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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handyvertrag vorzeitig kündigen


subzero85984
2005-01-12, 15:50:11
hi,

mir hat mein handyverkäufer gesagt, wenn man den vertrag vorzeitig kündigen will, dann kann man das jederzeit. man muss nur, alle grundgebühren die noch ausstehen würden auf einmal und sofort bezahlen. stimmt das?

AlfredENeumann
2005-01-12, 16:21:11
hi,

mir hat mein handyverkäufer gesagt, wenn man den vertrag vorzeitig kündigen will, dann kann man das jederzeit. man muss nur, alle grundgebühren die noch ausstehen würden auf einmal und sofort bezahlen. stimmt das?

Wo soll dann der unterschied darin bestehen, diesen Stillschweigend weiterlaufen zu lassen?

arghwürglskärks
2005-01-12, 16:24:18
Halte ich für ein Gerücht.

Was bringt dir in diesem Fall die Kündigung? Zumindest keine Ersparnis, du kannst höchstens deine Nummer früher zu einem anderen Anbieter mitnehmen...

Peleus1
2005-01-12, 16:35:11
hi,

mir hat mein handyverkäufer gesagt, wenn man den vertrag vorzeitig kündigen will, dann kann man das jederzeit. man muss nur, alle grundgebühren die noch ausstehen würden auf einmal und sofort bezahlen. stimmt das?
naja wenns dein handy verkäufer gesagt hat nimm ihn beim wort und machs so also wenn dus machen willst eigentlich warum solls nicht gehen

h00ligan
2005-01-12, 18:05:37
Der beschriebene Sachverhalt ist zwar theoretisch möglich, wird aber praktisch von den Netzbetreibern und Providern nur in den allerseltensten Fällen (also praktisch nie) genehmigt. Vorzeitige Kündigung ist im Normalfall nicht möglich.

Franklin
2005-01-12, 19:13:28
Sie würden ja einen evtl. Verlust dadurch machen, denn wenn du die Zeit abbummelst und jeden Monat die Grundgebühr zahlen musst , könnte es ja angehen das du doch nochmal damit telefonierst. Damit hätten sie dann noch Umsatz, den sie bei den gesammelten sofort zu bezahlenden Grundgebühren nicht gehabt hätten.

AlfredENeumann
2005-01-13, 10:00:19
Sie würden ja einen evtl. Verlust dadurch machen, denn wenn du die Zeit abbummelst und jeden Monat die Grundgebühr zahlen musst , könnte es ja angehen das du doch nochmal damit telefonierst. Damit hätten sie dann noch Umsatz, den sie bei den gesammelten sofort zu bezahlenden Grundgebühren nicht gehabt hätten.

Nö.
Karte raus und in die Schublade. Neue Karte rein und fertig.

PS: Wenn der alte Vertrag weiterläuft, und vielleicht die Preise erhöht werden, gibt es ein Sonderkündigungsrecht, und man kommt biliger weg.

Das gute A
2005-01-13, 10:35:18
Nö.
PS: Wenn der alte Vertrag weiterläuft, und vielleicht die Preise erhöht werden, gibt es ein Sonderkündigungsrecht, und man kommt biliger weg.

Leider stimmt das nicht mehr. Das Sonderkündigungsrecht in dieser Form wurde gestrichen.

Der §28 ist aus der Telekommunikation-Kundenschutzverordnung (TKV) weggefallen. Damit hatte man nämlich als Kunde bisher die Möglichkeiten, aus einem bestehenden Vertrag auszutreten, wenn sich die Tarife zum Nachtteil des Kunden ändern.

Ändern sich heute Tarifbestandteile zum Nachteil des Kunde, ist zuerst der Vertrag mit den darin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters durchzusehen. Meist sind die Rechte und Möglichkeiten, die Sie als Kunde haben, in diesen Vertragswerken geregelt.Rechtliche Grundlagen kann das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bieten. Hierbei insbesondere der §314, in dem es um die "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigen Grund" geht.


Der wichtige Grund ist jedoch Auslegungssache. Eine nicht unerhebliche Preiserhöhung z.B. im laufenden Vertrag - nicht die jeweilige Erhöhung, sondern das, was am Ende des Monats durch die Erhöhung mehr anfällt - könnte ein solch wichtiger Grund sein. Auf jeden Fall sollte bei einer außerordentlichen Kündigung eine Frist von 2 Wochen eingehalten werden. Eine wirksame Kündigung setzt ein rechtzeitiges Abschicken voraus.

Gruß

AlfredENeumann
2005-01-13, 12:14:43
Leider stimmt das nicht mehr. Das Sonderkündigungsrecht in dieser Form wurde gestrichen.

Der §28 ist aus der Telekommunikation-Kundenschutzverordnung (TKV) weggefallen. Damit hatte man nämlich als Kunde bisher die Möglichkeiten, aus einem bestehenden Vertrag auszutreten, wenn sich die Tarife zum Nachtteil des Kunden ändern.

Ändern sich heute Tarifbestandteile zum Nachteil des Kunde, ist zuerst der Vertrag mit den darin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters durchzusehen. Meist sind die Rechte und Möglichkeiten, die Sie als Kunde haben, in diesen Vertragswerken geregelt.Rechtliche Grundlagen kann das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bieten. Hierbei insbesondere der §314, in dem es um die "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigen Grund" geht.


Der wichtige Grund ist jedoch Auslegungssache. Eine nicht unerhebliche Preiserhöhung z.B. im laufenden Vertrag - nicht die jeweilige Erhöhung, sondern das, was am Ende des Monats durch die Erhöhung mehr anfällt - könnte ein solch wichtiger Grund sein. Auf jeden Fall sollte bei einer außerordentlichen Kündigung eine Frist von 2 Wochen eingehalten werden. Eine wirksame Kündigung setzt ein rechtzeitiges Abschicken voraus.

Gruß
Wußte ich noch gar nicht.
ein grund mehr sich den Handy-Provider sorgfältiger auszusuchen.

Ramses
2005-01-14, 15:27:19
Äehmmm es gibt ne Möglichkeit seinen Handyvertrag ohne weitere Kosten zu kündigen! Die Methode ist allerdungs etws Geschmacksache....wenns wissen willt nochmal nachfragen!

Gunaldo
2005-01-14, 16:18:14
machs doch nicht so spannend ;)

Ramses
2005-01-14, 16:59:24
Also ein Kumpel von mir hat sich ne Todesurkunde runtergelden, entsprechend umgeändert und an die Handytypen geschickt....
Folge:?!
Was wohl.....sofortige Auflösung des Handyvertrags...
Frag aber nicht von wem die Idee war ;)

Gunaldo
2005-01-14, 17:41:19
sowas dachte ich mir schon...aber 1. wohl sehr illega, da urkundenfälschung recht hart bestraft wird und 2. schon ein sehr großer aufwand um aus einem handyvertrag zu entkommen...

Ramses
2005-01-14, 18:08:40
hab nur gesagt, dass das eine Möglichkeit ist....