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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : geforce 5900xt für 99,- euro?


lordduke
2005-01-24, 15:46:57
hi zusammen,
ich habe eine frage wegen einem garantiefall.meine geforce fx 5900xt ist kaputt gegangen.die karte wurde vor 7 monaten am 30.06.2004 bei atelco gekauft.
ich bin dann in den laden gegangen und hatte die karte reklamiert.dort wurde die karte getestet und dann wurde mir angeboten entweder die karte einschicken zu lassen,oder aber für die karte eine gutschrift entgegen zu nehmen.und jetzt kommts,da wollen die mir doch tatsächtlich nur 99,- euro für die karte gutschreiben,mit der begründung der tagespreis wäre gerade so hoch.
da ich in der zeit des austausches ohne grafikkarte wäre,wäre das angebot mit der gutschrift schon in ordnung,nur warum ist die karte nur 99,- euro wert?das erscheint mir ein bischen wenig,zumal atelco 5900xt karten für über 170,- euro verkauft.oder bin ich irgendwie falsch informiert und der tatsächtliche wert ist wirklich 99,- euro?
mich beschleicht das gefühl das ich gehörig unterm tisch gezogen werden soll,weil ich habe mal folgende rechnung gemacht:
atelco bezahlt mir eine gutschrift über 99,- euro,sie schicken die karte ein,bekommen eine neue und die wird dann wieder für sagen wir mal 160-180 euro verkauft.dann hätten die mit der not der kunden doppelt und dreifach verdient.
oder sehe ich das falsch und die karte ist wirklich soviel nur wert?
bitte klärt mich auf?
ich habe auf jedenfall mal beim gebietsleiter angefragt,wieso der tagespreis 99,- euro ist,und wo ich die karte dann zu diesem preis bei atelco kaufen kann.leider noch keine antwort.......

Peleus1
2005-01-24, 15:51:35
hi zusammen,
ich habe eine frage wegen einem garantiefall.meine geforce fx 5900xt ist kaputt gegangen.die karte wurde vor 7 monaten am 30.06.2004 bei atelco gekauft.
ich bin dann in den laden gegangen und hatte die karte reklamiert.dort wurde die karte getestet und dann wurde mir angeboten entweder die karte einschicken zu lassen,oder aber für die karte eine gutschrift entgegen zu nehmen.und jetzt kommts,da wollen die mir doch tatsächtlich nur 99,- euro für die karte gutschreiben,mit der begründung der tagespreis wäre gerade so hoch.
da ich in der zeit des austausches ohne grafikkarte wäre,wäre das angebot mit der gutschrift schon in ordnung,nur warum ist die karte nur 99,- euro wert?das erscheint mir ein bischen wenig,zumal atelco 5900xt karten für über 170,- euro verkauft.oder bin ich irgendwie falsch informiert und der tatsächtliche wert ist wirklich 99,- euro?
mich beschleicht das gefühl das ich gehörig unterm tisch gezogen werden soll,weil ich habe mal folgende rechnung gemacht:
atelco bezahlt mir eine gutschrift über 99,- euro,sie schicken die karte ein,bekommen eine neue und die wird dann wieder für sagen wir mal 160-180 euro verkauft.dann hätten die mit der not der kunden doppelt und dreifach verdient.
oder sehe ich das falsch und die karte ist wirklich soviel nur wert?
bitte klärt mich auf?
ich habe auf jedenfall mal beim gebietsleiter angefragt,wieso der tagespreis 99,- euro ist,und wo ich die karte dann zu diesem preis bei atelco kaufen kann.leider noch keine antwort.......
bei alternate gibts ne geforce 5900 für 99 euro die ist allerdings pcie vielleicht ham die da was verwechselt

MechWOLLIer
2005-01-24, 16:26:13
Das mit den 99€ erscheint mir auch etwas Bahnhof. Zwar würde ich selber nicht mehr für soclh eine Karte ausgeben, allerdings kostet sie neu deutlich mehr.

