PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ungesichertes WLAN-Internetzugriff - wie rechtliche Lage?


spinoza
2005-01-17, 22:51:57
Habe heute mal mein neues Centrino NB ausprobiert und W-Lan eingeschaltet und ging auf netzsuche. prompt bekam ich verbindung zu einem ungesicherten NW und bei automatischer konfiguration eine ip, mit gateway zugewiesen und konnte mit dsl-speed surfen.
weitere dateien waren mir nicht zugänglich, auch wurde kein computer im netzwerk angezeigt.

wie sieht es da mit der rechtslage aus? mache ich mich strafbar, wenn ich da so surfe?
als "minderbemittelter" kann ich ja denken, W-Lan heißt kostenlos surfen, wenn ich einen "sender" empfange. :rolleyes:

Blackbird23
2005-01-17, 23:09:16
Vermute ma schon das du da Probleme bekommen könntest... Denke ma nicht das du da mit "Unwissenheit schützt vor Strafe" oder so kommen könntest... Aber naja wenn der Besitzer des W-Lans es nicht ma hinbekommt es zu verschlüsseln bezweifel ich das er merkt das du mitsurfst ^^

FragMaztah
2005-01-17, 23:24:38
es ist gesetzlich verboten, funkeinrichtungen ohne die erlaubnis des betreibers mit zu benutzen.

das kannst du alles beim bundesministerium für wirtschaft und arbeit im telekommunikationsgesetz nachlesen -> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/

hier ein kleiner auszug um weitere diskussionen zu vermeiden (hatten wir hier schon mehrmals)

(3) Das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und Standortdaten sowie die Weitergabe von Informationen darüber durch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer ist unzulässig. Dies gilt nicht für die Aufzeichnung und Rückverfolgung von Telefongesprächen im Rahmen der Entgegennahme von Notrufen und die Fälle der Fangschaltung sowie für eine technische Speicherung, die für die Weiterleitung einer Nachricht erforderlich ist.

(4) Werden mittels einer Funkanlage, einer Telekommunikationsendeinrichtung oder mittels einer sonstigen technischen Einrichtung Nachrichten unbeabsichtigt empfangen, die für diese Funkanlage, diese Telekommunikationsendeinrichtung oder den Anwender der sonstigen Einrichtung nicht bestimmt sind, so dürfen der Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfanges weder aufgezeichnet noch Unbefugten mitgeteilt oder für irgendwelche Zwecke verwertet werden. Aufgezeichnete Nachrichten sind zu löschen oder auf andere Art zu vernichten.

spinoza
2005-01-17, 23:59:53
ok - thx! - vom prinzip schon klar.
aber "otto normalverbraucher" mit 8 klasse grundschule und ohne physikkenntnisse, bei der werbung die überall ist, der denkt knopf gedrückt - prima fernseh (=internet) empfang. kost nix.
und aufzeichnen tut er nichts, er schaut nur und "testet". der ie-cache wird ja automatisch gelöscht (bei mir). also nix beweis.

Kurgan
2005-01-18, 00:44:29
@fragmaztah : schön recherchiert, nur leider völlig am thema vorbei. der kollege spinoza spinoziert (sorry, 5€ in die "schlechte wortspiel"-kasse ;) ) ja nix aus, sondern nutzt nur die technische einrichtung des fremdlings ohne irgendwelche daten zu "klauen". selbst wenn man rausfindet das er kostenlos mitsurft (an sich schon nicht ganz einfach, aber nicht unmöglich .. wenn er seine hp nicht updatet und auf seinen namen laufende emailkonten abfragt noch um längen aufwendiger). er bricht ja nichtmal in das netz ein.
mir ist dazu noch kein gültiges urteil zu bekannt, fest steht aber das der fremdling jetzt erstmal für alle illegalen aktionen, die spinoza auf dem funknetz ausführt, verantwortlich ist.

Hamster
2005-01-18, 01:26:15
in der c't war vor längerer zeit genau zu diesem thema ein artikel.

das bewegt sich alles in einer rechtlichen grauzone.

die c't kam zu dem schluss, wenn man keinen höheren aufwand benötigt (sprich passwörter rausfinden, verschlüsselung umgehen, etc...) dann kann einem nichts passieren. denn dann muss man davon ausgehen, dass dies ein kostenloser hotspot ist. wenn das der betreiber ja nicht wünschen würde, hätte er einfache mittel einsetzen können um dies zu verbieten.

anders sieht allerdings aus, wenn du auf daten zugreifen kannst. das ist nicht erlaubt.



