drmaniac
2005-01-25, 22:28:22
Das Urteil als PDF
http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256BA70030E5C7/vwContentByKey/W268YLEY157JUSZDE/$File/2005-01-25_Kein%20Auskunftsanspruch%20gegen%20den%20Internet-Provider.pdf
Provider muss Kundendaten nicht verraten
Frankfurter Landesgericht deckt Filesharer
Im Streit um die Herausgabe von Daten eines Kunden, der urheberrechtlich geschützte Musik im Internet verbreitet hat, hat das deutsche Oberlandesgericht Frankfurt den Antrag auf Auskunft der Musikindustrie nun abgewiesen.
Entscheidend war für das Gericht dabei, dass der Provider nur die technischen Voraussetzungen für die Durchleitung von Informationen geschaffen hat, ohne von deren Inhalten Kenntnis zu haben. Der Provider habe somit weder selbst Urheberrechte verletzt, noch sei er Gehilfe des Verletzers gewesen.
Die Nennung des Kunden sei dem Internet-Dienstleister daher nicht zuzumuten, entschieden die Frankfurter Richter im einstweiligen Verfügungsverfahren.
In den USA hat sich auch einiges geändert !
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=260405
"bestätigte nun ein Urteil von Dezember, nachdem Internet Service Provider ohne vorherigen Gerichtsbeschluss die Daten ihrer Kunden nicht offenlegen müssen."
In Österreich müssen die Provider derzeit Anfragen zu statischen IP-Adressen nur dann Folge zu leisten, wenn eine richterliche Anordnung besteht. Anfragen zu dynamischen IP-Adressen dürfen garnicht beantwortet werden, da das Urheberrechtsgesetz keine ausreichende rechtliche Basis dafür bereitstellt.
Ich habe nur die Vermutung...dass die MI irgendwann die Regierungen über die bekannten Kreise dann zu so harten Gesetzen zwingt, dass die Gerichte nicht mehr anders Urteilen können. Man was für ein K(r)ampf :( :mad: :rolleyes:
http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256BA70030E5C7/vwContentByKey/W268YLEY157JUSZDE/$File/2005-01-25_Kein%20Auskunftsanspruch%20gegen%20den%20Internet-Provider.pdf
Provider muss Kundendaten nicht verraten
Frankfurter Landesgericht deckt Filesharer
Im Streit um die Herausgabe von Daten eines Kunden, der urheberrechtlich geschützte Musik im Internet verbreitet hat, hat das deutsche Oberlandesgericht Frankfurt den Antrag auf Auskunft der Musikindustrie nun abgewiesen.
Entscheidend war für das Gericht dabei, dass der Provider nur die technischen Voraussetzungen für die Durchleitung von Informationen geschaffen hat, ohne von deren Inhalten Kenntnis zu haben. Der Provider habe somit weder selbst Urheberrechte verletzt, noch sei er Gehilfe des Verletzers gewesen.
Die Nennung des Kunden sei dem Internet-Dienstleister daher nicht zuzumuten, entschieden die Frankfurter Richter im einstweiligen Verfügungsverfahren.
In den USA hat sich auch einiges geändert !
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=260405
"bestätigte nun ein Urteil von Dezember, nachdem Internet Service Provider ohne vorherigen Gerichtsbeschluss die Daten ihrer Kunden nicht offenlegen müssen."
In Österreich müssen die Provider derzeit Anfragen zu statischen IP-Adressen nur dann Folge zu leisten, wenn eine richterliche Anordnung besteht. Anfragen zu dynamischen IP-Adressen dürfen garnicht beantwortet werden, da das Urheberrechtsgesetz keine ausreichende rechtliche Basis dafür bereitstellt.
Ich habe nur die Vermutung...dass die MI irgendwann die Regierungen über die bekannten Kreise dann zu so harten Gesetzen zwingt, dass die Gerichte nicht mehr anders Urteilen können. Man was für ein K(r)ampf :( :mad: :rolleyes: