PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Post verschlammt Päckchen was nun....!?


guitre
2005-01-25, 12:29:58
Hallo ihr alle. Also ich habe folgendes Problem.
Ich handel sehr viel bei ebay, verkaufe und kaufe dort sachen und hatte bis dato auch kaum schwierigkeiten mit anderen ebay usern oder der post. Nun habe ich vor kurzer Zeit eine Festplatte bei ebay verkauft, preis is irrelevant, jedoch nicht unbetraechtlich. Den Versand habe ich fuer ein paeckchen also 4,10 € festgelegt. Ich hab also gewartet bis das geld ueberwiesen worden war. Mir ist zwar aufgefallen, dass der kauefer mehr als den abgesprochenen betrag ueberwiesen hat, jedoch habe ich mir nichts weiter dabei gedacht und das Paeckchen wie es in der Auktion vermerkt war als Paeckchen losgeschickt. Die Festplatte ist beim Kauefer jedoch "angeblich" nie angekommen. Nun beschwert sich dieser jedoch, dass die 2,60 , welche er mehr ueberwiesen hat fuer ein packet, welches versichert ist gedacht waren. Dies hat er mir aber nie mitgeteilt, weder per email noch per anruf und ich selber kannte diese abmachung nicht, bzw bin gar nicht drauf gekommen, dass das geld fuer ein packet sei. Ich habe ihn dies alles sehr freundlich per email klargemacht und gesagt, dass ich die festplatte sehr gerne als packet vershcickt haette, wenn er es mir denn gesagt haette. Tja jetzt ist es soweit gekommen, dass er den kauf rueckgaengig machen will, was ich nachtuerlich nicht akzeptieren kann. er hat mir zudem gedroht mich anzuzeigen. ich habe ihn daraufhin ein kulanzangebot gemacht, in dem ich ihm die haelfte des verkaufspreises + die 2,60 zurueckerstatte. er meinte, dass es ok waer, jedoch hat er mir ein ultimatum gestellt, was ich persoehnlich voellig daneben finde. ich bin jetzt am gurebeln ob ich ihm das geld ueberweisen soll oder nicht. ich selber sehe mich in keiner schuld, denn er haette auch sagen koennen, das die 2,60 mehr fuer einpacket sind. zudem ist zu sagen, dass das packet 7 € kostet und nicht mehr 6,70 €.
ja das ist jetzt die ganze problematik, ich wuerde mich sehr freuen wenn ihr mir tipps oder ratschlaege geben koenntet, wie ich mich verhalten soll.
ich freue mich auf eure antworten
mfg guitre

noid
2005-01-25, 12:36:28
ich würde erstmal nicht überweisen, nachforschungsanstrag stellen - dem käufer das mitteilen.
wer weiss ob du dein geld jemals wieder siehst, wenn die post herausfindet, dass es zugestellt worden ist.
lieber eine negative (die eigentlich unbegründet ist) kassieren als das geld für die platte in den wind schießen. wer weiss ob er nicht einfach angenommen hat und jetzt spasseshalber sein geld wieder will?

guitre
2005-01-25, 12:40:14
jo denke so aehnlich, wie du. nur hab ich halt angst vor ner moegliche anzeige. dann wuerds hier zuhause ne menge zoff geben. noch ne frage, wie kann ich denn nachforschungen bei der post anstellen? ich meine ich habe ja keinen beleg oder sonstiges.
mfg guitre

Jakeman
2005-01-25, 12:42:45
ich würde erstmal nicht überweisen, nachforschungsanstrag stellen - dem käufer das mitteilen.
wer weiss ob du dein geld jemals wieder siehst, wenn die post herausfindet, dass es zugestellt worden ist.


Bei nem Päckchen nen Nachforscheantrag??-Die lachen sich tot ;) Ohne ne Trackingnummer läuft da nichts.

Eigentlich ist es klar, das man so Waren per Paket versendet.

