und würde.
Ich würde mich jedenfalls nicht der falschen annahme hingeben, das der andere sich freiwillig dazu bereit erklärt das geld zurück zu geben!

Ich möchte hier noch mal darauf hinweisen, das ich extra geschrieben habe das geld noch nicht auszugeben -> das impliziert das man das geld zurück gibt, wenn es zurück gefordert werden sollte. nur würde ich bis es soweit ist erst mal abwarten.


so far
clm[k1]

Iceman346
2005-03-20, 19:56:23
Über 2 Monate sind vergangen und ich fühle mich gezwungen den Thread nochmal hochzuholen ;)

Ich habe 2 Tage nach meinem Posting oben (wo die Buchhaltung "abwesend" war) mich nochmal beim Tüv gemeldet, jemanden mein "Leid" ;) geschildert und, auf Verlangen, nen Ausdruck der Überweisung aus dem Onlinebanking dorthin gefaxt. Zwar fragte die Dame, die ich am Telefon hatte, ob sie am gleichen Tag nochmal anrufen könnte, was ich bejahte, aber seitdem herrscht völlige Funkstille von Seiten des Tüvs. Es ist keine Rückforderung eingegangen, es hat mich niemand zurückgerufen (ok, am nächsten Tag war ich in der Uni, möglich, dass während der Zeit jemand angerufen hat, aber ich bin nunmal nicht immer zu Hause), nix.

Einerseits hab ich keine große Lust hinter dem Tüv herzurennen und dafür zu sorgen, dass die ihr Geld beisammen halten, andererseits find ichs immer noch nicht so toll das Geld rumliegen zu haben (welches ich natürlich immer noch nicht ausgegeben hab). Was meint ihr? Hab ich meine "Bürgerpflicht" mit der Meldung erfüllt? Einfach weiterwarten? Nochmal anrufen?

paulus000
2005-03-20, 20:06:58
Merkwürdiges Gefühl hätte ich auch, Geld würd ich weiterhin aufheben und nicht ausgeben.

Aber warum solltest du denen deswegen nachlaufen?
Kassier einfach die Zinsen (sowenig es auch sind...)

Panasonic
2005-03-20, 20:08:06
Du hast Deine Hinweispflich erfüllt. Anscheinend hat der TÜV seinen Besitz an den 5xx € aufgegeben. Daher: kauf Dir was nettes, ich wüsste da eine schicke Jacke...

Schiller
2005-03-20, 20:10:21
Wart es ab. Du hast dich gemeldet, sie haben sich nicht gemeldet. Du hast was getan, sie nicht. Ausserdem könntest du das Geld verprassen. Wenn sie irgendwann zurückfordern, stotterst du es eben in Raten ab. Sie können von dir keinen Schadensersatz oder Zinsen fordern IMHO.

Ausserdem verjährt es bestimmt auch irgendwann. ;D

Lord Wotan
2005-03-20, 20:11:59
Entweder du lässt es drauf und wartest bis sie es merken und wieder zurück buchen, oder du rufst mal kurz den TÜV an.

Zurückbuchen dürfen sie Garnicht. Denn niemand hat einen zugriff auf dein Konto ausser dir. Sie dürfen dich freundlich bitten das zurückzuüberweisen. Mehr geht nicht! Ich würde erst mal nichts tum.Und hoffen das die frist verstreicht wo sie es zurück fordern kömmten.

sun-man
2005-03-20, 20:17:06
SDie können es ja trotzdem ganz normal zurückfordern, fraglich wie lange - vermutlich aber 2 Jahre oder so.
Man ist zwar nicht verpflichtet sichj zu melden, jedoch ist es unrechtmäßig erworbenees Geld und kann problemlos zurückgefordert werden....ein Gericht würde schon beim versuch lachen das Geld zu behalten.

MFG

elektr. Ziegenbock
2005-03-20, 21:14:51
Du hast dich nach Erhalt des Geldes beim TÜV gemeldet, sogar mehrmals. Außerdem hast du dir die Mühe gemacht, denen deinen Kontoauszug zu sckicken! Ich finde, damit hast du deine moralische Pflicht erfüllt.

