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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Lage?!


TrilliTralli
2005-01-14, 13:49:51
Hi,
ich würde mich gerne mal zu der rechtlichen Lage bei Ebay Auktionen etwas genauer informieren. Ich war und bin immer noch daran interessiert über Ebay mir eine günstige Sockel A CPU zu holen, um damit einen Zweitrechner aufzubauen. Was mir dabei aufgefallen ist, dass 90% der privaten Auktionen nach fast dem gleichem Muster ablaufen. Die CPU wird nach dem optischen Zustand geschrieben, die CPU-Aufschrift wird genannt und meistens ist noch nen Bild dabei. Außerdem wird fast immer darauf verwiesen, dass die CPU ungetestet und somit als defekt verkauft wird. Manchmal wird auch geschrieben sie sei nur ungetestet oder man könne keine Auskunft über ihre Funktionalität treffen. Natürlich bei Privatauktion ist auch immer so nen Sätzchen dabei, wie nach dem geltenden Eu-Recht..blabla...keine Garantie und Rücknahme...blabla. Jetzt meine Frage, was ist in dem Sinne einer Artikelbeschreibung wie ich sie skizziert habe und dem EU-Recht zulässig und was nicht? Mal ein paar Beispiele:
Was ist wenn der Verkäufer zb. den optischen Zustand der DIE einwandfrei erklärt, der Käufer ab später schon leichte Absplitterungen nach Erhalt der Ware erkennt oder zb. falls geschrieben wird alle PINs sind da und gerade und zum Schluss fehlt vielleicht doch einer oder ist wirklich krum? Ist das offizieler Betrug oder verstecken sich da die Verkäufer hinter dem EU-Recht?
Oder was kann ich als Käufer machen, wenn der Verkäufer entweder den Satz vergessen hat das es sich um eine Privatauktion handelt oder dabei vergisst auf das EU-Recht zu verweisen? Oder wenn er nur schreibt, dass die CPU ungetestet ist, aber nicht ausdrück einen Defekt erwähnt?

Peleus1
2005-01-14, 14:54:47
das ist so :

1. wenn er schreibt das die cpu ungetestet ist und nichts von einem möglichen defekt da steht muss er die cpu bei defekt zurücknehmen.
2.wenn er das mit dem eu recht vergisst muss er sie sowieso bei umtausch zurücknehmen.da das in seiner artikelbeschreibung dann nicht erwähnt wird
3.wenn die cpu als optisch einwandfrei beschrieben wird und allerdings geschrieben wird das er keine funktionsgarantie geben kann die cpu nicht geht (technischer defekt nicht von aussen zu sehen) dann hast kein umtausch recht
4.wenn die cpu als optisch einwandfrei beschrieben wird allerdings
nichts von keiner gegeben funktionsgarantie steht dann kannst zurückgeben.
5.wenn er die cpu als einwandfrei beschreibt aber ein pin ist hin
kannst auch umtauschen

ob der verkäufer das dann auch macht ist dahin gestellt

TrilliTralli
2005-01-14, 16:20:41
Was heisst demm, wenn er das auch macht?
Sprechen wir hier von freiwilligen Zurücknahmen oder ist das dem Verkäufer rechtlich so vorgeschrieben, weil wenn es Ihm vorgeschreiben ist, also wenn er zb. den Artikel bewusst falsch dargestellt hat, könnte man wenns hart auf hart kommt und der Verkäufer den Artikel einfach nicht zurücknehmen will, auch eine Anzeige wegen Betrugs oder was auch immer bei der Polizei machen oder was kann ich da als Käufer machen, wenn ich merke das der Artikel bewusst falsch dargestellt bzw. beschrieben wurden ist.
Ich habe auch letztens noch einen Bericht über diese EU-Klauseln bei Ebay Auktionen gelesen und in diesem Bericht, wurde gerade in der Elektronik und Computer Brance das EU-Recht als Freifahrtsschein für den Verkäufer dargstellt. Dort hieß es, der Verkäufer könnte bewusst einen Artikel anders darstellen als es der Wahrheit entspricht und auch Fakten, zb. technische Daten eines Gerätes zum Teil abändern. Wenn es hart auf hart kommt, könnte der Verkäufer einfach behaupten er hätte damals die falsche Auszeichnung des Artikels nicht gemerkt oder scheibt Beschädigungen einfach auf den Postweg. Ist das EU-Recht wirklich ein Freifahrtsschein oder was sagt das im eigentlichen aus.