(obiger text besteht nur aus erinnerungen, und erhebt keinen anspruch auf vollständigkeit oder rechtsgültigkeit)

falls du c't liest, dann schau mal hier: http://www.heise.de/ct/inhverz/search.shtml?T=wlan+recht&Suchen=suchen

FragMaztah
2005-01-18, 07:09:11
@fragmaztah : schön recherchiert, nur leider völlig am thema vorbei.

sehe ich nicht so. die rechtslage ist laut punkt 4 klar wie klosbrühe. gut, der gesetzestext verallgemeinert die geschichte etwas, aber es trifft trotzdem auch für einen solchen fall zu.

und in anbetracht dessen, das es in zukunft immer mehr wlans geben wird, lässt ein neuer gesetzesentwurf zu diesem thema mit sicherheit nicht mehr lange auf sich warten.

aber natürlich lasse ich mich gern eines besseren belehren - so ist es ja nicht. nur hielt ich es für sinnvoll, im telekommunikationsgesetz nach solchen paragraphen zu suchen.

Umal
2005-01-18, 07:51:54
Wenn du vor einem Haus stehst, dessen Tür offen steht, ist es dann plötzlich erlaubt, dort Gegenstände mitzunehmen? Oder bleibt das immer noch Diebstahl?

Kant
2005-01-18, 08:32:44
Wenn du vor einem Haus stehst, dessen Tür offen steht, ist es dann plötzlich erlaubt, dort Gegenstände mitzunehmen? Oder bleibt das immer noch Diebstahl?
Naja, wenn du an dem Haus mit der offenen Tür klingelst, und dann öffnet sich eine kleine Klappe mit einer ID-Plakette (IP-Adresse) und einem Hausplan (Gateway,DNS-Server) drin.... Das KÖNNTE dann schon als Einladung verstanden werden.

Edit : Und das Klauen illegal ist, wurde ja schon geschrieben. Das Equivalent zum "mitsurfen" dürfte wohl eher so etwas sein wie im fremdem Haus aus dem Fenster schauen.

Umal
2005-01-18, 09:12:16
Das Equivalent zum "mitsurfen" dürfte wohl eher so etwas sein wie im fremdem Haus aus dem Fenster schauen.Das wäre dann das hier:

§ 123 StGB (Hausfriedensbruch)

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Kant
2005-01-18, 09:28:13
Das wäre dann das hier:

§ 123 StGB (Hausfriedensbruch)

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie gesagt, geklingelt wurde ja. Und ein "abgeschlossener Raum" ist es auch nicht.
Andere Frage: Jemand legt einen (privaten) Teppich auf eine (öffentliche) Strasse. Darf ich den betreten?

Umal
2005-01-18, 09:46:15
Andere Frage: Jemand legt einen (privaten) Teppich auf eine (öffentliche) Strasse. Darf ich den betreten?Also ich lese da:

Wohnung, Geschäftsräume befriedetes Besitztum oder abgeschlossene Räume des öffentlichen Dienstes

Unabhängig davon glaube ich in diesem Fall nicht, dass das Mitsurfen strafbar ist, solange dem Anderen dadurch keine Kosten entstehen. Allerdings muss man sich sofort fragen, ob das Reduzieren der Bandbreite (durch Mitsurfen) eines fremden Internetzugangs an sich nicht schon eine Verletzung des Eigentumrechts darstellt.

spinoza
2005-01-18, 09:54:54
Das wäre dann das hier:
§ 123 StGB (Hausfriedensbruch)
Wer auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, [b].
ich habe aber keine aufforderung zum verlassen bekommen :rolleyes:

und@kurgan
ich habe wirklich keinen aufwand betrieben, um mich da einzuloggen.
mein internet war noch so eingestellt, das ich eine ics-verbindung (nur verbindung, wenn pc im internet ist, keine einwahlrechte auf NB) von meinem pc über kabel nutze (keine verbindung wählen, keine dateifreigabe, keine einwahl).
habe einfach wLAN eingeschaltet (automatische ip-zuweisung, war standardmäßig aktiviert) und netzsuche
dann kam die meldung: ungesichertes netzwerk gefunden (und 2 gesicherte), alle sehr schwach.
ich das ungesicherte ausgewählt und auf verbinden gedrückt, nach ca. 30s verbindung hergestellt (ip-adressen wurden automatisch zugewiesen) und ich IE gestartet (ohne einwahlkennung), das wars! - kein aufwand meinerseits!!

war aber nur zum testen und ich werde mich hüten, da irgendwelche mails oder andere kennwortgeschützte dienste aufzurufen

Kant
2005-01-18, 10:07:19
Also ich lese da:

Wohnung, Geschäftsräume befriedetes Besitztum oder abgeschlossene Räume des öffentlichen Dienstes

"[...] oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt."
Ist ja auch genau der Fall. Solange wie keine Restriktionen (Passwort,Mac-Filter) eingesetzt werden, ist es IMO ein öffentlicher (nicht abgeschlossener) Dienst/Verkehr, in den man gar nich widerrechtlich eindringen kann.

Unabhängig davon glaube ich in diesem Fall nicht, dass das Mitsurfen strafbar ist, solange dem Anderen dadurch keine Kosten entstehen. Allerdings muss man sich sofort fragen, ob das Reduzieren der Bandbreite (durch Mitsurfen) eines fremden Internetzugangs an sich nicht schon eine Verletzung des Eigentumrechts darstellt.
Da müsste man sich dann aber fragen, ob der Eingentümer das Eigentum nicht irgendwie kenntlich machen muss. Also in irgendeiner Art und Weise, zB durch Zugangsrestriktonen deutlich machen muss, das es eben kein öffentlicher Service ist, den er anbietet.

Aber letzlich sind wird in der Einschätzung gar nicht so weit entfernt. Die Details wird wohl irgendwann mal ein Richter definieren müssen.

Umal
2005-01-18, 10:26:03
Also in irgendeiner Art und Weise, zB durch Zugangsrestriktonen deutlich machen muss, das es eben kein öffentlicher Service ist, den er anbietet.Abgesehen davon, dass der Threadstarter ja bereits durch seine Frage Zweifel angemeldet hat und dadurch imo beweist, dass ihm bewusst ist, dass das kein öffentlicher Service ist, glaube ich auch nicht, dass deutlich gemacht werden muss, dass dies kein öffentlicher Service ist. In diesem Fall gehe ich eigentlich von der Umkehrvermutung aus: Alles was nicht explizit als öffentlich gekennzeichnet bzw. erkennbar ist, ist privat. So ist es ja auch im richtigen Leben. Warum sollte das ausgerechnet hier nicht so sein?
Die Details wird wohl irgendwann mal ein Richter definieren müssen.Wobei hier vermutlich wieder alle Instanzen durchlaufen werden müssen, da jedes Gericht wieder eine eigene Einschätzung hat und so eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen werden muss.

spinoza
2005-01-18, 11:04:28
ihm bewusst ist, dass das kein öffentlicher Service ist,
da muss ich dir widersprechen. das ding war nur als ungesichertes netzwerk ausgewiesen, nicht mehr und nicht weniger, hatte noch nicht mal nen namen.

die gesicherten netzwerke hatte wenigstens eine kennung wie "HomeNetzwerk" oder "xyz123", aber da stand gar nichts. vielleicht glaubte der einrichter aber besonders schlau zu sein, da die ip-adressen nicht dem normalen muster (192.168.x.x.) der privaten ip-adr. entsprachen.

Umal
2005-01-18, 11:28:27
da muss ich dir widersprechen. das ding war nur als ungesichertes netzwerk ausgewiesen, nicht mehr und nicht weniger, hatte noch nicht mal nen namen.wie sieht es da mit der rechtslage aus? mache ich mich strafbar, wenn ich da so surfe?Nun ja. Wenn du davon ausgehst, dass es ein öffentliches Netz ist, warum fragst du dann nach der Rechtslage? ;) Deshalb gehe ich nach wie vor davon aus, dass du nicht zu den "Minderbemittelten" gehörst und deshalb sehr genau weisst, dass das kein öffentliches Netz ist.

Seraf
2005-01-18, 11:28:55
In der c´t 13.04 S.103 stand für "offene APs" (ohne Verschlüsselung):


...
Juristisch ist in solchen Fällen nicht allzu viel zu befürchten. Ist das WLAN nicht gegen einen Zugriff durch unerwünschte Dritte geschützt, so besteht nach derzeitigem Stand der juristischen Diskussion kein strafrechtlicher Schutz der Nutzung. Der Betreiber hat allenfalls einen zivilrechtlichen Unterlassungs- sowie einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Kosten, die ungenehmigte Nutzung entstehen. Es bleibt allerdings die bereits oben beschriebene Gefahr eines Strafverfahrens mit den unangenehmen Folgen, etwa durch die Beschlagnahmung von Rechnern.


Wenn du an Daten herum experimentierst sieht´s aber anders aus ;)

...sondern sich darüber hinaus an Daten zu schaffen macht. So drohen für die Veränderung von Daten gemäß § 303a StGB ebenso Freiheitsstrafen wie für Sabotage von wichtigen Datenverarbeitungsgeräten in Behörden oder Unternehmen gemäß § 303c StGB

EureDudeheit
2005-01-18, 11:54:39
Habe heute mal mein neues Centrino NB ausprobiert und W-Lan eingeschaltet und ging auf netzsuche. prompt bekam ich verbindung zu einem ungesicherten NW und bei automatischer konfiguration eine ip, mit gateway zugewiesen und konnte mit dsl-speed surfen.
weitere dateien waren mir nicht zugänglich, auch wurde kein computer im netzwerk angezeigt.

wie sieht es da mit der rechtslage aus? mache ich mich strafbar, wenn ich da so surfe?
als "minderbemittelter" kann ich ja denken, W-Lan heißt kostenlos surfen, wenn ich einen "sender" empfange. :rolleyes:

Wenn du automatisch eine ip bekommst und nichts weiter tun mußt, um online zu gehen, machst du dich nicht strafbar. Nur wenn du weitere Maßnahmen unternimmst.

Osaf
2005-01-18, 12:03:29
Eine Freundin von mir hat sich DSL angeschafft. Komplettpaket mit WLAN. Sie hat es nach Anleitung eingerichtet, Laptop angeschmissen und es hat sofort funktioniert.

Etwa ein halbes Jahr später hab ich sie mal besucht und die Sachen so angeschaut. Dabei habe ich festgestellt, dass das Kabel vom Splitter zum Router nicht richtig eingesteckt war. Meine verwunderte Nachprüfung ergab dann, dass sie seit einem halben Jahr bei ihrem Nachbarn mitsurft, der aber auch noch nichts davon gemerkt hatte. :D

Kurgan
2005-01-18, 13:01:01
Wenn du vor einem Haus stehst, dessen Tür offen steht, ist es dann plötzlich erlaubt, dort Gegenstände mitzunehmen? Oder bleibt das immer noch Diebstahl?

das ist der punkt: diebstahl ja, aber kein einbruch mehr ;)

Kurgan
2005-01-18, 13:02:54
sehe ich nicht so. die rechtslage ist laut punkt 4 klar wie klosbrühe. gut, der gesetzestext verallgemeinert die geschichte etwas, aber es trifft trotzdem auch für einen solchen fall zu.

und in anbetracht dessen, das es in zukunft immer mehr wlans geben wird, lässt ein neuer gesetzesentwurf zu diesem thema mit sicherheit nicht mehr lange auf sich warten.

aber natürlich lasse ich mich gern eines besseren belehren - so ist es ja nicht. nur hielt ich es für sinnvoll, im telekommunikationsgesetz nach solchen paragraphen zu suchen.

sehe ich anders: die nachrichten (beispielsweise emails) die spinoza von seinem emailaccount über den wlan abruft sind defintiv für ihn bestimmt. zumindest die von dir zitierten absätze greifen hier einfach nicht. wohlgemerkt, solange er die daten des wlan-besitzers nicht abhört, ausspioniert oder ähnliches.

Kurgan
2005-01-18, 13:07:47
Abgesehen davon, dass der Threadstarter ja bereits durch seine Frage Zweifel angemeldet hat und dadurch imo beweist, dass ihm bewusst ist, dass das kein öffentlicher Service ist, glaube ich auch nicht, dass deutlich gemacht werden muss, dass dies kein öffentlicher Service ist. In diesem Fall gehe ich eigentlich von der Umkehrvermutung aus: Alles was nicht explizit als öffentlich gekennzeichnet bzw. erkennbar ist, ist privat. So ist es ja auch im richtigen Leben. Warum sollte das ausgerechnet hier nicht so sein?

weil es falsch ist? ;)
in deutschland ist grundsätzlich alles erlaubt, was nicht explizit verboten (gesetzwirdrig) ist. und da hier wie ich meine kein vorhandenes gesetz greift ist es erstmal erlaubt.


edit: öh, sorry, das war wohl der flasche knopf ... sollten eigentlich edits werden :D

spinoza
2005-01-18, 13:15:25
Alles was nicht explizit als öffentlich gekennzeichnet bzw. erkennbar ist, ist privat. So ist es ja auch im richtigen Leben.
da wären aber viele schilder notwendig "hier öffendlich" :biggrin:

bis jetzt ist es immer noch so - privat da, wos drann steht oder ein schloß vor der tür oder wenigstens eine adresse, mit tür. alles andere ist öffendlich (sogar privatgrund an seen oder wäldern, wegen, außer es ist ein amtliches verbotsschild drann)