Ich würde es nicht einsehen, warum ich denen hinterherrennen soll, wenn die ihr Geld nicht haben wollen. "Selber Schuld" würde ich in so einem Fall sagen.

Erkundige dich am besten, ab wann die Überweisung verjährt. Dann kannst du das Geld ohne schlechtes Gewissen verjubeln. Ich würde mich ganz sicher nicht nochmal beim TÜV melden. Du bist doch nicht deren Laufbursche! Selbst bei deiner Meldung haben sie die Arbeit auf dich abgewälzt (Kontoauszug). Die haben das Geld IMHO nicht verdient!

Gast
2005-03-20, 22:24:34
hmm kommt mir bekannt vor.. is aber diesmal nid der tüv sondern die AfA.
bin in nem projekt von der AfA und bekomme Lohn..soweit so gut.. nur bekomme ich seit dem (geht 6 Monate und danach entweder festanstellung oder weiter ALG2) trotzdem ALG2 überwiesen... + gehalt der Firma (welche ja mit der AfA zusammenarbeitet).

bei der ersten überwesiung hatte ich im hinterkopf das wird stimmen da es ja ne ALG2 umstellung gab.. die info dame am telefon sagte auch "ja das wird richtig sein" ..also..weg damit *G*-

nunja doch dann kam es nächsten monat wieder..und den darauf auch...

mit meiner abmeldung bei der AfA stimmt auch alles für die 6 monate..wurde sogar von der abteilungsleiterin der AfA geregelt..daran kanns nid liegen.

bei der meldung zu "arbeitssuchend" (muss man ja wieder 3 monate vorher) erklärte man mir dass ich das nicht muss da ich ja noch gemeldet bin.. is so bei desem projekt *grübel*... nach meinem verdutzten gesichtsausdruck frage man nochmals (die AfA Dame unter Zeugen (Kollege).. ja stimmt was nicht? hmm ja muss ich mich nicht melden? ..nein sie sind noch gemeldet.. sie beziehen ja ALG2 oder? JA das tue ich aber sie wissen schon dass ich arbeite und lohn bekomme.. jaja steht ja alles im system.. ist alles richtig...

Das ganze 2x .....

also ging ich wieder und wundere mich halt jetzt..was sagt ihr dazu?

anzumerken sei noch dass serlbst wenn es richtig wäre... was def. nicht sein kann... die summe des alg2 niemals stimmen kann und auch nicht meinem alg2 bescheid entspricht den ich kurz vor dem neuen job bekam (und darauf bekam ich ja sogar ne abmeldung).

hoffe ihr blickt in meinem text durch.. is halt schwer zu erklären..aber was soll man tun?

Iceman346
2013-04-29, 14:51:20
Juhei, ich habe meinen alten Thread wiedergefunden! Über 8 Jahre sind vergangen und der Tüv hat sich übrigens nie wieder gemeldet. Das Geld habe ich somit quasi in mein Vermögen einverleibt.

Das wollte ich aber eigentlich nicht erzählen sondern das viel interessantere: Letzte Woche hatte ich eine Buchung über ~290€ von Amazon.de auf dem Konto. Ebenfalls völlig ohne erkennbaren Grund. Sieht vom Verwendungszweck her aus wie Geld aus deren Partnersystem oder ähnlichem. Da ich bei Amazon lediglich Käufer bin natürlich nicht für mich bestimmt.

Also genauso gehandelt wie damals. Amazon kontaktiert, von deren Support noch die Nachfrage bekommen ob ich am Partnerprogramm teilnehme (müssten die anhand meines Accounts doch auch selbst sehen...), das habe ich verneint und mir wurde versichert man würde sich spätestens am Freitag wieder melden.

Das ist natürlich nicht passiert. Na jo, meine Schuldigkeit empfinde ich als getan, ich warte mal ab was noch kommt...

Boris
2013-04-29, 15:00:29
Wieso überweist du das Geld nicht einfach zurück?