EureDudeheit
2005-01-25, 12:44:24
Anzeige weswegen? Nichts als leere Drohungen. Du hast mit der Abgabe des Paketes an die Post deinen Teil des Kaufvertrages erfüllt, für etwaige Schäden oder Untergang des Paketes bist nicht du, sondern die Post verantwortlich. Sag ihm das und daß er einen Nachforschungsantrag stellen soll.

sun-man
2005-01-25, 12:45:45
...du handelst "sehr viel" bei Ebay und kommst nicht selbst auf die Idee sowas als Paket zu verschicken?
Habe herade folgendes dazu gefunden:
Die Rechtslage ist so:
Der Versender der Ware muß nachweisen das die Sendung dem Empfänger zugestellt wurde. Ein Zeuge der aussagt er habe gesehen wie der Versender das Päckchen abgeschickt hat, reicht nicht. Fazit: Versane grundsätzlich als versichertes Paket und diesen Hinweis auch in der Artikelbeschreibung angeben !

Ich versende nur auf ausdrücklichen wunsch MIT dem Hinweis das es nicht versichert ist als Päckchen. Naja, ob er es angenommen hat kannst Du evtl per Nachforschungsantrag herausbekommen.
Ich denke Geld zurücküberweisen mit dem Hinweis einen Nachforschungsauftrag zu stellen und bei Erfolg alles dem Anwalt zu übergeben sollte die einfache Methode sein.
Das bei der Post etwas weg kommt ist nun wirklich keine Seltenheit mehr.

MFG

guitre
2005-01-25, 12:47:28
man sollte schon zwischen packet und paeckchen unterscheiden, das ist mir jetzt klar geworden. naja aber ob man fuer ein paeckchen nachforschungen anstellen kann !? ich weiss nicht.
@ jakeman , es war abgemacht, dass es als paekchen rausgeht, da interessiert nicht, wie du es machen wuerdest. fakt is nunmal paeckchen und kein packet. er haette ja sage koennen, dass er es als packet haben will. das waer kein ding gewesen.
mfg

[dzp]Viper
2005-01-25, 12:47:49
ch meine ich habe ja keinen beleg oder sonstiges.
mfg guitre

müsstest du aber eigentlich.. ne rechnung bekommst du immer.. schliesslich hast du etwas bezahlt...


@ jakeman , es war abgemacht, dass es als paekchen rausgeht,

hast du das schriftlich da?

Wenn du das schriftlich da hast und die quittung, dafür dass du das paket abgegeben hast, dann bist du fein aus der sache raus... wenn nicht, hast du ein problem

Gasd
2005-01-25, 12:48:01
Das Versandrisiko eines unversicherten Versandes liegt immer beim Kaeufer. Und da nichts anderes abgesprochen war..... also nichts zurueckueberweisen und bei der Post nachfragen, ob sie Informationen ueber ausgelieferte Paeckchen haben.
(Waere uebrigens schoen, wenn du Zeugen haettest, die den Versand des Paeckchens deinerseits bestaetigen.)

Um eine Anzeige brauchst du dir kein Sorgen zu machen, wenn du dir nichts vorzuwerfen hast (davon abgesehen drohen die meisten nur damit, es lohnt sich einfach nicht fuer derart geringe Betraege).

noid
2005-01-25, 12:50:06
oh, päckchen sind ja garnicht versichert. :ugly:

du kannst ja trotzdem mal bei der post nachfragen was in diesem fall zu tun ist. ich glaube aber, dass dies erstmal shice gelaufen ist. dennoch würde ich dem käufer klar machen, dass du den vertrag dennoch erfüllst. schreib ihm einfach, dass du noch etwas zeit bezüglich nachforschung brauchst. und bevor es zu einer anzeige kommt müsste er dich erstmal wegen dem verzug mahnen.

edit: 6wochen kann das schon dauern.

die 2,xx€ mehr fürs paket sinds mir echt wert... schick in zukunft alles per paket.

Gasd
2005-01-25, 12:50:48
...du handelst "sehr viel" bei Ebay und kommst nicht selbst auf die Idee sowas als Paket zu verschicken?
Habe herade folgendes dazu gefunden:
Die Rechtslage ist so:
Der Versender der Ware muß nachweisen das die Sendung dem Empfänger zugestellt wurde.