Frag am besten nochmal nach und konsultiere den Händler mit seinen Preiser der 5900XT.

lordduke
2005-01-24, 16:38:58
ganau das ist der punkt.würden die diese karte für den preis verkaufen dann ist das kein thema.niemand verlangt das sie mir den preis ersetzen sollen den ich bezahlt habe.

wenn ich aber sehe das ich für 99,- euro als beste karte bei atelco eine 5700le kaufen kann,ist das ein bischen happig.

um dann die gleiche karte kaufen zu können müsste ich 70-80 euro drauflegen.
im laden bin ich nicht darauf eingegangen.
einschicken wäre auch eine lösung ,hier mal der orginal text der antwort vom callcenter:

"da auf Ihrer Grafikkarte noch Herstellergarantie ist, besteht die
Möglichkeit die Karte zum Hersteller einzusenden. In dieser Zeit sind
Sie
dann ohne Grafikkarte. Die zweite Variante ist, dass wir Ihre
Grafikkarte
zum aktuellen Tagespreis von 99,00 Euro zurücknehmen."

irgendwie stinkt das zum himmel.

nuke mukken
2005-01-24, 16:40:01
hi zusammen,
ich habe eine frage wegen einem garantiefall.meine geforce fx 5900xt ist kaputt gegangen.die karte wurde vor 7 monaten am 30.06.2004 bei atelco gekauft.
ich bin dann in den laden gegangen und hatte die karte reklamiert.dort wurde die karte getestet und dann wurde mir angeboten entweder die karte einschicken zu lassen,oder aber für die karte eine gutschrift entgegen zu nehmen.und jetzt kommts,da wollen die mir doch tatsächtlich nur 99,- euro für die karte gutschreiben,mit der begründung der tagespreis wäre gerade so hoch.
da ich in der zeit des austausches ohne grafikkarte wäre,wäre das angebot mit der gutschrift schon in ordnung,nur warum ist die karte nur 99,- euro wert?das erscheint mir ein bischen wenig,zumal atelco 5900xt karten für über 170,- euro verkauft.oder bin ich irgendwie falsch informiert und der tatsächtliche wert ist wirklich 99,- euro?
mich beschleicht das gefühl das ich gehörig unterm tisch gezogen werden soll,weil ich habe mal folgende rechnung gemacht:
atelco bezahlt mir eine gutschrift über 99,- euro,sie schicken die karte ein,bekommen eine neue und die wird dann wieder für sagen wir mal 160-180 euro verkauft.dann hätten die mit der not der kunden doppelt und dreifach verdient.
oder sehe ich das falsch und die karte ist wirklich soviel nur wert?
bitte klärt mich auf?
ich habe auf jedenfall mal beim gebietsleiter angefragt,wieso der tagespreis 99,- euro ist,und wo ich die karte dann zu diesem preis bei atelco kaufen kann.leider noch keine antwort.......

Dir wird der Wert der Karte in jetztigen Zustand, gebraucht, angeboten, nicht der Neupreis. Sie ist ja nicht mehr neu 8)

Laß sie reparieren.

nuke mukken
2005-01-24, 16:41:32
irgendwie stinkt das zum himmel.

nein, nennt sich Wandelung

lordduke
2005-01-24, 16:44:34
Dir wird der Wert der Karte in jetztigen Zustand, gebraucht, angeboten, nicht der Neupreis. Sie ist ja nicht mehr neu 8)

Laß sie reparieren.

die hälfte des regulären preises was ich bezahlt habe finde ich ein bischen wenig.

tagespreis heisst das die karte am heutigen tage soviel kostet oder nicht?
nur kostet die billigste 5900xt bei atelco 179,- euro.

Peleus1
2005-01-24, 17:24:06
die hälfte des regulären preises was ich bezahlt habe finde ich ein bischen wenig.

tagespreis heisst das die karte am heutigen tage soviel kostet oder nicht?
nur kostet die billigste 5900xt bei atelco 179,- euro.
solange händlergarantie drauf ist müssen die afaik
dir den ganzen preis ersetzen bzw. neue karte geben

arcanum
2005-01-24, 17:33:10
nein, nennt sich Wandelung

anrecht auf wandlung hat man, wenn der händler nach 3 reparaturversuchen es nicht geschafft hat, den defekt zu beheben. danach hat der kunde das recht auf neue ware oder erstattung des vollen ursprünglichen kaufbetrags (selbst wenn der kauf 2 jahre zurück liegt).

edit: beim händler gibts nur gewährleistung (mit beweisumkehrlast nach 6 monaten), keine garantie. allerdings kann er die garantie über den händler abwickeln lassen ;)

Kimi2003
2005-01-24, 17:47:53
Also ich find die 99€ ein bisschen wenig. Also ich hatte so ein ähnliches Prob auch mal. Ich habe drauf bestanden das ich so viel Geld zurück bekomme das ich mir ihn neu kaufen kann oder das ich ein GLEICHWERTIGES Produkt bekomme. Also bestehe darauf damit du ein gleichwertiges Produkt bekommst.

