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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fernabsatzgesetz bei Mindfactory-kennt sich jemand aus?


outsider
2002-05-14, 22:12:30
Hallo,

Das habe ich im Widerrufsrecht unter der Rubrik Kundenservice gefunden:
"Bitte berücksichtigen Sie, daß eine Rücksendung nur im Originalzustand mit unbeschädigter Original-/Verkaufspackung erfolgt. Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B.: Verschmutzung, Beschädigungen, Gebrauchsspuren, beschädigter Verkaufspackung, beschädigter Dokumentation, unvollständiger Rückgabe) behalten wir uns vor, Ersatz zu verlangen. Ebenfalls ist der Wert von Gebrauchsüberlassung bis zur Rücksendung zu vergüten zum Beispiel bei Verbrauchsmaterialien wie Tinte, Toner, Papier, Datenträgern aller Art, Battieren etc. Dies kann Ihre Verpflichtung zur Zahlung des vollen Kaufpreises begründen."

--->...und jetzt kommts...--->
"Ersatzansprüche erheben wir insbesondere bei Prozessoren, Speicherbausteinen, Festplatten und weiteren PC-Artikeln mindestens in der Höhe des Preisverfalles, zumal diese Artikel einem ständigen Preisverfall unterliegen. Auf eine tatsächliche Benutzung kommt es nicht an."

Heißt daß ich bekomme bei Zurückschickung unbenutzer Komponenten (innerhalb der 14 Tage), nicht den vollen Kaufpreis, sondern nur den aktuellen Wert zurück?
Gerade der Speicher ist in den letzten 10 Tagen bei Mindfactory um 20% gesunken. Nehme ich also das FAG in Anspruch bekomme ich nur 80% des Kaufswertes wieder?

Hat da jemand Erfahrung gemacht oder weiß bescheid?

FragMaztah
2002-05-14, 22:22:33
nein, du hast doch den speicher zu dem vereinbarten preis gekauft. d.h es ist ein kaufvertrag zu stande gekommen, in dem dieser preis steht. wenn du die ware von der post erhälst und direkt wieder zurückschickst, bekommst du natürlich dieses geld auch wieder zurück.

schicks zurück und verlange dein geld wieder, und bestell neu :)

outsider
2002-05-14, 22:26:34
Originally posted by FragMaztah
nein, du hast doch den speicher zu dem vereinbarten preis gekauft. d.h es ist ein kaufvertrag zu stande gekommen, in dem dieser preis steht. wenn du die ware von der post erhälst und direkt wieder zurückschickst, bekommst du natürlich dieses geld auch wieder zurück.

schicks zurück und verlange dein geld wieder, und bestell neu :)


aber warum schreiben die das:

"Ersatzansprüche erheben wir insbesondere bei Prozessoren, Speicherbausteinen, Festplatten und weiteren PC-Artikeln mindestens in der Höhe des Preisverfalles, zumal diese Artikel einem ständigen Preisverfall unterliegen. Auf eine tatsächliche Benutzung kommt es nicht an."

Ist das überhaupt gemäß des Fernabsatz-GESETZES?

Werni58
2002-05-15, 07:21:32
Ist es nicht aber Papier ist geduldig und man kann alles draufschreiben!

Haarmann
2002-05-15, 08:17:57
Der kann locker ne Restocking Fee (heisst in USA so) verlangen, wenn das Teil ausgepackt wurde und eingesteckt gewesen ist. Bei noch orig verpacktem Material ist das jedoch kaum möglich. Geöffnete Ware muss jedoch getestet werden - wenn die nimmer funktioniert, isses wohl klar dass Dir der Händler gar nichts zurückgibt ;).

chris22
2002-05-15, 11:06:56
Auszugsweise von www.fernabsatz-gesetz.de

BGB § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1)
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von nicht vor Erfüllung der Informationspflichten, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses;
(3)


§ 312 f Abweichende Vereinbarungen

Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.


§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
(1)
(2)

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1)
(2)
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. >> Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.<<

§ 346
Wirkungen des Rücktritts

(1)
(2) Statt der Rückgewähr hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
1.
2.
3.der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.


Übrigens habe ich auch Ärger mit mindfactory, ist aber schon längst beim Anwalt und sieht sehr gut aus ;)
Geht dabei auch um Fernabsatz