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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatverkauf, Rechtliche Frage:


BodyLove
2005-01-11, 19:10:32
Hi,

habe eine Frage. Möchte mir eine CPU von einem Privatmann kaufen. Diese CPU ist angeblich neu und tray. Auf Tray-CPUs gibt AMD ja keine Garantie, oder? Naja, wie dem auch sei, wie ist es Rechtlich, wenn er mir sagt, schriftlich, dass die CPU funktioniert, aber beim Erhalt es dies eben nicht tut?

Habe ich überhaupt Recht auf Ersatz, bzw. Geldzurück? Der Verkäufer sichert sich mit dem Standardtext ab, dass er Privatmann ist, und laut EURecht er angeben muss, dass er keine Garantie gewährleistet und der Käufer sich mit dem Kauf damit einverstanden erklärt.

Danke euch im Voraus.

Gruß Body

darph
2005-01-11, 19:23:19
Also wenn er sagt, daß er einen funktionierenden Prozessor verkauft, dann ist das Vertragsgegenstand, da kann er ausschließen, bis er schwarz wird. Kommt es zu einem Kaufvertrag, steht er in der Pflicht, diesen auch zu erfüllen.

Abgesehen davon: Selbst wenn er keine Garantie (freiwillige Leistung) bietet, muß er doch wohl Gewährleistung bieten.

BodyLove
2005-01-11, 20:10:01
Abgesehen davon: Selbst wenn er keine Garantie (freiwillige Leistung) bietet, muß er doch wohl Gewährleistung bieten.

Das ist die Frage. Mir ist bekannt, dass auch Privatleute eine gewisse Garantiefrist einräumen müssen, aber ich weiss nicht, ob man mit dieser "Ich bin Privatmann, deshalb keine Gewähr" dies aushebeln kann.

Ich habe ihm mal eine Mail geschrieben, wo er bestätigen soll, dass es funktionsfähig ist. Im Text schreibt er neu, unbenutzt und tray hin. Mal sehen, ob er antwortet, und was er genau sagt.

Ich Danke dir.:)

centrino
2005-01-11, 21:04:48
Hi,

habe eine Frage. Möchte mir eine CPU von einem Privatmann kaufen. Diese CPU ist angeblich neu und tray. Auf Tray-CPUs gibt AMD ja keine Garantie, oder? Naja, wie dem auch sei, wie ist es Rechtlich, wenn er mir sagt, schriftlich, dass die CPU funktioniert, aber beim Erhalt es dies eben nicht tut?

Habe ich überhaupt Recht auf Ersatz, bzw. Geldzurück? Der Verkäufer sichert sich mit dem Standardtext ab, dass er Privatmann ist, und laut EURecht er angeben muss, dass er keine Garantie gewährleistet und der Käufer sich mit dem Kauf damit einverstanden erklärt.

Danke euch im Voraus.

Gruß Body
Garantie ist für Fehler nach dem Kauf, sagt der Volksmund.

Wenn er dir einen funktionierenden Prozessor verkauft und dieser ist defekt, dann hat es nichts mit Garantie, Gewährleistung oder Umtauschrecht zu tun. Er muß dann einen "neuen" Prozessor geben oder dir den Preis voll erstatten.

Peleus1
2005-01-12, 12:43:55
Garantie ist für Fehler nach dem Kauf, sagt der Volksmund.

Wenn er dir einen funktionierenden Prozessor verkauft und dieser ist defekt, dann hat es nichts mit Garantie, Gewährleistung oder Umtauschrecht zu tun. Er muß dann einen "neuen" Prozessor geben oder dir den Preis voll erstatten.
naja aber es gibt viele verkäufer die sich dann quer stellen
von daher kauf dir lieber eine mit amd garantie
sparst dir ärger

Mumins
2005-01-12, 12:49:30
Es ist ganz einfach. Der Prozessor muss funktionieren, wenn er ihn dir übergibt. Geht er nen Tag später kaputt, dein Problem. Wird die Ware verschickt, geht die Gefahr mit Übergabe an die Post auf dich über. Geht der Prozz aufm Transportweg kaputt, dein Problem.

BodyLove
2005-01-12, 12:50:55
Naja, wenn ich Rechtlich in der sicheren Seite bin und dem Verkäufer signalisiere, dass ich anklagen könnte, sofern ich die falsche bzw. defekte Ware bekomme?

Naja egal, er sagt zumindest, dass es sich um eine echte 4000+ handelt. Ob es funktionsfähig ist, sagt er nichts zu. Nur dass es neu ist.:)

Danke für die Antworten.

darph
2005-01-12, 12:58:34
Es ist ganz einfach. Der Prozessor muss funktionieren, wenn er ihn dir übergibt. Geht er nen Tag später kaputt, dein Problem. Wird die Ware verschickt, geht die Gefahr mit Übergabe an die Post auf dich über. Geht der Prozz aufm Transportweg kaputt, dein Problem.Falls es ein privater Verkäufer ist: Ja, stimmt. Aus diesem Grund sollte man ab einem gewissen Wert auch Kleinstteile grundsätzlich nur als versichertes Paket, nicht als Päckchen verschicken (lassen).

Ein gewerblicher Händler (wobei die Grenze, gerade bei ebay, oft schwammig ist) trägt jedoch die Verantwortung bis zur Haustür, also bis die Ware physisch in den Besitz des Käufers gelangt.

Mumins
2005-01-12, 13:05:28
Ein gewerblicher Händler (wobei die Grenze, gerade bei ebay, oft schwammig ist) trägt jedoch die Verantwortung bis zur Haustür, also bis die Ware physisch in den Besitz des Käufers gelangt.

Jo, seit Änderung des Schuldrechts ist das zw. privat und Händler so.

Stormtrooper
2005-01-12, 17:54:16
Das größte Problem grad bei einer CPU ist das der Händler durchaus sagen kann, daß du Ihn durch unsachegemäße handhabung selbst zerstört hast.

mami
2005-01-12, 22:22:33
Das größte Problem grad bei einer CPU ist das der Händler durchaus sagen kann, daß du Ihn durch unsachegemäße handhabung selbst zerstört hast.
In den ersten 6 Monaten ist er aber in der Pflicht, dies nachzuweisen: Gutachten etc.