K@pu
2005-01-24, 18:16:56
der händler kann aber ne "nutzungsgebühr" verlangen, und da haben manche riesenfantasie, was so die nutzung kostet und ziehen das von dem neupreis ab ;)

MaRs
2005-01-24, 19:25:03
solange händlergarantie drauf ist müssen die afaik
dir den ganzen preis ersetzen bzw. neue karte geben

sie dürfen erstmal nachbessern, die karte ohne wenn und aber für 99€ entgegenzunhemen ist eher ein angebot, damit man nicht ohne rumsitzen muss.

Hamster
2005-01-24, 19:44:27
ganau das ist der punkt.würden die diese karte für den preis verkaufen dann ist das kein thema.niemand verlangt das sie mir den preis ersetzen sollen den ich bezahlt habe.

wenn ich aber sehe das ich für 99,- euro als beste karte bei atelco eine 5700le kaufen kann,ist das ein bischen happig.

um dann die gleiche karte kaufen zu können müsste ich 70-80 euro drauflegen.
im laden bin ich nicht darauf eingegangen.
einschicken wäre auch eine lösung ,hier mal der orginal text der antwort vom callcenter:

"da auf Ihrer Grafikkarte noch Herstellergarantie ist, besteht die
Möglichkeit die Karte zum Hersteller einzusenden. In dieser Zeit sind
Sie
dann ohne Grafikkarte. Die zweite Variante ist, dass wir Ihre
Grafikkarte
zum aktuellen Tagespreis von 99,00 Euro zurücknehmen."

irgendwie stinkt das zum himmel.


du siehst das falsch. der laden muss sich darum kümmern, dass du wieder eine funktionierende bekommst. und das tun sie, indem sie dir anbieten sie für dich einzuschicken.

die 99euro ist nur ein angebot, falls du evtl auf eine andere karte up- oder downgraden möchtest.

und der tagespreis bei gebrauchtware ist nunmal oft sehr tief :(


ergo: wenn du das gleiche modell wieder willst, lass sie dir einschicken.

Wolfram
2005-01-24, 20:02:26
hi zusammen,
ich habe eine frage wegen einem garantiefall.meine geforce fx 5900xt ist kaputt gegangen.die karte wurde vor 7 monaten am 30.06.2004 bei atelco gekauft.
ich bin dann in den laden gegangen und hatte die karte reklamiert.dort wurde die karte getestet und dann wurde mir angeboten entweder die karte einschicken zu lassen,oder aber für die karte eine gutschrift entgegen zu nehmen.und jetzt kommts,da wollen die mir doch tatsächtlich nur 99,- euro für die karte gutschreiben,mit der begründung der tagespreis wäre gerade so hoch.
Laß Dich nicht verarschen. Verlange, daß sie die Karte reparieren oder Dir eine neue geben.

Und wenn Dir die Repartur (bzw. vermutlich der Austausch) zu lange dauert: Sag denen, daß Du das nächste Mal woanders kaufst, und tu es auch.

Doomi
2005-01-24, 20:14:00
anrecht auf wandlung hat man, wenn der händler nach 3 reparaturversuchen es nicht geschafft hat, den defekt zu beheben. danach hat der kunde das recht auf neue ware oder erstattung des vollen ursprünglichen kaufbetrags (selbst wenn der kauf 2 jahre zurück liegt).

edit: beim händler gibts nur gewährleistung (mit beweisumkehrlast nach 6 monaten), keine garantie. allerdings kann er die garantie über den händler abwickeln lassen ;)

in welchem § des BGB oder HGB steht denn etwas von 3 maliger Reparatur? Im BGB steht nur etwas von Nachbesserung: §437 ivm.§ 439

dh. einmalige Nachbesserung, dann Rücktritt oder Kaufpreisminderung

bleipumpe
2005-01-24, 21:15:27
in welchem § des BGB oder HGB steht denn etwas von 3 maliger Reparatur? Im BGB steht nur etwas von Nachbesserung: §437 ivm.§ 439

dh. einmalige Nachbesserung, dann Rücktritt oder Kaufpreisminderung

Ich bin mir nicht ganz sicher: aber gab es nicht ein Urteil, nachdem ein Händler bis zu 3x die Möglichkeit einer Nachbesserung hat, bevor er andere Möglichkeiten anbieten kann/muss?

mfg b.