Iceman346
2013-04-29, 15:03:51
Weil ich nicht weiß wohin. Das Auftraggeberkonto ist ja nicht sichtbar. Davon ab kann ich mir nicht vorstellen, dass eine undokumentierte Überweisung meinerseits eine gute Antwort auf eine undokumentierte Überweisung der "Gegenseite" ist.

Boris
2013-04-29, 15:06:26
Komisch, bei mir wird in den Überweisungsdetails angezeigt, von welchem Konto das Geld kommt. Ist wohl von Bank zu Bank anders.

Davon ab kann ich mir nicht vorstellen, dass eine undokumentierte Überweisung meinerseits eine gute Antwort auf eine undokumentierte Überweisung der "Gegenseite" ist.
Wo siehst du das Problem?

GBWolf
2013-04-29, 15:06:35
Deine KNR scheint echt beliebt zu sein ;)

Iceman346
2013-04-29, 15:12:04
Komisch, bei mir wird in den Überweisungsdetails angezeigt, von welchem Konto das Geld kommt. Ist wohl von Bank zu Bank anders.

Stimmt, in den genaueren Infos kann man es sehen.

Wo siehst du das Problem?

Weil auf der anderen Seite dann genauso jemand da sitzt und keine Ahnung hat wo das Geld her kommt. Und Geld welches man zwar erhält aber man nicht erwartet gehört einem nunmal nicht. Eventuell würde das dazu führen das die Gegenseite auch auf die Idee kommt das Geld wieder zurück zu überweisen und dann fängt man wieder von vorne an ;)

Ich denke da Kontakt aufzunehmen um abzuklären was passiert ist und mit welchem Verwendungszweck man zurück überweisen soll damit eben keine Missverständnisse auftreten ist da die beste Vorgehensweise.

WTC
2013-04-29, 15:25:13
ich hab das auch schon gehabt das ich vergessen hab den verwendungszweck anzugeben oder er war falsch, da kam das geld dann einfach postwendend wieder zurück, also einfach zurück überweisen macht wirklich keinen Sinn imho

Piffan
2013-04-29, 16:49:25
Ich erhalte öfter Überweisungen von meinen Patienten. Da kam es auch schon mal vor, dass ich einen säumigen Patienten anmahnte, worauf dieser recht erbost reagierte, weil er schließlich schon überwiesen hätte. Auf meine freundliche Bitte hin kam er dann doch persönlich und wir klärten dann vor Ort, dass er einen Dreher im Auftrag hatte. Zum Glück war der Empfänger keine Schweinebacke und zahlte bereitwillig zurück.

Fehlüberweisungen können einen kleinen Mann sehr hart treffen. Bei einem Monster wie TÜV oder Amazon wird sowas wohl unter Reibungsverlusten verbucht werden. Geld ist verdampft. :biggrin:

Arthi
2013-04-29, 18:19:30
Also wirklich, so ein Konto hätte ich auch gerne :biggrin:

medi
2013-04-29, 18:41:35
Also wirklich, so ein Konto hätte ich auch gerne :biggrin:

dito :cool:

Dead Man
2013-04-29, 19:39:26
Juhei, ich habe meinen alten Thread wiedergefunden! Über 8 Jahre sind vergangen und der Tüv hat sich übrigens nie wieder gemeldet. Das Geld habe ich somit quasi in mein Vermögen einverleibt.

Das wollte ich aber eigentlich nicht erzählen sondern das viel interessantere: Letzte Woche hatte ich eine Buchung über ~290€ von Amazon.de auf dem Konto. Ebenfalls völlig ohne erkennbaren Grund. Sieht vom Verwendungszweck her aus wie Geld aus deren Partnersystem oder ähnlichem. Da ich bei Amazon lediglich Käufer bin natürlich nicht für mich bestimmt.

Also genauso gehandelt wie damals. Amazon kontaktiert, von deren Support noch die Nachfrage bekommen ob ich am Partnerprogramm teilnehme (müssten die anhand meines Accounts doch auch selbst sehen...), das habe ich verneint und mir wurde versichert man würde sich spätestens am Freitag wieder melden.

Das ist natürlich nicht passiert. Na jo, meine Schuldigkeit empfinde ich als getan, ich warte mal ab was noch kommt...

Enthält Deine Kontonummer zufällig die Ziffern 4, 0 und 2? Das sind nämlich Wünschelziffern. :upara:

Black-Scorpion
2013-04-29, 20:01:34
selber schuld ;)

ich hätte es draufgelassen und in ein paar monaten verjubelt!

die geben ja normalerweise auch nichts freiwillig zurück
Du weißt schon das die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt?
Und da wir erst April haben und diese drei Jahre erst am 01.01.2014 beginnen, kannst du selbst ausrechnen wie lange sie Zeit haben. ;)

Sir Silence
2013-04-29, 20:02:16
nette story :) gz zum geschenkten geld vom tüv. und jetzt amazon :D die mögen dich.

Iceman346
2013-04-29, 20:25:01
Enthält Deine Kontonummer zufällig die Ziffern 4, 0 und 2? Das sind nämlich Wünschelziffern. :upara:

Meine Kontonummer enthält tatsächlich nicht eine dieser Nummern ;)

nette story :) gz zum geschenkten geld vom tüv. und jetzt amazon :D die mögen dich.

Bei Amazon hab ich ja noch die Hoffnung/Erwartung das die da professioneller reagieren. Mal abwarten. Zeit haben sie ja, wie Black-Scorpion schreibt, noch etwas.

Dead Man
2013-04-29, 20:31:32
Meine Kontonummer enthält tatsächlich nicht eine dieser Nummern ;)


Dann hast Du vermutlich einfach nur Glück gehabt (2. Hälfte des Artikels). (http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/neuregelung-verlust-der-geldkarte-kostet-kuenftig-bis-zu-150-euro-a-651409.html) ;)

deepmac
2013-04-29, 21:31:17
ich hatte mal eine Fehlüberweisung von 11720 DM auf meinem SParkassenkonto, leider haben sie es den nächsten Tag gemerkt.:smile:

aber stellt euch mal vor, so eine Fehlüberweisung wird auf ein Pfändungskonto verbucht, da ist das Geld weg!

Plutos
2013-04-29, 21:36:45
Enthält Deine Kontonummer zufällig die Ziffern 4, 0 und 2? Das sind nämlich Wünschelziffern. :upara:

Ich hatte mal eine (7-stellige) Kontonummer, die ausschließlich aus genau diesen Ziffern bestand. Demnach müsste ich ja reich sein :rolleyes:. Oh wait... :cool: :biggrin: :whistle:.

Piffan
2013-04-30, 07:50:28
Wenn ich eine Fehlüberweisung bemerken würde und der Urlaub vor der Tür stünde, dann würde ich mich vielleicht einfach an die Sparkasse wenden. Die sollten eigentlich einen B- Plan haben. Sprich, wenn sich der heulende Fehlüberweiser meldet, kann man ja Vollmacht für die Rückbuchung erteilen. Vielleicht würden die netterweise auch selbst Kontakt aufnehmen. Eigentlich ist das deren Fachgebiet und so furchtbar selten kommen Fehlüberweistungen nicht mehr vor, seitdem keine Prüfung der Daten mehr erfolgt. Die meisten Überweisungen werden gar nicht mehr von den Mitarbeitern getätigt, und die Stimmigkeit von Adressat und Kontonummer wird schon länger nicht mehr gecheckt.

Stormtrooper
2013-04-30, 16:19:30
Gebs einfach für eine Reise oder ein Luxusdinner aus.
Dann können sie es auch nicht mehr zurückfordern.

derpinguin
2013-04-30, 17:22:04
Gebs einfach für eine Reise oder ein Luxusdinner aus.
Dann können sie es auch nicht mehr zurückfordern.
Wat? :confused:

Stormtrooper
2013-04-30, 17:30:53
Wat? :confused:

Du hast schon richtig gelesen, wenn du dich unerlaubt bereicherst und gibst das Geld aus, das du dich praktisch entreicherst, brauchst du nichts mehr zurückzahlen.
Kaufst du zB eine GraKa dann hast du ja den Gegenwert noch und mußt diese rausrücken.

sei laut
2013-04-30, 17:48:12
Stimmt, deswegen heizen auch manche 50 Runden um den Block. Ist das Geld als Sprit einmal verblasen...
Die Bank wird zum Dank dein Girokonto ins Minus hauen, aber das muss einen nicht weiter beunruhigen. Oder du zeigst uns den Paragraphen. :D

Black-Scorpion
2013-04-30, 18:18:14
Gebs einfach für eine Reise oder ein Luxusdinner aus.
Dann können sie es auch nicht mehr zurückfordern.
Wie wäre es einfach mal nichts zu schreiben außer absoluten Blödsinn? Ahnung hast du jedenfalls keine.

Stormtrooper
2013-04-30, 18:34:22
Wie wäre es einfach mal nichts zu schreiben außer absoluten Blödsinn? Ahnung hast du jedenfalls keine.

Ich gebe die Frage an dich zurück...

Hier die Rechtsquelle.

http://dejure.org/gesetze/BGB/818.html
(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

Black-Scorpion
2013-04-30, 19:24:54
Dir ist schon klar das derjenige vor Gericht Recht bekommt und somit einen Titel über dreißig Jahre zur Vollstreckung hat? Das hilft dir also reichlich wenig und kann sogar nach hinten losgehen. (http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html)
Es bleibt also dabei. Ich würde mich hüten solche Tipps zu geben wenn ich keine Ahnung habe und mir nicht alle Konsequenzen bewusst sind.

Stormtrooper
2013-04-30, 21:11:11
Dir ist schon klar das derjenige vor Gericht Recht bekommt und somit einen Titel über dreißig Jahre zur Vollstreckung hat? Das hilft dir also reichlich wenig und kann sogar nach hinten losgehen. (http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html)
Es bleibt also dabei. Ich würde mich hüten solche Tipps zu geben wenn ich keine Ahnung habe und mir nicht alle Konsequenzen bewusst sind.

Oh mein Gott, jetzt wird mir schlecht.
Geh zum Rechtsanwalt, denn genau das was ich hier geschrieben habe, war die Aussage von einem Rechtsanwalt und was du für ein Schwachsinn zitierst ist ja unglaublich...
Lese dir mal den Paragraph durch den du hier nennst und dann erforsche mal was eine bewegliche Sache ist.
Ich geb dir einen Tipp, Zahlen auf einem Bankkonto sicher nicht.

Black-Scorpion
2013-04-30, 22:08:58
Oh mein Gott, jetzt wird mir schlecht.
Geh zum Rechtsanwalt, denn genau das was ich hier geschrieben habe, war die Aussage von einem Rechtsanwalt und was du für ein Schwachsinn zitierst ist ja unglaublich...
Lese dir mal den Paragraph durch den du hier nennst und dann erforsche mal was eine bewegliche Sache ist.
Ich geb dir einen Tipp, Zahlen auf einem Bankkonto sicher nicht.
Gerade du musst mir sagen was ich tun soll. Geld welches mir nicht gehört auszugeben ist selbstverständlich eine Unterschlagung.

Unabhängig von der vorgenommenen zivilrechtlichen ersten Einschätzung der in diesem Forum aufgeworfenen Rechtsfragen könnte(n) Arbeitgeber bzw. Bank Strafanzeige/Strafantrag anbringen und die Strafverfolgungsbehörde dies zum Anlass nehmen, wegen dem Anfangsverdacht einer Unterschlagung (§ 246 StGB) ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckzahlung-,-Geld-wurde-falsch-ueberwiesen-__f133952.html

Dead Man
2013-04-30, 22:26:46
Es handelt sich aber nicht um eine Unterschlagung, wenn man ohne seinen Willen Geld überwiesen bekommt. Selbst die Banken haben sich da von jeder Verantwortung befreit. Wer Geld irgendwohin überweist, wohin er es nicht wollte, ist selber Schuld und kann keinen Regress geltend machen.

Genauso verhält es sich mit Waren, die man unaufgefordert zugesandt bekommt. Es gibt keinen Rechtsanspruch, diese zurückzusenden, zu bezahlen oder herauszugeben.

http://www.rechtsanwalt-eilenburg.de/schaukasten/unbestellteWaren.php

Stormtrooper
2013-05-01, 07:25:33
Gerade du musst mir sagen was ich tun soll. Geld welches mir nicht gehört auszugeben ist selbstverständlich eine Unterschlagung.

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckzahlung-,-Geld-wurde-falsch-ueberwiesen-__f133952.html

Oh man, du kannst anscheinend nicht mal deine eigenen Links lesen.
Zitat:"Es liegt zwar dem Grunde nach ein Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB gegen Sie vor. Da Sie das Geld jedoch ausgegeben haben, ohne von der Fehlbuchung zu wissen, bestehen reelle Chancen, dass Sie sich mit Erfolg auf den sogenannten Einwand der Entreicherung berufen könnten (§ 818 Abs. 3 BGB): "

Black-Scorpion
2013-05-01, 11:10:06
Wer eine Fehlbuchung nicht bemerkt hat seine Sorgfaltspflicht verletzt und verstößt damit gegen die AGBs der Banken. Und schon bist du wieder in der Falle. Aber glaub ruhig weiter daran das du ungestraft fremdes Geld ausgeben kannst. Echt, so naiv kann man nicht sein.
Im übrigen hat jeder Gläubiger das Recht sein Geld vor Gericht einzufordern Und damit kommt der auch durch.

Für mich ist hier Ende.

Doppelposter
2013-05-01, 11:24:44
Oh man, du kannst anscheinend nicht mal deine eigenen Links lesen.
Zitat:"Es liegt zwar dem Grunde nach ein Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB gegen Sie vor. Da Sie das Geld jedoch ausgegeben haben, ohne von der Fehlbuchung zu wissen, bestehen reelle Chancen, dass Sie sich mit Erfolg auf den sogenannten Einwand der Entreicherung berufen könnten (§ 818 Abs. 3 BGB): "

Und da er davon weiß geht es eigentlich garnicht um den rechtlichen Rahmen.

Überweis das Geld zurück und hab ein reines Gewissen...

Stormtrooper
2013-05-01, 11:37:13
Wer eine Fehlbuchung nicht bemerkt hat seine Sorgfaltspflicht verletzt und verstößt damit gegen die AGBs der Banken. Und schon bist du wieder in der Falle. Aber glaub ruhig weiter daran das du ungestraft fremdes Geld ausgeben kannst. Echt, so naiv kann man nicht sein.
Im übrigen hat jeder Gläubiger das Recht sein Geld vor Gericht einzufordern Und damit kommt der auch durch.

Nein kommt er nicht.
Siehe BGB §818 Abs 3
Und sie auch dein Link des RAs, der sagt, wenn man sicht entreichert ist man nicht zur Rückzahlung verpflichtet.


Für mich ist hier Ende.
Na gott sei dank, auch wenn du es noch 100 mal abstreitest, es wird trotzdem nicht richtig sein.
Und wie auch schon geschrieben, es ist nichts anderes, als wenn du von irgendjemand ein Paket zugesandt bekommst.

Stormtrooper
2013-05-01, 11:38:10
Und da er davon weiß geht es eigentlich garnicht um den rechtlichen Rahmen.


Das ist die Meinung des RAs zu dem Fall.
Im BGB selbst steht zu sowas nichts.

Iceman346
2013-05-01, 11:50:53
Die Frage die sich mir da eher stellt ist: Wie kann ich explizit dieses Geld ausgeben aber kein anderes? Es ist ja nicht so das irgendwer nen Brief in meinen Briefkasten geworfen hat sondern das ist eine Zahl auf meinem Konto. Wenn ich nun 300€ ausgebe, waren das die von Amazon oder war das Geld von mir?

Ist einfach nicht unterscheidbar.

aufkrawall
2013-05-01, 11:55:13
Das Geld gehört eh dem Staat. ;)

Iceman346
2013-05-02, 17:21:56
Grade ne Rückmeldung von Amazon erhalten: Sie konnten das Geld zuordnen, ist eine Überweisung aus dem Partnerprogramm wo der Kunde wohl einen Dreher in den Kontodaten hatte. Also quasi das was ich erwartet habe.

Weitere Vorgehensweise ist noch nicht klar, sie melden sich nochmal. Vielleicht kann ich wenigstens nen Gutschein oder so abgreifen ;)

Iceman346
2013-06-06, 11:52:41
Ein Monat später...

Ich hatte ja die Hoffnung, dass Amazon professioneller vorgeht aber wenn man bei jedem Supportkontakt einen anderen Typen hat und die bis zum Ende immer wieder nachfragen ob ich nicht doch mal am Partnerprogramm teilgenommen habe ist das wohl eher nicht der Fall...

Quintessenz: Ich wurde gefragt ob sie das Geld wieder von meiner Kreditkarte einziehen dürfen, da ich das Konto seit einiger Zeit nicht mehr als Zahlungsmöglichkeit bei Amazon nutze. Das habe ich erlaubt, seitdem ist nichts passiert. Und mit nichts meine ich das das Geld mittlerweile auf meinem Tagesgeldkonto liegt und ich bei Bedarf eben wieder zurückschiebe falls auf der Kreditkarte die große Abbuchung auftauchen sollte.

PHuV
2013-06-08, 16:37:29
Wer eine Fehlbuchung nicht bemerkt hat seine Sorgfaltspflicht verletzt und verstößt damit gegen die AGBs der Banken. Und schon bist du wieder in der Falle. Aber glaub ruhig weiter daran das du ungestraft fremdes Geld ausgeben kannst.
Na ja, in einigen Sendungen wie Wiso und Co. war eine Fehlbuchung öfters ein Thema, und immer wieder das gleiche (rechtliche) Fazit: Wer falsch überweist, hat Pech! Und wer das Geld gleich ausgibt, muß es wirklich nicht mehr zurückzahlen.

Iceman346
2013-06-08, 16:56:39
Zum Thema gibts nen Video von Udo Vetter welches die Rechtslage darlegt:

Ngm17DkNAF4

Zusammengefasst:
Meldepflicht besteht nicht, falls der Fehler bemerkt wird und die Gegenseite nachfragt muss man zurückzahlen. Verjährung nach 3 Jahren, dann gehört das Geld einem.

Eggcake
2013-10-18, 00:23:58
Ich habe gerade bis
Ne, das wäre ja Verschwendung Lieber ein 3000/3200+ Winchester mit 939.Mainboard und einer 6800GT/X800XT.

gelesen, bis ich bemerkt habe, dass der Thread glaube ich etwas älter sein muss :ugly:


Du, besser du erhälst fälschlicherweise ein paar hundert Euro als das was meinem Vater vor einigen Jahren passiert ist: anstatt 10'000$ einzukaufen (für's Geschäft) hat er eine 0 zu viel eingetippt. Zum Glück passierte das einige Jährchen vor der Krise. War halt auch "Pech" ;)

Skorpion
2013-10-21, 23:47:22
@Iceman346

du solltest eigentlich wirklich für deinen Ehrgeiz das Geld zurückzugeben mit einem Gutschein entlohnt werden.

Haarmann
2013-10-22, 09:21:06
Iceman346

Du hast den guten Willen gezeigt und dies sehr deutlich...

wenn ihnen die Kohle so scheissegal ist - lass die einfach mal drauf und tue als ob die ned da wär. Nur Aufwand betreiben lohnt sich auch nicht.

Iceman346
2013-10-22, 09:23:25
Leute, der Thread ist von einem Troll (mittlerweile gelöscht) hochgeholt worden, die Thematik ist durch ;)

Auch Amazon hat, seit der Meldung vor nem knappen halben Jahr, nicht mehr reagiert.