Peleus1
2005-01-14, 16:32:41
Was heisst demm, wenn er das auch macht?
Sprechen wir hier von freiwilligen Zurücknahmen oder ist das dem Verkäufer rechtlich so vorgeschrieben, weil wenn es Ihm vorgeschreiben ist, also wenn er zb. den Artikel bewusst falsch dargestellt hat, könnte man wenns hart auf hart kommt und der Verkäufer den Artikel einfach nicht zurücknehmen will, auch eine Anzeige wegen Betrugs oder was auch immer bei der Polizei machen oder was kann ich da als Käufer machen, wenn ich merke das der Artikel bewusst falsch dargestellt bzw. beschrieben wurden ist.
Ich habe auch letztens noch einen Bericht über diese EU-Klauseln bei Ebay Auktionen gelesen und in diesem Bericht, wurde gerade in der Elektronik und Computer Brance das EU-Recht als Freifahrtsschein für den Verkäufer dargstellt. Dort hieß es, der Verkäufer könnte bewusst einen Artikel anders darstellen als es der Wahrheit entspricht und auch Fakten, zb. technische Daten eines Gerätes zum Teil abändern. Wenn es hart auf hart kommt, könnte der Verkäufer einfach behaupten er hätte damals die falsche Auszeichnung des Artikels nicht gemerkt oder scheibt Beschädigungen einfach auf den Postweg. Ist das EU-Recht wirklich ein Freifahrtsschein oder was sagt das im eigentlichen aus.
naja wir reden von unfreiwilligen zurücknahmen
aber du aknnst dagegen klagen und wirst immer recht bekommen
wenn es rechtlich falsch war was der verkäufer macht
das mit dem postweg kannst einfach mal weglassen
ich würde im zweifelsfall mich auf 50:50 probieren zu einigen

Wiesel
2005-01-14, 17:49:28
was peleus1 aufgelistet hat, ist so voll und ganz richtig.
wenn wichtige details wie abschürfungen, abgebrochene pins vergessen werden, dann muß er, auch wenn er privatverkäufer ist, die ware zum vollen preis zurücknehmen. spätestens durch einklagen bekommst du dann recht.

mfg

Peleus1
2005-01-14, 18:07:10
was peleus1 aufgelistet hat, ist so voll und ganz richtig.
wenn wichtige details wie abschürfungen, abgebrochene pins vergessen werden, dann muß er, auch wenn er privatverkäufer ist, die ware zum vollen preis zurücknehmen. spätestens durch einklagen bekommst du dann recht.

mfg
naja weisst du das mit dem einklagen ist immer so ne sache :
du musst anwalt zahlen der ist net ganz billig
wenns scheitert musst evtl die kosten des verfahrens übernehmen
und der streitwert ist bei ner sockel a cpu so gering das es eigentlich schmarn ist also würd ich wie oben schon gesagt probieren mich zu einigen auf 50:50 ( nur wenn der verläufer sich krumm stellt) und halt ne schlechte bewertung

Wiesel
2005-01-14, 18:26:15
ist ja richtig, nur viele "haushalte" haben heute schon rechtsschutzversicherungen. damit bist du natürlich auf der sicheren seite.

wie teuer sind denn sockel a prozis noch?? wohl kaum noch ne stange wert.

alleine ne androhung eines rechtsanwaltes mit verweis auf die aktuelle gesetzgebung der eu dürfte da schon einiges bewegen können.

von daher eigentlich kaum risiko, im schlimmsten fall nur ne menge ärger und lauferein.

mfg

Peleus1
2005-01-14, 18:31:50
ist ja richtig, nur viele "haushalte" haben heute schon rechtsschutzversicherungen. damit bist du natürlich auf der sicheren seite.

wie teuer sind denn sockel a prozis noch?? wohl kaum noch ne stange wert.

alleine ne androhung eines rechtsanwaltes mit verweis auf die aktuelle gesetzgebung der eu dürfte da schon einiges bewegen können.

von daher eigentlich kaum risiko, im schlimmsten fall nur ne menge ärger und lauferein.

mfg
naja sagen wirs so :
du hast immer nen problem bei ebay zahlst max 150 euro
für nen sockel a prozi ( gut übertacktbar und mit untertitel ( ja das beeindruckt viele ))
aber wenn jemand wirklich was absichtlich falsch beschrieben hat dann wird er sich auch nicht vom rechtsanwalt gross abschrecken lassen

Wiesel
2005-01-14, 18:46:08
nun gut.

das kann man halt sehen wie man will, da läßt es sich nicht an einer meinung festmachen.

vom preis her dürften sich doch ebay und seriöse online-shops aber nicht viel nehmen, oder??

zumindest ist das bei den winnies so.

mfg