Doomi
2005-01-24, 21:28:09
hmm... ich weiß nicht genau aber kann es sein das dies nicht genau im BGB steht sondern bei der Falllösung ältere Fälle und deren Urteile zu rate gezogen werden? Wir haben jedenfalls noch keine Erwähnung einer 2 oder 3 fachen Nachbesserung im Gesetz gefunden.. würde mich jetzt echt mal interessieren

Doomi
2005-01-25, 00:53:45
So. Also nochmal: Nachbesserung im Sinne vom BGB §439 wäre entweder die Reparatur oder eine neue Karte. Der Käufer kann hier frei wählen was er möchte, in diesem Fall wäre es eine Ersatzkarte ( FX5900 XT ) . Dies gilt nur wenn 2 Jahre ab Kaufdatum noch nicht erloschen sind (§438 Verjährung von Mängelansprüchen ) Nach einer 2 maligen Nachbesserung, was dich hier ja nicht betrifft gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen ( §440 )

Als erschwerungkönnte jedoch hinzu kommen das du den Mangel an der Kaufsache erklären musst dh. du musst beweisen das du den Mangel nicht selbst zu verantworten hast wenn es der Händler drauf anlegt. Dies gilt ab einem halben Jahr ab Kaufdatum da hier die Beweislastumkehr $476 nicht mehr gilt.

lordduke
2005-01-25, 03:13:14
hi danke für die antworten,
@doomi
was bedeutet das nun für mich konkret?wie soll ich mich nun verhalten?
karte einschicken lassen,was dann für mich bedeutet das ich ca.4 wochen ohne computer bin,
oder drauf bestehen das ich eine neue karte bekomme (im direkten tausch),bzw.das ich auch für den aktuelen tagespreis eine vollwertige ersatzkarte bekomme (in meinem fall eine geforce 5900xt).

ausserdem muß man willkürliche tagespreise aktzeptieren?wer bestimmt das die karte 99,-euro wert ist?zumal sie im laden immernoch 179,- euro kostet.

ich fühle mich bestraft das die karte einen defekt bekommen hat,weil entweder muß ich für die gleiche karte 80 euro zuzahlen,oder ich bin ohne pc was für mich einen verdienstausfall bedeuten kann,weil ich den computer unter anderem auch beruflich nutzen muß.
ich versuch morgen noch mal beim gebietsleiter etwas zu erreichen,würde aber gerne wissen wie ich am besten vorgehen muß.
schade etwas mehr kulanz hätte ich mir schon gewünscht.....

onkel2003
2005-01-25, 05:48:53
so wie ich das gelessen habe, haste doch schon den tausch gemacht ?
somit hat sich dies für dich erlediegt.
du wirst kaum noch ne möglichkeit haben die jetzt noch zu drehn, wiederufen kannste es auch nicht, da dir keine 14 tage rückgabe recht oder umtausch zustehn.

haste die karte noch, dann zum händler geben einschicken lassen und vertig.

Hamster
2005-01-25, 10:47:57
ich nehme mal an, die karte ist von msi. die tauschen das eigentlich recht flott.

und damit du nicht ohne pc bist, kannste ja mit atelco vereinbaren, dass du eine kleine grafikkarte kaufst, und bei erhalt deiner 5900 wieder zum vollpreis zurückgibst. das macht atelco sicherlich mit.

ansonsten mache von den 28tagen rückgaberecht gebrauch.....

Doomi
2005-01-25, 11:55:17
Versuche dich mittels der Paragrafen die ich dir nannte dein recht zu bekommen.(Vollwertige Grafikkarte oder Reparatur, in diesem Falle eine neue Karte) Dann hast du aber vieleicht den Nachteil das du deine Unschuld beweisen musst was nicht immer einfach ist. Aber grundsätzlich hast du innerhalb von 2 Jahren die Wirkung der Sachmangelhaftung vorliegen dh. das du als Kunde frei wählen kannst zwischen Reparatur oder Aushändigung einer Mangelfreien Sache. Die 99 Euro wären in diesem Falle beschiss.