Das glaube ich nicht, denn wie soll das aussehen? Man begleitet das Paeckchen persoenlich von Postamt bis zum Empfaenger? *lol*

guitre
2005-01-25, 12:53:15
@ mogul
wo haste das her !? als fazit daraus wuerden ca 50 % der ebay verkauefer rechtswidrig handeln. ausserdem gibt es meines erachtens eine kleinen untershcied zwischen zustellen und abschicken.

noid
2005-01-25, 12:57:01
@ mogul
wo haste das her !? als fazit daraus wuerden ca 50 % der ebay verkauefer rechtswidrig handeln. ausserdem gibt es meines erachtens eine kleinen untershcied zwischen zustellen und abschicken.

das ist prinzipiell richtig was mogul sagt, denn du must ja die ware dem käufer zu eigen machen. dafür bist du verantwortlich.
geht jetzt bei dem eigentumsübergang etwas schieff, dann kümmerst du dich aufklärung und gut. stellenweise findet die post die dinger wieder. und da die post nicht schneller beim aufklären ist kannst du dem käufer eigentlich zumuten so lange zu warten.

guitre
2005-01-25, 12:58:29
Also zu dem púnkt zeugen, n guter freund von mir war dabei, als ich das paeckchen versand hab.
zum punkt quitung, die hab ich leider nicht, da sich auf dieser nur der betrag befindet, jedoch nicht der zusteller und empfaenger.
zum punkt paeckchen, wir haben nach dem kauf eigentlich nichts weiter per email abgemacht, bis auf "ich werde den betrag so und so ueberweisen". es war seinerseits NIE die rede von einem packet, erst nachher als das problem begann.
mfg

sun-man
2005-01-25, 12:58:56
@ mogul
wo haste das her !? als fazit daraus wuerden ca 50 % der ebay verkauefer rechtswidrig handeln. ausserdem gibt es meines erachtens eine kleinen untershcied zwischen zustellen und abschicken.


Schaut Euch doch bitte in den Ebayforen um. Das Versandrisiko geht auf den Käufer über - wenn man privater Anbieter ist - jedoch man muß beweisen können das Päckchen abgeliefert zu haben, dabei reicht es nicht "das ein Freund daneben stand".
Ich würde als Anwalt auch mal nachfragen ob den nicht aufgefallen sei das mehr Geld als abgemacht überweisen wurde - denn da bleibt dei frage offen warum da auch vom VERkäufer nicht nachgefragt wurde. Wie das ausgeht? Keine Ahnung, vielleicht 50:50 für beide, aber das kann ich nicht beurteilen da ich als Käufer eh alles dem Anwalt geben würde.

MFG

Backet
2005-01-25, 12:59:22
Du kannst auf jeden Fall einen Nachforschungsantrag stellen . Auch bei einem Päckchen. Hab ich auch schon öfters gemacht

Ferinya
2005-01-25, 13:02:40
Du kannst auf jeden Fall einen Nachforschungsantrag stellen . Auch bei einem Päckchen. Hab ich auch schon öfters gemacht


und was passiert dann genau?

guitre
2005-01-25, 13:04:24
@ backet
wie muss man dabei vorgehen, bzw wo kann man sich melden ??
mfg

Gunaldo
2005-01-25, 13:08:23
also ich machs immer so.
reinschreiben das der käufer die wahl zwischen versichert und unversichert hat,da er sowohl kosten als auch risiko trägt und es gibt keine probleme.
wenn der käufer nichts sagt wird halt überwiesen wie das geld kommt (würd ich jedenfalls so machen)

sun-man
2005-01-25, 13:09:08
http://www.flick-sass.de/versand.html

https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=5555

noid
2005-01-25, 13:14:15
http://www.flick-sass.de/versand.html

https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=5555

wieviel zeit hat er zur erfüllung der übergabe?

guitre
2005-01-25, 13:22:11
danke erstmal an alle, die hier produktive beitraege geschrieben haben. ich denke jetzt etwas anders als vorher. denn bei einem etwaigen gerichtsverfahren sehe ich wohl ziemlich alt aus.
danke nochmals
mfg

EureDudeheit
2005-01-25, 13:56:39
Wenn du einen Beleg über Bezahlung der Gebühr für das Päckchen hast, brauchst du dir keine Sorgen zu machen, ansonsten hättest du im Falle eines Gerichtsverfahrens ein Problem, da du nicht beweisen kannst, daß das Paket abgegeben wurde.

