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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ups: Frankfurter Landesgericht deckt Filesharer! Ist das die Wende in Deutschland??


drmaniac
2005-01-25, 22:28:22
Das Urteil als PDF

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256BA70030E5C7/vwContentByKey/W268YLEY157JUSZDE/$File/2005-01-25_Kein%20Auskunftsanspruch%20gegen%20den%20Internet-Provider.pdf

Provider muss Kundendaten nicht verraten
Frankfurter Landesgericht deckt Filesharer

Im Streit um die Herausgabe von Daten eines Kunden, der urheberrechtlich geschützte Musik im Internet verbreitet hat, hat das deutsche Oberlandesgericht Frankfurt den Antrag auf Auskunft der Musikindustrie nun abgewiesen.

Entscheidend war für das Gericht dabei, dass der Provider nur die technischen Voraussetzungen für die Durchleitung von Informationen geschaffen hat, ohne von deren Inhalten Kenntnis zu haben. Der Provider habe somit weder selbst Urheberrechte verletzt, noch sei er Gehilfe des Verletzers gewesen.

Die Nennung des Kunden sei dem Internet-Dienstleister daher nicht zuzumuten, entschieden die Frankfurter Richter im einstweiligen Verfügungsverfahren.


In den USA hat sich auch einiges geändert !

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=260405
"bestätigte nun ein Urteil von Dezember, nachdem Internet Service Provider ohne vorherigen Gerichtsbeschluss die Daten ihrer Kunden nicht offenlegen müssen."

In Österreich müssen die Provider derzeit Anfragen zu statischen IP-Adressen nur dann Folge zu leisten, wenn eine richterliche Anordnung besteht. Anfragen zu dynamischen IP-Adressen dürfen garnicht beantwortet werden, da das Urheberrechtsgesetz keine ausreichende rechtliche Basis dafür bereitstellt.


Ich habe nur die Vermutung...dass die MI irgendwann die Regierungen über die bekannten Kreise dann zu so harten Gesetzen zwingt, dass die Gerichte nicht mehr anders Urteilen können. Man was für ein K(r)ampf :( :mad: :rolleyes:

Tomi
2005-01-26, 08:15:56
Na ja...nen kleines popeliges Landgericht, mit einem Einzelfall. Ein anderes Landgericht kann genau so gut die gegensätzliche Entscheidung treffen. Möglicherweise zieht die Musikindustrie vor den BGH und erst dann wird man wissen, wie es für Filesharer weitergeht und ob sie sich beruhigt zurücklehnen können.

drmaniac
2005-01-26, 08:23:27
selbst wenn es ein amtsgericht wäre... existiert ein Urteil zu einem Fall, ziehen andere Richter dieses für ihre Entscheidung zu rate. Denn warum sollten tausende Fälle jedesmal neu untersucht und entschieden werden.

Außerdem : OBERlandesgericht ;)

sdi
2005-01-26, 10:16:57
Im Streit um die Herausgabe von Daten eines Kunden, der urheberrechtlich geschützte Musik im Internet verbreitet hat, hat das deutsche Oberlandesgericht Frankfurt den Antrag auf Auskunft der Musikindustrie nun abgewiesen.Lies mal genau. Der Provider hat kein Auskunftsrecht gegenüber der MI. Wenn die allerdings einen Strafantrag beim Staatsanwalt stellt, sieht die Sache schon wieder anderst aus. Der bekommt die Daten.

darph
2005-01-26, 10:35:31
Lies mal genau. Der Provider hat kein Auskunftsrecht gegenüber der MI. Wenn die allerdings einen Strafantrag beim Staatsanwalt stellt, sieht die Sache schon wieder anderst aus. Der bekommt die Daten.
Bist du dir sicher? Im Urteil steht, daß Auskunftspflicht grundsätzlich nur besteht, wenn der Provider wissentlich und mit Beteiligung gehandelt hätte. Die Auskunftspflicht richtet sich nur gegen Täter, das Urteil streitet aber jegliche (Mit-)Täterschaft des Providers ab. Damit gibt es ja keine Grundlage mehr, den Provider zur Herausgabe zu zwingen. Genau das wurde ja gerade versucht.

sun-man
2005-01-26, 10:38:53
Bist du dir sicher? Im Urteil steht, daß Auskunftspflicht grundsätzlich nur besteht, wenn der Provider wissentlich und mit Beteiligung gehandelt hätte. Die Auskunftspflicht richtet sich nur gegen Täter, das Urteil streitet aber jegliche (Mit-)Täterschaft des Providers ab. Damit gibt es ja keine Grundlage mehr, den Provider zur Herausgabe zu zwingen. Genau das wurde ja gerade versucht.


Ein Berufungsgericht bestätigte nun ein Urteil von Dezember, nachdem Internet Service Provider ohne vorherigen Gerichtsbeschluss die Daten ihrer Kunden nicht offenlegen müssen.Zwar können die Tauschbörsen-Nutzer immer noch ausgeforscht werden, doch dafür muss der längere Weg über Anzeigen gegen Unbekannt beschritten werden.

wjjw
2005-01-26, 10:39:37
Damit gibt es ja keine Grundlage mehr, den Provider zur Herausgabe zu zwingen. Genau das wurde ja gerade versucht.Genau das würde mich auch interessieren! Warum müssen denn alle Provider gesetzlich die Verbindungsdaten speichern, wenn sie die Daten gar nicht herausgeben müssen.

drmaniac
2005-01-26, 11:14:59
tjaaa...DAS ist ja nur der Fall mit dem Urheberrechtsgesetz...

aber alle anderen Anfragen ob wir denn böse Terroristen sind, die müssen ja, wenn sie gestellt werden, beantwortet werden können ;)

danke EU.

ps: das liest sich zwar sarkastisch. Ist es aber nicht.

H5N1
2005-01-26, 11:38:29
Es geht doch wohl hauptsächlich darum, dass die MusikMafia nicht einfach mit dem Finger schnippt - und der Provider dann die Daten rausrücken muss. Wenn die MusikMafia eine Strafanzeige stellt, bekommt sie die Daten. Ich begrüße dieses Urteil sehr.

darph
2005-01-26, 12:01:14
Genau das würde mich auch interessieren! Warum müssen denn alle Provider gesetzlich die Verbindungsdaten speichern, wenn sie die Daten gar nicht herausgeben müssen.
Da geht es wohl mehr um die "Nationale Sicherheit", um echte Kriminalität, als um ein paar Musiktrader... ;)

Stormtrooper
2005-01-26, 22:02:14
Na ja...nen kleines popeliges Landgericht

Wer lesen kann ist klar im Vorteil .. es war das OLG Frankfurt und somit ist diese Entscheidung für alle Hessische kleineren Gerichte erstmal bindend
Für Bayern hat das OLG München ein ähnliches Urteil gesprochen.

Als nächste heißt es sie müssen die Daten nicht rausrücken ...
wenn es ein Provider trotzdem macht, habt ihr ein Problem.

hmx
2005-01-26, 23:34:40
Lies mal genau. Der Provider hat kein Auskunftsrecht gegenüber der MI. Wenn die allerdings einen Strafantrag beim Staatsanwalt stellt, sieht die Sache schon wieder anderst aus. Der bekommt die Daten.

Afaik müsste es sich dann aber um eine Straftat handeln...

ZilD
2005-02-02, 23:35:41
die richtlinien für die identifikation des users per gerichtsbeschluss ist aber von provider zu provider unterschiedlich.

bei dynamischer ip vergabe geht das glaub ich garnicht, sondern wenn dann nur bei statischer.