Oder aber du lässt die Karte einschicken und wartest ein bisschen.

Gas.t
2005-01-25, 12:13:49
dh. das du als Kunde frei wählen kannst zwischen Reparatur oder Aushändigung einer Mangelfreien Sache.


wer sagt denn das? es liegt ausschliesslich im ermessen des händlers, was er tut. der kunde hat hier keine wahl.

Hamster
2005-01-25, 12:14:58
Versuche dich mittels der Paragrafen die ich dir nannte dein recht zu bekommen.(Vollwertige Grafikkarte oder Reparatur, in diesem Falle eine neue Karte) Dann hast du aber vieleicht den Nachteil das du deine Unschuld beweisen musst was nicht immer einfach ist.

wenn es atelco drauf ankommen lassen würde, wäre er wohl auf gut deutsch gearscht.

tun sie aber nicht.

Aber grundsätzlich hast du innerhalb von 2 Jahren die Wirkung der Sachmangelhaftung vorliegen dh. das du als Kunde frei wählen kannst zwischen Reparatur oder Aushändigung einer Mangelfreien Sache.

auch wenn du es oben zitiert hast, dass glaube ich nicht.

d.h. im umkehrschluss, dass ein auto mit ner defekten bremse auf wunsch des kunden ausgetauscht wird, anstatt repariert.
afaik obliegt diese entscheidung dem händler, nicht dem kunden.


Die 99 Euro wären in diesem Falle beschiss.

nein, das ist nur ein angebot des händlers. darauf muss er ja nicht eingehen.


Oder aber du lässt die Karte einschicken und wartest ein bisschen.

jop, genau.

Doomi
2005-01-25, 20:45:12
wer sagt denn das? es liegt ausschliesslich im ermessen des händlers, was er tut. der kunde hat hier keine wahl.

das sagt das BGB :) $ 439 / 1

aber wie gesagt ist es wol weniger anstrengend die ware einschicken zu lassen..

Wolfram
2005-01-26, 10:08:36
Zwei Reparaturen genügen - danach Geld zurück für neue Elektrogeräte
Düsseldorf (dpa/lnw) - Neue Elektrogeräte dürfen bei Schäden nur zwei Mal vom Händler repariert werden - danach heißt es Geld zurück. Darauf wies jetzt die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf hin. Sie hatte in einer Stichprobe festgestellt, dass sich nur jedes dritte Geschäft an diese gesetzliche Vorschrift gehalten hatte. Laut Gesetz hafte der Händler zwei Jahre lang für Mängeln an Neuwaren, hieß es. In dieser Zeit dürfe er zwei Mal versuchen, das defekte Gerät zu reparieren. Danach müsse der Kunde sein Geld zurück erhalten. Stand: Mittwoch, 26. Januar 2005 | 04:00 Uhr | Quelle: dpa

Gas.t
2005-01-26, 12:05:06
das sagt das BGB :) $ 439 / 1

aber wie gesagt ist es wol weniger anstrengend die ware einschicken zu lassen..


und was sagt $439/3 ?

Hamster
2005-01-26, 13:02:56
das sagt das BGB :) $ 439 / 1

aber wie gesagt ist es wol weniger anstrengend die ware einschicken zu lassen..


das dollarzeichen ist da falsch angebracht.... es soll wohl § heißen...


und wenn du schon mit paragraphen kommst, dann schau dir auch absatz (3) an.


edit: oh, gast war ja (wesentlich) schneller.

sry, habs übersehen ;(

Doomi
2005-01-26, 14:17:20
@Hamster: wir wollen ja nicht päpstlicher sein als der papst oder? is ja wol klar das ich mich verschrieben habe da ich das Paragraphenzeichen in vorherigen Posts benutzt habe. Außerdem ist es ja wol nicht verkehrt wenn man Paragraphen benutzt da dies lediglich eine rechtliche Hilfe sein soll und ich mich eh üben muss in sachen Recht.. :)

@gast: §439/3 Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern wenn sie im Unverhältnismäßigem Aufwand zu den Kosten steht.
Dies liegt dann wol im Ermessen des Verkäufers und ich hab ja schon geschrieben das wenn 6 Monate um sind es schwieriger wird .. (Beweislastumkehr)