guitre
2005-01-25, 14:23:28
jo das sehe ich auch gerade, naja wird der sack halt sein geld bekommen, dann bin ich auf der sicheren seite

EureDudeheit
2005-01-25, 14:38:14
jo das sehe ich auch gerade, naja wird der sack halt sein geld bekommen, dann bin ich auf der sicheren seite


Also ich würde es drauf ankommen lassen, sag ihm gem. § 447 BGB ist die Gefahr des Untergangs auf ihn übergegangen bla bla. und dann abwarten, wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt, was ich nicht glaube, hab sowas auch schonmal erlebt, kannst du immer noch zahlen.

Meistens nichts als Drohungen, weil sich die Leute einschüchtern lassen.

xXx
2005-01-25, 17:09:25
schlauer käufer:
hättest du es als paket abgeschickt
hätte er nichts gesagt, er hat bestimmt gehofft das du es als päckchen abschickst

er hats bestimmt bekommen
und will dich nur verarschen.

naja wenn jemand nicht sagt er will es versichert haben und es in deiner auktion nicht angeboten wird dann musst du es auch nicht als paket abschicken

Heimatsuchender
2005-01-25, 22:32:23
@threadstarter:

auch wenn du einen beleg über die abgabe eines päckchens bei der post hast. du kannst leider nicht beweisen, dass es sich um genau die festplatte handelt. auch dein freund kann da nicht weiterhelfen. auf dem beleg vom päckchen ist leider nicht vermerkt. also. schlechte karten.

was den nachforschgungsantrag angeht:
du gehst zu der postfiliale, wo du das päckchen aufgegeben hast. wichtig hier: lass dich nicht abwimmeln. so ein antrag ist mit arbeit verbunden. deshalb versuchen die bei der post meistens, das abzuschmettern. meistens mit den worten. das war ein päckchen? das bringt sowieso nichts. hier musst du auf den nachforschungsantrag bestehen. beschreib das päckchen, nenn absender und empfänger. die post verliert zwar viel, sie findet aber auch vieles wieder (ich spreche aus erfahrung :( ).

setz dich nochmal mit dem käufer in verbindung. informiere ihn darüber, dass du einen nachforschungsantrag stellst. bitte ihn, dir etwas zeit zu lassen. sowas dauert ein paar! wochen bei der post (hier spricht die erfahrung wieder :( ).

ich bin selbst im logistikbereich tätig (nein, nicht post). wenn bei uns eine sendung in verlust geraten ist, gibt es eine sogenannte verschollensfrist. sie beträgt, glaube ich, sechs wochen. erst dann gilt die sendung wirklich als in verlust geraten bei der post müsste es sowas auch geben. frag ruhig danach.

ersatz wird dir leider keiner zahlen. diese sache wirst du wohl unter dem punkt erfahrung verbuchen müssen. hier auch mein rat: immer als paket!
am besten ist es, wenn du dich friedlich mit dem käufer einigst. eine basis scheint ihr ja schon gefunden zu haben. hier solltest du ihn nur bitten, den zeitraum der nachforschnung bei der post abzuwarten.

und noch ein tip: unternuimm nicht nichts. deine quittung von der post hilft dir nicht wirklich weiter. du kannst damit ja leider nciht beweisen, dass es das entsprechende päckchen war.

tobife

guitre
2005-01-25, 22:52:25
jo thx nochma, vor allem an tobife, hast mir sehr geholfen, aber auch die anderen ! dickes THX ! :)

grandmasterB
2005-01-25, 23:15:02
schlauer käufer:
hättest du es als paket abgeschickt
hätte er nichts gesagt, er hat bestimmt gehofft das du es als päckchen abschickst

er hats bestimmt bekommen
und will dich nur verarschen.

naja wenn jemand nicht sagt er will es versichert haben und es in deiner auktion nicht angeboten wird dann musst du es auch nicht als paket abschicken

Deinem Avatar nach zu urteilen, scheinst du ja Experte auf dem Gebiet zu sein. :wink: