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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld?


Gast
2005-01-09, 10:29:34
Ich hab eine Frage, und zwar fange ich im Sommer meine Ausbildung an und denke schon (hoffe), dass ich übernommen werde. Falls das ganze mit Übernahme nichts wird und ich Arbeitslos bin, hab ich ein Recht auf Arbeitslosengeld auch wenn ich dann z. B. mein Fachabi nachmach, weil ich keinen Job finde? Wieviel Geld würde ich dann bekommen (Aubildungsvergütung steigt von 600 auf 750 € an in den 3 Jahren). Frage deshalb, weil ich unbedingt von zu Hause ausziehen will, allerdings ungern auf der Straße sitze, weil ich kein Geld mehr habe...

Tamro
2005-01-09, 10:54:55
Du möchtest jetzt eine Antwort haben, wie die Regelung des Arbeitslosengeldes in 3,5 Jahren ist. Kann dir niemand geben. Vllt. habe wir dann wieder eine Übernahmepflicht von Azubis für 6 Monate, wer weiß. Wenn es ein großer Betrieb mit mehr als den in §60 Abs.1 BetrVG genannten Personen ist, dann schau mal ins BetrVG §78a. Und dann musst du noch hoffen, daß diese Umstände zusammen kommen. ;)

Aber ob dies so alles noch in 3,5 Jahren besteht, weiß ich auch nicht. Jedoch kannst du schon einmal vorfühlen.

/edit:

Es gibt manchmal Mittel und Wege... :D

Heimatsuchender
2005-01-09, 13:19:08
Ich hab eine Frage, und zwar fange ich im Sommer meine Ausbildung an und denke schon (hoffe), dass ich übernommen werde. Falls das ganze mit Übernahme nichts wird und ich Arbeitslos bin, hab ich ein Recht auf Arbeitslosengeld auch wenn ich dann z. B. mein Fachabi nachmach, weil ich keinen Job finde? Wieviel Geld würde ich dann bekommen (Aubildungsvergütung steigt von 600 auf 750 € an in den 3 Jahren). Frage deshalb, weil ich unbedingt von zu Hause ausziehen will, allerdings ungern auf der Straße sitze, weil ich kein Geld mehr habe...


das kann dir heute noch keiner sagen. in den nächsten 3,5 jahren kann sich viel verändern. alles was heute gilt, muss dann nicht mehr richtig sein.

tobife

aCiD
2005-01-09, 14:10:59
Richtig, das kann dir niemand sagen. Ich hab vor 3,5 Jahren eine Ausbildung angefangen, damals wurde noch von garantierter Übernahme geredet, dann hieß es dass niemand übernommen wurde als ich im 2. LJ war und jetzt hab ich gerade die theoretische Abschlussprüfung hinter mir und dann erfährt unser LJ, dass die Firma selbst niemanden übernimmt, aber mit Manpower eine neue Firma, die sich da Aviation Power nennt mit übelsten Konditionen im Arbeitsvertrag zusammengeschustert hat, von der jeder Auslerner ein Angebot bekommt.

Greetz
aCiD

Chris1337
2005-01-09, 14:45:27
Auf jeden Fall solltest du Unterstützung bekommen, wenn du mind. 12 Monate durchgehend Arbeit hattest.
Aber wie viel und wie lange, das kann dir wirklich keiner sagen!
Das entscheidet das Arbeitsamt, wenn dein Antrag dann bearbeitet wird.

Und wenn du ausziehen willst, wird dir das Sozialamt wohl deine Miete usw. zahlen, aber alles weitere wirst du aus eigener Tasche zahlen dürfen.

Gast
2005-01-09, 15:28:13
Falls das ganze mit Übernahme nichts wird und ich Arbeitslos bin, hab ich ein Recht auf Arbeitslosengeld auch wenn ich dann z. B. mein Fachabi nachmach, weil ich keinen Job finde?
Wenn du nach der Ausbildung und ausbleibender Übernahme studierst, kriegst du z.B. kein Arbeitslosengeld - denn du bist ja nicht arbeitssuchend und stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Das wird wohl auch auf die Schule zutreffen...

Gast
2005-01-09, 18:43:58
Wie bereits gesagt, nach 12 Monaten Arbeit bekommt man normalerweise auch Arbeitslosengeld.

Allerdings weiß bis heute keiner, ob diese Regelung auch in x Jahren noch gültig ist.

Wenn du Studieren gehst oder das (Fach)-Abitur nachholst, solltest du kein Arbeitslosengeld mehr bekommen.
Stattdessen hat man dann meist Anspruch auf Bafög und was es sonst noch gibt...

Gast
2005-01-09, 18:46:30
Ist Bafög sowas wie Wohngeld/Sozialhilfe?

Heimatsuchender
2005-01-09, 18:53:55
Marlboro']Auf jeden Fall solltest du Unterstützung bekommen, wenn du mind. 12 Monate durchgehend Arbeit hattest.
Aber wie viel und wie lange, das kann dir wirklich keiner sagen!
Das entscheidet das Arbeitsamt, wenn dein Antrag dann bearbeitet wird.

Und wenn du ausziehen willst, wird dir das Sozialamt wohl deine Miete usw. zahlen, aber alles weitere wirst du aus eigener Tasche zahlen dürfen.


das ist so nicht ganz richtig. zuerst muss er mit seinem geld auskommen. dann kann er einen antrag auf berufsausbildungsbeihilfe stellen. die zahlen ihm, wenn überhaupt die differenz zu dem, was er haben darf. der satz liegt irgendwo zwischen ich glaub 800-950 euro. allerdings wird das einkommen seiner eltern auch berücksichtigt. sollten die zuviel verdienen, müssen die ihn unterstützen. dann gibt es keine bab. sollte die bab abgelehnt werden, kann er zum sozialamt gehen. nur:
wenn der bab-bescheid negativ ist, gibt es in 99,9% aller fälle nichts vom sozialamt. die prüfen noch genauer. anders sieht es aus, wenn er zuhause ausziehen muss, weil sein ausbildungsplatz zu weit entfernt ist. aber auch dann wird es schwer, staatliche unterstützung zu bekommen. ich weiß nicht, wie es bei auszubildenen aussieht, aber normalen arbeitnehmern werden mittlerweile zwischen 80-100 km pro fahrt zur arbeit und nach hause zugemutet. er sollte sich also gut überlegen, ob er zuhause auszieht.

tobife

Gast
2005-01-09, 19:09:48
http://www.das-neue-bafoeg.de/

Bundesausbildungsförderungsgesetz